Mit ‘Journalismus’ getaggte Artikel

Sonntag, 10. Dezember 2017, von Elmar Leimgruber

ÖJC: Dr. Karl Renner Solidaritätspreis für Deniz Yücel und Mesale Tolu

Seit nunmehr 300 Tagen sitzt der deutschtürkische Autor und Journalist Deniz Yücel ohne Anklage in der Türkei in Haft. Anlässlich des heutigen UN-Tag der Menschenrechte gab der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) heute, Sonntag, bekannt, dass er und seine Kollegin Mesale Tolu den diesjährigen Dr. Karl Renner Solidaritätspreis erhalten. Menschenrechtsverletzungen in vielen Ländern der Erde nehmen zu – Weltweit wurden heuer 280 Menschenrechtsaktivisten ermordet.

Der 44 -Jährige Korrespondent der in Berlin erscheinenden deutschen Tageszeitung „DIE WELT“ und des TV-Nachrichtensenders „N24“, Deniz Yücel, 300 Tage in Einzelhaft im Hochsicherheitsgefängnis Silivri. Seit wenigen Tagen nicht mehr in Isolationshaft. Seine Zelle ist 4,18 mal 3,10 Metern groß. Offiziell wirft ihm die Türkei „Terrorpropaganda und Volksverhetzung“ vor. Eine offizielle Anklageschrift gibt es bis heute nicht. Yücel ist aber bereits vorverurteilt durch den türkischen Präsidenten, der den Korrespondenten und die ebenfalls inhaftierte deutsche Journalistin Mesale Tolu als Faustpfand für einen „Gefangenenaustausch“ sieht. Erdogan möchte die unschuldig inhaftierten Deutschen gegen türkische Offiziere austauschen, die nach dem Putschversuch aus der Türkei geflohen sind und in Deutschland um Asyl angesucht haben.

Die 1984 im süddeutschen Ulm geborene, deutsche Staatsbürgerin, Mesale Tolu arbeitet für den privaten Radiosender „Özgür Radyo“ in Istanbul. Der Sender wurde nach dem Putschversuch im Juli 2016 per Regierungsdekret geschlossen. Außerdem war sie als Übersetzerin für die Nachrichtenagentur „Etkin Haber Ajansı (ETHA)“ tätig. Sie hat einen zweijährigen Sohn, der monatelang mit ihr inhaftiert wurde. Das Kleinkind ist erst seit wenigen Wochen bei seinen Großeltern in Deutschland. Gegen Tolu wurde der Prozess bereits eröffnet, die nächste Verhandlung findet am 18. Dezember 2017 statt.
Allein in der Türkei sind rund 150 Journalistinnen und Journalisten inhaftiert. Weltweit wurden heuer 66 Journalisten ermordet und 318 sitzen in den Gefängnissen.

Ihnen allen ist der heurige ‚Dr. Karl Renner-Solidaritätspreis’ gewidmet, der am Dienstag, 19. Dezember 2017 im Wiener Rathaus an Mesale Tolu und Deniz Yücel vergeben und an deren Vertreter überreicht wird.

Mittwoch, 3. Mai 2017, von Elmar Leimgruber

ROG/Amnesty: Türkei ist “Weltmeister” im Verfolgen von Journalisten

Die Türkei ist unwürdiger “Weltmeister” in der Verfolgung von Journalisten: In keinem anderen Land weltweit befinden sich derzeit so viele Journalisten in Haft wie in der Türkei. Daran erinnert die internationale Journalistenorganisation “Reporter Ohne Grenzen” (ROG) am heutigen Internationalen Tag der Pressefreiheit.

Mehr als 120 von ihnen wurden demnach nach Angaben der Medienplattform P24 allein nach dem Putschversuch inhaftiert. Medienschaffende sind zur Zielscheibe einer massiven Kampagne gegen die Meinungsfreiheit geworden. Etwa 160 Medien wurden laut P24 geschlossen, tausende Journalisten haben ihre Arbeit verloren. Nach dem gescheiterten Putschversuch hat die Regierung im Juli 2016 den Ausnahmezustand ausgerufen – er gilt bis heute. Insbesondere im Vorfeld des Verfassungsreferendums wurden unabhängige Medien zum Schweigen gebracht und eine freie öffentliche Debatte unterbunden.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International und Reporter ohne Grenzen fordern daher die sofortige Freilassung aller Journalistinnen und Journalisten aus der Untersuchungshaft in der Türkei.

Weltweite Twitteraktion: Gemeinsam mit Amnesty und Reporter ohne Grenzen solidarisieren sich bereits seit Wochen weltweit Organisationen und Menschen unter dem Hashtag #FreeTurkeyMedia mit den inhaftierten Journalisten in der Türkei. Mehrere tausend Menschen haben sich bereits an einer Appell-Aktion von Amnesty International an den türkischen Justizminister beteiligt.

