Mit ‘Nebenwirkungen’ getaggte Artikel

Montag, 2. September 2013, von Elmar Leimgruber

Gesundheitsschädlich: Konsumentenschutz für Verbot von Energy-Shots

Bereits übliche Energy Drinks stehen im Verdacht Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle, Nierenversagen und sogar Todesfälle zu verursachen. Bei den Shots ist die Gefahr einer Überdosierung besonders groß. Die kleinen Fläschchen enthalten Koffein und Taurin in besonders starker Konzentration. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert daher aufgrund ihrer Gesundheitssschädlichkeit ein Verbot sogenannter „Energy Shots“.

„Für Red Bull und Co. sind die bei Jugendlichen sehr beliebten Energy Shots ein Riesengeschäft – für die Gesundheit der Kunden womöglich eine Riesengefahr“, erklärt Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch. Ein Energy Shot von 60 Milliliter enthält die gleichen Mengen Koffein und Taurin wie eine normale Red-Bull-Dose – allerdings in vierfacher Konzentration. „Insbesondere beim Sport oder in Kombination mit Alkohol warnen Wissenschaftler vor möglichen Nebenwirkungen”, so Wolfschmidt. “Trotzdem bewirbt Red Bull die Getränke mit jungen, angesagten Extremsportlern für angeblich ‚erhöhte Leistungsfähigkeit‘. Aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes müssen Energy Shots verboten werden.“

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stufte laut foodwatch bereits im Dezember 2009 in einer Untersuchung für das Bundesverbraucherministerium Energy Shots als „nicht sicher“ ein und sprach sich für ein Verbot aus: Da ein Warnhinweis auf der Packung nicht ausreiche, um eine Überdosierung auszuschließen, empfahlen die Wissenschaftler „das Inverkehrbringen von ‚Energy Shot‘ Produkten zu untersagen“. Auch die französische Lebensmittelbehörde ANSES warnte 2013, dass die Sicherheit der Produkte nicht garantiert werden könne. In den USA ermittelt derzeit zudem die zuständige Food and Drug Administration (FDA), ob mehrere Todesfälle durch Energiegetränke ausgelöst wurden. Problematisch ist dabei nicht allein der erhöhte Koffeingehalt. Die gesundheitlichen Risiken werden auch mit möglichen Wechselwirkungen mit dem hochkonzentriert zugesetzten Inhaltsstoff Taurin sowie mit begleitend konsumiertem Alkohol begründet.

Laut der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) konsumiert fast jeder dritte Erwachsene Energy Drinks, besonders beliebt sind sie bei Kindern und Jugendlichen: 68 Prozent der Teenager greifen zu den Getränken. Davon sind 12 Prozent „high cronic consumers“ (Konsum mindestens viermal wöchentlich) sowie 12 Prozent „high acute consumers“ (mehr als ein Liter pro Konsum).

foodwatch fordert daher ein generelles Verkaufsverbot der hochkonzentrierten Shots. Zudem sollen herkömmliche Energy Drinks deutliche Warnhinweise auf der Verpackung tragen und nur noch ab 18 Jahren verkauft werden dürfen. Über eine E-Mail-Aktion unter www.foodwatch.de/aktion-energyshots können Verbraucher diese Forderung an die deutsche Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) unterstützen.

Das Bundesverbraucherministerium hat im Mai 2012 zwar Höchstwerte für Inhaltsstoffe wie Koffein und Taurin in Energy Drinks erlassen. Diese gelten jedoch nur für Lebensmittel – Red Bull (wie andere Hersteller von Energy Shots genauso) umgeht diese Regelung einfach, indem der Hersteller die Shots offiziell als Nahrungsergänzungsmittel klassifiziert: Der Red Bull Energy Shot enthält mehr als viermal so viel Koffein und Taurin pro Liter als für Energy Drinks erlaubt ist.

