Mit ‘Konsumentenschutz’ getaggte Artikel

Donnerstag, 5. September 2013, von Elmar Leimgruber

VKI: Unfallversicherungen für Schüler ungenügend

Unfallversicherungen für Schüler bieten im Ernstfall wenig Schutz. Zu diesem Ergebnis kommt der Verein für Konsumenteninformation (VKI):  Die hierfür angebotenen Polizzen sind zwar günstig, bieten demnach aber keine ausreichende Deckung.

Prinzipiell gilt, dass Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg durch die gesetzliche Pflichtversicherung bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gut abgedeckt sind. Ebenso finanziert sind Unfälle bei einer Schulland- oder Schulsportwoche. Nicht versichert sind dagegen Unfälle in der Freizeit, etwa zu Hause oder beim Sport – es sei denn, das Kind verfügt über eine zusätzliche Versicherung.
Zum Semesterbeginn werden in österreichischen Schulen oft Zahlscheine “für die Unfallversicherung” verteilt. Diese kosten meist nur um die fünf Euro, versprochen wird ein erweiterter Versicherungsschutz in der Schule und bei Schulveranstaltungen. Was dabei genau gedeckt ist, bleibt in der Regel unklar.

VKI-Recherchen ergeben: Der Schutz, der hier von einigen Schüler-Unfallversicherungen angeboten wird, ist aber viel zu gering, um die Folgen eines Unfalls tatsächlich wirksam abzufangen. Bei Dauerinvalidität sind meist Einmalzahlungen zwischen 10.000 und 20.000 Euro vorgesehen. Dies reicht bei Weitem nicht, um die Kosten für Pflege oder einen umfangreichen Wohnungsumbau abzudecken. Im Ernstfall sind die Leistungen also viel zu gering.

Mehrere Versicherer (beispielsweise Helvetia, Merkur oder Wüstenrot) teilen die kristische Ansicht des VKI und bieten keine solchen Versicherungen an.

Die VKI-Experten empfehlen daher:

- Statt einer Schüler-Unfallversicherung besser einen umfassenden, privaten Unfallschutz mit ganzjähriger, weltweiter Deckung abschließen. Entsprechende Polizzen gibt es für ein zehnjähriges Kind
bereits ab etwa 34 Euro im Jahr.

- Möglicherweise ist auch ein Freizeit-Unfallschutz für die ganze Familie sinnvoll. Hier sollte allerdings darauf geachtet werden, dass alle Familienmitglieder gleichberechtigt geschützt werden (manche Versicherer sehen zum Beispiel 100 Prozent Deckung für den Familienerhalter vor, für Kinder dagegen deutlich weniger).

Mittwoch, 28. August 2013, von Elmar Leimgruber

Konsument: Reiseproviant am Bahnhof großteils ok.

Das Essen von Bahnhofsimbissen  und -Take-aways ist großteils in Ordnung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der Bahnhofsimbisse in Wien, Linz, Salzburg und Innsbruck besucht hat. Von zwölf gezogenen Stichproben sind demnach fünf hygienisch einwandfrei und damit “sehr gut”, weitere vier “gut”. Und: in keinem einzigen Snack Salmonellen, Listerien oder EHEC-Bakterien gefunden.

Weniger erfreulich: Eine in Linz gezogene Probe (einer Thunfischflade) war nicht mehr für den Verzehr geeignet. Zwei am Wiener Westbahnhof gekaufte Snacks (Kebab bzw. Chefsalat) wiesen ebenfalls Hygienemängel auf, wenn auch nicht so gravierende. Den ausführlichen Test zu Take-away auf Bahnhöfen gibt es online unter www.konsument.at sowie in der Septemberausgabe der Zeitschrift KONSUMENT.

“Alles in allem ist das ein großteils erfreuliches Ergebnis”, resümiert Franz Floss, Lebensmittelchemiker und Leiter des Bereichs Untersuchung. “Generell raten wir dazu, darauf zu achten, ob Sandwiches und Salate gekühlt aufbewahrt werden. Proviant mit Fleisch, Wurst, Fisch oder geschnittenem Obst sollte man besser möglichst bald verzehren, denn bei Raumtemperaturen vermehren sich Bakterien besonders schnell. Alternativ kann man beispielsweise Brot, Gebäck oder Obst im Ganzen kaufen.”

