Mit ‘Nährwerte’ getaggte Artikel

Sonntag, 25. September 2011, von Elmar Leimgruber

Müslis und Flocken: Nix mit gesund, sondern fett und süss

Wer glaubt, dass er sich gesund ernährt, indem er am Morgen brav sein Müsli oder seine Cornflakes schlürft, dürfte nur der entsprechenden Werbung der Lebensmittelindustrie erliegen. Die Arbeiterkammer (AK) hat 43 beliebte Frühstücksflocken und Müslis getestet und siehe da: 85 Prozent der getesteten Produkte enthalten einen Zuckeranteil von 12,5 Prozent und manche sogar über 25 Prozent und ähnlich ist es auch beim Fett. Die AK fordert daher weniger Zucker und dafür eine bessere Kennzeichnung für Konsumenten.

Beim Fettgehalt liegen die Produkte zwar insgesamt im Mittelfeld, auch wenn der Fettgehalt bisweilen höher ist, als man erwarten würde: Bei einem Produkt lag er bei 20 Prozent. Ein besonderes Ärgernis aus Sicht der AK: “Gerade Frühstücksflocken richten sich an Kinder als Zielgruppe
- und genau diese Produkte haben Zuckeranteile von über 15 bis fast 40 Prozent. Das ist nicht hinnehmbar. Die Hersteller sollten bei diesen Produkten gleich gar nicht so viel Zucker zusetzen”, fordert AK Experte Heinz Schöffl.

AK-Test Frühlingsflocken
Grafik: AK

Kritik übt Schöffl auch an der derzeitigen Kennzeichnung der Produkte durch die Lebensmittelwirtschaft: Diese ist insbesondere beim Zucker missverständlich, und zwar vor allem bei Produkten, die sich an die Zielgruppe Kinder richten. Der Grund ist die ihr zugrunde liegende Berechnungsmethode, die irreführend niedrige Werte ergibt. “Die Nährstoffangaben sollten auf der Verpackung so klar und eindeutig sein, dass für die Konsumentinnen und Konsumenten mit einem Blick erkennbar ist wieviel Zucker, Fett, Salz und Kalorien tatsächlich in einer Packung drinnen sind”, fordert Schöffl.

Für den AK Test wurden im August 2011 insgesamt 43 beliebte Frühstücksprodukte bei Billa, Eurospar, Zielpunkt, Hofer und Penny eingekauft, darunter 15 Müsli und 27 Frühstücksflocken-Produkte. Ausgewertet wurde die Kennzeichnung der Nährwerte und der Zutaten, als Basis diente die AK Nährwertampel. Bei vier von fünf Frühstücksflocken-Produkten steht die AK Nährwertampel auf Rot. Bei fast allen Müslis leuchtet die Ampel gelb. Der Grund für den Unterschied: Bei den Müslis stammt der Zucker großteils aus den beigemischten Früchten.

AK-Test Müslis
Grafik: AK

Bei den Cornflakes schnitten nur Spar vital Reis Weizen Flakes, Kelloggs Cornflakes, Crownfield Cornflakes, jeden Tag Schoko Curl und Jeden Tag Cornflakes nicht im roten Bereich bei Zucker auf, während bei den Müslis mit einem Fettanteil von 20,5 % das Ja! Natürlich Schoko Knuspermüsli negativ auffiel.

Vorsicht bei der Werbung, denn diese beschönigt gerne, warnt die Arbeiterkammer: So wurde bei einem Produkt besonders hervorgehoben, dass es “78 Prozent Vollkorn” enthält, zugleich aber sind darin 30 Prozent Zucker enthalten. Bei einem weiteren Produkt wurde auffällig hervorgehoben, dass es “sehr natriumarm” sei – aber zugleich enthält es ganze 39 Prozent Zucker.

Die AK fordert daher:
+ Bei Frühstücksflocken sollte der Gehalt an zugesetztem Zucker von den Herstellern deutlich reduziert werden.
+ Die Kennzeichnung mittels Ampelfarben zur leichten Erkennbarkeit von Produkten mit hohen Zucker oder Fettgehalt muss gefördert werden.
+ Die von der Lebensmittelwirtschaft favorisierte GDA-Kennzeichnung muss insbesondere bei Produkten, die an die Zielgruppe Kinder
gerichtet ist, verbessert werden, um eine Täuschung der KonsumentInnen zu vermeiden.

Als Orientierungshilfe beim Einkauf hilft der AK-Online-Ampelrechner.

Freitag, 8. Juli 2011, von Elmar Leimgruber

EU beschließt sehr bescheidene Lebensmittelkennzeichnung

Das EU-Parlament hat eine solche Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln verhindert
Foto: foodwatch.de

EU-Parlament:

Das Europaparlament will nach eigenen Angaben, dass die Verbraucher -nun besser informiert- gezieltere Entscheidungen beim Kauf von Lebensmitteln treffen können. Daher wurde die neue Lebensmittelkennzeichnungverordnung beschlossen, welche von Verbraucherschützern als viel zu wenig weitreichend scharf kritisiert wird.

