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Dienstag, 13. August 2013, von Elmar Leimgruber

EU will leistbares Breitbandinternet für alle

Ein Großteil der EU-Bürger ist laut einer aktuellen Studie offen für neue Technologien der Kommunikation, vor allem für mobiles und Breitbandinternet. Sie schrecken allerdings wegen der Kosten noch davor zurück, diese Dienste für Telefongespräche oder das Internet auch tatsächlich zu nutzen. Laut den Statistiken über neue Internetanschlüsse und Internettelefonie öffnen sie sich den Möglichkeiten , die neue Tools und Dienstleistungen bieten, Mobiltelefone sind allgegenwärtig, aber nur die Hälfte davon sind Smartphones.

Breitband- und mobiles Internet müssen für alle EU-Bürger leistbar sein, fordert nun Neelie Kroes, für die digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission: „Die Erwartungen der Verbraucher zu erschwinglichen Preisen zu erfüllen, ist eines der Ziele des Pakets ‚Vernetzter Kontinent’, das die Kommission im September vorstellen wird“.

Der Anteil der Handyverträge, die auch die Internetznutzung umfassen, reicht von 55 % in Schweden, Dänemark, dem Vereinigten Königreich, Finnland, Frankreich und die Niederlanden bis hin zu unter 35 % in Belgien, Griechenland, Ungarn, Zypern, Rumänien, Bulgarien und Portugal. In vielen Ländern mit einem geringen Verbreitungsgrad bei internetfähigen Smartphones beschränken Teilnehmer mit mobilem Internetzugang zudem ihre Online-Zeiten, weil sie befürchten, dass die Internetnutzung zu teuer wird: Dies ist in Ungarn (35 %), Portugal (58 %), Griechenland (53 %), Zypern (52 %), Belgien (47 %) und Rumänien (45 %) der Fall. Sorgen um die Kosten führen gegenwärtig dazu, dass mehr als die Hälfte der EU-Bürger sich bei ihren Handyanrufen ins Inland (55 %) wie ins Ausland (54 %) beschränken. Mehr als 70 % beschränken ihre Inlandsgespräche: In Griechenland sind es 81 %, in Portugal 79 %, in Irland 72 % und in Rumänien 71 %. Eine offizielle Aufstellung der Internetnutzung in der EU 2012 ist hier abrufbar.

Fast 3/4 der Haushalte haben bereits einen Breitbandanschluss: Im Vergleich zu 67,3 % im Jahr 2011 verfügen heute bereits 72,5 % der EU-Haushalte über einen Breitbandanschluss (Quelle: Eurostat). Der Anteil der Haushalte mit Breitbandanbindung stieg in Rumänien sprunghaft um 20 Prozentpunkte und in der Slowakei um 16,7 Prozentpunkte an. In allen Mitgliedstaaten verfügt nun mehr als die Hälfte der Haushalte über einen Breitbandanschluss. Die Grenzen zwischen Telefon und Internet verwischen zusehends: 34 % der Nutzer telefonierten 2012 über das Internet (Voice over Internet Protocol oder „VoIP“) – ein Anstieg um 7 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. 28 % nutzen das Internet, um mit anderen Nutzern innerhalb eines VoIP-Netzes gebührenfrei zu telefonieren, und 4 % nutzen VoIP, um billigere Auslandsgespräche zu führen. Internettelefonate sind vor allem in Bulgarien (57 %), Zypern (55 %), Estland (54 %) sowie in Litauen und Lettland (51 %) sehr beliebt. Bisher weniger verbreitet ist VoIP in Portugal (18 %), Italien (26 %), Spanien (28 %) und Griechenland (29 %); allerdings nutzen immer mehr Menschen diese Kommunikationsmöglichkeit (durchschnittlicher Zuwachs um 7 Prozentpunkte seit 2011). Die zunehmende Verwendung von VoIP scheint dem Trend im Breitbandbereich zu folgen: In Zypern gab es 2012 gegenüber 2011 beispielsweise 11 % mehr Haushalte mit Breitbandanbindung, und die Nutzung von VoIP stieg um 16 Prozentpunkte.

Eine erste Vorstellung der Ergebnisse der EU-weiten Befragung gab es bereits im Juli, als insbesondere die Tatsache hervorgehoben wurde, dass bei den Internetnutzern die Übertragungsgeschwindigkeiten mittlerweile oberste Priorität haben. 45 % der europäischen Internetnutzer wären bereit, für ein schnelleres Internet ihren Anschluss aufzurüsten oder sich für ein anderes Internet-Angebotspaket zu entscheiden.

