Mit ‘Matthias Wolfschmidt’ getaggte Artikel

Montag, 2. September 2013, von Elmar Leimgruber

Gesundheitsschädlich: Konsumentenschutz für Verbot von Energy-Shots

Bereits übliche Energy Drinks stehen im Verdacht Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle, Nierenversagen und sogar Todesfälle zu verursachen. Bei den Shots ist die Gefahr einer Überdosierung besonders groß. Die kleinen Fläschchen enthalten Koffein und Taurin in besonders starker Konzentration. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert daher aufgrund ihrer Gesundheitssschädlichkeit ein Verbot sogenannter „Energy Shots“.

„Für Red Bull und Co. sind die bei Jugendlichen sehr beliebten Energy Shots ein Riesengeschäft – für die Gesundheit der Kunden womöglich eine Riesengefahr“, erklärt Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch. Ein Energy Shot von 60 Milliliter enthält die gleichen Mengen Koffein und Taurin wie eine normale Red-Bull-Dose – allerdings in vierfacher Konzentration. „Insbesondere beim Sport oder in Kombination mit Alkohol warnen Wissenschaftler vor möglichen Nebenwirkungen”, so Wolfschmidt. “Trotzdem bewirbt Red Bull die Getränke mit jungen, angesagten Extremsportlern für angeblich ‚erhöhte Leistungsfähigkeit‘. Aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes müssen Energy Shots verboten werden.“

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stufte laut foodwatch bereits im Dezember 2009 in einer Untersuchung für das Bundesverbraucherministerium Energy Shots als „nicht sicher“ ein und sprach sich für ein Verbot aus: Da ein Warnhinweis auf der Packung nicht ausreiche, um eine Überdosierung auszuschließen, empfahlen die Wissenschaftler „das Inverkehrbringen von ‚Energy Shot‘ Produkten zu untersagen“. Auch die französische Lebensmittelbehörde ANSES warnte 2013, dass die Sicherheit der Produkte nicht garantiert werden könne. In den USA ermittelt derzeit zudem die zuständige Food and Drug Administration (FDA), ob mehrere Todesfälle durch Energiegetränke ausgelöst wurden. Problematisch ist dabei nicht allein der erhöhte Koffeingehalt. Die gesundheitlichen Risiken werden auch mit möglichen Wechselwirkungen mit dem hochkonzentriert zugesetzten Inhaltsstoff Taurin sowie mit begleitend konsumiertem Alkohol begründet.

Laut der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) konsumiert fast jeder dritte Erwachsene Energy Drinks, besonders beliebt sind sie bei Kindern und Jugendlichen: 68 Prozent der Teenager greifen zu den Getränken. Davon sind 12 Prozent „high cronic consumers“ (Konsum mindestens viermal wöchentlich) sowie 12 Prozent „high acute consumers“ (mehr als ein Liter pro Konsum).

foodwatch fordert daher ein generelles Verkaufsverbot der hochkonzentrierten Shots. Zudem sollen herkömmliche Energy Drinks deutliche Warnhinweise auf der Verpackung tragen und nur noch ab 18 Jahren verkauft werden dürfen. Über eine E-Mail-Aktion unter www.foodwatch.de/aktion-energyshots können Verbraucher diese Forderung an die deutsche Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) unterstützen.

Das Bundesverbraucherministerium hat im Mai 2012 zwar Höchstwerte für Inhaltsstoffe wie Koffein und Taurin in Energy Drinks erlassen. Diese gelten jedoch nur für Lebensmittel – Red Bull (wie andere Hersteller von Energy Shots genauso) umgeht diese Regelung einfach, indem der Hersteller die Shots offiziell als Nahrungsergänzungsmittel klassifiziert: Der Red Bull Energy Shot enthält mehr als viermal so viel Koffein und Taurin pro Liter als für Energy Drinks erlaubt ist.

Auf Anfrage von foodwatch bestätigte das BfR im Januar 2013 seine grundsätzlich kritische Einschätzung zu den Produkten – wich aber dennoch von seiner ursprünglichen Forderung nach einem Verbot der „Shots“ ab und empfahl stattdessen lediglich „entsprechende Warnhinweise auf dem Etikett anzubringen“.

foodwatch-Experte Matthias Wolfschmidt: „Noch 2009 lautete die Handlungsempfehlung der staatlichen Risikoprüfer an Verbraucherministerin Ilse Aigner ganz klar: Energy Shots verbieten. Doch Frau Aigner hat die wissenschaftliche Untersuchung, die sie selbst in Auftrag gegeben hat, drei Jahre lang einfach ignoriert – obwohl sie bei drohenden Gesundheitsgefahren nicht auf Brüssel warten muss, sondern selber aktiv werden kann. Ohne weitere Begründung rückt das Bundesinstitut für Risikobewertung jetzt plötzlich von seiner Empfehlung für ein Verbot ab – und die Politik bleibt weiter tatenlos.“

Dienstag, 15. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Verbraucherorganisationen und Arbeiterkammer fordern Ampel-Kennzeichnung bei Lebensmitteln

Der AK Ampelrechner online: http://ak-ampelrechner.at/

Die EU Verbraucherinformations-Verordnung regelt die Lebensmittel-Kennzeichnung neu. Am 16. Juni, stimmt das EU Parlament in erster Lesung darüber ab. Die Lebensmittel-Kennzeichnung soll leicht auffindbar, klar und verständlich sein, daher muss die Ampelkennzeichnung eingeführt werden, fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Österreichische Arbeiterkammer (AK) und die deutsche Verbraucherorganisation foodwach.

