Mit ‘Kennzeichnungspflicht’ getaggte Artikel

Sonntag, 22. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

Test: Nur 58% der Haushaltsgeräte haben richtige Energie-Label-Kennzeichnung

Seit 30. November 2011 müssen alle TV-Geräte sowie Kühl- und Gefriergeräte und seit 20. Dezember 2011 alle Waschmaschinen und Geschirrspüler im Handel mit dem neuen Energie-Label gekennzeichnet werden. Für Wäschetrockner, Lampen, Klimageräte und Backöfen gilt derzeit weiterhin das bestehende Label. Die richtige Kennzeichnung der Geräte wurde nun im Zuge des EU-Projektes “Come On Labels” von der Österreichischen Energieagentur stichprobenartig überprüft. In 20 Geschäften wurden sogenannte “Shop Visits” durchgeführt und dabei über 3.000 Produkte kontrolliert. Mit 58 % korrekt gelabelten Haushaltsgeräten zeigt sich auch in Österreich der bisherige europäische Trend bei der Umsetzung der verpflichtenden Energieverbrauchskennzeichnung.

Die Gerätekennzeichnung wurde vor Ort in Elektrogroßmärkten, Elektrofachgeschäften und Möbelhäusern begutachtet, aber auch Internethändler (Online-Shops) wurden berücksichtigt.  Das EU-Effizienzlabel muss je nach Geräteart deutlich sichtbar außen auf der Vorder- oder Oberseite des Gerätes platziert werden. Bei den “Shop Visits” waren 58 % der Haushaltsgeräte korrekt gekennzeichnet, 27 % fehlerhaft und 14 % der Geräte hatten gar kein Label. Bei fehlerhaft gekennzeichneten Produkten war das Label meist verdeckt oder im Inneren des Gerätes angebracht.

Der Energieverbrauch eines Haushaltsgerätes ist langfristig ein wesentlicher Kostenfaktor, der schon bei der Anschaffung berücksichtigt werden sollte. Als Unterstützung bei der Kaufentscheidung soll hier das Energielabel der EU dienen, das über die Energieeffizienz eines Gerätes informiert. Hersteller und Handel
sind verpflichtet, das EU-Energielabel mitzuliefern bzw. im Verkaufsraum gut sichtbar an jedem Gerät anzubringen. Seit Juli 2012 heißt es jetzt außerdem “Aus” für die A-Klasse bei Kühl- und Gefriergeräten. Sämtliche in Europa produzierten bzw. importierten Geräte müssen zumindest die Klasse A+ erfüllen. Noch ineffizientere Kühlgeräte der Klassen B, C oder D sind bereits völlig aus dem Handel verschwunden.

Das EU-Energielabel wurde ab Mitte der 1990er Jahre zur Energieverbrauchskennzeichnung verschiedener Haushaltsgerätegruppen und Lampen eingeführt. Die Wertungsklassen von A bis G geben Auskunft über Energiebedarf und andere Gebrauchseigenschaften eines Produkts. Um wieder dem Stand der Technik zu entsprechen, wurde das Label für Kühl-/Gefriergeräte, Waschmaschinen und Geschirrspüler umfassend überarbeitet. Neue, zusätzliche Effizienzklassen A+, A++ und A+++ wurden geschaffen und erstmals auch ein Label für Fernsehgeräte eingeführt.

 

Die beste Kennzeichnungsrate im Test der Energieagentur erreichten Kühl- und Gefriergeräte mit 66 % richtig gelabelten Produkten. 22% der Kühl- und
Gefriergeräte waren fehlerhaft gekennzeichnet und nur 12 % der Geräte waren ohne EU-Label. Waschmaschinen und Geschirrspüler waren zu fast 60 % richtig gekennzeichnet und Wäschetrockner zu 50 %. Bei Fernsehgeräten ist die Situation anders. Aufgrund der erstmaligen Kennzeichnungspflicht seit 30. November 2011 und der Ausnahme für Geräte, die bereits zuvor in den Handel gekommen sind, waren zum Zeitpunkt der Shop-Besichtigung erst rund 20 % der Produkte mit dem
neuen EU-Label gekennzeichnet.

Bei den elektrischen Backöfen waren nur rund 30 % der Produkte korrekt gekennzeichnet. Hier gab es die meisten fehlerhaft gekennzeichneten Produkte mit 48 %. Bei den Backöfen gibt es derzeit noch die alte Label-Version, die aus einem farbigen Grundetikett und einem separaten Datenstreifen des Herstellers besteht, und diese zweigeteilte Kennzeichnung war besonders oft unvollständig. Generell kann angemerkt werden, dass die richtige Kennzeichnung in Elektrofachgeschäften mit (74 %) und Elektrogroßmärkten (69 %) überwiegend gut ist. Mangelhaft war die Kennzeichnung bei Internet-Shops mit nur 47 % richtig angebrachter Labels. “Der größte Nachholbedarf besteht allerdings bei der Kennzeichnung von Einbauküchengeräten im Möbelhandel. Hier war der Anteil mit 25 % korrekt gelabelter Geräte nur sehr gering”, so Roland Hierzinger, Projektleiter von “Come On Labels”. In diesen Geschäften gibt es viele Einbaugeräte, die in der Praxis kaum gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt jedoch auch für diese.

Um den KonsumentInnen die Auswahl eines energieeffizienten Produktes tatsächlich zu erleichtern, muss die Kennzeichnung mit dem EU-Label noch verbessert werden. Dazu wurde im Projekt “Come On Labels” eine Anleitung für die richtige Kennzeichnung der Geräte erarbeitet, die Händlern auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Um die korrekte Anwendung der Labels zu überprüfen, werden im Rahmen von “Come On Labels” noch weitere “Shop Visits” durchgeführt.