Die Umfrage zur elektronischen Kommunikation in Privathaushalten wird seit 2006 jedes Jahr durchgeführt. Die Umfrage soll die Politikentwicklung im Bereich der elektronischen Kommunikation unterstützen, indem Fakten und Trends im Zusammenhang mit den Meinungen von Privathaushalten und Einzelpersonen zur Bereitstellung der wichtigsten elektronischen Kommunikationsdienste regelmäßig erfasst werden.

Die Befragungen für die Erhebung wurden im März 2013 durchgeführt. Dazu wurden 26 786 Teilnehmer aus verschiedenen repräsentativen Gesellschafts- und Altersgruppen der EU-Bevölkerung zu Hause persönlich befragt. Da die Befragungen vor dem offiziellen Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 durchgeführt wurden, werden die Ergebnisse für die 27 Länder der EU und für Kroatien getrennt präsentiert; die EU-Durchschnittswerte beziehen sich nur auf die Länder der EU-27.

Dienstag, 28. Mai 2013, von Elmar Leimgruber

Kostenlose APP: Passagier-Rechte in der EU

Die Rechte der Fluggäste wurden in letzter Zeit zwar europaweit gestärkt, aber manche Verfahren ziehen sich leider sehr in die Länge, bemängelt das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net). Der Europäische  Gerichtshof hat aber Ende Januar geurteilt, dass Fluggesellschaften auch dann ihren Kunden Unterstützung  (Übernahme der Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Transport zum Hotel sowie zwei Telefonate) gewähren müssen, wenn ihre Flüge wegen außergewöhnlicher Umstände wie einer Naturkatastrophe ausgefallen sind. Zuvor war bereits am 23. Oktober 2012 entschieden worden, dass bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden die Fluggesellschaften genauso entschädigen  müssen, als wäre der Flug ausgefallen oder hätten sie ihre Kunden unberechtigterweise nicht  befördert: Dann sind je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu zahlen.

Für alle Anliegen im öffentlichen Verkehrssektor veröffentlicht die EU-Kommission eine eigene App “Ihre Rechte als Reisende” für Smartphones, welche hier für das jeweilige Betriebssystem im kostenlosen Download verfügbar ist. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) bietet dazu die Broschüre “Fluggastrechte: Clever reisen” kostenlos im Download an. Nähere Infos zu den einzelnen Passagierrechten bei Bus, Bahn und Flug finden Sie auch hier.

Auf der Sonnenseite stehen Flugreisende trotz der neuen Rechte noch nicht, so das EVZ. Denn Recht haben und Recht bekommen ist noch immer zweierlei: Viele Airlines verhalten sich eher störrisch, wenn es um die Zahlung von Entschädigungen geht, und sie scheinen darauf zu spekulieren, dass die Kunden klein beigeben. Denn mangels Alternativen bleibt Fluggästen dann häufig nur der Gang zum Gericht; davor schrecken viele Privatleute jedoch zurück. Entsprechend zahlreich sind auch die Verbraucher, die sich bei einer grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeit an das ECC-Net3 wenden: Rund 20 Prozent aller dort eingehenden Beschwerden betreffen die Fluggastrechte.

Vor diesem Hintergrund fordert das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland vor allem geeignetere Wege zur Rechtsdurchsetzung und zur gütlichen Streitbeilegung. Dies gilt ganz besonders auch im Bereich der  Luftfahrt, die das das ECC-Net nun europaweit unter die Lupe genommen hat.

Das ECC-Net regt daher folgende Maßnahmen an:

• Ausbau der Kooperationen mit verschiedenen Akteuren (Schlichtungsstellen, nationale Durchsetzungsbehörden, Verbrauchervereine…) in jedem EU-Mitgliedstaat (plus Norwegen
und Island), um das Schlichtungsverfahren, insbesondere im Flugsektor, einfacher und transparenter zu gestalten
• Sicherstellung eines verlässlichen, europaweiten Netzwerk an Schlichtungsstellen: Nur  wenn jedes EU-Land zukünftig über eine Schlichtungsstelle im Bereich der Fluggastrechte
verfügt, können Streitfälle von Verbrauchern hinreichend bearbeitet werden.
• Unterstützung der EU-weiten Internetplattform für Online-Streitbeilegung4: Mit diesem Vorhaben der Europäischen Kommission sollen Verbraucher ihren persönlichen Fall online einstellen können und automatisch an die zuständige Schlichtungsstelle weitergeleitet werden.