Positiv ist, dass trotz Einwand der Lebensmittelwirtschaft alle derzeit vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente bleiben, da sie für die Information der Konsumenten unerlässlich sind. Auch dass Mindestschriftgrößen vorgesehen werden, für die sich die AK eingesetzt hat, wird die Lesbarkeit der Kennzeichnung verbessern. “Gut, dass endlich einheitliche Regeln bei der Etikett-Mindestschriftgröße kommen und dass die Nährwertkennzeichnung verpflichtend wird,” erklärt AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl: “Von den EU-Parlamentariern verlangen wir, dass sie sich für eine konsumentenfreundliche Nährwertkennzeichnung in Form einer farblichen Ernährungsampel einsetzen“. Außerdem sollten Herkunftsland und bei offen verkaufter Ware zusätzlich auch alle Zutaten angegeben werden, verlangt Schöffl.

Die einfache, verlässliche und verständliche Art der Nährwertkennzeichnung sollte in Form einer Ampelkennzeichnung sein, insbesondere für Produkte, bei denen der Konsument den Zucker- oder Fettgehalt nicht so leicht erkennt, also etwa bei Fertiggerichten, Snacks, Sandwiches, zuckerhältigen Erfrischungsgetränken. Die Ernährungsampel informiert in Farbe über Fett, gesättigte Fette, Zucker und Salz – rot heißt viel, gelb moderat und grün wenig. Die Ampel sollte auf der Vorderseite des Produkts sein. Der Konsument soll auf einen Blick sehen können, ob das Produkt ein Fit- oder ein Schlappmacher ist, so die Arbeiterkammer, die einen Ampelrechner online anbietet.

Ein Bündnis der deutschen Organisationen Verbraucherzentrale Bundesverband, der GKV-Spitzenverband, die AOK, die Bundesärztekammer, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die Deutsche Herzstiftung, die Deutsche Adipositas-Gesellschaft sowie die Gesamtorganisation diabetesDE spricht sich laut Aussendung des vzbv ebenfalls für die Einführung der Ampelkennzeichnung aus. Das von der Lebensmittelwirtschaft präferierte sogenannte GDA-Modell, bei dem für Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz der Anteil einer Portion am Tagesbedarf dargestellt wird, lehnen die Verbraucher- und Gesundheitsverbände hingegen ab, da es laut wissenschaftlichen Untersuchungen schwer verständlich ist.

Ernährungswissenschaftler haben anhand der Erfahrungswerte aus  Großbritannien belegt, dass die Ampel am besten verstanden wird, erklärt foodwatch. Auch Wirtschaftswissenschaftler sprechen sich inzwischen für die Ampel  aus. Und auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) stellt in  seinem jüngst erschienenen Wochenbericht (Nr. 22) fest: “Die Ampel  erreicht die Verbraucher am besten.” Und folgert daraus: “Die Politik sollte einer farblichen Gestaltung der Nährwert-Angaben den Vorzug  geben.”

Die einzigen Stimmen gegen die Ampelkennzeichnung kommen aus der  Lebensmittelbranche, erklärt foodwatch: “Die Lebensmittelmultis und ihre Lobbyorganisationen zittern vor der Abstimmung im Europaparlament. Mit der Ampel würde ihnen niemand mehr ihre dreisten Werbeversprechen von Fitness und Gesundheit für überzuckerte, fettige Industrieprodukte abnehmen”, so der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.

Kritisch sieht die AK am EU-Entwurf auch, dass es noch keine zwingende Kennzeichnung der Herkunft gibt. „Das ist konsumentenunfreundlich. Konsumenten ist es für ihre Kaufentscheidung wichtig, woher das Produkt und seine wesentlichen Bestandteile sind. Das belegen auch unsere Tests“, sagt Schöffl, „wir erwarten uns hier, dass uns hier die Parlamentarier klar unterstützen.“

Bei der Kennzeichnung offen abgegebener Produkte beanstandet die AK, dass nur allergieauslösende Zutaten und der Zusatzstoff Schwefeldioxid zwingend angegeben wird. Die AK verlangt, dass bei offen verkauften Waren über die Zutaten informiert werden muss.