Mit ‘Justizministerium’ getaggte Artikel

Freitag, 9. März 2012, von Elmar Leimgruber

Widerstand gegen Lockerung des Berufsgeheimnisses

Österreichs Justizministerin Beatrix Karl

Die österreichische Journalistengewerkschaft startet eine Online-Petition gegen die Einschränkung der Pressefreiheit durch eine Gesetzesabänderung (konkret § 112 StPO): Konkret geht es darum, dass weisungsgebundene Staatsanwälte mit Hilfe der Polizei praktisch jederzeit redaktionelle Unterlagen und Daten von Redaktionscomputern beschlagnahmen können. “Informanten wird damit jeder Schutz entzogen.

Die Aufdeckung von Korruptionsfällen und Fehlverhalten der Regierung sollen damit praktisch unmöglich gemacht werden, reagiert Franz C. Bauer, Chef der Journalistengewerkschaft. “In einer überfallsartigen Änderung des ursprünglichen Ministerratsentwurfs und nach Ende der Begutachtungsfrist habe Justizministerin Beatrix Karl nach der Gebutachtungsfrist Formulierungen in eine Änderung der Strafprozessordnung (StPO) eingeschleust, die das Redaktionsgeheimnis und damit die Pressefreiheit abschaffen, lautet der Vorwurf. Und hier kann die Petition “Rettet die Pressefreiheit” der Journalistengewerkschaft online unterzeichnet werden.

Auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert eine sofortige Rücknahme der geplanten StPO-Änderung: er befürchtet eine endgültige Aushebelung des Redaktionsgeheimnisses: “Dies ist ein neuerlicher Versuch des Justizministeriums die Grund-und Freiheitsrechte und damit die Pressefreiheit einzuschränken”, reagiert ÖJC-Präsident Fred Turnheim: “Dieser neuerliche Angriff auf Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates zeigt von einem gefährlichen demokratiepolitischen Gedankengut der Justizministerin.” Der ÖJC fordert daher alle Nationalräte auf, “diesem Angriff auf die Pressefreiheit keinesfalls zuzustimmen”.

Ähnliche Reaktionen kommen auch von der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) und von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder: Die ÖRAK kritisiert “die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen, unter denen Redaktionsgeheimnis, anwaltliche Verschwiegenheit und eine Reihe weiterer gesetzlich geregelter Verschwiegenheitspflichten und -rechte problemlos von der Staatsanwaltschaft ausgehebelt werden können, und zwar ohne Einbindung eines unabhängigen Gerichts, dessen Kompetenzen im Strafverfahren weiter zugunsten der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft eingeschränkt werden”. Beschuldigte Rechtsanwälte, Journalisten, Ärzte, Steuerberater, Notare, Priester könnten so künftig nicht mehr der Sicherstellung von Aufzeichnungen und Datenträgern widersprechen: “Es wäre daher ein Leichtes, die Verschwiegenheit eines Rechtsanwaltes oder das Redaktionsgeheimnis auszuhebeln, indem man den Betroffenen in die Position eines Beschuldigten versetzt”, mahnt ÖRAK-Präsident Rupert Wolff.

Bisher hatten unabhängige Gerichte zu entscheiden, ob die Verwendung zulässig ist. Mit dem neuen Gesetz liege das nun im Ermessen des Staatsanwalts, kritisiert die Kammer der Wirtschaftstreuhänder: “Das ist ein unzulässiger Eingriff in die Schutzrechte der Klienten und ist abzulehnen”, sagt der Präsident der Freien Berufe, Klaus Hübner, der auch Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist.

Da das BZÖ wegen dieser geplanten Gesetzesänderung einen Misstrauensantrag gegen Justizministerin Beatrix Karl eingebracht hat, reagiert nun auch diese auf die Vorwürfe: “Scheinbar ist es den Kritikern nicht recht, dass sich das Justizsystem auf die Schwerstkriminalität in Sachen Amtsmissbrauch und Korruption konzentriert”. Und sie verspricht, dass “das Redaktionsgeheimnis und Informationen von Geheimnisträgern weiterhin vollumfänglich geschützt werden.” Und natürlich werden laut Karl “auch in Zukunft werden Hausdurchsuchungen ausschließlich durch einen Richter bewilligt. Zusätzlich soll es für dabei sichergestellte Unterlagen die Möglichkeit des Widerspruchs zunächst an die Staatsanwaltschaft und bei Uneinigkeit eine Anrufung des Einzelrichters und eine Beschwerdemöglichkeit an einen Richtersenat geben”, verspricht die Justizministerin und: “rechtswidriges Handeln von Amtspersonen führt selbstverständlich zur Nichtigkeit etwaiger Entscheidungen”.