Sonntag, 27. Januar 2013, von Elmar Leimgruber

VKI: Nahrungsergänzungsmittel sind überflüssig bis gesundheitsschädlich

Nahrungsergänzungsmittel sind nicht nur viel zu teuer, sondern meist überflüssig und manchmal sogar gesundheitsschädlich. Zu diesem Resume gelangt der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der für die Februarausgabe seiner Zeitschrift “Konsument” die 5 meistgenannten Direktvertriebsfirmen Amway, FitLine, Herbalife, Juice Plus und Vemma getestet hat.

“Ein gesunder Mensch, der sich halbwegs ausgewogen ernährt, braucht keine Nahrungsergänzungsmittel”, erklärt VKI-Geschäftsführer Franz Floss: “Wer es mit Vitaminen und Mineralstoffen allzu gut meint, tut sich keinen Gefallen. Ein Zuviel an Vitamin A, E und Beta-Carotin kann gesundheitlich sogar problematisch werden”.

Zwar kann z.B. bei Schwangeren, chronisch Kranken oder Hochleistungssportlern die Einnahme von einzelnen konzentrierten Nährstoffen sinnvoll sein – allerdings nur unter fachlicher Aufsicht. Direktvertriebsfirmen steht Floss daher skeptisch gegenüber: “Der Verkäufer benötigt kein Fachwissen, sondern nur einen Gewerbeschein. Verdient wird hauptsächlich über Provisionen.” Die Kosten der von den Beratern empfohlenen Produkte sind auch entsprechend hoch: Bei Amway rund 19 bis rund 74 Euro je nach Berater, bei FitLine rund 109 Euro, bei Herbalife zwischen 110 und 124 Euro und Juice Plus rund 75 Euro: “Viel Geld für eine nicht bewiesene – oder unter Umständen sogar negative – Wirkung”, betont VKI-Ernährungswissenschafterin Katrin Mittl.

“Die meisten der überdosierten Nährstoffe, z.B. Biotin, Folat und Vitamin C, sind zwar weniger problematisch, da sie wasserlöslich sind und über die Nieren ausgeschieden werden”. Aber so Mittl: “Auf Dauer ist ein Zuviel an Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen laut aktueller Studien aber nicht ungefährlich. Dazu kommt, dass es bei Nahrungsergänzungsmitteln auch zu Wechselwirkungen kommen kann. Im Vorfeld sollte daher abgeklärt werden, ob Medikamente eingenommen werden und Allergien oder Unverträglichkeiten bestehen.

“Von keinem der Berater der gestesteten Direktvertriebsfirmen (mit Amway kam überhaupt kein Beratungsgespräch zustande) kam im Test der Hinweis, vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit einem Arzt oder einer Ernährungsfachkraft zu sprechen. Stattdessen versuchten nahezu alle Verkäufer, die Kunden auch als Berater bzw. Teampartner anzuwerben: Ein Teil der im Direktvertrieb erzielten Provisionen wird über Anwerbungen verdient.

Auch die Aussagen der getesteten Berater waren laut VKI teils “grenzwertig”:  So behauptete einer, FitLine-Produkte “verhindern Verkühlung”. Ein anderer gab an, er habe seinen Diabetes mit den Produkten von Amway im Griff. Weiters gab es die – nicht zutreffende – Aussage, dass die Böden ausgelaugt sind und das darauf angebaute Obst und Gemüse qualitativ nicht mehr hochwertig ist, was die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln daher nötig mache. REchtlich sieht die Situation so aus: “Unabhängig vom Vertriebsweg darf kein Nahrungsergänzungsmittel damit beworben werden, dass man damit Krankheiten vorbeugen, sie behandeln oder heilen kann”.

Der VKI erhob bei allen in der Beratung verkauften Nahrungsergänzungsmitteln den Vitamin- und Mineralstoffgehalt und verglich die Ergebnisse mit den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums. Bei FitLine gab es bei acht verschiedenen Vitaminen und Mineralstoffen Überschreitungen, bei Amway, Juice Plus
und Herbalife jeweils eine.Die Dosierungsvorschläge der Berater wurden zusätzlich mit den vereinheitlichten Empfehlungen der Ernährungsgesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz verglichen (D-A-CH-Referenzwerte). Bei FitLine waren sieben Vitamine und Mineralstoffe überdosiert, bei Amway je nach Testperson vier bzw. drei und bei Juice Plus jeweils drei.

Fragen zum Thema Ernährung beantwortet der Verein für Konsumenteninformation unter der Hotline 0810 810 227 (Mo-Fr 9-15 Uhr, aus ganz Österreich Euro 0,0676/min), die in Zusammenarbeit mit dem Fonds Gesundes Österreich betreut wird. In der aktuellen “Konsument”-Ausgabe  werden übrigens auch rezeptfreie Arzneimittel getestet und DrEd kritisch beurteilt: “Finger weg vom Online-Doc”.