Auf Anfrage von foodwatch bestätigte das BfR im Januar 2013 seine grundsätzlich kritische Einschätzung zu den Produkten – wich aber dennoch von seiner ursprünglichen Forderung nach einem Verbot der „Shots“ ab und empfahl stattdessen lediglich „entsprechende Warnhinweise auf dem Etikett anzubringen“.

foodwatch-Experte Matthias Wolfschmidt: „Noch 2009 lautete die Handlungsempfehlung der staatlichen Risikoprüfer an Verbraucherministerin Ilse Aigner ganz klar: Energy Shots verbieten. Doch Frau Aigner hat die wissenschaftliche Untersuchung, die sie selbst in Auftrag gegeben hat, drei Jahre lang einfach ignoriert – obwohl sie bei drohenden Gesundheitsgefahren nicht auf Brüssel warten muss, sondern selber aktiv werden kann. Ohne weitere Begründung rückt das Bundesinstitut für Risikobewertung jetzt plötzlich von seiner Empfehlung für ein Verbot ab – und die Politik bleibt weiter tatenlos.“

Montag, 14. November 2011, von Elmar Leimgruber

foodwatch fordert: Becel pro activ in die Apotheke

Becel pro aktiv
Foto: foodwatch

Nach ihrem Kampf unter anderem gegen Danone und Ferrero sagt die deutsche Verbraucherorganisation foodwatch nun Unilever den Kampf an: Ihr “Becel pro aktiv” verführe als cholesterinsenkende Margarine zu einer unkontrollierten Selbstmedikation mit unklaren Risiken und Nebenwirkungen. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert daher den Verkaufsstopp von Becel pro.activ im Supermarkt und hat hierfür online eine E-Mail-Aktion an Unilever gestartet, bei der Verbraucher den Konzern auffordern können, das Produkt aus dem Supermarktregal zu nehmen.

foodwatch fordert auch Hersteller anderer cholesterinsenkender Produkte auf, diese als Medikament zu behandeln und nicht länger frei als Lebensmittel zu verkaufen. Dazu gehören Deli Reform Active  von den Walter Rau Lebensmittelwerken, Benecol von Emmi sowie Danacol von Danone.

Zu Becel pro aktiv: „Der gesundheitliche Nutzen ist nicht belegt, es gibt Hinweise auf beträchtliche Risiken und nicht zuletzt empfehlen das Bundesinstitut für Risikobewertung und die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA allen gesunden Menschen ohne erhöhten Cholesterinspiegel ausdrücklich, solche Produkte zu meiden“, erklärte Oliver Huizinga von foodwatch: „Becel pro.activ sollte nur auf ärztliche Empfehlung in der Apotheke abgegeben werden. Unilever sollte den freien Verkauf an Jedermann im Supermarkt stoppen und ein Zulassungsverfahren als Medikament anstrengen, damit die nach dem Arzneimittelrecht zuständigen Behörden den gesundheitlichen Nutzen sowie die Risiken und Nebenwirkungen beurteilen können.“

Becel pro.activ sind hochkonzentriert pflanzliche Phytosterine zugesetzt, bestimmte chemische Verbindungen, die praktisch baugleich sind mit Cholesterin. Unilever hat nachgewiesen, dass sie das „schlechte“ LDL-Cholesterin im Blut senken können. Doch Wirkung ist nicht gleich Nutzen, sagt foodwatch: Ob eine durch Pflanzensterine bewirkte Senkung des Cholesterinspiegels auch das Risiko für Herzinfarkte senkt, ist nicht belegt, anders als bei cholesterinsenkenden Arzneimitteln. In der Beeinflussung von Blut-Laborwerten allein jedoch liegt noch kein gesundheitlicher Nutzen. Im Gegenteil gibt es in Studien Hinweise auf erhebliche Nebenwirkungen von Pflanzensterinen. Diese könnten das Risiko für Herzerkrankungen sogar erhöhen, anstatt es zu senken, indem sie verursachen, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in Gefäßen. Im Herbst 2010 stellten Wissenschaftler in den Niederlanden außerdem erstmals vergrößerte Venenim menschlichen Auge durch Pflanzensterine fest – auch dies könnte für erhöhtes Infarktrisiko sprechen, was dringend eingehend erforscht werden sollte, fordern die Konsumentenschützer.

