Mit ‘Grundsicherung’ getaggte Artikel

Dienstag, 16. März 2010, von Elmar Leimgruber

Es gibt keine Wahl zwischen Arbeit und Mindestsicherung (Info+Kommentar)

Die österreichische Bundesregierung hat bei der heutigen Sitzung des Ministerrates für Menschen in Notlagen die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung von 744 Euro für Singles und 1116 für Paare (zuzüglich 134 Euro pro Kind) monatlich beschlossen. Zudem sollen künftig alle Bezieher von (das sind derzeit etwa 270.000 Menschen) Sozialhilfe, Notstandshilfe und anderen Sozialleistungen für die Ärmsten eine Krankenversicherung erhalten. Aber: “Es gibt keine Wahlmöglichkeit zwischen Arbeit und Mindestsicherung”, sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) beim anschließenden Pressefoyer:

Das Ziel einer Mindestsicherung könne niemals sein, dass jemand ohne Arbeit lebe, denn “Arbeit ist für Selbstwertgefühl und Menschenwürde unerlässlich.” Die Mindestsicherung sei eine konkrete Maßnahme zur Armutsbekämpfung, aber auch zur Wiedereingliederung von Menschen in den Prozess der Erwerbsarbeit, erklärte der Kanzler.

Im Falle einer Nichtbereitschaft zum Arbeiten können künftig alle Bezüge gestrichen werden. Zudem dürfen Bewerber nur ein “Vermögen” bis zu einer Höhe von 3720 Euro besitzen und “unangemessene” Wohnungen und Autos (sofern sie nicht arbeitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung benötigt werden) müssen veräussert werden, bevor man eine solche Grundsicherung beziehen kann.

“Der Termin 1. September kann sicher eingehalten werden, wenn das nötige Wollen dahinter steht”, betonte indes Caritas-Präsident Franz Küberl und appellierte an die Länder, die Sorgen und Nöte der ärmsten Menschen in Österreich ernst zu nehmen und keine weitere Verzögerungen bei der Einführung der Mindestsicherung zuzulassen. Alles andere als Einführung mit 1. September wäre “Bankrotterklärung für den Föderalismus”, sagte Küberl.

Einen Grossteil der Kosten (etwa 160 Mio. Euro ) der bedarfsbedingten Mindestsicherung wird der Bund übernehmen, der Beitrag der Länder ist mit maximal 50 Mio. Euro begrenzt. Nach der Zustimmung zur Mindestsicherung durch die Bundesregierung sind nun noch die entsprechenden Beschlüsse der Länder ausständig, damit das Gesetz mit 1. September in Kraft treten kann.

Wer kann schon eindeutig nachweisen, ob zwei in einem Haushalt Lebende tatsächlich ein Paar sind oder sich nur aus Kostengründen eine gemeinsame Wohnung mieten? Aber eines ist klar: Wer wirklich und erwiesenermassen arm ist, darf auch in harten Zeiten nicht an unserem Sozialsystem scheitern. Und die Krankenversicherung für alle ist jedenfalls sehr lobenswert und vorbildlich.

Vorausgesetzt, dass garantiert ist, dass die neubeschlossene bedarfsorientierte Mindestsicherung dem Sozialmissbrauch nicht noch mehr Tür und Tor öffnet, begrüsse ich diese ausdrücklich.

Sonntag, 14. März 2010, von Elmar Leimgruber

Ö1-Nachwuchspreis für Bildende Künste ausgeschrieben

Ö1 schreibt das Talentestipendium für Bildende Kunst aus. Die Idee dieser Ö1 Initiative ist es, der/dem Sieger/in des mit 10.000 Euro dotierten Ö1 Talentestipendiums für Bildende Kunst eine
Grundsicherung für ein Jahr zu geben. In diesem Zeitraum soll sich ein herausragendes Talent ausschließlich seiner künstlerischen Arbeit widmen können.

Teilnahmeberechtigt sind alle Student/innen der vier Kunst-Universitäten (Akademie für bildende Künste Wien, Universität für angewandte Kunst Wien, Kunstuniversität Linz sowie Universität Mozarteum Salzburg), die zum Zeitpunkt der Einreichung als ordentliche Hörer/innen inskribiert und im 2. Studienabschnitt sind. Die Ausschreibungsfrist für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst, das ein mit 10.000 Euro dotiertes Jahresstipendium ist, beginnt am Montag, den 15. März und endet am Freitag, den 30. April 2010. Diese bisher in Österreich einzigartige Ö1 Nachwuchskünstler/innen-Förderung findet nun bereits zum dritten Mal statt.

Die Statuten zum Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2010 sind ab Beginn der Ausschreibungsfrist auf der Ö1 Homepage unter http://oe1.orf.at/talenteboerse abrufbar. Die Ausschreibungsrichtlinien für dieses Ö1 Stipendium werden auch an den vier o. a. Kunstuniversitäten kommuniziert. Die Fach-Jury zur Ermittlung der/des diesjährigen Sieger/in tritt im September 2010 zusammen. Die Verleihung des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst ist für Oktober 2010 geplant.

Freitag, 22. Dezember 2006, von Elmar Leimgruber

Gute politische Nachrichten

Es gibt sie tatsächlich: gute vorweihnachtliche Nachrichten und dies ausgerechnet von Seiten der Politik:

- SPÖ und ÖVP haben sich geeinigt: Jeder Mensch in Österreich soll künftig eine Grundsicherung in Höhe von 726 Euro erhalten. Und der kollektivvertraglich geregelte Mindestlohn soll künftig 1000 Euro betragen. Das nenne ich sozialen Fortschrift.

- Die beiden österreichischen Großparteien haben zudem beschlossen, dass das Rauchen in der Gastronomie künftig nur noch in eigens dafür vorgesehenen Räumen möglich sein wird. Endlich kann man also sein Essen in Gastbetrieben ohne lästigen Rauch genießen.