Unter anderem müssen künftig zwar der Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in Zukunft deutlich sichtbar auf Lebensmittelverpackungen angegeben werden, aber die von vielen Verbraucherschützern geforderte Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln kommt nicht. Informationen über Allergene müssen jedoch künftig auch für unverpackte Lebensmittel gegeben werden, so zum Beispiel für Lebensmittel in Restaurants oder in Kantinen. 

Die Angabe des Herkunftslands ist derzeit nur für Rindfleisch, Honig, Olivenöl und frisches Obst und Gemüse verpflichtend und für den Fall, wenn eine Nichtangabe irreführend wäre. Wie vom Parlament gefordert, wird die Verpflichtung nun auch für  frisches Schweine-, Schaf-, Ziegenfleisch und Geflügel gelten.  Zudem müssen Lebensmittelimitate, wie beispielsweise “Analogkäse” als solche gekennzeichnet werden. Wurde eine Zutat, die normalerweise zu erwarten wäre, ersetzt, muss dies künftig deutlich auf der Vorderseite der Packung in einer prominenten Schriftgröße und neben der Marke angegeben werden. Auch “aus Fleischstücken zusammengefügtes” Fleisch und  ”aus Fischstücken zusammengefügter Fisch” müssen künftig als solche gekennzeichnet werden. Die neuen Richtlinien, die von der Lebensmittelindustrie großzügig erst in fünf Jahren umgesetzt werden müssen, wurden im EU-Parlament mit 606 Ja-Stimmen gegen 46 Nein-Stimmen bei 26 Enthaltungen angenommen.

So ampelgekennzeichnet müsste ein Produkt im Supermarkt laut Konsumentenschützern sein
Foto: foodwatch.de

Konsumentenschützer:

Der Kaloriengehalt und sechs Nährstoffe müssen zwar zukünftig ausgewiesen werden – aber nur auf der Rückseite der Produkte, kritisiert die deutsche Stiftung Warentest. Auch bei der Kennzeichnung von alkoholischen Getränken (Zutaten müssen weiterhin nicht angegeben werden) und Transfettsäuren (die ebenfalls nicht deklariert werden müssen) hätten die Regelungen verbraucherfreundlicher ausfallen können. Dass für weitere Fleischarten wie Wild oder Kaninchen, Milch und Milchprodukte sowie für Fleisch, Obst und Gemüse als Zutat, zum Beispiel in Wurst und Fertiggerichten keine Angabe des Herkunftslandes angegeben werrden muss, ist für die Stiftung Warentest ebenfalls unbefriedigend.

“Gewinner ist die Lebensmittelindustrie. Sie hat sich mit ihren Forderungen durchsetzen können. Verbraucher hingegen können auch weiterhin ganz legal betrogen werden,” reagieren hingegen die Verbraucherschützer von foodwatch: “Hersteller können weiterhin deutlich sichtbar mit “Fitness” und “leichten Zwischenmahlzeiten” werben – und die Nährwerte auf der Rückseite im Kleingedruckten verstecken.” Die Lebensmittelindustrie habe sich die Verhinderung der Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln “rund 1 Mrd. Euro kosten lassen”.

Nur bei Frischfleisch soll zudem die Angabe der Herkunft Pflicht werden. Verbraucher erfahren also weiterhin nicht, wo die Kühe auf der Weide standen, deren Milch sie kaufen, oder woher das Fleisch stammt, aus dem die Wurst hergestellt wurde. Langfristig aber wird an verständlichen und gut sichtbaren Informationen auf Lebensmittel-Verpackungen kein Weg vorbei führen. “Dafür setzen wir uns weiterhin entschieden ein,” verspricht foodwatch.

Lebensmittelindustrie:

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft hingegen begrüßt die endgültige Einigung auf eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung in Europa. Der Präsident des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), Werner Wolf, zeigte sich erfreut über die neuen Richtlinien und vor allem darüber, dass die so genannte Lebensmittel-Ampel nicht kommt: “Es ist ein Signal der Vernunft, dass Lebensmittel auch in Zukunft nicht in ‘gut’ oder ‘schlecht’ eingeteilt werden. Schließlich hat in einer ausgewogenen Ernährung jedes Lebensmittel seinen Platz.” Die Lebensmittelwirtschaft werde sich dafür einsetzen, das Verständnis der Verbraucher bei der Nährwertkennzeichnung weiter zu stärken, so Wolf.

“Absolut überzogen ist die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch,” kritisiert Paulus Stuller, Bundesinnungsmeister der Lebensmittelgewerbe in Österreich: “Das neue EU-Kennzeichnungsrecht ist eine Gratwanderung zwischen Wünschenswertem und Machbarem” und “die Kennzeichnungspflicht bedeutet eine überschießende bürokratische Belastung für die gesamte Wertschöpfungskette,” so Stuller.