Weitere ausgewählte Beiträge zum Thema Ernährung und Gesundheit:

Orthomolekulare Medizin: Vorsicht gesundheitsgefährlich

Lebenswandel beeinflusst Krebsrisiko

Fraunhofer entwickelt Express-Bluttest

Vitamine C und B12 sind gut für Herz und Hirn

Wien: Schlüssel-Gen für Gehirnentwicklung entdeckt

Aktionswoche gegen illegale Arzneimittel

Studie über Wirksamkeit von Vitamin-Präparaten

AK-Geflügeltest: Vorsicht gefährliche Keime

Österreichischer Arbeitsgesundheitsmonitor: Psychische Erkrankungen steigen

Ärzte ohne Grenzen twittern gegen Pharma-Riesen Novartis

Wiener Studie: Stress führt zu Leberkrebs

Foodwatch: Mediziner lassen sich von Danone und Unilever missbrauchen

Leitungswasser ist gesünder als Limos

Goldener Windbeutel 2012 für dreistete Werbelüge des Jahres geht an Hipp

Ernährungsfehler bei Kleinkindern führen zu Fettleibigkeit

Die häufigsten Todesursachen in Österreich

Kinder-Adventskalender mit Erdöl-Rückständen

Das Activia-Märchen

Foodwatch fordert Verkaufs-Stop für Becel

Über gar nicht gesunde Produkte in der Werbung

Tipps gegen die Fürhjahrsmüdigkeit

Donnerstag, 28. Juni 2012, von Elmar Leimgruber

Orthomolekulare Medizin: VKI warnt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnt vor der Anwendung von so genannter orthomolekuare Medizin: Sie verursache  enorme Kosten und beinhalte zudem ein nicht unbeachtliches Risiko, auch weil die therapeutische Wirksamkeit nicht ausreichend nachgewiesen sei, so die Konsumentenschützer. Erwiesen sei hingegen, dass die Überdosierung von Vitaminen, Spurenelementen und Mineralstoffen problematisch sein kann.

Die orthomolekulare Medizin (OM) führt chronische Krankheiten auf eine Unterversorgung mit “Nährstoffen” zurück. Die Gabe hoher Vitamindosen, kombiniert mit Mineralstoffen und Spurenelementen, soll derartigen Erkrankungen vorbeugen bzw. diese heilen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat fünf zufällig ausgewählte Wiener Allgemeinmediziner mit Diplom für orthomolekulare Medizin konsultiert und die Verschreibungen sowie die Kosten analysiert. Zwischen drei und fünf Mittel wurden der Testperson “verordnet”. Dabei handelte es sich meist um Nahrungsergänzungsmittel, die dem Gesetz entsprechend keinerlei Therapeutikum darstellen dürfen. Die von den Ärzten empfohlene Dosierung der Mittel hätte jedoch in einigen Fällen u.a. zu einer massiven Überversorgung mit Vitamin D geführt. Vor solchen Überversorgungen warnt die Europäische Lebensmittelbehörde ausdrücklich. Eine Überdosierung kann u.a. zu Appetitlosigkeit, Erbrechen und in schweren Fällen bis hin zu Nierenschäden und Nierenversagen führen, mahnt der VKI:

“Wäre unser Patient der Empfehlung der Ärzte gefolgt hätten sich “Einstiegskosten” zwischen 230 und 492 Euro an Laboruntersuchungen, Ordinationsgebühren, Kosten für die Medikamente bzw. Nahrungsergänzungsmittel, etc. ergeben”. Für eine mehrmonatige Behandlung ist mit einigen Hundert Euro an weiteren Kosten zu
rechnen. Diese Kosten werden von den Krankenkassen aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Beweise der Wirksamkeit nicht übernommen, sind also privat zu tragen. Fazit: Die Kosten, aber auch die Risiken einer Behandlung mit orthomolekularer Medizin können erheblich sein, während die therapeutische Wirksamkeit bis dato nicht ausreichend nachgewiesen ist, so der VKI.

Da die von den Ärzten verwendeten Präparate teilweise von diesen selbst verkauft werden, erhob der VKI zusätzlich anonym bei Herstellerfirmen, mit welchen Preisnachlässen, Provisionen oder “Studienbeiträgen” Ärzte bei den im Test verschriebenen Präparaten rechnen können. Bei Präparaten der Firma Biogena wären dies etwa 40 Prozent Preisnachlass beim direkten Verkauf oder 15 Prozent Provision für den Arzt, wenn der Patient selbst bestellt. Ähnliche Ergebnisse erhoben die Tester für die verschriebenen Präparate der Firmen Orthotherapia und Promedico. Nähere Informationen zum durchgeführten VKI-Test gibt es auf www.konsument.at sowie ab dem 28.6. im Juli- KONSUMENT.

