Mit ‘Lärm’ getaggte Artikel

Dienstag, 17. August 2010, von Elmar Leimgruber

Mängel am Urlaubsort bringen Preisminderung und Schadenersatz

Mängelfrei war mein Urlaub auf Mykonos
Foto: © Leimgruber

Wer grobe Mängel am Urlaubsort vermelden kann, hat künftig eventuell nicht nur Anspruch auf Reisepreisminderung, sondern auch auf “Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude”. Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) hat in einem jüngst ergangenen Urteil nämlich genauso entschieden.

Ein frisch verheiratetes Ehepaar hatte 2007 eine Hochzeitsreise nach Ägypten gebucht. Aufgrund weitreichender Mängel wie zum Beispiel Lärm in der Anlage und eingeschränkte Bademöglichkeit im Meer wurde der entsprechende Reiseveranstalter in einem Musterprozess des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) auf Preisminderung und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geklagt. Das oberste Gericht entschied sich zugunsten der Kläger und sprach dem Paar neben einer Preisminderung von 25 Prozent auch einen Schadenersatz in Höhe von 560 Euro zu.

Dieser Schadenersatzanspruch ist im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geregelt und soll Konsumenten für den Ärger und die Unlustgefühle, die durch vom Reiseveranstalter verschuldete mangelhafte Reiseleistungen verursacht werden, entschädigen. Das bedeutet, dass zusätzlich zu einem verschuldensunabhängigen Preisminderungsanspruch im Rahmen der Gewährleistung, unter bestimmten Voraussetzungen Konsumenten auch ein Schadenersatz zugesprochen werden kann, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft einen erheblichen Teil seiner vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erbracht hat.

Im konkreten Fall hatten zuvor sowohl das Erstgericht als auch das Berufungsgericht den Verbrauchern zwar eine Reisepreisminderung zugesprochen. Beide Gerichte lehnten aber einen zusätzlichen Schadenersatzanspruch mit der Begründung ab, dass in weniger schwerwiegenden Fällen im Rahmen der zugesprochenen Preisminderung auch “die entgangene Urlaubsfreude” mit abgegolten wäre.

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Samstag, 26. Dezember 2009, von Elmar Leimgruber

Stop den Silvester-Knallern!

Vorausgeschickt: Ich habe nichts gegen ein schönes Feuerwerk. Und sowas gehört zum Jahreswechsel auch irgendwie dazu. Und dies funkioniert halt nicht ohne Lärm.

Aber was ich wohl werde nachvollziehen können (und das habe ich übrigens auch als Kind und Jugendlicher nicht verstanden): Welchen Sinn macht es, Kracher zu zünden und wegzuwerfen (in Wien in gewissen Bezirken ist es übrigens ganz besonders schlimm)? Welchen Sinn macht es, Lärm nur des Lärmes wegen zu machen? Und nein: es ist nicht lustig, sondern peinlich, beim sinnlosen durch die gegend Knallen Lustgefühle zu empfinden.

Mal abgesehen davon von der totalen Sinnlosigkeit solchen Verhaltens: In so manchem Land herrscht heute Krieg. Und Knaller zu hören bedeutet für viele Menschen in den betroffenen Gebieten, dass es mit jedem neuen bedrohlichen Geräusch sie treffen kann. So erging es übrigens auch meinem Vater, der gegen Ende des zweiten Weltkriegs an einem Bahnhof stationiert war, wo es ohne Ende krachte durch Bombeneinschläge.

Wir sind doch zivilisierte Menschen: Wir sollten sensibler sein und ganz wegkommen vom sinnlosen Silvesterknallen, schon aus Solidarität mit Menschen, die in Kriegsgebieten leben.