Und diese Imisse auf Bahnhöfen wurden getestet: Trzesniewski, BahnhofCity, Wien West, 1150 Wien Thunfisch-Ei-Brötchen, Mr. Lee, BahnhofCity, Wien West, 1150 Wien Sushi, Euro Kebap, Südtiroler Platz 1, 5020 Salzburg Kebap, Spar Bistro, Südtiroler Platz 13, 5020 Salzburg Thunfischsalat, Baguette, MPreis,Südtiroler Platz 35, 6020 Innsbruck Lachsbaguette, Anker, Südtiroler Platz, Bahnhof, 5020 Salzburg Baguette, Fruchtparadies, BahnhofCity, Wien West, 1150 Wien Obstsalat, Café Elfi, Sterzinger Straße 3, 6020 Innsbruck Kebap, Ruetz, Südtiroler Platz 3-5, 6020 Innsbruck Thunfischsalat, Türkis, BahnhofCity, Wien West, 1150 Wien Kebap, Ströck, BahnhofCity, Wien West, 1150 Wien Chefsalat, Ring Bäckerei, Bahnhofsplatz 3-6, 4020 Linz Thunfisch Flade.

Sonntag, 11. August 2013, von Elmar Leimgruber

Mehr Rechte für Bahnfahrer – Infofolder

Seit Anfang Juli gelten in Österreich verbesserte Fahrgastrechte auch für Bahnfahrer. Darauf weist die staatliche Schlichtungsstelle Schienen-Control hin. Die Schienen-Control teilt Fahrgästen österreichweit mit wann Tickets erstattet werden, wie sie zu ihrer Verspätungsentschädigung kommen und was bei Strafen gilt. Anlässlich neuer und verbesserter gesetzlicher Regelungen in Österreich, die seit 1. Juli 2013 gelten, informiert die Schienen-Control Bahn-Fahrgäste zudem in einem Folder über ihre aktuellen Rechte und Pflichten.

Die unabhängige Schlichtungsstelle der Schienen-Control hilft Fahrgästen in ungeklärten Streitfällen eine außergerichtliche Einigung mit dem betroffenen Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund zu erzielen. Für Bahnreisende gibt es seit Ende 2009 einen Schutz durch Passagierrechte. Erstmals verankert wurde damit beispielsweise der Anspruch auf Entschädigung bei Zugverspätungen.

Neu seit Anfang Juli: Fahrgäste, die z. B. ihre Monatskarte nicht für die volle Dauer benötigen oder ein Ticket durch einen Zugausfall nicht nützen konnten, haben nun das Recht auf Rückgabe und anteilige Kostenerstattung. Im Folder werden die Erstattungsbedingungen erläutert.

Wenn ein Fahrgast eine Strafzahlung, z. B. wegen eines falsch gekauften Tickets oder eines vergessenen Freifahrtausweises, nicht zahlt, muss das Bahnunternehmen bzw. der Verkehrsverbund zuerst begründete Einsprüche beantworten und mahnen bevor ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Der Folder berichtet auch, dass Fahrgäste bei einem nachträglichen Ticketnachweis durch das Gesetz ein Anrecht auf Reduzierung der Strafe haben.

Die Schienen-Control bietet im Folder unter anderem einen Überblick über die Entschädigungsregelungen bei Verspätungen. Markant ist beispielsweise: 95 Prozent der Regionalzüge müssen pünktlich am Ziel sein, sonst erhalten Jahreskartenbesitzer eine Entschädigung. Das neue Fahrgastrechtegesetz gibt allen Bahnunternehmen diesen Pünktlichkeitswert im Regionalverkehr verbindlich vor. Hinweis: Fahrgäste müssen sich bei einer Neuanmeldung bzw. Verlängerung ihrer Jahreskarte im System anmelden, d. h. der Datenübermittlung zwischen Verkehrsverbund und Bahnunternehmen ausdrücklich zustimmen sowie die benützte Strecke bekanntgeben, damit am Ende der Laufzeit der Jahreskarte eine Verspätungsentschädigung ausgezahlt wird. Fahrgäste mit Wochen- und Monatskarten können erstmalig ebenfalls Entschädigungen beanspruchen.

Die Schienen-Control legt den Folder mit Informationen zur Schlichtungsstelle, zu den Fahrgastrechten und zu den Beschwerdeabteilungen der Bahnunternehmen sowie Verkehrsverbünde nun kostenlos in ganz Österreich auf. Erhältlich ist er bei vielen österreichischen Bahnunternehmen und Verkehrsverbünden, bei den Arbeiterkammern in allen Bundesländern, beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) und beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich sowie beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Außerdem ist der Folder hier downloadbar und kann kostenfrei unter office@schienencontrol.gv.at bestellt werden.

Donnerstag, 8. August 2013, von Elmar Leimgruber

VKI: Pflanzliche Nahrungsergänzung ist nicht ungefährlich

Pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel (NEM) können selbstverständlich genau Nebenwirkungen haben wie chemisch erzeugte und können daher sogar gesundheitsgefährdend sein. Darauf weist der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hin: Die Wirkung und gesundheitliche Risiken seien häufig noch ungenügend erforscht.