Mittwoch, 21. März 2012, von Elmar Leimgruber

Ärzte ohne Grenzen: Tödliche Tuberkulose im Vormarsch

Verbreitung von Tuberkulose weltweit
Grafik: OMS-WHO

Multiresistente Tuberkulose (MDR-TB), also solche, gegen welche herkömmliche Medikamente nicht mehr wirken, breitet sich rasant aus. Dies berichtet die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen und fordert ein koordiniertes internationales Vorgehen zur Bekämpfung der tödlichen Krankheit. Ärzte ohne Grenzen hat im vergangenen Jahr mehr als 25.000 Tuberkulosepatienten in 29 Ländern behandelt. Die Zahl der Patienten mit resistenter TB lag im Jahr 2010 bei 1.096. Allein in Europa erkranken übrigens weit über 400.000 Menschen (davon über 4000 in Deutschland) jährlich an Tuberkulose (TBC), der verbreitetsten tödlichen Infektionskrankheit weltwelt.

“Wir brauchen neue Medikamente, mehr Forschung, mehr Behandlung und ein klares Bekenntnis von Regierungen und internationalen Organisationen, diese tödliche Krankheit zu bekämpfen”, erklärt Unni Karunakara, internationaler Präsident von Ärzte ohne Grenzen: “Nur so können mehr Menschen getestet, behandelt und geheilt werden. Die Welt kann es sich nicht leisten, der Ausbreitung von multiresistenter Tuberkulose untätig zuzusehen. Wir müssen sofort handeln.”

Tuberkulose (TB) ist eine der großen Infektionskrankheiten. Weltweit waren im Jahr 2010 etwa 12 Millionen Menschen an TB erkrankt, etwa 1,5 Millionen sind im Jahr 2010 daran gestorben. Derzeit gibt es schätzungsweise 650.000 Patienten mit MDR-TB. Viele Patienten sind sowohl mit HIV als auch mit TB infiziert. Die Behandlung dieser Patienten ist besonders schwierig, weil die Medikamente Wechselwirkungen hervorrufen. Dringend benötigt werden Medikamente, die eine kürzere und verträglichere Behandlung ermöglichen, Arzneimittel für Kinder sowie einfache und schnelle Diagnoseverfahren. Die Behandlungsrichtlinien müssen konkretisiert werden, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit durch fehlerhafte Therapien zu verhindern.

Weltweit haben jedoch nur fünf Prozent der Tuberkulosepatienten Zugang zu einer Untersuchung auf resistente Formen der Krankheit. Nur schätzungsweise zehn Prozent der MDR-TB-Patienten werden mit den nötigen Medikamenten behandelt. Ärzte ohne Grenzen ruft daher Regierungen, internationale Organisationen und Pharmaunternehmen nachdrücklich auf, mehr Geld zur Behandlung der multiresistenten Tuberkulose (MDR-TB) zur Verfügung zu stellen und wirksame und bezahlbare Medikamente sowie Tests zu entwickeln. Alarmierende Daten aus den Projekten der Organisation zeigen, dass entsprechende Bakterienstämme viel weiter verbreitet sind als bisher angenommen.

 

Im Norden Usbekistans etwa hat Ärzte ohne Grenzen im Jahr 2011 bei 65 Prozent der Tuberkulosepatienten MDR-TB diagnostiziert. Ein weltweit außergewöhnlich hoher Anteil war zuvor noch nicht in Behandlung gewesen. Das deutet darauf hin, dass resistente Krankheitsformen nicht mehr nur durch fehlerhafte Behandlung entstehen, sondern sich durch Ansteckung weiterverbreiten. In der südafrikanischen Provinz KwaZulu-Natal hat sich die Zahl der diagnostizierten TB-Fälle nach der Einführung eines schnellen Testverfahrens mehr als verdreifacht. Mehr als 13 Prozent der Patienten zeigen Resistenzen gegen das gebräuchliche Tuberkulosemedikament Rifampicin. In Indien infizieren sich schätzungsweise etwa 99.000 Patienten im Jahr mit MDR-TB. Nur etwa jeder Hundertste erhält eine angemessene Behandlung.

“Wo auch immer wir unsere Patienten auf multiresistente Tuberkulose testen, stoßen wir auf eine alarmierend hohe Verbreitung. Wir vermuten deshalb, dass die bisherigen Statistiken nur an der Oberfläche des Problems kratzen”, erklärt Karunakara. “Anstatt die Anstrengungen zur Diagnose von MDR-TB auszuweiten, schränken Regierungen und internationale Organisationen die Finanzierung ein – zu einem Zeitpunkt, an dem wir dringend mehr Geld bräuchten.”

