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Donnerstag, 4. November 2010, von Elmar Leimgruber

Caritas fordert leistbare Hospiz für alle

Caritasdirektor Michael Landau
Wiens Caritasdirektor Michael Landau
Foto: © Wilke

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativbetreunung. Und diese muss erreichbar, zugänglich und für alle leistbar sein. Dies erklärte Wiens Caritas-Direktor  Michael Landau gegenüber dem Pressedienst der Erzdiözese Wien. Die öffentliche Hand habe daher die spezialisierten Einrichtungen auch entsprechend flächendeckend zu finanzieren. Außerdem solle die Integration von Hospiz- und Palliativbetreuung in der Langzeitpflege ausgebaut und die Finanzierung der Freiwilligenarbeit auf eine solide Grundlage gestellt werden.

Zugleich erneuerte der Wiener Caritasdirektor im Hinblick auf die “Familien-Hospizkarenz” die Forderung nach Einführung eines “echten Karenzgeldes mit Rechtsanspruch”. Landau wörtlich: “So wie Eltern heute ein Recht haben, ihre Kinder in das Leben hineinzubegleiten, müssen Kinder künftig ein Recht und die Möglichkeit haben, ihre Eltern am Ende des Lebens aus dem Leben hinauszubegleiten. Gerade in dieser Phase ist existenzielle Sicherheit unerlässlich, ganz besonders, wenn es um sozial schwache Familien geht”.

Bei der Hospiz gehe um Lebensqualität bis zuletzt “und zwar für jedermann”, um Sterben in Würde, unabhängig von Wohnort und finanzieller Situation. Dazu seien auch im Bereich Hospiz einheitliche Qualitäts-, Versorgungs- und Finanzierungsstandards unerlässlich, so Landau..

Erst vor wenigen Tagen hatten die Caritas, der Dachverband Hospiz, die Vinzenz-Gruppe und das Rote Kreuz gemeinsam gefordert, das Recht auf ein Sterben in Würde in der Verfassung zu verankern und die
umfassende Hospiz-Begleitung entsprechend auszubauen.

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Mittwoch, 24. März 2010, von Elmar Leimgruber

Caritas und Hospizbewegung fordern: Sterbehilfeverbot in die Verfassung

Caritasdirektor Michael Landau<BR>Foto: Wilke
Wiens Caritasdirektor Michael Landau
Foto: Wilke

Der Wiener Caritasdirektor Michael Landau und die Präsidentin des Dachverbandes “Hospiz Österreich” Waltraud Klasnic fordern die Verankerung des Euthanasieverbots in der österreichischen Verfassung: “Der Mensch soll an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen”, erinnerte Landau kürzlich an die Worte Kardinal Königs:

“Der Umgang mit Menschen am Ende des Lebens ist entscheidend für das menschliche Antlitz einer Gesellschaft. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, ein klares Zeichen für ein Nein zur Euthanasie zu setzen und ein klares Ja zur Hospizarbeit zu sagen. Wer aktive Sterbehilfe nicht will, muss für optimale Sterbebegleitung Sorge tragen”, betonten Landau und Klasnic übereinstimmend.

“Jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben. Das schließt den Anspruch auf Sterbebegleitung und bestmögliche Schmerzbehandlung mit ein. Das Recht, in Würde zu sterben und das Verbot der Tötung auf Verlangen müssen endlich in der Bundesverfassung explizit verankert werden”, ergänzte Klasnic. Schon 2001 habe der Nationalrat einstimmig einen umfassenden Entschließungsantrag zum Thema Hospizarbeit und Sterbebegleitung angenommen. Mit diesem verbindlichen Rahmen sollte sichergestellt werden, dass es auch künftig in Österreich keinen Raum für aktive Sterbehilfe geben soll.

“Ein in der Verfassung verankertes Verbot der Euthanasie wäre nicht nur ein Bekenntnis zum Leben, sondern auch ein Signal über die Grenzen unseres Landes hinaus”, betonten Landau und Klasnic. Die öffentliche Hand müsse ihre Verantwortung wahrnehmen und zusätzlich für den raschen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung (mobil, teilstationär und stationär) sowie für eine gesicherte Finanzierung in diesen Bereichen sorgen. Der Dachverband “Hospiz Österreich” vertritt mehr als 200 Hospiz- und Palliative Care-Einrichtungen in Österreich. Das Mobile Caritas Hospiz ist seit rund 20 Jahren für Menschen am Ende des Lebens im Einsatz. Die Nachfrage nach den Hospizdiensten steigt kontinuierlich an.

Diesem Anliegen, den Wünschen und Forderungen Landaus und Klasnics schliesse ich mich vollinhaltlich an.