Freitag, 8. Juli 2011, von Elmar Leimgruber

EU beschließt sehr bescheidene Lebensmittelkennzeichnung

Das EU-Parlament hat eine solche Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln verhindert
Foto: foodwatch.de

EU-Parlament:

Das Europaparlament will nach eigenen Angaben, dass die Verbraucher -nun besser informiert- gezieltere Entscheidungen beim Kauf von Lebensmitteln treffen können. Daher wurde die neue Lebensmittelkennzeichnungverordnung beschlossen, welche von Verbraucherschützern als viel zu wenig weitreichend scharf kritisiert wird.

Unter anderem müssen künftig zwar der Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in Zukunft deutlich sichtbar auf Lebensmittelverpackungen angegeben werden, aber die von vielen Verbraucherschützern geforderte Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln kommt nicht. Informationen über Allergene müssen jedoch künftig auch für unverpackte Lebensmittel gegeben werden, so zum Beispiel für Lebensmittel in Restaurants oder in Kantinen. 

Die Angabe des Herkunftslands ist derzeit nur für Rindfleisch, Honig, Olivenöl und frisches Obst und Gemüse verpflichtend und für den Fall, wenn eine Nichtangabe irreführend wäre. Wie vom Parlament gefordert, wird die Verpflichtung nun auch für  frisches Schweine-, Schaf-, Ziegenfleisch und Geflügel gelten.  Zudem müssen Lebensmittelimitate, wie beispielsweise “Analogkäse” als solche gekennzeichnet werden. Wurde eine Zutat, die normalerweise zu erwarten wäre, ersetzt, muss dies künftig deutlich auf der Vorderseite der Packung in einer prominenten Schriftgröße und neben der Marke angegeben werden. Auch “aus Fleischstücken zusammengefügtes” Fleisch und  ”aus Fischstücken zusammengefügter Fisch” müssen künftig als solche gekennzeichnet werden. Die neuen Richtlinien, die von der Lebensmittelindustrie großzügig erst in fünf Jahren umgesetzt werden müssen, wurden im EU-Parlament mit 606 Ja-Stimmen gegen 46 Nein-Stimmen bei 26 Enthaltungen angenommen.

So ampelgekennzeichnet müsste ein Produkt im Supermarkt laut Konsumentenschützern sein
Foto: foodwatch.de

Konsumentenschützer:

Der Kaloriengehalt und sechs Nährstoffe müssen zwar zukünftig ausgewiesen werden – aber nur auf der Rückseite der Produkte, kritisiert die deutsche Stiftung Warentest. Auch bei der Kennzeichnung von alkoholischen Getränken (Zutaten müssen weiterhin nicht angegeben werden) und Transfettsäuren (die ebenfalls nicht deklariert werden müssen) hätten die Regelungen verbraucherfreundlicher ausfallen können. Dass für weitere Fleischarten wie Wild oder Kaninchen, Milch und Milchprodukte sowie für Fleisch, Obst und Gemüse als Zutat, zum Beispiel in Wurst und Fertiggerichten keine Angabe des Herkunftslandes angegeben werrden muss, ist für die Stiftung Warentest ebenfalls unbefriedigend.

“Gewinner ist die Lebensmittelindustrie. Sie hat sich mit ihren Forderungen durchsetzen können. Verbraucher hingegen können auch weiterhin ganz legal betrogen werden,” reagieren hingegen die Verbraucherschützer von foodwatch: “Hersteller können weiterhin deutlich sichtbar mit “Fitness” und “leichten Zwischenmahlzeiten” werben – und die Nährwerte auf der Rückseite im Kleingedruckten verstecken.” Die Lebensmittelindustrie habe sich die Verhinderung der Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln “rund 1 Mrd. Euro kosten lassen”.

Nur bei Frischfleisch soll zudem die Angabe der Herkunft Pflicht werden. Verbraucher erfahren also weiterhin nicht, wo die Kühe auf der Weide standen, deren Milch sie kaufen, oder woher das Fleisch stammt, aus dem die Wurst hergestellt wurde. Langfristig aber wird an verständlichen und gut sichtbaren Informationen auf Lebensmittel-Verpackungen kein Weg vorbei führen. “Dafür setzen wir uns weiterhin entschieden ein,” verspricht foodwatch.

Lebensmittelindustrie:

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft hingegen begrüßt die endgültige Einigung auf eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung in Europa. Der Präsident des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), Werner Wolf, zeigte sich erfreut über die neuen Richtlinien und vor allem darüber, dass die so genannte Lebensmittel-Ampel nicht kommt: “Es ist ein Signal der Vernunft, dass Lebensmittel auch in Zukunft nicht in ‘gut’ oder ‘schlecht’ eingeteilt werden. Schließlich hat in einer ausgewogenen Ernährung jedes Lebensmittel seinen Platz.” Die Lebensmittelwirtschaft werde sich dafür einsetzen, das Verständnis der Verbraucher bei der Nährwertkennzeichnung weiter zu stärken, so Wolf.

“Absolut überzogen ist die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch,” kritisiert Paulus Stuller, Bundesinnungsmeister der Lebensmittelgewerbe in Österreich: “Das neue EU-Kennzeichnungsrecht ist eine Gratwanderung zwischen Wünschenswertem und Machbarem” und “die Kennzeichnungspflicht bedeutet eine überschießende bürokratische Belastung für die gesamte Wertschöpfungskette,” so Stuller.