Mit ‘Genitalverstümmelung’ getaggte Artikel

Mittwoch, 6. Februar 2013, von Elmar Leimgruber

6. Februar: Internationaler Tag gegen Genitalverstümmelung

Während die deutsche Bundesregierung seit Ende 2012 mit einem eigenen umstrittenen Gesetz die Beschneidung von Jungen grundsätzlich weiterhin ermöglicht, jährt sich am heutigen 6. Februar 2013 der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufene Internationale Tag „Null Toleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung“ (International Day of Zero Tolerance to Female Genital Mutilation) zum zehnten Mal. Im Dezember 2012, hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution angenommen, in der die Staatengemeinschaft dazu aufgerufen wird, ihre Bemühungen für ein Ende dieser schweren Menschenrechtsverletzung an Millionen Mädchen und Frauen zu verstärken und die Praxis weltweit zu verbieten.

Die Menschenrechtsorganisation Terre De Femmes, welche neben anderen Organisationen -wie berichtet- auch gegen die männliche Beschneidung von Kindern Stellung bezogen hatte,  begrüßt die UN-Resolution als wichtiges Mittel, um von Regierungen Unterstützung für betroffene Frauen und den Schutz gefährdeter Mädchen einzufordern. Terre De Femmes fordert dezidiert von der deutschen Bundesregierung das Recht auf körperliche Unversehrtheit aller Kinder.

„Wir befürchten“, so Irmingard Schewe-Gerigk, Terre De Femmes-Vorsitzende, „dass mit religiösen Argumenten die Null-Toleranz-Haltung der Staatengemeinschaft gegen diese Gewalt an Mädchen und Frauen aufgeweicht werden soll. Ähnliches haben wir in Deutschland letztes Jahr erlebt. Kurz nachdem der Bundestag im Dezember 2012 die Vorhautbeschneidung (Zirkumzision) bei Jungen für straffrei erklärt hat, forderte ein ägyptischer Arzt, der der Weltgesundheitsorganisation nahe steht, die Legalisierung bestimmter Formen weiblicher Genitalverstümmelung (FGM).“ Und in Indonesien, wo geschätzt mehrere Millionen Betroffene leben, hat die UN-Resolution denn auch den Rat der Muslimgelehrten auf den Plan gerufen. Sie argumentieren, die Praxis sei religiöse Pflicht. Doch weder in der Bibel noch im Koran findet weibliche Genitalverstümmelung Erwähnung.


Dabei werden den Betroffenen meist ohne Narkose und oft unter unhygienischen Bedingungen die Klitoris und Teile der Schamlippen entfernt. Viele Betroffene leiden unter Schmerzen beim Wasserlassen, bei der Menstruation und beim Geschlechtsverkehr. Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt können ebenfalls die Folge sein. Aufgrund des hohen gesellschaftlichen Drucks lassen viele Eltern ihre Töchter nach wie vor beschneiden, da dies in 28 afrikanischen Ländern, im Süden der Arabischen Halbinsel und in Teilen Asiens häufig als Voraussetzung für die Heirat einer Frau gilt.

Daher setzt sich Terre De Femmes seit Jahren dafür ein, dass weibliche Genitalverstümmelung nicht nur unter gefährliche Körperverletzung fällt, sondern ein eigener Straftatbestand wird und dass gefährdete Mädchen besser geschützt werden. Nach Schätzungen leben in Deutschland über 20.000 bereits beschnittene Frauen und mehr als 6.000 Mädchen sind dem Risiko ausgesetzt, hierzulande oder in den Ferien im Herkunftsland der Eltern genitalverstümmelt zu werden.

Wer sich näher mit dem Thema Genitalverstümmelung beschäftigen möchte, dem sei die Autobiografie “Wüstenblume” von Waris Dirie empfohlen, welche auch grandios verfilmt wurde.

