Mit ‘Hospiz’ getaggte Artikel

Freitag, 13. Februar 2015, von Elmar Leimgruber

Euthanasie: Wird schon wieder über “lebensunwerte Menschen” gelästert?

Natürlich muss nicht nur über ein Leben in Würde, sondern auch über ein Sterben in Würde gesprochen werden. Doch mit welchem Ziel? Menschen zu töten, die wir anderen nicht mehr für lebenswürdig oder lebenswert erachten? Natürlich wünschen sich manche Menschen mit massiven Qualen manchmal vorübergehend den Tod, aber der Schmerzen wegen und nicht weil wie tatsächlich sterben möchten. Und natürlich muss die Medizin hier Mittel und Wege finden, um Menschen möglichst wenig leiden zu lassen und  ihre Schmerzen weitgehstenst zu lindern. Aber wollen wir anderen zugestehen, über Leben und vor allem Tod zu entscheiden oder wollen wir das gar selbst in die Hand nehmen?

Diese Diskussion, in der andere (natürlich ebenfalls mit schönen Worten begründet) darüber entschieden, wer (noch) lebenswert ist, hatten wir doch schon mal. Und die Folge waren unzählige Ermordete: Menschen anderer Völker, anderer Religionen oder Meinung, anderer sexueller Orientierung, Behinderte und eigentlich jeder, der nicht in ein ach so perfekten System passte. Der aktuelle Vorschlag der Bioethik-Kommission (was steckt da für eine “Ehtik” dahinter?), in gewissen Fällen bei Euthanasie Straffreiheit zu gewähren, kann daher nur entschieden abgelehnt werden.

Haben wir nicht dazugelernt? Wollen wir tatsächlich so eine Diskussion, wer es noch wert ist zu leben, von vorne beginnen? Keinesfalls! Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdige Begleitung auch auf seinem letzten Lebensweg und zwar ohne dass man sein Leben verkürzt. Alles andere mag vielleicht wirtschaftlich sinnvoll erscheinen, widerspricht aber allen humanistischen Werten.

Heute sind es Schwerkranke, denen durch den Tod “geholfen” werden soll, morgen sind es Behinderte und schon übermorgen kann es jeden von uns treffen. Der aktuelle Widerstand ist also gerechtfertigt: Auf das unmenschliche Niveau, auch nur über “lebensunwerte” Menschen nachzudenken,  bewegen wir uns in der Geschichte hoffentlich nie wieder zu: nie wieder!

Elmar Leimgruber

 

Zum Mehrheitsvotum der Bioethikkommission, in “Härtefällen” Ausnahmeregelungen zur assistierten Selbsttötung im Strafrecht durchzuführen, gab es am Donnerstag auch zahlreiche Reaktionen aus Politik und Zivilgesellschaft. Gegen jedwede Lockerung des Verbotes aktiver Sterbehilfe, insbesondere auch der straffreie Beteiligung von Ärzten daran, sprachen sich die Ärztekammer, Behindertenorganisationen sowie auch das kirchliche Bioethikinstitut IMABE aus.

“Es muss möglich sein, dass Kranke „an der Hand und nicht durch die Hand eines anderen Menschen  sterben”, zitiert Alfred Trendl vom Katholischen Familienverband eine Aussage des früheren Kardinals von Wien, Franz König und fordert einen Rechtsanspruch auf Palliativ- und Hospizversorgung: “Über Leben und Tod zu entscheiden steht uns schlicht nicht zu”, so Trendl.

Leben zu beenden widerspreche dem ärztlichen Berufsethos und dürfe nicht Bestandteil ärztlichen Handelns sein, reagiert die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) und lehnt die von der Bioethik-Kommission empfohlene Lockerung des Verbotes der aktiven Sterbehilfe ab. Vielmehr sei es die Pflicht jedes Arztes, Leben zu erhalten und Sterbende palliativmedizinisch zu begleiten. Dazu sei ein umfassender Ausbau der Palliativmedizin in Österreich dringend erforderlich, so die Ärztekammer. Von einem “offenen Schlag ins Gesicht von Menschen, die sich in der letzten Phase ihres Lebens befinden”, sprach Marianne Karner vom Behindertenberatungszentrum “Bizeps” mit Blick auf das Mehrheitsvotum der Bioethikkomission.