In Übereinstimmung mit der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), „dass der Verzehr von Lebensmitteln mit Phytosterinen von gesunden Menschen, die keinen erhöhten Cholesterinspiegel haben, ausdrücklich vermieden werden sollte“. Dazu Oliver Huizinga: „Wenn das staatliche Bundesinstitut für Risikobewertung und sogar die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde so eindeutig vor dem Verzehr warnen, sollte sich Verbraucherministerin Ilse Aigner dafür einsetzen, dass medikamentenähnliche Lebensmittel wie Becel pro.activ nicht mehr frei im Supermarkt verkauft werden dürfen. Das Beispiel zeigt, dass man den Gesundheitsschutz nicht der Lebensmittelindustrie überlassen darf.“

Bisher ist gesetzlich zwar ein Hinweis auf der Verpackung vorgeschrieben, dass Lebensmittel mit Pflanzensterinzusatz für Personen gedacht sind, die ihren Cholesterinspiegel senken möchten. So steht auch auf der Becel-pro.activ-Verpackung im Kleingedruckten: „Exklusiv bestimmt für Personen mit überhöhtem Cholesterinspiegel.“ In seiner Werbung jedoch suggeriert der Konzern, mit der Margarine könnte praktisch Jedermann, der nur „ein wenig besorgt“ über seinen Cholesterinspiegel ist, vorsorglich – eben „pro activ“ – etwas Gutes für seine Gesundheit tun. Oliver Huizinga: „Wer sich Sorgen über seinen Cholesterinspiegel macht, sollte zum Arzt gehen und nicht in den Supermarkt – und zu Risiken und Nebenwirkungen fragt man auch besser nicht Unilever, dort redet man über diesen Aspekt von Becel pro.activ nämlich nicht so gerne.“

Mittwoch, 20. Oktober 2010, von Elmar Leimgruber

Ätherische Öle vergiften Kinder

Ätherische und Duftöle
Foto: © Leimgruber

Manche Erkältungsmedikamente, vor allem jene mit ätherischen Ölen können für Kinder riskant sein, auch wenn sie frei erhältlich sind. Darauf weisst die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hin. Eukalyptusöl und seine Zubereitungen sollten demnach nicht im Gesicht von Säuglingen und Kleinkindern verwendet werden. Pfefferminzöl darf bei ihnen nicht direkt im Mund- und Nasenbereich oder auf dem Brustkorb aufgetragen werden. Es besteht das Risiko eines Krampfs der Atemwege, im Extremfall kann es zu Atemnot kommen. Auch vermeintlich harmlose Erkältungsbäder sind für die Kleinsten nicht immer empfehlenswert.

Hustenden Kleinkindern helfen zum Beispiel Arzneimittel mit Extrakten aus den Heilpflanzen Thymian oder Efeu. Aber Kinder unter drei Jahren reagieren besonders empfindlich auf Kampfer, Eukalyptus-, Thymian und Pfefferminzöl. Unerwünschte Wirkungen sind außerdem Haut- oder Schleimhautreizungen sowie Erbrechen. Zeigt ein Kind akute Vergiftungssymptome, wie Atemnot, Krämpfe oder Bewusstseinsveränderungen, sollten Eltern unverzüglich einen Notarzt oder eine Giftnotrufzentrale kontaktieren. Als Erstmaßnahmen empfehlen Apotheker beim versehentlichen Verschlucken eines ätherischen Öls zur Verdünnung das Trinken von Tee, Wasser oder Saft.

Einige ätherische Öle können bei Kindern zu Vergiftungen führen. Verschiedene rezeptfreie Erkältungsmedikamente mit ätherischen Ölen sind deshalb für Kleinkinder nicht geeignet. Dies gilt auch für einige freiverkäufliche Arzneimittel wie Erkältungsbäder. “Immer wieder treten bei Kindern Vergiftungen auf. Eltern sollten sich deshalb vor jeder Selbstmedikation beim Apotheker informieren”, so Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer.

Eltern sollten prinzipiell nur Präparate anwenden, die speziell für die Anwendung bei Kindern gedacht sind. Auch verschiedene Duftöle, die über Duftlampen an die Raumluft abgegeben werden, können bei Kindern Nebenwirkungen auslösen. Oft werden Inhalte zudem versehentlich in den Mund getropft, weil sie mit Präparaten zum Einnehmen verwechselt werden. “Was Erwachsenen gut tut, kann Kindern gefährlich werden. Eltern sollten deshalb immer den Beipackzettel lesen oder vor der Anwendung eines Medikaments beim Apotheker nachfragen”, so Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA.