Dienstag, 2. November 2010, von Elmar Leimgruber

Netzwerk Recherche fordert Akteneinsicht

Die Stärkung der Recherchefreiheit durch Ausbau des Akteneinsichtrechts, die schnellere Bearbeitung von journalistischen Anfragen und die Abschaffung des “fliegenden Gerichtsstands” fordert die deutsche Journalistenorganisation Netzwerk Recherche (nr). Auf ihrer Presserechts-Konferenz beim Erich-Brost-Institut in Dortmund tauschten sich Journalistinnen und Journalisten aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland über die Auskunftspflichten staatlicher und quasi-staatlicher Einrichtungen und über die Bedrohungen der Pressefreiheit durch die Behinderung der journalistischen Arbeit aus.

Dabei wurde laut den Veranstaltern deutlich, dass sich viele Behörden nach wie vor verweigern, den rechtlich garantierten Auskunftsansprüchen zu genügen. “Behörden konzentrieren sich gern auf Informationen, die sie in einem guten Licht erscheinen lassen”, so nr-Vorstandsmitglied David Schraven. “Deshalb fordern wir ein Akteneinsichtsrecht für Journalisten, damit die von einer Behörde gegebenen Auskünfte überprüft werden können.”

Ein Akteneinsichtsrecht gibt es gegenwärtig bereits bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Doch auch hier versuchen Ministerien und Behörden immer wieder, Antworten auf legitime Anfragen von Journalisten in der Tradition des “Amtsgeheimnisses” abzulehnen oder hinauszuzögern. Wie Teilnehmer der Konferenz berichteten, engagieren Ministerien oftmals hochbezahlte Anwaltskanzleien, um sich der Anfragen nach IFG oder UIG zu entledigen. “Offensichtlich soll der oft jahrelange Rechtsstreit die Journalisten zermürben”, so David Schraven. Deshalb fordere netzwerk recherche, dass Anfragen in der gesetzlich vorgesehenen Zeit bearbeitet werden. Um eine unsachgemäß lange Bearbeitung zu verhindern, müssten Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden.

Die Konferenz begrüßte hingegen die Pläne der deutschen Bundesregierung, wonach Journalisten in ihrer Arbeit künftig nicht mehr wegen der “Beihilfe zum Geheimnisverrat” strafrechtlich verfolgt werden können. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht kann unter http://www.bmj.bund.de/files/-/4673/RegE_Pressefreiheit.pdf eingesehen werden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler, hatte die Pläne des Bundes auf der Konferenz vorgestellt. Er sagte laut Netzwerk Recherche den Teilnehmern der Konferenz zu, auch die weiteren Anliegen der Journalisten zur Änderung des Medienrechts zu prüfen.

Zentral war hier die Forderung nach Abschaffung des “fliegenden Gerichtsstands”. Betroffene sollten künftig nur noch die Wahl zwischen zwei Gerichtsständen haben, so David Schraven. Für Unterlassungsansprüche gegen Medien sollte neben dem Gericht, in dessen Bezirk das Medienunternehmen seinen Sitz hat, nur das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen (Wohn-)Sitz hat. Die heutige Praxis des “fliegenden Gerichtsstands” führe hingegen zu einem regelrechten “Gerichte-Hopping”, so Schraven. “Waren Anwälte von Betroffenen bei einem Gericht erfolglos, stellen sie ihren Antrag in leicht abgewandelter Form beim nächsten Gericht – bis sie eine Kammer finden, die die Verfügung erlässt.”

Außerdem müsse das Eilverfahren zur Verhinderung von Medienberichten so gestaltet werden, dass das betroffene Medium eine faire Chance erhält, sich gegen den Unterlassungsantrag zur Wehr zu setzen. Dazu gehöre, dass das Gericht bei seiner Entscheidung in jedem Falle den Vortrag beider Parteien berücksichtigt. Einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung müsse daher immer eine mündliche Verhandlung vorgeschaltet sein.

Die Konferenz fand in Kooperation mit dem Erich-Brost-Institut für internationalen Journalismus und dem Westdeutschen Rundfunk sowie mit Unterstützung des deutschen Bundesministeriums der Justiz statt.

Montag, 21. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Justizministerin: Auch Scheidungs-Kinder haben Recht auf beide Eltern (Info und Kommentar)

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner
Foto: Curt Themessl (obs)

Mit klaren Worten hat die österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) im Vorfeld der parlamentarischen Enquete zu familienrechtlichen Fragen Stellung bezogen: Man müsse sich mal die Mühe machen, das Thema aus Sicht des Kindes zu beurteilen: Hier komme die automatische Fortführung der gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung der Beibehaltung eines natürlichen Zustandes gleich.

