Mit ‘Konsumenten’ getaggte Artikel

Montag, 12. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Fahrgäste in der EU und ihre Rechte

Auf zum Flughafen!
Foto: © Leimgruber

Etwa 80 % der Europäer planen laut einer Umfrage in diesem Jahr eine Urlaubsreise. Wenn sie per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff zu ihrem Traumziel aufbrechen, sind sie durch zahlreiche Rechte geschützt – damit die schönste Zeit des Jahres nicht durch Unregelmäßigkeiten wie Flugverspätungen oder Zugausfälle beeinträchtigt wird. Darauf weist die EU-Kommission hin.

Reisende, die in diesem Sommer mit dem Flugzeug oder dem Zug in den Urlaub aufbrechen, genießen demnach in der EU eine breite Palette an Rechten. Auch für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden zukünftig gleiche Rechte gelten.

Bei ein- und ausgehenden Flügen haben Passagiere bereits seit geraumer Zeit weitreichende Rechte: Kostenlose Mahlzeiten und Getränke stehen Fluggästen bei Verspätungen ab zwei Stunden zu. Bei fünf Stunden Verspätung oder Annullierung des Fluges können Kunden zwischen einer Erstattung der Ticketkosten binnen sieben Tagen, einem Rückflug zum Abflugort oder der Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels zum Zielort wählen.

Oder rein in den Zug!
Foto: © Leimgruber

Wird der Flug auf den Folgetag verschoben, muss ein Hotelzimmer bereit gestellt werden. Zahlreiche Passagiere nutzten im vergangenen April diese Rechte, als infolge eines Vulkanausbruchs in Island eine gewaltige Aschewolke den europäischen Luftraum etwa eine Woche lang lahmlegte und zehn Millionen Menschen an Europas Flughäfen strandeten.

Wie für Flugpassagiere gilt auch für Bahnreisende, dass sie für beschädigtes oder verlorenes Gepäck entschädigt werden müssen – bei Flügen bis zu 1.220 €, bei Bahnfahrten sogar bis zu 1.300 €. Und auch für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden in naher Zukunft erweiterte, und damit ähnliche Rechte gelten wie für Bahn- und Flugreisende. Schiffsreisende müssen ab 2012 unter anderem für Verspätungen ab 90 Minuten entschädigt werden. Zu den Rechten von Busreisenden dauern die Verhandlungen noch an.

Wer mit der Eisenbahn verreist, kann aber jetzt schon unbeschwert in den Urlaub starten. Nachdem die EU die Rechte von Bahnreisenden im vergangenen Jahr an diejenigen von Flugpassagieren angeglichen hat, müssen Bahnreisende vor, während und nach ihrer Reise umfassend über die günstigsten Preise, kürzesten Fahrzeiten, Anschlusszüge sowie die Zugänglichkeit von Waggons und Bahnhöfen informiert werden. Bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden erhalten Bahnkunden nunmehr 25 % des Fahrpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 %.

Die innereuropäischen Fluggastrechte book link sind hier in einer informativen Broschüre kostenlos downloadbar.

Dienstag, 8. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Supermarkt muss Aktionsware zwei Tage vorrätig halten

Gericht bestätigt: Auch Schnäppchen müssen vorrätig sein
Foto: S. Hofschlaeger, pixelio.de

Durchaus als Schnäppchenjäger bekannt ärgere ich mich weniger über die verschiedensten Werbeprospekte, die ins Haus flattern, sondern freue ich mich im Gegenteil, so immer wieder das eine oder andere echte Sonderangebot ausfindig zu machen.

Da ich aber weder zeit noch Lust habe, wegen irgendeines Sonderangebotes früher aufzustehen oder lange Warteschlangen schon vor den Öffnungszeiten in Kauf zu nehmen, gehe ich eben meist dann im Laufe des Tages oder der Tage zum entsprechenden Supermarkt, um mir das Angebot zu holen. Meist leider vergeblich, weil das Angebot dann bereits ausverkauft ist, worüber ich mich masslos ärgere.