Insbesondere der Geldmangel beim Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria führt dazu, dass oft keine finanziellen Mittel für neue Tuberkuloseprogramme zur Verfügung stehen. Das gefährdet zum Beispiel die geplante Behandlung von 10.000 MDR-TB-Patienten in Myanmar in den kommenden fünf Jahren. Im früheren Birma infizieren sich jedes Jahr schätzungsweise 9.300 Menschen mit MDR-TB, bis jetzt werden insgesamt aber nur 300 Patienten behandelt.

Für die Tuberkulosebekämpfung fehlen seit langem angemessene und bezahlbare Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten. Die Therapie von MDR-TB dauert bis zu zwei Jahre und kostet mehrere tausend Euro pro Patient. Die Medikamente wurden Mitte des vergangenen Jahrhunderts entwickelt und sind schwer verträglich. Ein neuer Schnelltest, der die Früherkennung von MDR-TB in armen Ländern deutlich steigern könnte, wird wegen der hohen Kosten kaum eingesetzt. Gerade dort könnte eine Diagnose innerhalb weniger Stunden – statt mehrerer Wochen – Menschenleben retten, so Ärzte ohne Grenzen.

Donnerstag, 15. März 2012, von Elmar Leimgruber

Heute ist der 50. Weltverbrauchertag – VKI bietet kostenlose Online-Dienste

Der Weltverbrauchertag, der sich heute zum mittlerweile 50. Mal jährt, steht dieses Jahr ganz im Zeichen echter Wahlfreiheit und Transparenz bei Finanzdienstleistungen. Daher bietet der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) heute online kostenlosen Zugang zu ausgewählten Finanztests und -reports sowie Leseproben zu den KONSUMENT-Büchern “Private Pensionsvorsorge”, “Achtung Finanzfalle!” und einen “Polizzen-Check”.

“Die langfristig ,richtige’ Wahl zwischen unterschiedlichen Anlage- oder Versicherungsprodukten lässt sich nur dann treffen, wenn relevante Informationen wie Kosten oder Ausschlüsse ausreichend kommuniziert werden bzw. klar ersichtlich ist, was Konsumenten für das jeweilige Produkt tatsächlich bekommen. Häufig ist es aber so – und das zeigen auch unterschiedlichste Erhebungen des Vereins für Konsumenteninformation immer wieder – dass Anlage- oder Versicherungsprodukte nicht nur äußerst komplex sind, sondern auch hohe Kosten ins Gewicht fallen können, die für Konsumenten auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich waren”, kritisiert Franz Floss, Geschäftsführer des Vereins fürs Konsumentenformation (VKI).In Deutschland sind ab 1. April 2012 freie Finanzvermittler und Vermögensverwalter dazu verpflichtet, ihren Kunden für jedes Angebot kurze und verständliche Informationsblätter auszuhändigen. Außerdem müssen sie künftig ihre Provisionen offenlegen, die sie bei einem Verkaufsabschluss erhalten. Mit dem Gesetz soll der graue Kapitalmarkt besser überwacht werden. Zum Weltverbrauchertag am 15. März lädt die deutsche Stiftung Warentest zu einem Online-Quiz mit Gewinnspiel zum Thema Geld und Finanzen.

“Starke Konsumentenschutzgesetze sind wichtig. Aber laufende Anpassungen und Verbesserungen sind ebenso wesentlich. Auch deshalb, weil Firmen sehr erfinderisch sind und immer wieder mit neuen Tricks auf den Markt kommen”, betont Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Wien Konsumentenpolitik zum heutigen Weltverbrauchertag.  Ein guter Schutz ist, die Konsumentinnen und Konsumenten aufzuklären und zu informieren, aber noch besser sind mehr Rechte.: So fordert die AK (Arbeiterkammer) unter anderem einen “Beipackzettel” für alle Spar- und Veranlagungsprodukte, transparente Bankspesen sowie ein Verbot von Werbeanrufen und Internetabzocken.

Der Weltverbrauchertag geht auf eine Rede von John F. Kennedy vor 50 Jahren zurück, in der er vor dem amerikanischen Kongress grundlegende Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten verkündet hat, die bis heute im Wesentlichen ihre Gültigkeit behalten haben: Schutz vor Gesundheitsrisiken, vor Irreführung, Schutz der wirtschaftlichen Interessen einschließlich der Wahlfreiheit, Zugang zu Gericht und schließlich das Recht, sich zu organisieren.