Donnerstag, 8. März 2012, von Elmar Leimgruber

Anregendes zum Weltfrauentag

Heute wird -wie alljährlich am 8. März- der Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden -besser bekannt als der Internationale Weltfrauentag- begangen. Ja es ist gut, richtig und notwendig der Frauen zu gedenken, und zwar nicht nur heute, sondern immer wieder. Und tatsächlich: Vor allem in Ländern weitab Europas werden Frauen nach wie vor unterdrückt, als Menschen zweiter Klasse gesehen, nicht zu den Wahlen zugelassen, ja selbst das grausame Verbrechen der Genitalverstümmelung ist offenbar nach wie vor in manchen Ländern nicht besiegbar. Alle diese unterdrückten Frauen verdienen nicht nur unser Gedenken, sondern unsere Solidarität.

Und ja: es gibt sie, die Ungleichheiten auch in unserem schönen Europa: Natürlich muss gleiche Leistung ( und Kompetenz, Bildung, Verantwortungsbewusstsein, Ausbildung, Charakter, Erfahrung, Persönlichkeit, Eignung…) auch gleich bezahlt werden. Da darf es keine Unterschiede zwischen Männern und Frauen geben. Und ja natürlich ist es erfreulich, wenn Frauen mit der entsprechenden Persönlichkeit und Eignung auch Chefs von bedeutenden Unternehmen werden. Aber es darf keine Rolle spielen, ob der Chef eine Frau oder ein Mann ist: die best geeignetestste Person ist ist damit zu besetzen.

Es gibt ja auch in Österreich höchst erfolgreiche Unternehmen, welche von Frauen geleitet werden: Wüstenrot, Interio, Siemens, Wirtschaftskammer Wien, um nur einige zu nennen. Und selbst in der so oft kritisierten katholischen Kirche sind zumindest in Wien die Leiter einiger der verantwortungsvollsten Kirchenämter, so das Pastoralamt und das Schulamt der Erdiözese Wien Frauen.

Gerade diese höchst erfolgreichen Frauen beweisen aber auch, dass so genannte Frauenquoten keinesfalls notwendig sind, sondern im Gegenteil sogar kontraproduktiv sein können: Frauen, welche seit längerer Zeit die nötige Kompetenz und Eignung für verantwortungsvolle Spitzenjobs mitbringen, haben diese Positionen längst schon. Und das ist deren Verdienst. Und das ist gut so. Aus Mitleid oder aus einem auf Minderwertigkeitsgefühlen beruhenden Genderwahn (vgl. dazu auch meinen Kommentar zur Umdichtung der Ö-Bundeshymne) heraus Spitzenpositionen aus Prinzip mit Frauen zu besetzen, ist eigentlich sogar demütigend und entwürdigend: Welche Frau könnte schon mit dem nötigen Selbstbewusstsein ein Unternehmen führen, die genau weiss, dass sie ihren Spitzen-Job nur aufgrund einer “Quote”, aber nicht aufgrund ihrer Führungskompetenz erhalten hat?

Und was an dieser Stelle auch mal gesagt werden muss: Ausgerechnet jene, die sich öffentlichkeitswirksam immer als DIE Vertreter von Gleichberechtigung und Frauenrechten darstellen, verraten oft -ob willentlich oder nicht- die Rechte jener, die sie vorgeben zu vertreten: Welch bedauerlich trauriges Minderwertigkeitsgefühl mag beispielsweise manche engstirnige Feministin dazu treiben, Mädchen durch entsprechende ideologische “Umschulungen” bereits im Kindesalter dazu zu zwingen oder zumindest zu drängen, “männlich” zu sein und vor allem bislang männliche Berufe anzustreben? Ist das nicht vollkommen der falsche Weg, um die Gleichwertigkeit von Frau und Mann zu betonen?

Oder welch ein anerzogenes frustriertes und gleichzeitig überhebliches und vollkommen intolerantes Menschenbild mag wohl dahinterstecken, wenn so genannte Frauenrechtlerinnen nicht nur im eigenen Namen Forderungen stellen, sondern -massenmedial unterstützt- auch alle anderen Frauen indirekt dazu zwingen möchten, gleich zu denken wie sie selbst?

