Mit ‘Palliativversorgung’ getaggte Artikel

Freitag, 13. Februar 2015, von Elmar Leimgruber

Euthanasie: Wird schon wieder über “lebensunwerte Menschen” gelästert?

Natürlich muss nicht nur über ein Leben in Würde, sondern auch über ein Sterben in Würde gesprochen werden. Doch mit welchem Ziel? Menschen zu töten, die wir anderen nicht mehr für lebenswürdig oder lebenswert erachten? Natürlich wünschen sich manche Menschen mit massiven Qualen manchmal vorübergehend den Tod, aber der Schmerzen wegen und nicht weil wie tatsächlich sterben möchten. Und natürlich muss die Medizin hier Mittel und Wege finden, um Menschen möglichst wenig leiden zu lassen und  ihre Schmerzen weitgehstenst zu lindern. Aber wollen wir anderen zugestehen, über Leben und vor allem Tod zu entscheiden oder wollen wir das gar selbst in die Hand nehmen?

Diese Diskussion, in der andere (natürlich ebenfalls mit schönen Worten begründet) darüber entschieden, wer (noch) lebenswert ist, hatten wir doch schon mal. Und die Folge waren unzählige Ermordete: Menschen anderer Völker, anderer Religionen oder Meinung, anderer sexueller Orientierung, Behinderte und eigentlich jeder, der nicht in ein ach so perfekten System passte. Der aktuelle Vorschlag der Bioethik-Kommission (was steckt da für eine “Ehtik” dahinter?), in gewissen Fällen bei Euthanasie Straffreiheit zu gewähren, kann daher nur entschieden abgelehnt werden.

Haben wir nicht dazugelernt? Wollen wir tatsächlich so eine Diskussion, wer es noch wert ist zu leben, von vorne beginnen? Keinesfalls! Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdige Begleitung auch auf seinem letzten Lebensweg und zwar ohne dass man sein Leben verkürzt. Alles andere mag vielleicht wirtschaftlich sinnvoll erscheinen, widerspricht aber allen humanistischen Werten.

Heute sind es Schwerkranke, denen durch den Tod “geholfen” werden soll, morgen sind es Behinderte und schon übermorgen kann es jeden von uns treffen. Der aktuelle Widerstand ist also gerechtfertigt: Auf das unmenschliche Niveau, auch nur über “lebensunwerte” Menschen nachzudenken,  bewegen wir uns in der Geschichte hoffentlich nie wieder zu: nie wieder!

Elmar Leimgruber

 

Zum Mehrheitsvotum der Bioethikkommission, in “Härtefällen” Ausnahmeregelungen zur assistierten Selbsttötung im Strafrecht durchzuführen, gab es am Donnerstag auch zahlreiche Reaktionen aus Politik und Zivilgesellschaft. Gegen jedwede Lockerung des Verbotes aktiver Sterbehilfe, insbesondere auch der straffreie Beteiligung von Ärzten daran, sprachen sich die Ärztekammer, Behindertenorganisationen sowie auch das kirchliche Bioethikinstitut IMABE aus.

“Es muss möglich sein, dass Kranke „an der Hand und nicht durch die Hand eines anderen Menschen  sterben”, zitiert Alfred Trendl vom Katholischen Familienverband eine Aussage des früheren Kardinals von Wien, Franz König und fordert einen Rechtsanspruch auf Palliativ- und Hospizversorgung: “Über Leben und Tod zu entscheiden steht uns schlicht nicht zu”, so Trendl.

Leben zu beenden widerspreche dem ärztlichen Berufsethos und dürfe nicht Bestandteil ärztlichen Handelns sein, reagiert die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) und lehnt die von der Bioethik-Kommission empfohlene Lockerung des Verbotes der aktiven Sterbehilfe ab. Vielmehr sei es die Pflicht jedes Arztes, Leben zu erhalten und Sterbende palliativmedizinisch zu begleiten. Dazu sei ein umfassender Ausbau der Palliativmedizin in Österreich dringend erforderlich, so die Ärztekammer. Von einem “offenen Schlag ins Gesicht von Menschen, die sich in der letzten Phase ihres Lebens befinden”, sprach Marianne Karner vom Behindertenberatungszentrum “Bizeps” mit Blick auf das Mehrheitsvotum der Bioethikkomission.