“Nicht die Mutter oder der Vater haben ein Recht auf ihr Kind, sondern das Kind hat ein natürliches Recht auf beide Elternteile,” betonte Bandion-Ortner. Natürlich sei bei – physischer oder psychischer – Gefährdung des Kindes die gemeinsame Obsorge zu beenden, aber es störe sie, “dass in der Frage der gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung immer von Zwang die Rede ist,” erläuterte die Ministerin ihren Standpunkt.

Es könne kein Zufall sein, “dass die Berufsgruppe der Familienrichter, die tagtäglich mit dieser Thematik beschäftigt ist, die automatische gemeinsame Obsorge als sinnvoll bezeichnet.” Unterschiedliche Studien belegten zudem, dass die gemeinsame Obsorge bei den betroffenen Elternteilen eine hohe Zufriedenheitsrate mit sich bringt: Und auch der von Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP) kürzlich präsentierte Familienbericht halte dies eindeutig fest, so Bandion-Ortner.

Der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) hat bereits angekündigt, den Vorschlag der Justizministerin, eine automatische gemeinsame Obsorge bei Scheidungskindern einzuführen, zu unterstützen. Dies wäre eine Erleichterung für alle, so der KFÖ.

Die Parlamentarische Enquete mit dem Titel “Konflikten konstruktiv begegnen – Aktuelle Herausforderungen im Familienrecht (Obsorge und Unterhalt)” ist für Donnerstag, den 24. Juni 2010, in der Zeit von 9.00 bis 17.30 anberaumt. Organisatorisch wird sich die Diskussion in drei Themenbereiche gliedern: Obsorgeregelungen und elterliche Verantwortung für eheliche Kinder nach der Scheidung sowie für uneheliche Kinder; Besuchsrechts- und Obsorgeverfahren – Rahmenbedingungen für familienrechtliche Verfahren (Maßnahmen zur Deeskalation in familienrechtlichen Verfahren, Möglichkeiten zur Beschleunigung insbesondere von Obsorge- und Besuchsverfahren); Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschussrechts. Die Enquete ist für Medienvertreter und die Öffentlichkeit zugänglich. Ein entsprechender Antrag aller fünf Parlamentsparteien passierte kürzlich einstimmig den Hauptausschuss des Parlaments.

In Zeiten, in denen die Rechte von Frauen -vielfach zu Recht- eingefordert werden, ist es Zeit, auch das Recht der Kinder auf beide Eltern zu unterstreichen. Die aktuelle Initiative von Justizministerin Bandion-Ortner ist daher -als erster Schritt in die richtige Richtung- sehr zu begrüssen. Wünschenswert wäre allerdings auch, -und dies allen möglichen Puh-Rufen zum Trotz- dass das Scheidungsrecht grundsätzlich einer Generalreform unterzogen wird: In Zeiten der eingeforderten Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau muss endlich auch die Rolle des Mannes aufgewertet werden: es ist unerträglich und unzumutbar, dass nach geltender Praxis ein geschiedener Mann von seiner Ex meist zwar finanziell voll abgesahnt wird wird, aber andererseits leider zu oft zum Bettler degradiert wird, ganz auf deren Wohlwollen angewiesen ist oder gar vor Gericht gehen muss, wenn er sich um (auch) sein Kind kümmern möchte. Hier muss sich -zugunsten der Väter und zugleich auch der Kinder- dringend was ändern.

Samstag, 17. April 2010, von Elmar Leimgruber

Bischofskonferenz und Justizministerium gemeinsam gegen Kindesmissbrauch

Die katholische Kirche in Deutschland und in Österreich und das jeweilige Justizministerium arbeiten künftig enger zusammen. Dies geht aus Presseerklärungen der Bischofskonferenzen und der Justizministerien hervor. In Deutschland wollen Kirche und Justiz die vergangenen Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch gemeinsam aufklären und künftig auf diesem Gebiet noch intensiver zusammenarbeiten. Beide Seiten waren sich demnach bei einem Gespräch zwischen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch darin einig, dass es das vorrangige Ziel der katholischen Kirche und der staatlichen Stellen ist, in enger Kooperation miteinander und mit den Betroffenen alles zu tun, um eine umfassende Aufklärung der vergangenen Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in den kirchlichen Einrichtungen entschlossen voranzutreiben. “Im Mittelpunkt dieser Aufarbeitung müssen dabei immer die Opfer stehen, denen großes Leid zugefügt worden ist und die zum Teil als Erwachsene bis heute darunter leiden. Sie haben ein Recht auf eine ehrliche Aufklärung,” heisst es in der gemeinsamen Aussendung.