Es ist eine Frage der Verantwortung und dem Betreben nach Gleichberechtigung entsprechend, jedem Mädchen (genauso wie jedem Jungen) eine umfassende schulische und berufliche Ausbildung garantiert zu ermöglichen, um auch ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Und derselbse Respekt vor der Entscheidung einer jeden einzelnen Frau ist auch nach ihrer Ausbildung entgegenzubringen, womit so manche Feministin offenbar ein schwerwiegendes Toleranz-Problem hat: Während Frauen, die dann eine berufliche Karriere anstreben, öffentlichkeitswirksam als “Power-Frauen” und als vorbildlich hingestellt werden, werden andere Frauen, welche genauso selbstbestimmt einem Leben in der Familie der Vorzug geben, als “Nur”-Hausfrauen diskriminiert und als minderwertig hingestellt. Hausfrau und Mutter zu sein ist jedoch (selbst wenn nie ein anderer Beruf zusätzlich ausgübt wird) mindestens genauso wertvoll wie jeder andere Beruf.

Die Diskrminierung von Frauen durch Missachtung ihres freien Willens findet also leider gar zu oft durch jene Frauen statt, die vorgeben, für die Frauen zu sprechen: Es kann doch nicht sein, dass eine selbstbestimmte frau sich schämen muss, bei der Frage nach ihrem Beruf Hausfrau und Mutter zu sein. Seien wir doch froh, dass es Frauen gibt, denen es wichtig ist, sich selbst um ihre Kinder zu kümmern und sie nicht nur anderen zu überlassen.

Hierzu sei noch ergänzt, dass es keinesfalls gerecht ist, dass jene Zeiten (und auch hier sollte jede Frau selbst entscheiden können, für wie lange), die eine Frau bewusst zu Hause bei ihren Kindern verbingt, nicht als reguläre Arbeit (genauso wie jene von Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen) anerkannt wird: Zeiten zuhause bei den Kindern müssen zumindest für die Pension (Hausfrauenrente) anerkannt werden. Aber das ist den selbsternannten Frauenrechterinnen offenbar vollkommen egal, weil sie ja jede Frau von der Familie weg raus auf den Arbeitsmarkt zwingen wollen.

Wer die Gleichberechtigung von Mann und Frau tatsächlich ernst nimmt, muss lernen, sein eigenes totalitäres Denken aufzugeben: dass nämlich genau so, wie jeder Mann anders ist und und zu akzeptieren ist, auch jede Frau anders ist und genau so zu akzeptieren ist. Und dies schließt selbstverständlich mit ein, dass jede Frau selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden kann (ob Karriere, ob Familie, ob beides gemeinsam), und zwar unabhängig davon, ob das den Männern oder auch den anderen Frauen passt oder nicht.

Erst, wenn auch jene -offenbar von ständigen (auch immer wieder anerzogenen und eingetrichterten) Minderwertigkeitsgefühlen gepeinigten- Frauen sich bewusst sind, dass sie von Natur aus (und nicht, weil sie gegen ihn was erkämpfen müssten) dem Mann gleichwertig sind, können sie letztlich glücklich sein und auch anderen Frauen, die vielleicht ganz anders denken wie sie selbst, ihr eigenes Leben lassen, mit dem sie glücklich sind.

Und euch Männern rufe ich heute zu: Macht eure Frau (Freundin) heute (aber nicht nur heute) ganz besonders glücklich.

In diesem Sinne wünsche ich allen Frauen einen besinnlichen und glücklichen Internationalen Frauentag.

Mittwoch, 9. November 2011, von Elmar Leimgruber

EU will härtere Gesetze gegen Sexualverbrechen an Kindern

Österreichs Justizministerin Beatrix Karl

Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zu härterer Gesetzgebung bei Sexualverbrechen an Kindern sowie zum Löschen von Kinderpornoseiten im Internet hat das EU-Parlament kürzlich beschlossen. Die Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie, auf die sich Europaabgeordnete und Innenminister der Mitgliedstaaten bereits geeinigt haben, wird EU-weite Bestimmungen zur Prävention, Strafverfolgung von Tätern und zum Opferschutz einführen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in ihre jeweilige nationale Gesetzgebung zu übersetzen.