Donnerstag, 6. Januar 2011, von Elmar Leimgruber

Neuerungen der Öffentlichen Verwaltung sind online

Wer wissen will, wie viel beispielsweise ein neues Visum in Österreich kostet oder welche Förderung es künftig für thermische Sanierungen geben wird, was die politischen Parteien an öffentlichen Förderungen erhalten, kurz, was es Neues in der Öffentlichen Verwaltung gibt, kann dies heuer erstmals auch unkompliziert und zuverlässig online recherchieren. Die Redaktion des elektronischen Amtshelfers HELP.gv.at hat eine Übersicht jener Änderungen erstellt, die 2011 in den Bereichen Verfassung, Verwaltung, Medien, Internationales, Justiz, Finanzen, Inneres, Landesverteidigung, Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Dienst- und Besoldungsrecht, Gesundheit, Familie, Umwelt sowie Verkehr und Innovation anfallen werden. Mit dieser Initiative können Informationen über geänderte Gesetzeslagen transparent und bürgernah dargestellt und abgerufen werden. Die
thematisch strukturierten Inhalte betreffen nicht nur Neuerungen aufgrund des Budgetbegleitgesetzes, sondern beispielsweise auch zahlreiche Hinweise für Familien, für Konsumentinnen und Konsumenten. Der Überblick aller Neuerungen der öffentlichen Verwaltung findet sich auf: http://www.help.gv.at/Content.Node/340/Seite.340606841.html .

Dienstag, 4. Januar 2011, von Elmar Leimgruber

AK-Test: Ratenzahlung ist zu teuer

Die Werbung hält allzu oft nicht, was sie verspricht, warnt die Arbeiterkammer (AK)

Die Zinsen für Ratenzahlung bei Versandhäusern, Möbelhäusern, Elektrofach- und Baumärkten sind im Vergleich zu 2008 teils stark gestiegen. Die effektiven Jahreszinssätze (inklusive aller Kosten) machen bis zu knapp 22 Prozent aus. Dies geht aus einem Test der Arbeiterkammer (AK) hervor. Demnach klingen Werbeaussagen wie “Heute kaufen, später zahlen” zwar gut, aber letztendlich gehören Ratenkäufe zu den teuersten Krediten überhaupt. Die AK hatte im Oktober/November bei 16 Versand-, Möbelhäuser, Elektrofach- und Baumärkte umfassend bezüglich Zahlungsmodalitäten getestet.

Der Wohnzimmerverbau kostet 2.500 Euro – alles kein Problem mit Teilzahlung, heisst es da: Die Werbebotschaften versprechen viel: “Maßgeschneidert”, “Flexibel”, “Schnell”, “Unbürokratisch”, “Einfach und bequem”. Und bei den Konditionen wird versprochen:  “Raten inklusive aller Gebühren und Versicherungen”, “ohne bankübliche Kreditgebühren und ohne jegliche Kosten” oder “Null-Prozent-Sollzinssatz”.

Tatsächlich aber ist Teilzahlung teuer: Versandhändler verlangen an Effektivzinsen fast 22 Prozent, Baumärkte 11,79 bis 13,95 Prozent, Elektrofachmärkte 12,93 Prozent und Möbelhäuser 11,74 bis 13,34 Prozent. Im Vergleich dazu sind die Zinsen für einen Konsumkredit niedriger – 5,3 bis 8,4 Prozent Effektivzinsen. “Ein Vergleich zum letzten AK Test aus 2008 zeigt zudem: Die Ratenzahlungszinsen sind teils massiv angehoben worden, obwohl das allgemeine Zinsniveau gesunken ist”, kritisiert kritisiert Gabi Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik.

Noch kostspieliger wird es, wenn man mit seinen Raten in Zahlungsverzug kommt. Es kommen saftige Verzugszinsen von fünf Prozent im Jahr und zusätzliche Mahnspesen bis zu 15 Euro pro Mahnung hinzu. Wie die hohen Spesen entstehen, ist auch oft nicht nachvollziehbar: So werden aus Nominalzinssätzen von 5,29 Prozent -wohl wegen der zusätzlichen Kosten wie Kontoführungs-, Bearbeitungs- oder Rechtsgeschäftsgebühren- plötzlich 11,79 Prozent effektive Zinsen.

Die Informationen auf den Homepages lassen zu wünschen übrig: Nur sechs von 16 Anbietern schreiben auf ihren Seiten den effektiven Jahreszinssatz an. Über Rechtgeschäfts-, Bearbeitungs- oder Kontoführungsgebühren wird kaum informiert. Die Geschäftsbedingungen zur Teilzahlung haben nur ein Viertel der Anbieter auf ihren Seiten.

