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Montag, 21. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Justizministerin: Auch Scheidungs-Kinder haben Recht auf beide Eltern (Info und Kommentar)

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner
Foto: Curt Themessl (obs)

Mit klaren Worten hat die österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) im Vorfeld der parlamentarischen Enquete zu familienrechtlichen Fragen Stellung bezogen: Man müsse sich mal die Mühe machen, das Thema aus Sicht des Kindes zu beurteilen: Hier komme die automatische Fortführung der gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung der Beibehaltung eines natürlichen Zustandes gleich.

“Nicht die Mutter oder der Vater haben ein Recht auf ihr Kind, sondern das Kind hat ein natürliches Recht auf beide Elternteile,” betonte Bandion-Ortner. Natürlich sei bei – physischer oder psychischer – Gefährdung des Kindes die gemeinsame Obsorge zu beenden, aber es störe sie, “dass in der Frage der gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung immer von Zwang die Rede ist,” erläuterte die Ministerin ihren Standpunkt.

Es könne kein Zufall sein, “dass die Berufsgruppe der Familienrichter, die tagtäglich mit dieser Thematik beschäftigt ist, die automatische gemeinsame Obsorge als sinnvoll bezeichnet.” Unterschiedliche Studien belegten zudem, dass die gemeinsame Obsorge bei den betroffenen Elternteilen eine hohe Zufriedenheitsrate mit sich bringt: Und auch der von Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP) kürzlich präsentierte Familienbericht halte dies eindeutig fest, so Bandion-Ortner.

Der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) hat bereits angekündigt, den Vorschlag der Justizministerin, eine automatische gemeinsame Obsorge bei Scheidungskindern einzuführen, zu unterstützen. Dies wäre eine Erleichterung für alle, so der KFÖ.

Die Parlamentarische Enquete mit dem Titel “Konflikten konstruktiv begegnen – Aktuelle Herausforderungen im Familienrecht (Obsorge und Unterhalt)” ist für Donnerstag, den 24. Juni 2010, in der Zeit von 9.00 bis 17.30 anberaumt. Organisatorisch wird sich die Diskussion in drei Themenbereiche gliedern: Obsorgeregelungen und elterliche Verantwortung für eheliche Kinder nach der Scheidung sowie für uneheliche Kinder; Besuchsrechts- und Obsorgeverfahren – Rahmenbedingungen für familienrechtliche Verfahren (Maßnahmen zur Deeskalation in familienrechtlichen Verfahren, Möglichkeiten zur Beschleunigung insbesondere von Obsorge- und Besuchsverfahren); Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschussrechts. Die Enquete ist für Medienvertreter und die Öffentlichkeit zugänglich. Ein entsprechender Antrag aller fünf Parlamentsparteien passierte kürzlich einstimmig den Hauptausschuss des Parlaments.

In Zeiten, in denen die Rechte von Frauen -vielfach zu Recht- eingefordert werden, ist es Zeit, auch das Recht der Kinder auf beide Eltern zu unterstreichen. Die aktuelle Initiative von Justizministerin Bandion-Ortner ist daher -als erster Schritt in die richtige Richtung- sehr zu begrüssen. Wünschenswert wäre allerdings auch, -und dies allen möglichen Puh-Rufen zum Trotz- dass das Scheidungsrecht grundsätzlich einer Generalreform unterzogen wird: In Zeiten der eingeforderten Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau muss endlich auch die Rolle des Mannes aufgewertet werden: es ist unerträglich und unzumutbar, dass nach geltender Praxis ein geschiedener Mann von seiner Ex meist zwar finanziell voll abgesahnt wird wird, aber andererseits leider zu oft zum Bettler degradiert wird, ganz auf deren Wohlwollen angewiesen ist oder gar vor Gericht gehen muss, wenn er sich um (auch) sein Kind kümmern möchte. Hier muss sich -zugunsten der Väter und zugleich auch der Kinder- dringend was ändern.