Null Toleranz für Gewalt gegen Kinder will Österreichs Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) bereits jetzt mit ihrem Kinderschutzpaket rechtlich fixieren: In der Strafgesetznovelle 2011 sind strengere Strafen für Gewalt gegen Kinder, das Verbot von Cyber-Grooming, sowie eine Nachschärfung beim Thema Kinderpornographie enthalten. Außerdem wird die Liste von jenen Delikten erweitert, die, obwohl im Ausland begangen, in Österreich strafbar sind. So sollen in Zukunft die österreichischen Strafgesetze ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bei Genitalverstümmelung und schwerer Nötigung gelten: Dazu zählen auch Zwangsverheiratungen. Der Strafrahmen hierfür beträgt künftig bis zu fünf Jahre Haft.

Der neu beschlossene Text der verpflichtenden EU-Richtlinie zum Kinderschutz schlägt konkret Mindesthöchststrafen für 20 Straftaten vor – weit mehr als gewöhnlich in der EU-Gesetzgebung. Die Abgeordneten setzten sich für härtere Strafen innerhalb der EU ein, insbesondere in Missbrauchsfällen von Vertrauenspersonen oder Personen mit Entscheidungsbefugnis über oder Einfluss auf das Kind, wie zum Beispiel Familienmitglieder, Erziehungsberechtigte oder Lehrer, oder im Fall des Missbrauchs von besonders gefährdeten Kindern, beispielsweise mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Kinder in die Prostitution oder zu sexuellen Handlungen zu zwingen, wird beispielsweise mit mindestens 10 Jahren Gefängnis bestraft. Produzenten von Kinderpornographie erwartet eine Gefängnisstrafe von mindestens drei Jahren, und sich pornographisches Material von Kindern im Internet anzusehen, wird mit mindestens einen Jahr bestraft.

Cyber-Grooming, die Anfreundung eines Erwachsenen mit einem Kind über das Internet mit dem Ziel, es zu treffen und sexuell zu missbrauchen, wird EU-weit zu einer Straftat, ebenso pädophiler Sextourismus, sowohl wenn die Straftat in einem der Mitgliedstaaten als auch wenn sie von einem EU-Bürger im Ausland begangen wird. EU-Mitgliedstaaten müssen zudem sicherstellen, dass Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten und sich auf Servern in ihrem Hoheitsgebiet befinden, unverzüglich entfernt werden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen sie die entsprechenden Seiten innerhalb ihres Gebiets blockieren. Die Maßnahmen zur Sperrung der Webseiten müssen transparenten Verfahren folgen und angemessene Sicherheitsklauseln beinhalten.

Da etwa 20 Prozent der Sexualstraftäter nach ihrer Verurteilung weitere Straftaten begehen, schreibt die neue verpflichtende EU-Richtlinie vor, dass verurteilte Straftäter “zeitweise oder dauerhaft daran gehindert werden sollen, berufliche Tätigkeiten auszuüben, die direkten und regelmäßigen Kontakt mit Kindern beinhalten”. Mitgliedstaaten dürfen daher künftig weiterreichende Maßnahmen wie beispielsweise die Erfassung von verurteilten Tätern in Sexualstraftäter-Registern ergreifen. Arbeitgeber erhalten zudem das Recht, wenn sie jemanden einstellen, Informationen über Verurteilungen für sexuelle Straftaten an Kinder anzufordern.

Diese legislative Resolution wurde im EU-Parlament mit 541 Ja-Stimmen, 2 Gegen-Stimmen und 31 Enthaltungen angenommen. Sie wird voraussichtlich vor Ende des Jahres auch vom Ministerrat offiziell angenommen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in die jeweilige Gesetzgebung ihres Landes umzusetzen.