Ein Elektromarkt, dessen Angebote normalerweise mindestens eine Woche lang gültig bewarb letzthin beispielsweise eine Marken-Festplatte mit 2 TB Speicher um sagenhafte 99 Euro. Die musste ich haben. Oder eben nicht. Zwei Tage später eigenes wegen diesem Artikel im Geschäft stellte sich heraus, dass dieses Angebot nur einen winzigen Tag lang gültig war: Das Gerät war zwar da, aber kostete plötzlich 30 Euro mehr. Mich reingelegt fühlend verliess ich den Elektromarkt, ohne was zu kaufen.

Oder eine Supermarktkette, die laut Werbung seit Wochen alle paar Tage wechselnd jeweils drei Artikel aus dem Obst- und Gemüsesortiment um je 50 Prozent günstiger anbietet. Ich war anfangs an beiden Angebots-Tagen dort und siehe da: Obst und Gemüse in Fülle, nur das beworbene, besonders günstige eben nicht: ausverkauft. Auch in diesem Supermarkt kaufte ich aus Ärger überhaupt nichts.

Es fällt wirklich auf, dass offenbar manche Supermarkt- und Elektro-Konzerne immer dreister werden in der irreführenden Werbung nach dem Motto: Hauptsache, der Kunde ist mal da, dann wird er schon was kaufen.

Das ist so absolut nicht zu akzeptieren und widerspricht jeglicher Seriosität. Ich spiele da nicht mehr mit und besuche nach solchen unseriösen Aktionen bewusst andere Geschäfte und kaufe dort, was ich brauche. Nur so lernen manche Unternehmen vielleicht dazu.

Meine Einstellung zum Thema irreführende Werbung wurde übrigens kürzlich auch gerichtlich bestätigt, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mitteilt:

Wirbt ein Supermarkt für eine Ware unter Angabe eines Gültigkeitsdatums, muss er laut Gerichtsurteil den Artikel in seinen Filialen mindestens zwei Tage ab angekündigtem Verkaufsbeginn vorrätig halten. Ist das nicht gewährleistet, muss er schon in der Werbung deutlich darauf hinweisen. Mit diesem Urteil hat das Landgericht Wiesbaden einem Einzelhandelskonzern irreführende Werbung für Artikel in ihrer Supermarktkette untersagt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte dem Konzern vorgeworfen, dass mehrere Artikel schon am frühen Vormittag des angekündigten Verkaufsstarts nicht mehr erhältlich waren.

Nach Überzeugung des Gerichts konnten Kunden aufgrund der Werbung davon ausgehen, dass die Artikel in angemessenem Vorrat vorhanden seien. Daran ändere auch ein kleiner Sternchenhinweis nichts, nach der die Artikel nur vorübergehend und nicht in allen Filialen erhältlich sind.

Ist der Artikel bereits am ersten Tag ausverkauft, spreche grundsätzlich der Anscheinsbeweis dafür, dass das Unternehmen nicht richtig und angemessen kalkuliert habe. Deshalb müsse in diesem Fall das Unternehmen nachweisen, dass es eine außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Nachfrage nach den beworbenen Artikeln gegeben habe. Das gelang dem Handelskonzern jedoch nur in einem von fünf Fällen, die der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandet hatte.

Sonntag, 16. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Weisse Liste berät unabhängig über Krankheiten und Behandlungsmöglichkeiten

Patienten und Verbraucher können sich ab sofort online über den neuesten Stand des medizinischen Wissens informieren. Das Internetportal weisse-liste.de der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen veröffentlicht dazu die unabhängigen und geprüften Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Die Artikel basieren auf dem aktuellen Forschungsstand und informieren darüber, was wissenschaftlich belegt ist – und was auf unsicheren Füßen steht. So geht es in aktuellen Informationstexten etwa um die Wirksamkeit von Massagen bei Kreuzschmerzen, um Behandlungsmethoden bei Krebserkrankungen oder darum, ob Vitamin C tatsächlich gesund hält. Zudem finden Nutzer im Portal Erfahrungsberichte anderer Patienten.