Von Aloe Vera bis zur Gojibeere – die Nahrungsergänzungsmittelindustrie entdeckt zunehmend exotische Früchte und Pflanzen für ihre Zwecke. Geworben wird dabei häufig mit
einer bestimmten gesundheitsfördernden Wirkung dieser “natürlichen” Bestandteile. Doch nicht nur fehlen dafür oft wissenschaftliche Belege, in vielen Fällen sind auch mögliche Nebenwirkungen nicht vollständig erfasst.

Die VKI-Zeitschrift KONSUMENT nimmt zehn oft verwendete Pflanzen und Pflanzenbestandteile genauer unter die Lupe. Die Recherche zeigt: Eine unkontrollierte Zufuhr mancher pflanzlicher Wirkstoffe kann mit erheblichen Risiken verbunden sein.

Beispiele:

Die Kudzu-Wurzel findet in der traditionellen chinesischen Medizin Verwendung und wird in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) und Sportlernahrung verarbeitet. Die Pflanze soll unter anderem bei der Nikotinentwöhnung helfen. Zu ihren wesentlichen Wirkstoffen zählen sogenannte Isoflavone, die auch Krebserkrankungen wie Brust- und Prostatakrebs vorbeugen sollen. Da die Wirksamkeit bisher jedoch wissenschaftlich nicht bewiesen werden konnte, sind Isoflavon-Präparate derzeit in Österreich nicht als Arzneimittel,
sondern ausschließlich als NEM auf dem Markt. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung schließt nicht aus, dass Isoflavon-Präparate Krebs verursachen können.

Ephedra-Kraut in Verbindung mit Koffein wird im Internet oft als Schlankheitsmittel beworben. In der Bodybuilderszene gilt es als sogenannter “Fatburner”, der die Fettverbrennung anregt. Darüber hinaus wird die Pflanze auch als Aufputschmittel bzw. pflanzlicher Ecstasy-Ersatz angeboten. Die unkontrollierte Einnahme kann zu
Herzrhythmusstörungen, erhöhtem Blutdruck und bei hoher Dosierung zu Krampfanfällen und psychischen Veränderungen führen. Die Europäische Kommission beurteilt Nahrungsergänzungsmittel oder andere Lebensmittel, die Meerträubel enthalten, daher als nicht verkehrsfähig.

“Werbeversprechen, die in Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmittel getätigt werden, sollten generell kritisch hinterfragt werden. Häufig ist die behauptete positive Wirkung
wissenschaftlich nicht belegt. Außerdem müssen Nahrungsergänzungsmittel im Gegensatz zu Medikamenten kein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem die
gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden muss”, betont VKI-Projektleiterin Katrin Mittl. “Wer sich ausgewogen ernährt, ist in der Regel nicht auf die zusätzliche Einnahme von NEM angewiesen. Den Bedarf an Vitaminen und Spurenelementen kann man problemlos – und auch wesentlich günstiger – aus heimischen Früchten abdecken.”

Dienstag, 28. Mai 2013, von Elmar Leimgruber

Kostenlose APP: Passagier-Rechte in der EU

Die Rechte der Fluggäste wurden in letzter Zeit zwar europaweit gestärkt, aber manche Verfahren ziehen sich leider sehr in die Länge, bemängelt das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net). Der Europäische  Gerichtshof hat aber Ende Januar geurteilt, dass Fluggesellschaften auch dann ihren Kunden Unterstützung  (Übernahme der Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Transport zum Hotel sowie zwei Telefonate) gewähren müssen, wenn ihre Flüge wegen außergewöhnlicher Umstände wie einer Naturkatastrophe ausgefallen sind. Zuvor war bereits am 23. Oktober 2012 entschieden worden, dass bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden die Fluggesellschaften genauso entschädigen  müssen, als wäre der Flug ausgefallen oder hätten sie ihre Kunden unberechtigterweise nicht  befördert: Dann sind je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu zahlen.

Für alle Anliegen im öffentlichen Verkehrssektor veröffentlicht die EU-Kommission eine eigene App “Ihre Rechte als Reisende” für Smartphones, welche hier für das jeweilige Betriebssystem im kostenlosen Download verfügbar ist. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) bietet dazu die Broschüre “Fluggastrechte: Clever reisen” kostenlos im Download an. Nähere Infos zu den einzelnen Passagierrechten bei Bus, Bahn und Flug finden Sie auch hier.