Auch der schmerzstillende Wirkstoff Paracetamol kann für Kinder gefährlich sein. Bei einer Überdosierung drohen Leberschäden. Paracetamol wird Kindern als Monopräparat gegen Schmerzen oder Fieber gegeben und ist in einigen so genannten “Grippemitteln” enthalten. Durch die Kombination verschiedener Arzneimittel oder Darreichungsformen, wie Tabletten, Zäpfchen oder Säften, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu unbeabsichtigten Überdosierungen. Bekommt das Kind mehrere Arzneimittel, sollten Eltern darauf achten, dass das Kind nicht versehentlich zu viel Paracetamol einnimmt. Die Gesamtdosis sollte auf das Alter und das Gewicht abgestimmt werden. In der Regel werden 10 bis 15 Milligramm Paracetamol pro Kilogramm Körpergewicht des Kindes als Einzelgabe, pro Tag höchstens 60 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gegeben. Ist die mehrfache Gabe eines Schmerzmittels nötig, sollten zwischen den Einnahmen mindestens sechs Stunden liegen, so die deutsche Bundesapothekenkammer, die über ihre Apotheken gern berät.

Donnerstag, 13. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

EU-Umweltausschuss bremst Klon- und Nano-Food (Info + Kommentar)

Foto: Rolf van Melis, pixelio.de

Sogenanntes Nano-Food soll nicht auf die Liste von zugelassenen neuartigen Lebensmitteln gesetzt werden. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen, Lebensmittel, bei deren Produktion Nanotechnologie zum Einsatz kommt, auf die Liste der in der EU zugelassenen Lebenmittel zu setzen – jedenfalls solange nicht, bis ihre möglichen Risiken und Nebenwirkungen besser erforscht sind.

Bei der Lebensmittelherstellung sollte Nanotechnologie demnach nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Folgen zuvor evaluiert wurden. Außerdem bekräftigen die Abgeordneten, dass die Verwendung von geklonten Tieren zur Lebensmittelproduktion separat geregelt werden sollte und eine breite öffentliche Debatte voraussetzen würde.

Derzeit sind laut Europäischer Kommission jedoch keine Lebensmittel mit Nanotechnologie auf dem europäischen Markt. Kommission und Rat wollten in die Verordnung auch Vorschriften über die Verwendung von geklonten Tieren oder deren Nachkommen in Lebensmitteln aufnehmen. Die Mitglieder des Umweltausschusses fordern eine gesonderte Gesetzesinitiative, welche Lebensmittel aus geklonten Tieren verbieten sollte.

Unter die EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel, um deren Novellierung es im aktuellen Gesetzgebungsverfahren geht, fallen solche Nahrungsmittel, die im Mai 1997, als die ursprüngliche Verordnung verabschiedet wurde, noch nicht auf dem Markt waren. Diese sogenannte Novel-Food-Verordnung regelt, dass neuartige Lebensmittel nur dann auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn sie auf eine europäische Positivliste aufgenommen werden.

Es ist schon erstaunlich: Für alles und gegen alles gibts sogenannte Lobbyisten. Und meistens gehts traurigerweise ums gute Geld: Wer sehr viel Geld locker macht, bekommt meistens, das er gesetzlich haben will. Derzeit scheint im Bereich Nanotechnologie offenbar (noch) nicht so viel Lobbying-Geld zu fliessen. Aber ich befürchte, dass bald auch hier alles ganz anders sein wird. Und von Befürwortern beauftragte Studien, die dann natürlich “belegen”, dass Nanotechnologie nicht nur nicht schädlich für den Menschen ist, sondern im Gegenteil auch noch gesundheitsfördernd, stellen da sicher noch das kleinste finanzielle Problem dar. Und die Skeptiker werden dann natürlich wieder -wie üblich- als hinterwäldlerische Panikmacher hingestellt. Bis alles offensichtlich wird…