 

Dienstag, 15. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Verbraucherorganisationen und Arbeiterkammer fordern Ampel-Kennzeichnung bei Lebensmitteln

Der AK Ampelrechner online: http://ak-ampelrechner.at/

Die EU Verbraucherinformations-Verordnung regelt die Lebensmittel-Kennzeichnung neu. Am 16. Juni, stimmt das EU Parlament in erster Lesung darüber ab. Die Lebensmittel-Kennzeichnung soll leicht auffindbar, klar und verständlich sein, daher muss die Ampelkennzeichnung eingeführt werden, fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Österreichische Arbeiterkammer (AK) und die deutsche Verbraucherorganisation foodwach.

Positiv ist, dass trotz Einwand der Lebensmittelwirtschaft alle derzeit vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente bleiben, da sie für die Information der Konsumenten unerlässlich sind. Auch dass Mindestschriftgrößen vorgesehen werden, für die sich die AK eingesetzt hat, wird die Lesbarkeit der Kennzeichnung verbessern. “Gut, dass endlich einheitliche Regeln bei der Etikett-Mindestschriftgröße kommen und dass die Nährwertkennzeichnung verpflichtend wird,” erklärt AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl: “Von den EU-Parlamentariern verlangen wir, dass sie sich für eine konsumentenfreundliche Nährwertkennzeichnung in Form einer farblichen Ernährungsampel einsetzen“. Außerdem sollten Herkunftsland und bei offen verkaufter Ware zusätzlich auch alle Zutaten angegeben werden, verlangt Schöffl.

Die einfache, verlässliche und verständliche Art der Nährwertkennzeichnung sollte in Form einer Ampelkennzeichnung sein, insbesondere für Produkte, bei denen der Konsument den Zucker- oder Fettgehalt nicht so leicht erkennt, also etwa bei Fertiggerichten, Snacks, Sandwiches, zuckerhältigen Erfrischungsgetränken. Die Ernährungsampel informiert in Farbe über Fett, gesättigte Fette, Zucker und Salz – rot heißt viel, gelb moderat und grün wenig. Die Ampel sollte auf der Vorderseite des Produkts sein. Der Konsument soll auf einen Blick sehen können, ob das Produkt ein Fit- oder ein Schlappmacher ist, so die Arbeiterkammer, die einen Ampelrechner online anbietet.

Ein Bündnis der deutschen Organisationen Verbraucherzentrale Bundesverband, der GKV-Spitzenverband, die AOK, die Bundesärztekammer, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die Deutsche Herzstiftung, die Deutsche Adipositas-Gesellschaft sowie die Gesamtorganisation diabetesDE spricht sich laut Aussendung des vzbv ebenfalls für die Einführung der Ampelkennzeichnung aus. Das von der Lebensmittelwirtschaft präferierte sogenannte GDA-Modell, bei dem für Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz der Anteil einer Portion am Tagesbedarf dargestellt wird, lehnen die Verbraucher- und Gesundheitsverbände hingegen ab, da es laut wissenschaftlichen Untersuchungen schwer verständlich ist.

Ernährungswissenschaftler haben anhand der Erfahrungswerte aus  Großbritannien belegt, dass die Ampel am besten verstanden wird, erklärt foodwatch. Auch Wirtschaftswissenschaftler sprechen sich inzwischen für die Ampel  aus. Und auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) stellt in  seinem jüngst erschienenen Wochenbericht (Nr. 22) fest: “Die Ampel  erreicht die Verbraucher am besten.” Und folgert daraus: “Die Politik sollte einer farblichen Gestaltung der Nährwert-Angaben den Vorzug  geben.”

Die einzigen Stimmen gegen die Ampelkennzeichnung kommen aus der  Lebensmittelbranche, erklärt foodwatch: “Die Lebensmittelmultis und ihre Lobbyorganisationen zittern vor der Abstimmung im Europaparlament. Mit der Ampel würde ihnen niemand mehr ihre dreisten Werbeversprechen von Fitness und Gesundheit für überzuckerte, fettige Industrieprodukte abnehmen”, so der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.

Kritisch sieht die AK am EU-Entwurf auch, dass es noch keine zwingende Kennzeichnung der Herkunft gibt. „Das ist konsumentenunfreundlich. Konsumenten ist es für ihre Kaufentscheidung wichtig, woher das Produkt und seine wesentlichen Bestandteile sind. Das belegen auch unsere Tests“, sagt Schöffl, „wir erwarten uns hier, dass uns hier die Parlamentarier klar unterstützen.“

Bei der Kennzeichnung offen abgegebener Produkte beanstandet die AK, dass nur allergieauslösende Zutaten und der Zusatzstoff Schwefeldioxid zwingend angegeben wird. Die AK verlangt, dass bei offen verkauften Waren über die Zutaten informiert werden muss.