Mit ‘Gerd Billen’ getaggte Artikel

Freitag, 30. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Konsumentenschützer fordern Umwelt- und Sozialstandards in Textilindustrie

Der Redakteur dieses Beitrags im extravaganten T-Shirt unterwegs in Wien: gekauft in Italien, hergestellt in Bangladesh
Foto: © Leimgruber

Viele Firmen im Textilhandel versprechen ihren Kunden mehr Umwelt- und Sozialverantwortung als sie einhalten. Das zeigt eine von der Stiftung Warentest veröffentlichte Untersuchung. “Die Politik muss dafür sorgen, dass dieser Etikettenschwindel ein Ende hat”, fordert der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen. Hierfür sei ein entsprechender Auskunftsanspruch im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu verankern. Darüber hinaus fordert der vzbv verbindliche Umwelt- und Sozialstandards für Baumwolle, die regelmäßig von unabhängiger Seite kontrolliert werden.

In der Untersuchung der Stiftung Warentest hatten besonders enttäuschend Hersteller von T-Shirts aus Bio-Baumwolle abgeschnitten. Sie konnten nicht nachweisen, ob die Baumwolle tatsächlich biologisch hergestellt wurde. “Wer Bio auf ein Produkt schreibt, muss auch in der Lage sein, die Herkunft und Qualität nachzuweisen. Im Lebensmittelhandel wäre es den Unternehmen längst untersagt, ihre Ware weiter als biologisch auszuloben”, kritisiert Billen.

Als völlig inakzeptabel kritisiert der vzbv zudem das Verhalten einiger Textilketten, die jegliche Auskunft gegenüber der Stiftung Warentest verweigerten. “Wer bei seinen Kunden mit Umwelt- und Sozialfreundlichkeit punkten will, der muss sich auch von unabhängigen Testern in die Karten gucken lassen”, so Billen.

Die Qualität von billigen T-Shirts ließ zu wünschen übrig, aber auch bei teuren Shirts gab es Reinfälle, heisst es in einem jetzt veröffentlichten Test der Stiftung Warentest. Untersucht wurden 39 Damen-Kurzarm-Shirts, darunter 19 mit Aufdruck.

Bei den Basic Shirts waren nur die drei T-Shirts von Esprit, Tom Tailor und hessnatur insgesamt “gut”. Billig-T-Shirts sind laut test “oft mit dem Leid der Näherinnen erkauft.”

Der Redakteur diesmal in einem in Indien produzierten und in Österreich gekauften T-Shirt und unterwegs in Meran/Südtirol
Foto: © Leimgruber

Im Textil aller untersuchten Shirts fanden die Tester zwar keine problematischen Substanzen, doch die Aufdrucke machen Sorge: Formaldehyd kann Allergien auslösen und steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen. Die Aufdrucke von Esprit, Takko und Tom Tailor enthalten Zinnverbindungen, von denen einzelne die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen beeinträchtigen oder ein Kind im Mutterleib schädigen können. Diese Verbindungen waren zwar nur in geringen Mengen vorhanden, haben dort aber nichts zu suchen. Nur die Hälfte der bedruckten T-Shirts war schadstofffrei.

Viele T-Shirts gerieten durch das Waschen aus der Form. Manche hatten schon vor dem Waschen defekte Nähte und Maschinenschäden und sahen bereits nach zehn Wäschen grau und lappig aus. Das satte Schwarz und Marineblau überstanden den Test nicht lange.

Die Stiftung Warentest schaute sich die 20 Anbieter von Basis-T-Shirts aus einem Produkttest auch hinsichtlich des Einsatzes für Umwelt und Beschäftigte und auch in Sachen Unternehmenspolitik, Verbraucherinformation und Transparenz genauer an. Das Ergebnis: Nur hessnatur zeigte sich stark engagiert.