“Die Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient würde dabei völlig untergraben”, betont die Geschäftsführerin des Bioetikinstituts Imabe, Susanne Kummer gegenüber “Kathpress”. In der Gesellschaft würde die Legalisierung in einem “breiten Konsens” abgelehnt, und es mute “eigenartig” an, “dass eine nicht demokratisch legitimierte Kommission diesen bestehenden Konsens brechen will”. Es sei gefährlich, wenn gemäß des Minderheitenvotums beim Sterbewunsch eines Patienten diesem automatisch ein Suizidwunsch unterstellt würde, da dies Unterschiede verwische, erklärt Kummer. Auch im Wortgebrauch ziele man scheinbar auf eine Entwicklung wie in Großbritannien ab, wo der Begriff “assistierter Suizid” mittlerweile verboten und nur noch die Rede von “Selbstbestimmung” sei. “Fakten werden somit komplett verschleiert”, so Kummer.

Die Empfehlung der Bioethik-Kommission bezüglich Euthanasie kann online unter www.bundeskanzleramt.at/bioethik/ nachgelesen werden.

Sonntag, 8. April 2012, von Elmar Leimgruber

Caritas: Sterbebegleitung muss öffentlich finanziert werden

Was bei Unfällen selbstverständlich ist, muss auch in der Sterbebegleitung gelten: “Die Hospiz- und Palliativversorgung  muss daher endlich in die öffentliche Regelfinanzierung übernommen werden,” fordert Caritasdirektor Michael Landau. Es kann nicht sein, dass man hier auf Spenden angewiesen ist: “Jeder Mensch -ob zuhause, im Pflegehaus oder im Spital – hat ein Recht auf optimale Betreuung und Begleitung am Lebensende und ein Sterben in Würde”, betont Landau.

Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen, dafür gilt es endlich menschenwürdige Rahmenbedingungen für alle zu schaffen. Aber noch hängt es “zu einem guten Teil hängt von Spenden ab, ob ein schwer kranker Mensch am Ende des Lebens jene Betreuung bekommt, die er braucht!” Obwohl sich Bund und Länder im Rahmen der 15a-Vereinbarung verpflichtet haben, eine flächendeckende Versorgung im Palliativ- und Hospizbereich prioritär umzusetzen, ist laut Caritas nach wie vor einiges zu tun: “Der beste Plan nützt nichts, wenn er letztendlich Stückwerk bleibt und der politische Wille zur Umsetzung fehlt”, erklärt Landau.

Bestehende Versorgungslücken müssen umgehend geschlossen werden. Im stationären Bereich gibt es noch immer zu wenig Hospizbetten, um sterbenskranke Menschen auch über einen längeren Zeitraum bis zum Tod betreuen zu können. Insgesamt fehlen hier österreichweit rund 100 Betten. Aber auch in Pflegehäusern muss die Hospiz- und palliative Versorgung alter und dementer Menschen forciert werden. Außerdem ist ein zügiger Ausbau der mobilen Hospiz- und Palliativteams notwendig, allein in Wien ist laut ÖBIG-Plan eine Verdoppelung der mobilen Palliativteams nötig. Die Finanzierung muss durch eine regelmäßige Valorisierung der derzeitigen Fördermittel gesichert werden. Auch das Tageshospiz der Caritas in Wien als wichtige Ergänzung des mobilen Angebotes ist derzeit rein durch Spenden finanziert.

Das Mobile Caritas Hospiz ist seit über 20 Jahren in Wien und mehr als 10 Jahren in Niederösterreich für Menschen am Ende des Lebens im Einsatz. Im Vorjahr haben insgesamt 53 haupt- und 224 ehrenamtliche Hospiz-MitarbeiterInnen rund 2.200 Menschen betreut. Das für Betroffene und Angehörige kostenlose Angebot der Caritas umfasst palliativmedizinische und -pflegerische, psychosoziale und seelsorgerische Betreuung. In Niederösterreich und Wien ist das Mobile Caritas Hospiz mit 13 ehrenamtlichen Hospizteams im Einsatz. 2011 wurde ein interkulturelles Hospizteam ins Leben gerufen, um Menschen verschiedener Herkunft bestmöglich auch in ihrer Muttersprache begleiten zu können.

Donnerstag, 4. November 2010, von Elmar Leimgruber

Caritas fordert leistbare Hospiz für alle

Caritasdirektor Michael Landau
Wiens Caritasdirektor Michael Landau
Foto: © Wilke

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativbetreunung. Und diese muss erreichbar, zugänglich und für alle leistbar sein. Dies erklärte Wiens Caritas-Direktor  Michael Landau gegenüber dem Pressedienst der Erzdiözese Wien. Die öffentliche Hand habe daher die spezialisierten Einrichtungen auch entsprechend flächendeckend zu finanzieren. Außerdem solle die Integration von Hospiz- und Palliativbetreuung in der Langzeitpflege ausgebaut und die Finanzierung der Freiwilligenarbeit auf eine solide Grundlage gestellt werden.