“Die Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient würde dabei völlig untergraben”, betont die Geschäftsführerin des Bioetikinstituts Imabe, Susanne Kummer gegenüber “Kathpress”. In der Gesellschaft würde die Legalisierung in einem “breiten Konsens” abgelehnt, und es mute “eigenartig” an, “dass eine nicht demokratisch legitimierte Kommission diesen bestehenden Konsens brechen will”. Es sei gefährlich, wenn gemäß des Minderheitenvotums beim Sterbewunsch eines Patienten diesem automatisch ein Suizidwunsch unterstellt würde, da dies Unterschiede verwische, erklärt Kummer. Auch im Wortgebrauch ziele man scheinbar auf eine Entwicklung wie in Großbritannien ab, wo der Begriff “assistierter Suizid” mittlerweile verboten und nur noch die Rede von “Selbstbestimmung” sei. “Fakten werden somit komplett verschleiert”, so Kummer.

Die Empfehlung der Bioethik-Kommission bezüglich Euthanasie kann online unter www.bundeskanzleramt.at/bioethik/ nachgelesen werden.

Sonntag, 8. April 2012, von Elmar Leimgruber

Caritas: Sterbebegleitung muss öffentlich finanziert werden

Was bei Unfällen selbstverständlich ist, muss auch in der Sterbebegleitung gelten: “Die Hospiz- und Palliativversorgung  muss daher endlich in die öffentliche Regelfinanzierung übernommen werden,” fordert Caritasdirektor Michael Landau. Es kann nicht sein, dass man hier auf Spenden angewiesen ist: “Jeder Mensch -ob zuhause, im Pflegehaus oder im Spital – hat ein Recht auf optimale Betreuung und Begleitung am Lebensende und ein Sterben in Würde”, betont Landau.

Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen, dafür gilt es endlich menschenwürdige Rahmenbedingungen für alle zu schaffen. Aber noch hängt es “zu einem guten Teil hängt von Spenden ab, ob ein schwer kranker Mensch am Ende des Lebens jene Betreuung bekommt, die er braucht!” Obwohl sich Bund und Länder im Rahmen der 15a-Vereinbarung verpflichtet haben, eine flächendeckende Versorgung im Palliativ- und Hospizbereich prioritär umzusetzen, ist laut Caritas nach wie vor einiges zu tun: “Der beste Plan nützt nichts, wenn er letztendlich Stückwerk bleibt und der politische Wille zur Umsetzung fehlt”, erklärt Landau.

Bestehende Versorgungslücken müssen umgehend geschlossen werden. Im stationären Bereich gibt es noch immer zu wenig Hospizbetten, um sterbenskranke Menschen auch über einen längeren Zeitraum bis zum Tod betreuen zu können. Insgesamt fehlen hier österreichweit rund 100 Betten. Aber auch in Pflegehäusern muss die Hospiz- und palliative Versorgung alter und dementer Menschen forciert werden. Außerdem ist ein zügiger Ausbau der mobilen Hospiz- und Palliativteams notwendig, allein in Wien ist laut ÖBIG-Plan eine Verdoppelung der mobilen Palliativteams nötig. Die Finanzierung muss durch eine regelmäßige Valorisierung der derzeitigen Fördermittel gesichert werden. Auch das Tageshospiz der Caritas in Wien als wichtige Ergänzung des mobilen Angebotes ist derzeit rein durch Spenden finanziert.

Das Mobile Caritas Hospiz ist seit über 20 Jahren in Wien und mehr als 10 Jahren in Niederösterreich für Menschen am Ende des Lebens im Einsatz. Im Vorjahr haben insgesamt 53 haupt- und 224 ehrenamtliche Hospiz-MitarbeiterInnen rund 2.200 Menschen betreut. Das für Betroffene und Angehörige kostenlose Angebot der Caritas umfasst palliativmedizinische und -pflegerische, psychosoziale und seelsorgerische Betreuung. In Niederösterreich und Wien ist das Mobile Caritas Hospiz mit 13 ehrenamtlichen Hospizteams im Einsatz. 2011 wurde ein interkulturelles Hospizteam ins Leben gerufen, um Menschen verschiedener Herkunft bestmöglich auch in ihrer Muttersprache begleiten zu können.