Dienstag, 3. Mai 2016, von Elmar Leimgruber

Tag der Pressefreiheit: ROG fordert UN-Sonderbeauftragten für Journalisten

Anlässlich des heutigen internationalen Tag der Pressefreiheit fordert Reporter ohne Grenzen (ROG) einen UN-Soderbeauftragten für Journalisten. “Pressefreiheit darf nicht nur in Sonntagsreden hochgehalten werden. Wo Journalisten wegen ihrer Arbeit um Leib und Leben fürchten müssen, nehmen Zensur und Desinformation überhand“, betont ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske.  “Ein UN-Sonderbeauftragter mit einem starken Mandat würde den Schutz von Journalisten international zur Chefsache machen”. Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen werden daher aufgerufen, schnellstmöglich einen UN-Sonderbeauftragten für den Schutz von Journalisten einzusetzen.In einem Brief an alle UN-Botschafter wirbt die Organisation für einen Mechanismus, um die Staaten endlich wirksam zur Einhaltung ihrer völkerrechtlichen Pflicht zum Schutz von Journalisten vor Gewaltverbrechen anzuhalten. Ziel ist es, endlich die seit Jahren konstant hohen Zahlen getöteter Medienschaffender zu senken. Internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und Medien sind aufgerufen, den Aufruf ebenfalls zu unterstützen.

Der Initiative von Reporter ohne Grenzen haben sich jetzt Menschenrechtsorganisationen, Medien- und Journalistenverbände sowie namhafte Medienunternehmen von allen Kontinenten angeschlossen, darunter der Weltzeitungsverband WAN-IFRA, Human Rights Watch, das Committee to Protect Journalists und viele weitere Nichtregierungsorganisationen, die sich für Presse- und Meinungsfreiheit einsetzen. Auch viele Zeitungen wie die New York Times, The Hindu und Bangkok Post sowie Mediengruppen wie ABP (Indien) und Grupo RBS (Brasilien) unterstützen den Aufruf.

Trotz zahlreicher UN-Beschlüsse zur Sicherheit von Journalisten bleiben die Zahlen besorgniserregend: Im Laufe der vergangenen zehn Jahre sind weltweit mindestens 787 Journalisten wegen ihres Berufs getötet worden, 67 davon allein im Jahr 2015. Die meisten Reporter sterben außerhalb von Kriegsgebieten, weil sie in Ländern wie Brasilien oder Mexiko über organisierte Kriminalität, Korruption, Machtmissbrauch oder Menschenrechtsverletzungen berichtet haben. Viele dieser Verbrechen bleiben ungestraft.

Der von Reporter ohne Grenzen vorgeschlagene Sonderbeauftragte für den Schutz von Journalisten sollte überwachen, inwieweit die UN-Mitgliedsstaaten ihre einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Er  sollte direkt dem UN-Generalsekretär unterstehen und die Befugnis zu eigenständigen Untersuchungen haben, wenn Staaten nach Gewalttaten gegen Journalisten nicht ermitteln.

Durch diese zentrale und dauerhafte Stellung im System der Vereinten Nationen könnte ein Sonderbeauftragter helfen, den UN-Aktionsplan zur Sicherheit von Journalisten besser umzusetzen. Ebenso könnte er die Bemühungen anderer Institutionen für mehr Schutz von Journalisten unterstützen, darunter UN-Organe wie die UNESCO, der UN-Menschenrechtsrat, der UN-Hochkommissar für Menschenrechte und der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, aber auch andere Organisationen wie der Europarat und der Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit der Interamerikanischen Menschenrechtskommission.

Details zur Rolle des vorgeschlagenen UN-Sonderbeauftragten finden Sie in den Empfehlungen von Reporter ohne Grenzen im September.

In den vergangenen Jahren haben verschiedene Gremien der Vereinten Nationen eine ganze Reihe von Resolutionen zum besseren Schutz von Reportern verabschiedet – ohne, dass sich die Situation dadurch grundlegend verändert hätte.

So rief der Weltsicherheitsrat am 27. Mai 2015 die Staaten auf, ihren Verpflichtungen zum Schutz von Journalisten in bewaffneten Konflikten nachzukommen. In seiner einstimmig angenommenen Resolution 2222 nahm er zugleich erstmals direkt auf das Recht auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 19 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung.

Am 18. Dezember 2014 verabschiedete die UN-Vollversammlung die Resolution Nr. 69/185, die unter anderem die Rolle von Bürgerjournalisten anerkennt. Ferner betont diese Resolution, dass Journalisten besonders gefährdet sind, zu Zielen von gesetzeswidriger oder willkürlicher Überwachung zu werden. Im September 2014 konkretisierte der UN-Menschenrechtsrat das Spektrum geeigneter Schutzmechanismen für gefährdete Journalisten, darunter die Schaffung von Frühwarnsystemen und von spezialisierten Staatsanwaltschaften für die Verfolgung der Täter.

2013 legte die UN-Vollversammlung den 2. November als jährlichen Welttag gegen Straflosigkeit fest, um auf die fortdauernde Untätigkeit vieler Staaten bei der Bekämpfung von Verbrechen an Journalisten aufmerksam machen.