Auf der Sonnenseite stehen Flugreisende trotz der neuen Rechte noch nicht, so das EVZ. Denn Recht haben und Recht bekommen ist noch immer zweierlei: Viele Airlines verhalten sich eher störrisch, wenn es um die Zahlung von Entschädigungen geht, und sie scheinen darauf zu spekulieren, dass die Kunden klein beigeben. Denn mangels Alternativen bleibt Fluggästen dann häufig nur der Gang zum Gericht; davor schrecken viele Privatleute jedoch zurück. Entsprechend zahlreich sind auch die Verbraucher, die sich bei einer grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeit an das ECC-Net3 wenden: Rund 20 Prozent aller dort eingehenden Beschwerden betreffen die Fluggastrechte.

Vor diesem Hintergrund fordert das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland vor allem geeignetere Wege zur Rechtsdurchsetzung und zur gütlichen Streitbeilegung. Dies gilt ganz besonders auch im Bereich der  Luftfahrt, die das das ECC-Net nun europaweit unter die Lupe genommen hat.

Das ECC-Net regt daher folgende Maßnahmen an:

• Ausbau der Kooperationen mit verschiedenen Akteuren (Schlichtungsstellen, nationale Durchsetzungsbehörden, Verbrauchervereine…) in jedem EU-Mitgliedstaat (plus Norwegen
und Island), um das Schlichtungsverfahren, insbesondere im Flugsektor, einfacher und transparenter zu gestalten
• Sicherstellung eines verlässlichen, europaweiten Netzwerk an Schlichtungsstellen: Nur  wenn jedes EU-Land zukünftig über eine Schlichtungsstelle im Bereich der Fluggastrechte
verfügt, können Streitfälle von Verbrauchern hinreichend bearbeitet werden.
• Unterstützung der EU-weiten Internetplattform für Online-Streitbeilegung4: Mit diesem Vorhaben der Europäischen Kommission sollen Verbraucher ihren persönlichen Fall online einstellen können und automatisch an die zuständige Schlichtungsstelle weitergeleitet werden.

Freitag, 17. Mai 2013, von Elmar Leimgruber

Dreisteste Werbemasche bei Kindern: Goldener Windbeutel 2013 für Capri Sonne

Der ultrasüße Softdrink Capri-Sonne erhält den Goldenen Windbeutel 2013. Rund 120.000 Verbraucher haben in den vergangenen vier Wochen online auf www.goldener-windbeutel.de unter fünf Kandidaten abgestimmt, welcher Hersteller am schlimmsten Kinder verführt. Eindeutiger “Sieger” mit mehr als 50.000 Stimmen: Die Wild-Gruppe/SiSi-Werke mit ihrem zuckrigen Getränk Capri-Sonne. Mit aggressivem Marketing gezielt an Kinder versuchen Unternehmen, den Verkauf von Junkfood und Soft Drinks anzuheizen. Bei der von foodwatch ausgerufenen Online-Wahl zum Goldenen Windbeutel auf www.goldener-windbeutel.de haben sich vom 18. April bis zum 15. Mai 2013 insgesamt 119.835 Verbraucher beteiligt.

“Ich will keine Kinder mehr verführen” – mit diesem Demonstrationsschild protestierte eine zwei Meter große, wandelnde Capri-Sonne an der Zentrale von Hersteller Wild (Deutsche SiSi-Werke). “Lasst die Kinder mit eurem Zuckerbomben-Marketing in Ruhe”, steht auf einem Transparent vor dem Firmengelände – und auf der Straße vor der Pforte, gesprüht mit Kreide-Spray. Mit dieser Aktion in Eppelheim bei Heidelberg haben Aktivisten der Verbraucherorganisation foodwatch am 16. Mai den Goldenen Windbeutel 2013 verliehen, den Negativpreis für die dreisteste Werbemasche des Jahres bei einem Kinderlebensmittel. Die Annahme des Preises wurde verweigert.

Capri-Sonne (in der Geschmacksrichtung Orange) enthält pro 200-Milliliter-Beutel umgerechnet sechseinhalb Stück Würfelzucker und damit mehr als ein gleich großes Glas Fanta Orange. Eine ganze Reihe von Marketingaktivitäten für Capri-Sonne zielen direkt auf Kinder: Capri-Sonne tritt als Sponsor und Veranstalter von Kinder-Sportevents auf, betreut Kinder in Hotelanlagen, spricht diese gezielt mit einer Internetseite an und macht sie über ihre facebook-Seite zu Markenbotschaftern. Bis Anfang Mai verbreitete der Hersteller zudem werbliches Unterrichtsmaterial an Grundschullehrer, in dem Kindern die Ernährungsempfehlung ausgesprochen wurde, “viel” Capri-Sonne zu verzehren. Nach der foodwatch-Kritik stoppte Wild die Verbreitung des Materials – ein erster, kleiner Erfolg des Goldenen Windbeutels 2013.

