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Dienstag, 13. September 2011, von Elmar Leimgruber

EU-Rat verlängert Urheberschutz für Musikaufnahmen

Künftig sind Musikproduktionen wie diese zu Gunsten der Urheber 70 Jahre geschützt

Der Schutz der Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf Musikaufnahmen wird innerhalb der EU von derzeit 50 auf 70 Jahre erhöht. Dies hat der Europarat am 12. September 2011 mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Konkret endet der Schutz nun 70 Jahre nach dem Tod des des letzten Urhebers an einem Musikprojekt: des Komponisten der Musik oder des Textautors.

Die belgische, tschechische, niederländische, luxemburgische, rumänische, slowakische, slowenische und schwedische Delegation stimmten laut EU-Pressemitteilung gegen den Antrag, die österreichische und die estnische Delegation enthielten sich der Stimme. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen vor, die dafür sorgen, dass Künstler, die ihre ausschließlichen Rechte an Tonträgerhersteller übertragen haben,  persönlich von der verlängerten Schutzzeit profitieren und ihre übertragenen Rechte unter bestimmten Bedingungen sogar zurückzuholen.

Durch die neue Richtlinie soll der rechtliche Schutz der ausübenden Künstler durch Anerkennung ihrer kreativen und künstlerischen Beiträgen verbessert werden. Um zu verhindern, dass ausübende Künstler im Laufe ihrer Lebenszeit ihre Musik-Rechte verlieren und damit auch eine Einkommenslücke am Ende ihres Lebens hätten, wurde das Schutzalter nun auf 70 Jahre hinaufgesetzt. So soll auch gewährtleistet werden, dass ihre Werke nicht noch zu ihren Lebzeiten verunstaltet werden dürfen.