Mittwoch, 2. Dezember 2015, von Elmar Leimgruber

ÖJC: Staatsschutzgesetz behindert Pressefreiheit

Das geplante neue Staatsschutz-Gesetz behindert laut ÖJC freien Journalismus und schränkt die Pressefreiheit ein. Der Journalistenclub fordert daher verstärkten Informantenschutz und Ausnahmebestimmungen zum Schutz des Redaktionsgeheimnisses.

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) lehnt den aktuellen Entwurf zum Staatsschutzgesetz ab. ÖJC-Präsident Fred Turnheim kritisiert den mangelnden Informantenschutz und fehlende Ausnahmebestimmungen zum Schutz des Redaktionsgeheimnisses und eines unabhängigen Journalismus in Österreich.

Außerdem müssen die Richter, als unabhängige Instanz, eingeschaltet werden. „Der geplante Dreiersenat ist einfach zu wenig und schützt daher auch nicht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger“, stellt ÖJC-Präsident Turnheim fest.

Der waschige Begriff „Gruppierungen“ setzt das Medienrecht außer Kraft und verstößt so gegen den Verfassungsgrundsatz der freien Berichterstattung – auch über terroristische Vereinigungen.

„Seit Jahrzehnten werden leider auch in Österreich die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicherinnen und Österreicher scheibchenweise ausgehöhlt. So kann und darf es nicht weitergehen“, kritisiert der ÖJC die neue Gesetzesinitiative der Regierungsparteien.

 

Weitere interessante Beiträge zum Thema Pressefreiheit:

- Pressefreiheit bedeutet nicht Willkür (Kommentar)

- Reporter ohne Grenzen verklagen BND

- Juristen und Journalisten warnen vor Gefährdung der Pressefreiheit

- ROG: UNO soll gegen Dschihadisten vorgehen

- ÖJC: Pressefreiheit braucht keine Fesseln

- Journalistische Unabhängigkeit und wirtschaftliche Zwänge

- Deutsche Bundeskanzlerin Merkel plädiert für Pressefreiheit (Info)

- Mobbing, Machtkämpfe und Postenschacher im ORF (Info)

- Deutscher PR-Rat fordert Trennung von Redaktion und Werbung (Info + Kommentar)

- Journalisten und Juristen warnen: Meinungsfreiheit in Gefahr (Info)

- DJV und ROG kritisieren Sachsen-Sumpf-Urteil gegen Journalisten (Info)

- Kardinal Schönborn zum Thema Macht und Verantwortung am Beispiel Dichand

- Berlusconi und die Pressefreiheit (Info)

- Politische Unabhängigkeit und wirtschaftliche Zwänge (Kommentar)

- dpa klagt Verkehrsministerium (Info + Kommentar)

- Journalistenclub: Pressefreiheit braucht keine Fesseln (Info)

- SOS ORF: Warum wehren sich die ORF-Redakteure nicht gegen Faymanns Bevormundung? (Kommentar)

- Für Verantwortung im Journalismus UND Pressefreiheit (Kommentar)

- Verbrechen und journalistische Verantwortung (Kommentar)

- Deutscher Journalistenverband ortet Bedrohung des Journalistenberufs (Info)- Journalisten sind manipiuliert, korrupt und Lügner (Info)

- dpa-Chefredakteur plädiert für mehr Mut im Journalismus (Info)

- Was macht einen Terroristen aus? (Kommentar)

- Press Freedom Award 2010 (Info)

Donnerstag, 6. August 2015, von Elmar Leimgruber

Türkei: Journalisten angeklagt -DJV protestiert

In der Türkei sind aktuell 18 Journalisten wegen “terroristischer Propaganda” angeklagt. Ihr einziges “Verbrechen” besteht jedoch aus Sicht des Deutschen Journalisten Verbands (DJV) darin, dass sie ihren Job erledigen, also berichten. Die 18 Journalisten, darunter der Chefredakteur der Zeitung Cumhuriyet, müssen sich vor der Justiz verantworten, weil sie Fotos einer tödlich verlaufenen Geiselnahme veröffentlicht hatten. Daraus konstruierte die Istanbuler Staatsanwaltschaft den Vorwurf der terroristischen Propaganda, die mit bis zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis geahndet wird.

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die türkische Justiz daher auf, die Klagen gegen 18 Journalisten wegen angeblicher terroristischer Propaganda fallen zu lassen. “Die Geiselnahme des türkischen Staatsanwalts, über die die Journalisten berichtet hatten, war von großem öffentlichen Interesse”, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Darüber zu informieren sei die Aufgabe von Journalistinnen und Journalisten. „Dass die Berichterstatter dafür verurteilt werden sollen, ist ein krasser Verstoß gegen die Pressefreiheit.“ Der Prozess gegen die betroffenen Kollegen sei eine Farce, die sofort beendet werden müsse.