Die Gesundheitsinformationen, die laufend aktualisiert und erweitert werden, sind in der Weissen Liste auf verschiedenen Wegen zugänglich. Für die Suche ist kein Fachwissen nötig. So können die Nutzer sowohl über die Eingabe eines Begriffs als auch über eine Körpernavigation suchen, bei der die Bereiche des menschlichen Körpers mit den entsprechenden Artikeln verlinkt sind.

Die intelligente Freitextsuche ermöglicht es, dass die richtigen Artikel sowohl mit fach- als auch mit alltagssprachlichen Begriffen gefunden werden. Außerdem werden die jeweils passenden Artikel angezeigt, wenn der Nutzer nach einem Krankenhaus für seinen Behandlungswunsch sucht. So wird etwa bei allen Operationen das Merkblatt zu “Schmerzen bei Operationen” wie auch ein Erfahrungsbericht zur Angst in Bezug auf die Behandlung angezeigt. Die Einbindung der Informationen in die Weisse Liste erfolgt über eine Technik, die den Austausch mit allen Artikeln des Portals gesundheitsinformation.de des IQWiG ermöglicht.

Die Weisse Liste ermöglicht seit Juni 2008 eine leicht verständliche und nutzerfreundliche Suche nach dem passenden Krankenhaus. Durch die Kooperation mit dem IQWiG finden Internetnutzer in dem Portal von nun an außerdem zu mehr als 500 Themen allgemeinverständliche Informationen über Erkrankungen, Behandlungen und Untersuchungen.

Die Weisse Liste ist ein gemeinsames Projekt von Bertelsmann Stiftung, Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE (BAG SELBSTHILFE), Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen, FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN Gesamtverband, Sozialverband VdK Deutschland und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Initiatoren wollen mit der Weissen Liste eine individuelle Entscheidungshilfe für Patienten und Angehörige zur Verfügung stellen und für mehr Transparenz im Gesundheitswesen sorgen. Das Portal konnte seit Veröffentlichung im Jahr 2008 schon mehr als 6 Millionen Besuche verzeichnen.

Das IQWiG wurde im Zuge der Gesundheitsreform des Jahres 2003 gegründet. Das Institut ist eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung der privaten und gemeinnützigen Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Sie verfolgt das Ziel, evidenzbasierte Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu unterstützen. Mit der Veröffentlichung von gesundheitsinformation.de erfüllt das IQWiG einen Teil seines gesetzlichen Auftrags zur Aufklärung der Öffentlichkeit in gesundheitlichen Fragen.

Weitere Informationen finden sich unter: www.weisse-liste.de.

Freitag, 7. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Über den Wahrheitsgehalt von Werbeaussagen am Beispiel Danone

Stärkt (nur) Actimel von Danone die Abwehrkräfte?
Bild: actimel.de

Ja, der französische Joghurthersteller, aber vor allem -vermarkter Danone ist schon arm dran: Für seine Werbebotschaft, dass sein “Actimel” die “Abwehrkräfte stärkt” und zwar “nachweislich”, erhielt er 2009 den Goldenen Windbeutel von der Konsumentenschutzorganisation “Foodwatch” für die “dreisteste Werbelüge des Jahres”.

“Etikettenschwindel lohnt sich nicht” schreibt hierzu Foodwatch ein Jahr später: “Direkt nach der Wahl zum Goldenen Windbeutel 2009 sackten die Imagewerte der Marke Actimel ab – und blieben bis heute auf niedrigem Niveau. Aktuell (1. Quartal 2010) liegen die Imagewerte um rund 55 Prozent niedriger als vor der Wahl (4. Quartal 2008). Das belegt der BrandIndex des Kölner Marktforschungsinstituts YouGovPsychonomics.”

Die Agrar Markt Austria (AMA), die in Österreich unter anderem auch für Milchprodukte zuständig ist, ging vor einigen Monaten in die Offensive für Joghurt aus Österreich und publizierte den Slogan “Jedes Joghurt stärkt ihre Abwehrkräfte”, und auch das sei wissenschaftlich erwiesen. Danone aber beansprucht dieses Privileg für sich allein und hämmert dies in seinen Werbesports den Konsumenten auch unmissverständlich ein: “Nur Actimel stärkt ihre Abwehrkräfte”.