Zugleich erneuerte der Wiener Caritasdirektor im Hinblick auf die “Familien-Hospizkarenz” die Forderung nach Einführung eines “echten Karenzgeldes mit Rechtsanspruch”. Landau wörtlich: “So wie Eltern heute ein Recht haben, ihre Kinder in das Leben hineinzubegleiten, müssen Kinder künftig ein Recht und die Möglichkeit haben, ihre Eltern am Ende des Lebens aus dem Leben hinauszubegleiten. Gerade in dieser Phase ist existenzielle Sicherheit unerlässlich, ganz besonders, wenn es um sozial schwache Familien geht”.

Bei der Hospiz gehe um Lebensqualität bis zuletzt “und zwar für jedermann”, um Sterben in Würde, unabhängig von Wohnort und finanzieller Situation. Dazu seien auch im Bereich Hospiz einheitliche Qualitäts-, Versorgungs- und Finanzierungsstandards unerlässlich, so Landau..

Erst vor wenigen Tagen hatten die Caritas, der Dachverband Hospiz, die Vinzenz-Gruppe und das Rote Kreuz gemeinsam gefordert, das Recht auf ein Sterben in Würde in der Verfassung zu verankern und die
umfassende Hospiz-Begleitung entsprechend auszubauen.

Beiträge zu ähnlichen Themen:

- Caritas und Hospizverband forderen: Euthanasie-Verbot in die Verfassung

- Gewerkschaftsbund ortet Pflegenotstand und fordert Milliarde vom Bund

- Ärzte gegen aktive Sterbehilfe

- Frauen am Forum Alpbach fordern: Endlich Familienarbeit anerkennen

Mittwoch, 24. März 2010, von Elmar Leimgruber

Caritas und Hospizbewegung fordern: Sterbehilfeverbot in die Verfassung

Caritasdirektor Michael Landau<BR>Foto: Wilke
Wiens Caritasdirektor Michael Landau
Foto: Wilke

Der Wiener Caritasdirektor Michael Landau und die Präsidentin des Dachverbandes “Hospiz Österreich” Waltraud Klasnic fordern die Verankerung des Euthanasieverbots in der österreichischen Verfassung: “Der Mensch soll an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen”, erinnerte Landau kürzlich an die Worte Kardinal Königs:

“Der Umgang mit Menschen am Ende des Lebens ist entscheidend für das menschliche Antlitz einer Gesellschaft. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, ein klares Zeichen für ein Nein zur Euthanasie zu setzen und ein klares Ja zur Hospizarbeit zu sagen. Wer aktive Sterbehilfe nicht will, muss für optimale Sterbebegleitung Sorge tragen”, betonten Landau und Klasnic übereinstimmend.

“Jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben. Das schließt den Anspruch auf Sterbebegleitung und bestmögliche Schmerzbehandlung mit ein. Das Recht, in Würde zu sterben und das Verbot der Tötung auf Verlangen müssen endlich in der Bundesverfassung explizit verankert werden”, ergänzte Klasnic. Schon 2001 habe der Nationalrat einstimmig einen umfassenden Entschließungsantrag zum Thema Hospizarbeit und Sterbebegleitung angenommen. Mit diesem verbindlichen Rahmen sollte sichergestellt werden, dass es auch künftig in Österreich keinen Raum für aktive Sterbehilfe geben soll.

“Ein in der Verfassung verankertes Verbot der Euthanasie wäre nicht nur ein Bekenntnis zum Leben, sondern auch ein Signal über die Grenzen unseres Landes hinaus”, betonten Landau und Klasnic. Die öffentliche Hand müsse ihre Verantwortung wahrnehmen und zusätzlich für den raschen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung (mobil, teilstationär und stationär) sowie für eine gesicherte Finanzierung in diesen Bereichen sorgen. Der Dachverband “Hospiz Österreich” vertritt mehr als 200 Hospiz- und Palliative Care-Einrichtungen in Österreich. Das Mobile Caritas Hospiz ist seit rund 20 Jahren für Menschen am Ende des Lebens im Einsatz. Die Nachfrage nach den Hospizdiensten steigt kontinuierlich an.

Diesem Anliegen, den Wünschen und Forderungen Landaus und Klasnics schliesse ich mich vollinhaltlich an.