“Capri-Sonne & Co. sind Dickmacher ersten Ranges, das ist wissenschaftlich erwiesen. Dennoch fixt Wild Kinder auf allen Kanälen an, immer noch mehr Zuckergetränke zu konsumieren – im Internet, Fernsehen, in der Schule, bei Sportveranstaltungen und sogar als Kinderbetreuer in Ferienanlagen”, kritisiert Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelwerbung bei foodwatch. In einer ganzen Reihe von Studien ist der Zusammenhang zwischen Soft-Drink-Konsum und dem Risiko für die Bildung von Übergewicht belegt. In Deutschland gelten 15 Prozent der Kinder als übergewichtig, 6 Prozent sogar als fettleibig (adipös).

“Wild gehört zu den Lautesten, wenn es darum geht, schon kleinen Kindern in Schulen und bei Freizeitveranstaltungen seinen zuckrigen Drink aufzudrängen – bei der Kritik von mehr als 50.000 Verbrauchern stellt sich das Unternehmen aber auf taub. Wir fordern, dass Capri-Sonne alle Marketingaktivitäten einstellt, die sich direkt an Kinder richten.” foodwatch fordert daher ein grundsätzliches Verbot der Bewerbung unausgewogener Produkte direkt an Kinder.

Die Verbraucherschutz-Organisation foodwatch fordert nun die Konsumenten auf ihrer Webseite zum Protest: “Schreiben Sie daher jetzt persönlich an Dr. Hans-Peter Wild, den Chef von Capri-Sonne: Fordern Sie den Windbeutel-Gewinner auf, das Verbrauchervotum ernst zu nehmen und sämtliche Marketing-Maßnahmen einzustellen, die sich gezielt an Kinder richten! Lass die Kinder in Ruhe, Herr Capri-Sonne!”

Das Wahl-Ergebnis im Detail:

1. Capri-Sonne von Wild/SiSi-Werke: 51.054 Stimmen / 42,6 %
2. Paula von Dr. Oetker: 26.231 Stimmen / 21,9 %
3. Kosmostars von Nestlé: 24.710 Stimmen / 20,6 %
4. Monsterbacke Knister von Ehrmann: 11.580 Stimmen / 9,7 %
5. Pom-Bär von funny-frisch (Intersnack): 6.260 Stimmen / 5,2 %

Anders als in den Vorjahren hatte foodwatch beim Goldenen Windbeutel 2013 nicht die Werbelüge des Jahres, sondern die dreisteste Werbemasche bei einem Kinderprodukt gesucht. Nachdem in den Jahren 2009 bis 2012 das Thema Etikettenschwindel im Blickpunkt stand, möchte foodwatch nun das Problem der Fehlernährung bei Kindern und die Verantwortung der Lebensmittelindustrie in den Fokus rücken.

Bei einem Marktcheck mit mehr als 1.500 Produkten hat foodwatch 2012 belegt, dass drei Viertel der direkt an Kinder vermarkteten Lebensmittel zur Kategorie der süßen oder fettigen Snacks gehören. Das Angebot folgt einer ökonomischen Logik: Während die Gewinnmargen bei Obst und Gemüse unter 5 Prozent liegen, betragen sie bei Junkfood, Soft-Drinks und Süßwaren bis zu 18 Prozent. Lebensmittelhersteller haben daher ein finanzielles Interesse daran, möglichst viele unausgewogene Kinderprodukte zu verkaufen.

Freitag, 10. Mai 2013, von Elmar Leimgruber

EU-Kommission fordert Gratis-Konto

Da die Banken offenbar -entgegen dem Wunsch der Europäische Kommission 2011- keine Selbstverpflichtung zustande gebracht haben,  hat diese nun einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den verpflichtenden Zugang zu einem kostenlosen Basiskonto vorgelegt.

Dank der Binnenmarktvorschriften können Banken in der gesamten Europäischen Union tätig werden und ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten, aber diese Mobilität spiegelt sich nicht in der Situation der Bürger wider, die häufig nicht die Möglichkeit haben, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen oder problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln. Zudem zahlen die Verbraucher für die Dienstleistungen ihrer Bank oft zu hohe Preise und ist es nicht immer einfach, sich Klarheit über die verschiedenen Gebühren zu verschaffen. Das will die EU-Kommission nun grundlegend ändern:

Die Vorschläge der Kommission betreffen drei Aspekte:

  1. Vergleichbarkeit der Kontogebühren: Vereinfachung des Vergleichs der Zahlungskontogebühren von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern in der EU;
  2. Wechsel des Zahlungskontos: Einführung eines einfachen und schnellen Verfahrens für Verbraucher, die zu einem Zahlungskonto bei einer anderen Bank oder einem anderen Zahlungsdienstleister wechseln möchten;
  3. Zugang zu Zahlungskonten: Schaffung der Möglichkeit für EU-Verbraucher, ein Zahlungskonto zu eröffnen, ohne einen Wohnsitz in dem Land zu haben, in dem der Dienstleister ansässig ist. Außerdem können in Zukunft alle EU-Verbraucher unabhängig von ihrer finanziellen Situation ein Zahlungskonto eröffnen, das ihnen grundlegende Transaktionen wie den Erhalt ihres Gehalts, ihrer Versorgungsbezüge und Leistungen oder die Zahlung von Rechnungen der Versorgungsunternehmen usw. ermöglicht.