Doch damit nicht genug: Der französische Grosskonzern hat nun die AMA in Wien auf Unterlassung verklagt, weil er in der Werbekampagne einen Angriff auf sein Produkt Actimel, das grossteils in Polen oder in Belgien hergestellt wird, sieht. Laut der österreichischen “Bauernzeitung” soll das Wiener Handelsgericht nun rechtlich klären, ob tatsächlich jedes Joghurt oder eben nur das Danone-Produkt das körpereigene Immunsystem stimuliert und damit die Abwehrkräfte stärkt. Das Gericht hat beide Parteien wechselseitig zur Stellungnahme aufgefordert, ihre Standpunkte zu belegen. Die Stellungnahme von Danone wurde jetzt der AMA Marketing zugestellt, wobei diese nun bis zum 10. Mai Zeit hat, ihren Standpunkt zu untermauern beziehungsweise die Vorwürfe zu entkräften.

“Actimel stärkt nachweislich die Abwehrkräfte. Das ist in mehr als 30 wissenschaftlichen Studien belegt,” schrieb Danone bereits im vergangenen Jahr nach der Auszeichnung mit dem Goldenen Windbeutel. “Actimel ist damit der einzige probiotische Joghurt-Drink, dessen Wirkweise auf die Abwehrkräfte so intensiv untersucht wurde,” und daher distanzierte sich Danone auch “von dieser Form der gezielten Verbraucherverunsicherung”.

Seit einigen Jahren gilt ja -wie berichtet- in der Europäischen Union die Vorschrift, dass gesundheitliche Aussagen in der Werbung nachgewiesen sein müssen. Danone hat diesbezüglich für seine Produkte Actimel, Activia und Danacol bei der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Anträge eingebracht, letzthin aber erneut einen Antrag auf Zulassung von gesundheitsbezogenen Werbe-Aussagen (Health Claims) seiner Produkte “Actimel” und “Activia” bei der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA zurückgezogen.

“Offensichtlich dämmert es endlich auch den Marketing-Strategen von Danone, dass ihre völlig überzogene Werbekampagne einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten und auch von den Kunden nicht honoriert wird”, erklärte Anne Markwardt von foodwatch, Leiterin der Wahl zum Goldenen Windbeutel: “In der Actimel-Werbung wird irreführend suggeriert, Verbraucher könnten sich mit dem Getränk vor Erkältungen schützen. Doch dafür fehlt jeder Beleg. Die Wirkung von Actimel ist nicht viel besser als die von herkömmlichem Naturjoghurt. Actimel ist jedoch drei bis vier Mal so teuer und doppelt so zuckrig” und “der Image-Einbruch von Actimel sollte eine Warnung an andere Hersteller sein”. Actimel habe vor allem die “Abwehrkräfte gegen Mogelprodukte” gestärkt, so Anne Markwardt.

Neben der kritischen Berichterstattung über die Gesundheitswirkung seiner Joghurt-Drinks hat der Danone-Konzern aber derzeit auch noch ein weiteres Problem: Die Umweltschutzorganisation Greenpeace mobilisiert mit Aktionen und Aufklebern auf den entsprechenden Produkten gegen den Kauf von Babymilchpulver von Milupe (Danone-Gruppe): “Mit dem Kauf von Gen-Milch unterstützen Verbraucher die Verbreitung der riskanten Gentechnologie. Mit 65 Prozent Marktanteil haben Nestlé und Danone (Milupa) laut Greenpeace den höchsten Absatz von Babymilchpulver in Deutschland. Gegenüber Greenpeace erklärten die beiden Lebensmittelkonzerne, dass Gen-Pflanzen in der Milchviehfütterung Standard sei. Und eine Umstellung sei nicht in Planung.