Mexx, NKD und zero verweigerten die Auskunft, genau wie H&M – was erstaunt, zumal H&M seit Jahren an einem grünen Image feilt. Engagiert zeigten sich nur sechs Anbieter, der Rest lediglich in Ansätzen oder in bescheidenen Ansätzen. Oft können Fabrikarbeiter ihre Lebenskosten mit ihrem Lohn kaum decken, wie die Prüfung der Unterlagen und Gespräche vor Ort ergaben.

Bei C&A fiel positiv auf, dass sich beide indischen Fertigungsstätten durch eine weit entwickelte Sozial- und Umweltpolitik auszeichnen. Anbieter Otto konnte dagegen nicht nachweisen, dass sein T-Shirt tatsächlich aus Bio-Baumwolle besteht – und das, obwohl für jede Stufe vom Anbau bis zum Händler Zertifikate vorliegen müssten. Auch bei den Bio-Baumwoll-T-Shirts von armedangels, panda und trigema wissen die Tester nicht, ob beim Anbau Biokriterien eingehalten wurden.

“Dafür konnten sie feststellen, dass Ernsting’s family und Peek&Cloppenburg in Bangladesch in anständiger Weise produzieren lassen und neben den kargen Mindestlöhnen immerhin extra Boni zahlen” schreibt die Stiftung Warentest. Alle Ergebnisse im Detail sind in der Augustausgabe der Zeitschrift “Test” abgedruckt und (gegen Bezahlung auch) online verfügbar.

Montag, 24. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Ryanair darf für Kreditkartenbuchung keine Gebühren verlangen – Buchungsgebühren müssen im Endpreis inklusive sein

Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Ryanair abschließend entschieden. Damit bestätigte der BGH ein Urteil des Berliner Kammergerichts. Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig. “Für die Kunden bedeutet das Urteil einen weiteren Schritt hin zu mehr Preistransparenz im Internet”, so Vorstand Gerd Billen.

Ryanair hatte seinen Kunden für den Kauf des Tickets per Kreditkarte eine Gebühr von vier Euro pro Fluggast und einfachem Flug abgezogen. 1,50 Euro betrug die Gebühr für den Einsatz einer Zahlkarte. Kunden hatten keine Möglichkeit, ihr Ticket ohne Zusatzkosten zu bezahlen. “Kostenlos” war lediglich die Zahlung mit einer kaum verbreiteten Visa-Electron-Karte, die aber nur gegen eine Jahresgebühr von 40 bis 100 Euro erhältlich ist.

Der BGH schloss sich mit seinem heutigen Urteil der Auffassung des vzbv an, die Zahlungsregelung benachteilige die betroffenen Kunden auf unangemessene Weise. Diese müssten ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung nachkommen können, ohne dass die Gegenseite dafür ein gesondertes Entgelt verlange, so die Richter. Die Zahlung müsse vielmehr “auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten” sein.

Für zulässig erklärten die BGH-Richter dagegen eine Klausel, nach der ein Barzahlung des Flugtickets ausgeschlossen ist. Zum Urteil hat der Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Reisevermittler indes müssen Buchungsgebühren immer in den Endpreis der angebotenen Flüge einrechnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Vermittler eDreams geklagt hatte. Die Richter stellten klar: Nicht nur Fluggesellschaften, auch Reisevermittler müssen sich an die seit November 2008 geltenden EU-Vorschriften für Flugbuchungen im Internet halten.

Die EU-Verordnung schreibt vor, dass für Flüge innerhalb der Europäischen Gemeinschaft stets der Endpreis einschließlich der zwingend anfallenden Steuern, Gebühren und sonstiger Zusatzkosten zu nennen ist. eDreams hatte auf seiner Internetseite jedoch zunächst nur den Ticketpreis ohne die obligatorische Buchungsgebühr angegeben. Erst im vierten Buchungsschritt, nach Angabe ihrer persönlichen Daten, erfuhren Kunden den wirklichen Preis. Der enthielt eine Buchungsgebühr von 18,33 Euro pro Person und Strecke. Das Landgericht Düsseldorf sah darin eine irreführende Werbung und einen Verstoß gegen die EU-Verordnung.