Bankkonten sind ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens, so die EU-Kommission: ohne sie können wir keine Zahlungen vornehmen und erhalten, online einkaufen und die Rechnungen von Versorgungsunternehmen (Telefon, Gas, Strom) begleichen. Manche Bürger, vor allem jene ohne regelmäßiges Einkommen, haben häufig Probleme, überhaupt ein Bankkonto zu bekommen. Viele Bürger haben auch nicht die Möglichkeit, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen oder problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln. Zudem zahlen sie für die Dienstleistungen ihrer Bank oft zu hohe Preise und es ist nicht immer einfach, sich Klarheit über die verschiedenen Gebühren zu verschaffen.

Hierzu sagt der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier: „Wer heutzutage über kein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen verfügt, stößt im Alltagsleben auf Schwierigkeiten und muss mehr bezahlen. Der heutige Vorschlag gibt endlich allen europäischen Bürgern das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto, so dass sie an der Gesellschaft, in der sie leben, voll teilhaben können.” Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärt: „Diese Initiative soll auch den Wettbewerb auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen für Privatkunden fördern und Unternehmen belohnen, die den Verbrauchern eine bessere Auswahl und bessere Preise bieten.”

Mittwoch, 24. April 2013, von Elmar Leimgruber

VKI: Nicht jede Reiseversicherung ist sinnvoll

Ein Badestrand auf Ibiza
Foto: © Elmar Leimgruber, kulturia.com

Nicht jede Reiseversicherung ist sinnvoll und vor allem Komplettpakete sind automatisch am besten. Zu diesem Ergebnis kommt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in seiner neuen Ausgabe des Magazins “Konsument, das am 25.4. erscheint.

“Manchmal genügen schon vorhandene Versicherungen. Wir raten eher zu Einzelverträgen, sich also da zu versichern, wo es tatsächlich ein Risiko gibt. Einzelne Module zu wählen ist bei Reiseversicherung auch meist möglich. Am wichtigsten ist eine ausreichende Reisekrankenversicherung und bei kostspieligen, länger geplanten Reisen eine Stornoversicherung”, informiert Gabi Kreindl, Versicherungsexpertin beim VKI.

Eine Checkliste zu Reiseversicherungen und mehr zum Thema gibt es ab dem 25.04. im Mai-KONSUMENT und ab sofort unter www.konsument.at. Weitere Reisethemen in dieser Ausgabe: e-card im Ausland, Pauschal- versus Individualreisen, Reisemängel. Bei Problemen im Urlaub im EU-Ausland gibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) unter
www.europakonsument.at sowie unter der Hotline 0810 810 225 Hilfestellung.

Die e-card (Europäische Krankenversicherungskarte) deckt bei Reisen in bestimmte Länder nur medizinisch notwendige Behandlungen ab, nicht etwa Bergekosten oder Rücktransport. Behandlungen beim Privatarzt und in Privatspitälern sind damit nicht abgedeckt. Daher ist für manche Reiseziele der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ratsam. Vorsicht bei Langzeiturlauben oder Au-pair-Aufenthalten: Viele Reisekrankenversicherungen gelten nur für eine begrenzte Dauer.

Wer einen Last-Minute-Urlaub bucht, braucht kein Komplettpaket mit Stornoversicherung. Bei einer besonders kostspieligen und lange geplanten Reise kann eine Reisestornoversicherung aber vor schlimmen Enttäuschungen schützen. Doch Vorsicht: Die Reise kann oft kann nur unter bestimmten Voraussetzungen wie Unfall, schwere Krankheit oder bei Maturareisen beim Nichtbestehen der Reifeprüfung storniert werden. Zur Sicherheit sollte man sich vorher die Bedingungen durchsehen.

Reisehaftpflichtversicherungen sind dann sinnvoll, wenn keine Haushaltsversicherung mit inkludierter Haftpflicht bestehen sollte. Bei Reisen ins außereuropäische Ausland sollte man unbedingt prüfen, ob die in der Haushaltsversicherung inkludierte Haftpflichtversicherung weltweit Schutz gibt. Sofern das nicht der Fall ist, kann eine Erweiterung beantragen werden.