Erzbischof Zollitsch erläuterte die von der katholischen Kirche ergriffenen Maßnahmen. Die Bistümer haben bereits seit längerem jeweils eigene Ansprechpartner benannt, an die sich Betroffene mit ihren Anliegen wenden können. Seit dem 30. März 2010 steht den Opfern sexuellen Missbrauchs eine bundesweite kostenfreie Telefon-Hotline zur Verfügung. Diese Hotline ist in den letzten Tagen bereits von vielen Betroffenen in Anspruch genommen worden. Zudem werden schon unabhängige Berater eingesetzt. Erzbischof Zollitsch berichtete von den kürzlich veröffentlichten Klarstellungen des Vatikans zum Umgang mit Missbrauchsfällen in der Kirche. Dort wird insbesondere auf der strikten Einhaltung des staatlichen Rechts bei der Aufarbeitung der Fälle bestanden. Die zuständigen Gremien arbeiten zudem bereits an einer Änderung der innerkirchlichen Leitlinien von 2002 zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs, um deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass Staatsanwaltschaften bei Verdachtsfällen frühzeitig eingebunden werden. Erzbischof Zollitsch bekräftigte zudem, dass dem Opferschutz eine besondere Bedeutung beigemessen werde.

Die deutsche Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte die von der katholischen Kirche bereits ergriffenen Maßnahmen. Sie machte deutlich, dass die in Arbeit befindliche Änderung der Leitlinien zum Ausdruck bringen müsse, dass innerkirchliche Maßnahmen die Aufnahme und Durchführung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen weder verzögern noch behindern dürften. Staatliche Behörden seien bei Missbrauchsverdacht einzuschalten. Sie begrüßte die Erklärung der Freisinger Bischofskonferenz zur Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen.

Der vom Bundeskabinett am 24. März 2010 eingesetzte Runde Tisch und die Berufung der ehemaligen Bundesfamilienministerin Christine Bergmann als unabhängige Beauftragte werden nach Auffassung beider Seiten einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass unter Beteiligung aller betroffenen Akteure eine nachhaltige Aufarbeitung der vergangenen Missbrauchsfälle gelingt und gleichzeitig Möglichkeiten der wirksamen Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch für die Zukunft entwickelt werden. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger betonte, dass der Einsatz unabhängiger Berater zur Überwindung der Hemmschwellen der Opfer, erlittenen Missbrauch mitzuteilen, hilfreich sei.

Anlässlich des Gesprächs wurde vereinbart, dass sich die Deutsche Bischofskonferenz auch an der Unterarbeitsgruppe aktiv beteiligen wird, die sich unter dem Vorsitz des Bundesministeriums der Justiz mit der rechtlichen Aufarbeitung befasst. Neben der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs wird eine der zentralen Fragen dieser Unterarbeitsgruppe sein, wie das Leid der Opfer in den Fällen, die bereits verjährt sind, angemessen anerkannt werden kann.

In Österreich sind sich die österreichische Justizministerin Bandion-Ortner und Kardinal Christoph Schönborn darin einig, dass Gewalt und sexueller Missbrauch ein gesamtgesellschaftliches Problem sei, dem es gelte in Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Kräften entgegenzutreten. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verwies darauf, dass staatliche Stellen auf Basis von Medienberichten oder Anzeigen tätig würden und Ermittlungsverfahren ganz unabhängig davon eingeleitet werden, aus welchem Bereich die Täter stammen.

Kardinal Schönborn verwies seinerseits darauf, dass staatliche Gesetze zur Meldung von Vergehen natürlich stets und überall befolgt werden sollen, wie dies auch in einem vor kurzem veröffentlichten päpstlichem Schreiben festgehalten ist. Jedenfalls kommt es kirchlicherseits zur Anzeige, wenn dies das Opfer wünscht oder eine Anzeige im Sinne der Prävention notwendig ist, so Schönborn.

Laut dem Nachrichtenmagazin “Profil” sind derzeit übrigens neun Priester in Österreich wegen Missbrauchsvorwürfen ausser Dienst.

Weitere Meldungen zu diesem Thema:

- Ostern, Auferstehung der Kirche?

- Vom Recht der Kinder, Nein zu sagen

- EU will strengere Gesetze gegen Menschenhandel und Kindesmissbrauch