Die AK rät daher beim Kauf auf Raten immer nachzufragen, wie hoch der Gesamtbetrag ist und aus welchen Kosten er sich zusammensetzt. Denn wer auf Raten kauft, zahlt teuer drauf wegen der hohen Zinsen. Die vollständigen Untersuchungsergebnisse sind hier online abrufbar.

Sonntag, 2. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

AK testet mobiles Internet: Kosten nach wie vor hoch

Mobilfunk ist teilweise günstiger als Festnetz. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Festnetzangebote mit zehn Gigabyte oder unlimitierten Datentransfer kosten demnach im besten Fall fünf bis zehn Euro, mobil 15 Euro. Aber: Viele Festnetzangebote liegen über den Mobilfunktarifen. Augenfälligster Unterschied: Die Kosten für den Mehrtransfer im Mobilnetz sind empfindlich teurer. Im Festnetz liegen sie zwischen 1,2 und 6,6 Cent pro Megabyte, bei mobilen Verbindungen hingegen bei zehn bis 25 Cent pro Megabyte. Im Vergleich dazu: Bei Wertkarten-Anbietern kostet das Gigabyte meist 20 Euro für zwölf Monate, drei Gigabyte gibt es um 60 Euro und zehn Gigabyte um 200 Euro. Zu 2009 sind die Preise meist unverändert. Jüngst kamen Angebote um zehn Euro pro Gigabyte auf den Markt.

Der AK Preistest bei sieben Anbietern zeigt zudem: Die Preisunterschiede bei Vertragstarifen sind enorm. Wer über seine Pauschale hinaus oder darunter surft, zahlt stark drauf. Die Preise haben sich seit der AK Erhebung 2009 kaum bewegt. „Nutzer müssen also weiterhin auf extrem hohe Mehrtransfer-Kosten achtgeben“, warnt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Wer über das Datenpauschale hinaus surft (oder darunter bleibt), zahlt im schlimmsten Fall für ein Gigabyte 49 Euro und für drei Gigabyte 522 Euro. Jedes zusätzliche Megabyte kostet zehn bis 25 Cent – gegenüber 2009 sind die Kosten für den Mehrtransfer unverändert hoch. Zum Vergleich: Im Pauschale kostet das Megabyte umgerechnet nur 0,1 bis einen Cent bei Vertragstarifen. Wenn das Pauschale aufgebraucht ist, wird die Transfergeschwindigkeit nun bei fünf Tarifen zum Schutz der Nutzer gedrosselt. 2009 waren es drei Tarife.

Das mobile Breitbandangebot wird ständig erweitert. Aber für Konsumenten ist es schwer, den Überblick über Kosten, Nebenbedingungen und technische Nutzungsarten zu erhalten. Die AK hat bei A1/bob, T-Mobile, Orange, Drei, Tele.ring, Ge org und Yesss die Preise getestet. Bei den Vertragstarifen gibt es in den Datenpauschalen ein bis 19 Gigabyte (ein Angebot mit unlimitierten Datentransfer). Im günstigsten Fall kostet ein Gigabyte vier Euro, drei und sechs Gigabyte neun Euro und 15 Gigabyte 15 Euro. Im Vergleich zum AK Test 2009 sind die Kosten meist gleich geblieben.

Heuer gibt es 23 Vertragstarife, 2009 waren es 16. Es gibt mehr Angebote mit höherem inkludierten Datenvolumen (ein Drei-Tarif hat unlimitierten Datenverkehr). Nur wenige Tarife sind gegenüber 2009 billiger geworden: Bei zwei A1-Tarifen wurde das Datenpauschale günstiger. Bei T-Mobile erhält man bei zwei Tarifen für das gleiche Grundentgelt mehr Freidatenvolumen als im Vorjahr. Bei Orange wurde die Grenze für die Geschwindigkeitsdrosselung auf das inkludierte Datenvolumen angehoben. Drei hat ein unlimitiertes Angebot und Ge org bietet nun zwei Produkte an.

Die EU Kommission hat indes die Internet-Anbieter zu mehr Transparenz beim Datenroaming in der EU verpflichtet. Das muss auch innerhalb der Grenzen gelten! Konkret verlangt die AK von den Anbietern, dass sie ihre KundInnen knapp vor Ausschöpfen des Datenpauschales informieren – etwa durch Warn-SMS, Mail oder Pop-up. Außerdem sollen Anbieter ein kostenloses Sperrservice anbieten, wenn ein selbst festgelegter Höchstbetrag erreicht wird.