Viele Versicherungspakete enthalten eine Reiseunfallversicherung. Diese bietet aber wegen umfangreicher Ausschlüsse und niedriger Deckungssummen oft nur wenig Schutz. Empfehlenswerter ist stattdessen eine private Freizeitunfallversicherung, die nicht nur höhere Entschädigungen vorsieht, sondern auch weltweit und rund um die Uhr für alle Arten von Unfällen gilt. In der Regel verzichtbar sind auch Gepäckversicherungen. Wirklich wertvolle Besitzgegenstände werden durch sie kaum ersetzt und auch hier gelten meist umfangreiche Ausschlussgründe.

 

Freitag, 19. April 2013, von Elmar Leimgruber

Die dreisteste Werbelüge des Jahres: foodwatch bläst zur Wahl

Es ist soweit: Ab sofort können die Verbraucher online einen Monat lang abstimmen, welches Unternehmen den Preis für die dreisteste Werbelüge des Jahres bei einem Kinderprodukt erhalten soll: Nominiert sind “Capri Sonne”, “Monster-Backe”, “Pom-Bär”, “Kosmostars” und “Paula”.

Die Wahl zum Goldenen Windbeutel 2013 ist eröffnet. Mit der Kür der dreistesten Werbemasche bei Kinderprodukten in diesem Jahr rückt die Verbraucherschutzorganisation foodwatch das Thema Kinderlebensmittel in den Fokus.

foodwatch vergibt den Goldenen Windbeutel 2013 bereits zum fünften Mal, in den vergangenen Jahren immer als Negativpreis für die Werbelüge des Jahres. 2012 entfiel eine Mehrheit der fast 130.000 abgegebenen Stimmen auf Hipp. Die vorherigen “Preisträger” waren Ferrero (2011), Zott (2010) und Danone (2009).

Während auf der einen Seite Fehlentwicklungen bei der Kinderernährung, insbesondere grassierendes Übergewicht, beklagt werden, wird die Lebensmittelindustrie nicht zur Verantwortung gezogen, kritisieren die Verbraucherschützer. In einem Marktcheck mit mehr als 1.500 Kinderprodukten hatte foodwatch 2012 nachgewiesen, dass drei Viertel der gezielt an Kinder vermarkteten Industrieprodukte süße und fettige Snacks sind. Mit Werbung fast ausschließlich für unausgewogene Produkte verstärkt die Lebensmittelindustrie diesen Trend – gleichzeitig setzt sie darauf, die Erziehungshoheit der Eltern zu umgehen, indem sie Kinder über Sportvereine, Schulen und Kindergärten oder digitale Medien anspricht, kritisiert foodwatch:

“Kinder sind die Zielscheibe der perfidesten Webestrategien von Lebensmittelherstellern”, sagt Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelwerbung bei der Verbraucherorganisation foodwatch. “Mit allen Mitteln versuchen die Unternehmen, den Einfluss der Eltern zu umgehen und Kinder für jene Produkte anzufixen, die die höchsten Gewinnmargen versprechen – und das sind nun einmal Süßigkeiten und Snacks.”

Für den Goldenen Windbeutel 2013 hat foodwatch fünf Produkte nominiert:

1. Capri-Sonne von Wild/SiSi-Werke, nominiert für Schul-Marketing und Sport-Schwindel: Für die Wasser-Zucker-Aroma-Mixtur mit ein bisschen Fruchtsaft setzt Hersteller Wild auf die Nähe zum Sport: Er spricht Kinder bei gesponserten Sport-Events an, vergibt ein eigenes Schwimmabzeichen. Außerdem verbreitet Capri-Sonne Unterrichtsmaterial mit Markenlogo und Lernaufgaben zum Produkt – indirekte Werbung an den Eltern vorbei.

2. Monster-Backe Knister von Ehrmann für die Vermarktung überzuckerter Produkte als Spielzeug: Der Hersteller setzt alles daran, überzuckerte Produkte als Spielzeug zu vermarkten. Bei all den Knister-, Blubber- oder Zunge-Färb-Applikationen gerät schnell in Vergessenheit, dass der “Fun- und Action-Joghurt” mit acht Stück Würfelzucker pro 135-Gramm-Becher ganz einfach eine Süßigkeit ist.

