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Donnerstag, 29. März 2012, von Elmar Leimgruber

EU-Gesetzgebung: Bürger bestimmen ab 1. April mit

Ab dem 1. April 2012 haben Millionen EU-Bürger die Möglichkeit die EU-Gesetzgebung mitzugestalten; gut zehn Jahre nachdem der Antrag erstmalig gestellt wurde. Auf einer Pressekonferenz mit Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič und dem dänischen Minister für Europaangelegenheiten Nicolaï Wammen, stellte EP-Präsident Martin Schulz die neue Bürgerinitiative vor.

Die Europäische Bürgerinitiative macht es möglich, dass sich eine Million EU-Bürgerinnen und -Bürger unmittelbar an der Entwicklung von Strategien der EU beteiligen, indem sie die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Der Leitfaden zur Vorgehensweise von Bürgeninitiativen dazu ist hier downloadbar.

“Ich kenne Fälle, in denen Unterschriftenlisten und Initiativen eine politische Richtung gänzlich ändern konnten”, erklärt EP-Präsident Schulz. “Es ist großartig, dass Bürger nun direkt in der Lage sind wichtige Aspekte zur Gesetzgebung beizutragen”. Er warnte allerdings auch, dass “wir keine unrealistischen Hoffnungen wecken wollen”. Auf die Frage bezüglich eines potentiellen Eingriffs von Lobbygruppen betont Schulz: “Wir möchten uns keine Illusionen machen. Es muss sichergestellt werden, dass der Prozess transparent bleibt. Es dürfte jedoch recht einfach festzustellen sein, ob wirtschaftliche Interessen hinter einer Initiative stecken”.