Donnerstag, 2. Juli 2015, von Elmar Leimgruber

ÖJC: Rechtssicherheit für Journalisten im Urheberrecht + Kurzkommentar

Der Autor dieses Beitrags, Elmar Leimgruber, vor dem Gebäude der Europäischen Zentralbank in Frankfurt. © Elmar Leimgruber, redakteur.ccDer Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert vom Europäischen Parlament Rechtssicherheit im Urheberrecht. Ursache des aktuellen Statements ist die von EU-Bürokraten angedachte Einschränkung der so genannten “Panoramafreiheit”, also die Freiheit beispielsweise vor Kulturdenkmälern Selfies zu schiessen. Die “Panoramafreiheit” muss erhalten bleiben, fordert die Journalistenvereinigung.

 

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC ) kritisiert ” die weltfremde und verwirrende Entscheidung” des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments die sogenannte “Panoramafreiheit” einzuschränken. “Es kann nicht Sinn europäischen Rechts sein, dass wenn man ein Selfie vor der Karlskirche in Wien machen will, vorher die Erlaubnis der Katholischen Kirche und des Barock-Architekten Johann Bernhard Fischer von Erlach einholen muss”, macht sich ÖJC-Präsident Fred Turnheim über diesen Streich einiger EU-Abgeordneten lustig.

Der öffentliche Raum gehört uns allen. Eine Kommerzialisierung und Privatisierung des öffentlichen Raumes wird vom ÖJC strikt abgelehnt. Die österreichischen Abgeordneten zu EU-Parlament werden ersucht, für den Erhalt der Panoramafreiheit zu stimmen.

Der ÖJC begrüßt die Ablehnung des Geoblockings, da dies für die Informationsfreiheit von wesentlicher Bedeutung ist. Der ÖJC fordert ein einheitliches europäisches Urheberrecht als Gegengewicht zum amerikanischen Copyright. Diese beiden Rechte sind völlig unterschiedlich, da das Urheberrecht die Autoren schützt, das Copyright die Verlage.

Der ÖJC erwartet sich von den EU-Abgeordneten einen massiven Schutz der Urheberinnen und Urheber und ihrer publizistischen und künstlerischen Werke. Daher muss das Urheberrecht aus den TTIP-Verhandlungen herausgenommen werden.

Ich schließe mich den Forderungen des Österreichischen Jouzrnalisten Clubs vollinhaltlich an, besonders was die geplante Einschränkung der so genannten Panoramafreiheit betrifft: Fotos von öffentlichen Gebäuden zu schiessen und auch Selfies vor diesen darf kein Privileg von einigen wenigen sein, sondern muss Allgemeingut sein und bleiben!

Man muss sich nicht wundern, wenn die Zustimmung zur Europäischen Union und vor allem zu ihren Institutionen ständig sinkt, wenn irgendwelchen Bürokraten in Brüssel offenbar so langweilig ist (wieso sie in Zeiten der europaweiten Sparkurse nicht einfach einsparen?), dass sie ständig unsinnigere Ideen entwickeln, um das Leben und die Freiheit der Menschen in der EU immer noch mehr einzuschränken. Ich sage dazu nur: Nein danke!

Mittwoch, 1. Juli 2015, von Elmar Leimgruber

Reporter Ohne Grenzen verklagen BND (Unterschriftenaktion)

Grafik: ROG-WebseiteDie gemeinnützige internationale Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) verklagt den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) wegen Verletuung des Fernmeldegesetzes und fordert zu einer Unterschriftenaktion auf. ROG wirft dem Bundesnachrichtendienst vor, den E-Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen im Zuge seiner strategischen Fernmeldeüberwachung ausgespäht zu haben:

Der BND “beeinträchtigt massiv die Arbeit von ROG und verletzt die Interessen der Organisation”, so ROG. Die Klage wurde am Dienstag (30. Juni 2015) beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. In einer Online-Petition ruft ROG daher zudem zur Unterstützung der Klage auf, die auch das Verkehrsanalysesystem “VerAS” einschliesst.

 

Für zahlreiche Journalisten aus Deutschland und aus autoritären Staaten wie Usbekistan, Aserbaidschan oder China sei ROG ein regelmäßiger und wichtiger Ansprechpartner, an den sie sich mit schutzwürdigen Anliegen oder vertraulichen Informationen wenden. Die Ausforschung der Kommunikation durch den BND bedeute jedoch, dass sich die Journalisten mit ihren persönlichen Anliegen nicht mehr darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation vertraulich bleibt, kritisiert ROG.

Wie aus dem jährlichen Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom 08. Januar 2015 hervorgeht, hat der BND im Zuge der strategischen Fernmeldeüberwachung im Jahr 2013 schätzungsweise hunderte Millionen Mails mit Suchbegriffen durchforstet und schließlich mehr als 15.000 Mails mit Treffern ermittelt, die genauer untersucht wurden. Zu den Schwerpunkten der Arbeit von ROG gehören die Staaten des Nahen und Mittleren Ostens und der ehemaligen Sowjetunion. Im fraglichen Zeitraum stand die Organisation mit zahlreichen Journalisten und zivilgesellschaftlichen Akteuren über Themen wie die Tätigkeit von Geheimdiensten in engem Austausch. Nach allem, was über die vom BND verwendeten Suchbegriffe bekannt ist, muss ROG deshalb davon ausgehen, dass auch zahlreiche E-Mails der Organisation erfasst und weitergehend bearbeitet wurden.

