Mit ‘Lebensmittelkennzeichnung’ getaggte Artikel

Montag, 22. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

AK warnt: Fertiggerichte “ohne Geschmacksverstärker” sind nicht glutamatfrei

Bei beiden hier abgebildeten Produkten (eines von Knorr, eines von Maggi) scheint Hefeextrakt in der Zutatenliste auf, welcher Glutamat enthält.

“Irreführende Kennzeichnungen” auf Fertiggerichten und Packerlsuppen kritikisiert die Arbeiterkammer (AK): “Frei von Geschmacksverstärkern” sieht man zwar häufig auf Packungen, aber dies stimmt oft nicht, so die AK.

Im Essen sind dann meist Zutaten mit geschmacksverstärkender Wirkung enthalten, zum Beispiel Hefeextrakt. Eine AK-Analyse von 26 Produkten zeigt: „Ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern“ heißt nicht glutamatfrei. Positiv: Wird Hefeextrakt als glutamathältige Zutat verwendet, ist die Menge an Glutamat meist niedriger als bei direkt zugesetztem Glutamat. Die AK will mehr Klarheit bei der Kennzeichnung.

Die AK hat 26 Produkte wie Wurst, Snacks (Chips, Erdnusslocken), Tiefkühlpizza, Packerlsuppe oder Fertiggerichte von der Lebensmittelversuchsanstalt Klosterneuburg auf den Glutamatgehalt prüfen lassen. Einerseits ging es um Produkte, bei denen Glutamat als Zusatzstoff zugesetzt war. Anderseits waren es Produkte, die mit Hefeextrakt produziert wurden. Es wurde dabei ermittelt, mit wie viel Glutamat Konsumenten in diesen Produkten zu rechnen haben.  Das Ergebnis zeigt: Kein Produkt, das „ohne Glutamatzusatz“ gekennzeichnet war, war frei von geschmacksverstärkenden Stoffen, weil es zum Beispiel Hefeextrakt enthält. Viele Konsumenten rechnen aber gar nicht damit, dass Hefeextrakt eine glutamathältige Zutat ist.

Glutamat als geschmacksverstärkender Zusatzstoff ist in sehr vielen verarbeiteten Produkten enthalten. Es verleiht den Lebensmitteln eine deutlich würzige Note, wird aber aufgrund der so häufigen Verwendung in der Lebensmittelindustrie von vielen Konsumenten sehr kritisch beurteilt. Es braucht jedenfalls bei der Kennzeichnung mehr Transparenz. Werden glutamathältige Stoffe wie Hefeextrakt verwendet, sollen Hersteller das nicht „verschleiern“, fordert die AK. Denn Angaben wie „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“, „ohne Glutamatzusatz“ oder „ohne künstliche Geschmacksverstärker“ sind missverständlich, da sich Konsumenten häufig ein völlig glutamatfreies Produkt erwarten.

Sonntag, 25. September 2011, von Elmar Leimgruber

Müslis und Flocken: Nix mit gesund, sondern fett und süss

Wer glaubt, dass er sich gesund ernährt, indem er am Morgen brav sein Müsli oder seine Cornflakes schlürft, dürfte nur der entsprechenden Werbung der Lebensmittelindustrie erliegen. Die Arbeiterkammer (AK) hat 43 beliebte Frühstücksflocken und Müslis getestet und siehe da: 85 Prozent der getesteten Produkte enthalten einen Zuckeranteil von 12,5 Prozent und manche sogar über 25 Prozent und ähnlich ist es auch beim Fett. Die AK fordert daher weniger Zucker und dafür eine bessere Kennzeichnung für Konsumenten.

Beim Fettgehalt liegen die Produkte zwar insgesamt im Mittelfeld, auch wenn der Fettgehalt bisweilen höher ist, als man erwarten würde: Bei einem Produkt lag er bei 20 Prozent. Ein besonderes Ärgernis aus Sicht der AK: “Gerade Frühstücksflocken richten sich an Kinder als Zielgruppe
- und genau diese Produkte haben Zuckeranteile von über 15 bis fast 40 Prozent. Das ist nicht hinnehmbar. Die Hersteller sollten bei diesen Produkten gleich gar nicht so viel Zucker zusetzen”, fordert AK Experte Heinz Schöffl.

AK-Test Frühlingsflocken
Grafik: AK

Kritik übt Schöffl auch an der derzeitigen Kennzeichnung der Produkte durch die Lebensmittelwirtschaft: Diese ist insbesondere beim Zucker missverständlich, und zwar vor allem bei Produkten, die sich an die Zielgruppe Kinder richten. Der Grund ist die ihr zugrunde liegende Berechnungsmethode, die irreführend niedrige Werte ergibt. “Die Nährstoffangaben sollten auf der Verpackung so klar und eindeutig sein, dass für die Konsumentinnen und Konsumenten mit einem Blick erkennbar ist wieviel Zucker, Fett, Salz und Kalorien tatsächlich in einer Packung drinnen sind”, fordert Schöffl.

Für den AK Test wurden im August 2011 insgesamt 43 beliebte Frühstücksprodukte bei Billa, Eurospar, Zielpunkt, Hofer und Penny eingekauft, darunter 15 Müsli und 27 Frühstücksflocken-Produkte. Ausgewertet wurde die Kennzeichnung der Nährwerte und der Zutaten, als Basis diente die AK Nährwertampel. Bei vier von fünf Frühstücksflocken-Produkten steht die AK Nährwertampel auf Rot. Bei fast allen Müslis leuchtet die Ampel gelb. Der Grund für den Unterschied: Bei den Müslis stammt der Zucker großteils aus den beigemischten Früchten.

AK-Test Müslis
Grafik: AK

Bei den Cornflakes schnitten nur Spar vital Reis Weizen Flakes, Kelloggs Cornflakes, Crownfield Cornflakes, jeden Tag Schoko Curl und Jeden Tag Cornflakes nicht im roten Bereich bei Zucker auf, während bei den Müslis mit einem Fettanteil von 20,5 % das Ja! Natürlich Schoko Knuspermüsli negativ auffiel.

Vorsicht bei der Werbung, denn diese beschönigt gerne, warnt die Arbeiterkammer: So wurde bei einem Produkt besonders hervorgehoben, dass es “78 Prozent Vollkorn” enthält, zugleich aber sind darin 30 Prozent Zucker enthalten. Bei einem weiteren Produkt wurde auffällig hervorgehoben, dass es “sehr natriumarm” sei – aber zugleich enthält es ganze 39 Prozent Zucker.

Die AK fordert daher:
+ Bei Frühstücksflocken sollte der Gehalt an zugesetztem Zucker von den Herstellern deutlich reduziert werden.
+ Die Kennzeichnung mittels Ampelfarben zur leichten Erkennbarkeit von Produkten mit hohen Zucker oder Fettgehalt muss gefördert werden.
+ Die von der Lebensmittelwirtschaft favorisierte GDA-Kennzeichnung muss insbesondere bei Produkten, die an die Zielgruppe Kinder
gerichtet ist, verbessert werden, um eine Täuschung der KonsumentInnen zu vermeiden.

Als Orientierungshilfe beim Einkauf hilft der AK-Online-Ampelrechner.