3. Pom-Bär von Funnyfrisch für ein Paradebeispiel scheinheiliger Werbebeschränkungen: Der Hersteller hat sich eine Selbstbeschränkung für “verantwortungsvolles Marketing” auferlegt, die Werbung an Kinder unter 12 Jahren grundsätzlich ausschließt. Außer, wenn die Produkte besondere Nährwert-Eigenschaften erfüllen. Diese Hürde überspringt nach funnyfrischs kreativer Definition aber selbst der fettig-salzige Pom-Bär-Snack (2,5 Prozent Salz, 28 Prozent Fett – und damit mehr als fünf Mal so salzig und doppelt so fettig wie Pommes frites von McDonald’s). Der wird mal eben als “kindgerecht” umgedeutet – und kräftig weiter direkt an Kinder beworben.

4. Nestlé Kosmostars für Zucker-Kleinrechen-Tricks: Laut Nestlé ein “vollwertiger Start in den Tag” mit “Vollkorngarantie” – in Wahrheit schlicht eine Süßigkeit. “Weniger als 9 Gramm Zucker pro Portion”, wirbt Nestlé für seine Kinder-Frühstücksflocken – rechnet die “Portion” aber auf gerade einmal 30 Gramm klein. Tatsächlich stecken 25 Prozent Zucker in den Kosmostars, mehr zum Beispiel als in Butterkeksen. Das stolz verkündete Zuckerreduktionsprogramm brachte nur eine Verbesserung von sehr viel zu viel auf viel zu viel.

5. Paula von Dr. Oetker für digitalen Kinderfang: Für den “Kuhflecken”-Pudding (mit 13 Prozent Zucker – mehr als in Dr. Oetkers Schokopudding) schlägt der Hersteller eine wahre Materialschlacht: Von Klingeltönen über eine iPhone-App bis Online-Karaoke zum Auswendiglernen des Paula-Kinder-Raps aus dem Werbespot. Höhepunkt: Internetspiele wie die “Flecken-Jagd”, bei der virtuelle Paulas so viele Puddings wie möglich einsammeln sollen. Zur Erinnerung: Kinder essen bereits doppelt so viele Süßigkeiten wie von Ernährungsexperten empfohlen.

Donnerstag, 4. April 2013, von Elmar Leimgruber

Innung: Immobilienmakler bieten Rechtssicherheit für Mieter

Die derzeit von populistischen Politikern und Wahlkampf-Sprücheklopfern angerissene Diskussion um Maklerprovisionen gefährdet nicht nur einen gesamten Berufsstand, sondern schadet zudem der Sicherheit der Mieterinnen und Mieter. Dies erklärt Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe der Wiener Immobilientreuhänder: “Maklerprovisionen sind eine Gebühr für die Leistungen des Maklers gegenüber Vermieter und Mieter. Und ein Mieter, der sein  Mietanbot beim Makler unterzeichnet, erhält die nötige Rechtssicherheit”, die Makler per Gesetz bieten müssen, an welche Private hingegen nicht gebunden sind.

Eine Überwälzung der Provisionen komplett auf den Vermieter würde dazu führen, dass die Wohnungen nur mehr privat vergeben würden. Damit würden die Haftungsansprüche und  die Rechtssicherheit der Mieter auf der Strecke bleiben, “denn nur Makler haben die umfangreichen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen”. Die aktuelle populistische Forderung nach Überwälzung von Provisionen allein auf Vermieter, bedeutet eine “wesentliche Verschlechterung der Mieterposition” und “ist daher keineswegs im Sinne des Mieterschutzes und gefährdet einen ganzen Berufsstand massiv,” betont Pisecky. Zusätzlich würden viele Wohnungen nicht mehr offiziell vermittelt, sondern Freunden, Verwandten und Bekannten angeboten werden. So würden tausende Wohnungen niemals den Markt erreichen und das Angebot für Wohnungssuchende ohne Beziehungen weiter verknappen. Eine Preissteigerung für die restlichen Wohnungen am Markt wäre die Folge.

Der Mieter erhält vom Makler eine Angebotsübersicht und Vorauswahl im Internet, Einzelbesichtigungstermine, eine ausführliche Beschreibung der Immobilie mit allen entscheidungsrelevanten Punkten, die Erstellung eines Mietangebotes, die Begleitung beim Mietvertrag, die Wohnungsübergabe, eine Aufklärung nach Konsumentenschutzgesetz § 30b, die Übergabe des Energieausweises, Elektrobefunde etc..”Wer behauptet, dass Makler nur für den Vermieter tätig werden, kennt sich in der Immobilienvermittlung nicht aus,” kritisiert Pisecky unseriösen Populismus zu Lasten der Betroffenen:

“Makler sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes verpflichtet, Interessenten umfangreich über die jeweilige Immobilie zu informieren. Dies hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt. Damit nicht nur Mieter im privaten Bereich diese Leistungen in Anspruch nehmen können, muss mittelfristig das Aufgabengebiet des Maklers auch auf nicht private
Bereiche erweitert werden!”