Reporter ohne Grenzen vertritt die Auffassung, dass diese Überwachungspraxis unverhältnismäßig ist und vom Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (kurz G10-Gesetz) nicht gedeckt ist. Angesichts dieser Überwachung sieht ROG den Informantenschutz für Journalisten nicht mehr garantiert und die freie Berichterstattung in Deutschland bedroht. Den Medien ist es nicht mehr ausreichend möglich, ihrer Rolle als vierte Gewalt in einer demokratischen Gesellschaft nachzukommen.

Dabei genießen Journalisten in Deutschland wie auch in anderen demokratischen Ländern ein Zeugnisverweigerungsrecht, das sie dazu berechtigt, gegenüber Ermittlungsbehörden die Quellen ihrer Recherchen zu verschweigen. Auch der Kommunikationsverkehr von Journalisten in der Demokratie steht unter einem besonderen Schutz. Mit seiner Klage will ROG dieses Recht von Journalisten durchsetzen.

Verschiedene Studien sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass sich Journalisten angesichts von Massenüberwachung in ihrer Arbeit bedroht fühlen und gezwungen sehen, ihre Arbeitsweise zu ändern oder bestimmte Recherchen nicht weiter zu verfolgen. In Einzelfällen schrecken Informanten sogar davor zurück, Journalisten zu kontaktieren, weil sie fürchten, vom Geheimdienst enttarnt zu werden. Informanten und Whistleblower sind jedoch eine Grundvoraussetzung für unabhängige, journalistische Berichterstattung in einer Demokratie.

Die juristische Überprüfung der Überwachungspraxis durch das Bundesverwaltungsgericht soll auch die Glaubwürdigkeit Deutschlands gegenüber der willkürlichen Praxis autoritärer Staaten wie China, Saudi-Arabien oder Turkmenistan stärken. Die UN-Vollversammlung hat Ende 2013 die Resolution „Right to Privacy in the Digital Age“ verabschiedet, die die Bundesregierung mit initiiert hatte.

Es erscheint uns jedoch wenig glaubwürdig, wenn die Bundesregierung einerseits versucht, andere Regierungen zu mehr Achtung der Informationsfreiheit zu bewegen, und deutsche Nachrichtendienste gleichzeitig einer ähnlichen Praxis folgen und Bürger ebenfalls massenhaft ausspähen. Die Bundesregierung muss stattdessen die in der Resolution genannten Forderungen auch im eigenen Land umsetzen und sicherstellen, dass die deutschen Geheimdienste sich bei ihren Überwachungsmaßnahmen an geltende Gesetze halten.

ROG klagt deswegen auch gegen den Einsatz des Verkehrsanalysesystems „VerAS“. Mit diesem Programm erhebt und verarbeitet der BND seit dem Jahr 2002 Metadaten auch von deutschen Bürgern, die im Zusammenhang mit ihrer Kommunikation anfallen. Dabei erfasst der Nachrichtendienst neben Telefonverbindungen, SMS und E-Mails auch das Surfen im Internet sowie die Nutzung von sozialen Netzwerken. Für diese Art von Datensammlung und -analyse gibt es keine gesetzliche Grundlage; sie muss deshalb sofort eingestellt werden.

Aus Sicht der Sicherheitsbehörden verfolgt  „VerAS“ das Ziel, Beziehungen zwischen Terrorverdächtigen zu erkennen und auf diese Weise geheime Pläne oder ganze Netzwerke aufzudecken. Dieses Verfahren wird so umfassend angewandt, dass auch Journalisten erfasst werden können, die nur indirekt und über bis zu vier weitere Kommunikationspartner mit einem Terrorverdächtigen in Verbindung gebracht werden können. Auf diese Weise kommt  der BND eigenen Angaben zufolge auf rund 500 Millionen Metadaten pro Monat, die er erfasst. Angesichts dieser immensen Datensammlung ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch die Verbindungsdaten von ROG als internationaler Organisation vom BND gespeichert wurden.

“Der Schutz des Post- und Telekommunikationsgeheimnisses ist ein weltweit geachtetes Menschenrecht. Deshalb haben Reporter ohne Grenzen und andere zivilgesellschaftliche Gruppen bereits im März eine umfassende Kontrolle der deutschen Geheimdienste angemahnt. Wir wiederholen heute unsere Forderung, dass es keine Überwachungsmaßnahmen ohne gesetzliche Grundlage geben darf, weder im Inland noch im Ausland”, betont Reporter ohne Grenzen.