Also kommen offenbar harte Zeiten auf Danone zu: Nun bleibt also vorerst abzuwarten, was das Wiener Handelsgericht in der Causa Daone gegen AMA entscheiden wird. Hoffentlich wird es es eine Entscheidung gegen irreführende Werbung und für Pluralismus treffen. Bis dahin aber wirbt Danone weiterhin mit “Stärkt die Abwehrkräfte” für Actimel und mit einem Wohlfühlbauch anstatt eines Blähbauchs durch den regelmässigen Verzehr von Activia…

Weitere Meldungen zum Thema:

- “Monte Drink” von Zott erhält “Goldenen Windbeutel” 2010 für “dreisteste Werbelüge des Jahres”

- Irreführende Werbung ist bald Geschichte

- Über “gesunde” Produkte in der Werbung

Donnerstag, 1. April 2010, von Elmar Leimgruber

Südtiroler sind optimistische Konsumenten

Handelskammer-Präsident Michl Ebner
Foto: handelskammer.bz.it

Mit mehrheitlich zuversichtlich gestimmten Konsumenten Anfang des Jahres 2010 hebt sich Südtirol nach wie vor positiv vom italienischen und europäischen Durchschnitt ab.Dies geht aus einer Untersuchung des WIFO hervor:   Und je jünger die Konsumenten, umso positiver sind die Erwartungen zur wirtschaftlichen Entwicklung Südtirols. Die Männer sind im Schnitt leicht positiver gestimmt. Hingegen sind Personen mit einem höheren Bildungsniveau und Einkommen im Schnitt weniger optimistisch.

Im Jahr 2009 war Südtirols Konsumentenklima laut Untersuung ganz leicht in den negativen Bereich abgerutscht, zumal die Anzahl der Konsumenten mit negativen Erwartungen die Optimisten ganz leicht übertroffen haben. Wesentlich schlimmer dagegen war die Stimmung in Italien und auf EU-Ebene. Anfang des Jahres 2010 ist Südtirols Konsumentenklima wieder in den positiven Bereich geklettert. Einmal mehr hebt sich Südtirol somit positiv vom nationalen und europäischen Umfeld ab. Dort hat sich die Konsumentenstimmung zwar auch verbessert, befindet sich aber immer noch im negativen Bereich.

“Wie schätzen Sie die wirtschaftliche Entwicklung des eigenen Landes in den nächsten 12 Monaten ein?”, wurden Konsumenten EU weit gefragt. Für Südtirol erhebt das WIFO das Konsumentenklima in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut ISAE-Italien entsprechend der Europa weit angewandten Methode. Auf diese Weise sind die Ergebnisse exakt vergleichbar.

“Die Ergebnisse unterstreichen die wirtschaftliche Stärke Südtirols und verdeutlichen den großen Beitrag, den unsere Konsumenten für eine stabile Wirtschaft leisten. Gleichzeitig sind die Ergebnisse ein Auftrag, wirtschaftspolitisch alles zu unternehmen, dass wir den vergleichsweise hohen Wohlstand in Südtirol auch für die Zukunft zu sichern vermögen”, kommentierte Handelskammerpräsident Michl Ebner das Ergebnis.

Montag, 9. Juli 2007, von Elmar Leimgruber

Gesunde Nahrungsmittel müssen gesund sein, ab 2009

Eigentlich logisch, was in der Headline steht. Oder?

Ist es aber leider nicht.

Die Werbung verspricht uns, dass wir schlank werden/bleiben, wenn wir gewisse Produkte verzehren, dass unsere Abwehrkräfte gestärkt werden, wenn wir gewisse Getränke konsumieren und vieles andere mehr.

Erstaunlich aber wahr: im Grunde konnte bisher eigentlich jeder Konzern über seine Produkte gesundheitliche Lobeshymnen singen ohne dass der Inhalt stimmen musste. Dies will die EU ändern:

Ab 2009 müssen nämlich Aussagen über die gesundheitliche Wirkung von Nahrungsmitteln -beispielsweise “kalorienarm”, “light”, “stärkt die Abwehrkräfte”- wissenschaftlich erwiesen und belegt sein, also sozusagen zutreffen.

Einerseits ist es schon schlimm genug, dass es überhaupt solche Gesetze geben muss, damit die Bevölkerung nicht belogen wird. Und andererseits wundert mich, dass diese Großkonzerne noch so lange Zeit haben, ihre Produkte entweder wirklich wissenschaftlich prüfen zu lassen oder aber ihre bislang irreführenden Werbekampagnen zu unterlassen.
Bücher zum Thema: Gesunde Nahrungsmittel