Sonntag, 3. Mai 2015, von Elmar Leimgruber

Reporter ohne Grenzen: UNO soll gegen Dschihadisten vorgehen

Die internationale Journalistenorganisation “Reporter ohne Grenzen” (ROG) fordert den UN-Sicherheitsrat auf, dem internationalen Strafgerichtshof die Verbrechen an Journalisten im Irak und in Syrien vorzulegen: “Dschihadisten in Syrien und dem Irak, aber auch das syrische Regime begehen seit Jahren grausame Kriegsverbrechen an Journalisten, ohne irgendeine Strafverfolgung befürchten zu müssen“, kritisiert ROG-Vorstandssprecherin Astrid Frohloff anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Pressefreiheit: “Wenn Ankündigungen für einen besseren Schutz keine hohlen Phrasen sein sollen, muss der UN-Sicherheitsrat jetzt konkrete Schritte unternehmen, um die Schuldigen für Kriegsverbrechen an Medienschaffenden in Syrien und im Irak zur Rechenschaft zu ziehen.”

Zum diesjährigen Tag der Pressefreiheit veröffentlicht Reporter ohne Grenzen einen Sonderbericht aus Anlass des 30-jährigen Bestehens der Organisation. Darin blickt sie auf Erfolge ihrer bisherigen Arbeit zurück und umreißt wichtige aktuelle Herausforderungen im Kampf für mehr Pressefreiheit. Der Bericht “Saving Independent Journalism” ist hier (englisch) online abrufbar. Im vergangenen Jahr hatte die deutsche Sektion von Reporter ohne Grenzen ihr 20-jähriges Bestehen begangen. Laut ROG wurden seit Jahresbeginn bis heute (3. Mai) bereits 24 Journalisten getötet.

“Ohne Pressefreiheit sind Nachrichten keine Nachrichten”: Unter diesem Motto startet die Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen in Österreich anläßlich des Internationalen Tages der Pressefreiheit am 3. Mai eine neue Kampagne. Die Hauptrolle spielt hierbei eine Handpuppe, Fred Anchormann. In einer fiktiven Nachrichtensendung treibt er willenlos, inhaltslos und von unsichtbarer Hand geführt, sein Unwesen in TV-Spots, Anzeigen und bei diversen Online- Aktionen:
“Eine Schreckensvision, die ohne schreckliche Bilder auskommt. Dafür aber umso mehr der wachsenden Bedrohung der Medienfreiheit durch Zensur, wirtschaftlichen Druck oder politischen Mißbrauch ein Gesicht gibt, das zum Nachdenken und Diskutieren anregen soll. Ist doch Pressefreiheit ein Bürgerrecht, das uns alle betrifft.”, so Rubina Möhring, Präsidentin von Reporter ohne Grenzen Österreich, die zu dem Thema auch eine umfassende Informations-Offensive ankündigt.

 

Die Kriegsverbrechen an Medienschaffenden im Irak und in Syrien müssten aufgeklärt und die Konfliktparteien von weiteren Taten abgeschreckt werden, heißt es in einem Brief von ROG an den UN-Botschafter Litauens, das im Mai den Vorsitz des Sicherheitsrats führt. Namentlich verweist das Schreiben auf Angriffe der Dschihadistengruppen Islamischer Staat und Al-Nusra-Front sowie auf Übergriffe der syrischen Regierung gegen Journalisten.

Der UN-Sicherheitsrat ist eine der wenigen Instanzen, die bestimmte Völkerrechtsverbrechen an den Internationalen Strafgerichtshof verweisen kann. Der Rat hat schon 2006 in seiner Resolution 1738 vorsätzliche Angriffe auf Journalisten und Medienmitarbeiter in bewaffneten Konflikten verurteilt. 2013 und 2014 verabschiedete die UN-Vollversammlung Resolutionen zur Sicherheit von Journalisten und zur Notwendigkeit, Verbrechen gegen Medienschaffende zu bestrafen. Zuletzt stellte ein Bericht der unabhängigen internationalen Syrien-Untersuchungskommission an den UN-Menschenrechtsrat am 5. Februar fest, dass in dem Land Journalisten verschwinden sowie festgenommen, gefoltert und getötet werden.

Reporter ohne Grenzen genießt Beraterstatus bei den Vereinten Nationen und setzt sich auf zahlreichen Ebenen dafür ein, die in vielen Ländern verbreitete Straflosigkeit für Verbrechen gegen Journalisten zu beenden. Zu den Forderungen der Organisation gehört auch, beim UN-Generalsekretär den Posten eines Sonderbeauftragten für den Schutz von Journalisten zu schaffen.

Dschihadisten haben in Syrien und dem Irak schon Dutzende Journalisten entführt oder getötet. Unter anderem haben sie sich zu den Enthauptungen der US-Journalisten James Foley und Steven Sotloff sowie zu einem Selbstmordanschlag auf den Sitz von Salaheddin TV im irakischen Tikrit bekannt, bei dem mehrere Mitarbeiter des Fernsehsenders starben. Im irakischen Samarra enthauptete sie öffentlich den Fotografen und Kameramann Raad al-Asawi.

Das syrische Regime verschleppt, misshandelt und foltert seit Beginn der Proteste gegen Präsident Baschar al-Assad im März 2011 systematisch Journalisten und Bürgerjournalisten. Zu den bekanntesten Fällen gehören Mazen Darwish, Hussein Ghareer und Hani Al-Zitani vom Syrischen Zentrum für Medien- und Meinungsfreiheit, die wegen ihres Einsatzes für Pressefreiheit in Syrien seit Februar 2012 ohne Gerichtsurteil festgehalten werden. Im Bürgerkrieg in Syrien sind bislang mehr als 170 Medienschaffende wegen ihrer journalistischen Arbeit getötet worden, die meisten davon syrische Bürgerjournalisten.

 

Sonntag, 29. März 2015, von Elmar Leimgruber

4U9525-Flugzeugabsturz: Journalistenvertreter fordern Respekt in der Berichterstattung

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) und sein Medienrat erinnern in einer Aussendung an den Täter- und Opferschutz im österreichischen Medienrecht. Alle österreichischen Journalisten werden dringend ersucht, in der Berichterstattung über den stark in der Öffentlichkeit diskutierten Airbus-Absturz (4U9525), die Würde der Opfer und auch die des mutmaßlichen Täters zu gewährleisten. “Dazu gehören, die „Verpixelung“ von Fotos und Videos in denen man Personen erkennen kann und der Schutz von Namen und der Privatsphäre der Beteiligten”, betont der ÖJC. Bereits vor Tagen hatte der deutsche Journalisten Verband (DJV) die Journalisten dazu aufgefordert, in ihrer Berichterstattung über den Absturz des Germanwings-Flugzeugs Respekt vor dem Leid der Angehörigen zu zeigen.„Als österreichische Journalisten müssen wir nicht ausführlicher als die Kolleginnen und Kollegen berichten, deren Länder direkt betroffen sind“, ruft ÖJC-Präsident Fred Turnheim zur Beruhigung in der Berichterstattung über die Hintergründe, die zum tragischen Absturz des Germanwings-Airbus geführt haben, auf.

“Das vorschnelle Ziehen von Schlüssen kann nur Spekulation sein, aber nicht Teil einer seriösen Berichterstattung. Besonders schlecht für das Image von uns Journalisten ist es, wenn falsche Fotos gezeigt werden”, erklärt Turnheim: Die Wiedergabe von Ferndiagnosen selbsternannter „Experten“ ist kein Qualitätsjournalismus. Besonders in solchen tragischen Situationen ist ein behutsamer Journalismus gefragt, der nur Fakten transportiert, so Turnheim.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken: „Der Schmerz und die Trauer der Angehörigen von Absturzopfern sind unermesslich. Es verbietet sich für Journalisten, die Trauernden zu bedrängen.“ Die Grenzen der Berichterstattung gebe der Pressekodex vor. Dort heißt es: „Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.“ Konken: „Diese Richtlinie ist bindend.“Zugleich trat der DJV-Vorsitzende vereinzelt geäußerter Kritik an der Anwesenheit zahlreicher Journalisten in der Stadt Haltern am See entgegen, aus der eine Schülergruppe stammte, die unter den Absturzopfern ist: „Es steht außer Frage, dass Journalisten über die Auswirkungen der Katastrophe auf die Kleinstadt und die Schule berichten müssen. Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie.“

Donnerstag, 5. März 2015, von Elmar Leimgruber

Claus Gatterer Journalistenpreis 2015 ausgeschrieben

Der Österreichische Journalistenclub (ÖJC) schreibt den Prof. Claus Gatterer-Preis 2015 aus. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Ende der Einreichungsfrist 24. April 2015, 24.00 Uhr (Poststempel). Vorschläge für Preisträger können alle Mitglieder des Österreichischen Journalisten Clubs sowie Redaktionen aller Print- und Funkmedien in Österreich und Südtirol in deutscher und ladinischer Sprache (mit deutscher Übersetzung) einreichen.

Die Einreichungen sind zu richten an:

Österreichischer  Journalisten Club,

Kennwort “Prof. Claus Gatterer-Preis 2015″,

A-1010 Wien, Blutgasse 3.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Wiener Rufnummer 98 28 555/0.

Die Jury entscheidet am 4. Mai 2015.

Die Verleihung des Prof. Claus Gatterer-Preises 2015 findet Ende Juni 2015 statt.

Prof. Claus Gatterer-Preis-Jury 2015

Vorsitzender: Fred Turnheim

Arno Aschauer, Peter Baminger, Nina Horaczek, Mag. Helmut Kletzander, Dr. Margaretha Kopeinig, Kurt Langbein, David Lardscheider (angefragt), CR Dr. Walther Werth und Sabina Zwitter-Grilc

 

RENNERPREIS-KURATORIUM UND GATTERER-PREIS-FONDS

CASINOS AUSTRIA AG; FLUGHAFEN WIEN AG;KAPSCH AG; OBERBANK AG; RED BULL; SIEMENS AG ÖSTERREICH; WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG VIENNA INSURANCE GROUP; UNIQA.

PROF. CLAUS GATTERER GEDÄCHTNISVEREIN DES ÖJC

LAND SÜDTIROL

ÖJC-Vorstand

Präsident: Fred Turnheim

Vizepräsident:  Peter Baminger

Nina Bayer, Katharina Braun, Oswald Klotz, Florian Müller, Christian Murhammer, Harald Vaca, Peter Vyskovsky und Norbert Welzl.

 

Vergaberichtlinien

1. Der Prof. Claus Gatterer-Preis wird als höchste Auszeichnung für journalistische Leistungen vergeben, die im Sinne des Lebenswerkes von Prof. Claus Gatterer einen überdurchschnittlichen Beitrag für den österreichischen und Südtiroler Journalismus darstellen: Schutz der gesellschaftlichen Minderheiten, Verteidigung sozialer Randgruppen, Eintreten für zu Unrecht benachteiligte und missachtete Gruppen oder Personen, kritisches Bewusstsein gegen Ignoranz und Gleichgültigkeit in der Gesellschaft. Im Hinblick auf die nivellierenden Gesamttendenzen der modernen Medienlandschaft ist die kritische und eigenständige Haltung der Kandidaten an ihrem bisherigen gesamten Verhalten zu messen, wenn auch eine besondere, hervorragende journalistische Leistung die Maßgabe der Nominierung sein sollte.

2. Der Prof. Claus Gatterer-Preis kann innerhalb von zehn Jahren nur einmal an österreichische und/oder Südtiroler Journalistinnen und Journalisten aller Medien mit Ausnahme von Werbeagenturen und kommerziellen Pressestellen vergeben werden.

3. Die Preisträgerermittlung erfolgt durch eine unabhängige Jury.

Der Vorsitzende der Jury ist der Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs. Wenn weniger als fünf Jurymitglieder bei der Sitzung anwesend sind, wird die Jury vom Präsidenten des ÖJC für den 7. Werktag neuerlich einberufen. Diese Sitzung ist dann auf jeden Fall beschlussfähig.

4. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich. Die Bekanntgabe des Preisträgers erfolgt durch den Präsidenten des ÖJC. Die Durchführung der Veranstaltung zur Übergabe des Prof. Claus Gatterer-Preises obliegt dem ÖJC.

5. Die Jury entscheidet als Gremium von Einzelpersonen, die Mitglieder der Jury können sich nicht vertreten lassen.

6. Der Präsident und die Vizepräsidenten des ÖJC nehmen an der Jurysitzung mit Stimmrecht teil. Sie werden dafür von ihrem Vorstand weisungsfrei gestellt.

7. Zur Einreichung sind alle Mitglieder des ÖJC, die Redaktionen aller Printmedien, sowie Film, Funk- und elektronischer Medien in Österreich und Südtirol berechtigt. Die Jury oder einzelne Mitglieder können auch von sich aus Kandidaten nominieren, ebenso sind Eigenbewerbungen möglich. Die Nominierung muss innerhalb der Einreichfrist erfolgen und ist den Jurymitgliedern bekannt zu machen.

8. Sämtliche Einreichungen sind von der Jury in einer gemeinsamen Sitzung einzeln zu bewerten. Für die Bild- und Tonträger muss eine gemeinsame Sitzung erfolgen. Die Einreichungen müssen in deutscher Sprache erfolgen. Einreichungen in ladinischer Sprache müssen mit einer deutschen Übersetzung erfolgen.

9. Die Jury trifft ihre Wahl ohne Rücksicht auf Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, einem Verein oder Interessensgruppen der Kandidaten und mit besonderem Bedacht auf die kritische und erzieherische Funktion der Medien im Dienste der Demokratie. Die Abstimmung der Jury erfolgt geheim. Zur Vergabe des Gatterer-Preises ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Feststellung der Stimmenanzahl werden ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen mitgezählt. Im 1. Wahlgang sind die Bestgereihten nach dem Prinzip der relativ meisten Stimmen festzustellen. Sofern kein Bewerber im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erhält, ist der Preisträger durch weitere Wahlgänge aus den Bestgereihten des ersten Wahlganges zu ermitteln. Haben mehr als drei Bewerber die relativ meisten Stimmen erhalten, ist solange eine Ausscheidungswahl durchzuführen, bis die drei in die Endabstimmung kommenden Bewerber feststehen.

10. Der Preis kann nicht geteilt werden. Die Jury kann in Ausnahmefällen eine “Besondere Anerkennung” aussprechen. Diese Anerkennung wird im Rahmen der Verleihung des Prof. Claus Gatterer-Preises vom Präsidenten des ÖJC öffentlich ausgesprochen.

11. Die Aufbringung der für den Preis erforderlichen Mittel erfolgt durch die Beiträge des Dr. Karl Renner-Publizistikpreis-Kuratoriums, durch den Prof. Claus Gatterer-Preis-Fonds, den Prof. Claus Gatterer-Gedächtnisverein des ÖJC und durch das Land Südtirol.

 

Technische Hinweise:

Film- und Fernsehproduktionen bitte nur auf DVD einsenden. Hörfunksendungen nur auf Audio-CD oder USB-Stick. Kein Schriftwechsel. Der Preisträger wird mündlich verständigt. Die eingelangten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen in das Eigentum des ÖJC über.