Mit ‘Gebühren’ getaggte Artikel

Sonntag, 30. Dezember 2012, von Elmar Leimgruber

Ab 2013: Radio- und TV-Gebühren von allen in Deutschland

Bisher musste man in Deutschland wie in Österreich an die Pflicht der Radio- und TV-User appallieren, ihre Geräte anzumelden und hierfür zu bezahlen. Und wer Schwarz-Hörer bzw. -Seher war, musste unerbetenen Besuch befürchten, in Österreich durch die GIS, in Deutschland durch die GEZ. In Österreich werden die GIS-Gebühren wieder mal erhöht und in Deutschland ist nun Schluss mit der bischerigen Praxis: Ab 2013 geht die GEZ-Gebühr. Dafür kommt der Rund­funk­beitrag “einfach. für alle”:

Einfach und praktikabel, mit weniger Ermitt­lern und weniger Verwaltungs­aufwand, so soll sie sein, die neue Rund­funk­finanzierung, schreibt die deutsche Stiftung Warentest: Ab dem 1. Januar 2013 wird die GEZ-Gebühr durch den Rund­funk­beitrag ersetzt. Ab dann muss für jede Wohnung ein Beitrag in Höhe von 17,98 Euro pro Monat gezahlt werden, auch wenn in der Wohnung kein Fernseher oder sons­tiges Empfangs­gerät steht. Dies entspricht der bisherigen Grund- und Fernseh­gebühr. test.de nennt die wichtigsten Fakten zum neuen Rund­funk­beitrag.

Bislang hat das die Gebühren­einzugs­zentrale (GEZ) in Köln erledigt. Ab 2013 trägt die GEZ den Namen ARD ZDF Deutsch­land­radio Beitrags­service. Dorthin wendet sich künftig, wer zum Beispiel eine Wohnung an- oder abmelden möchte oder einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rund­funk­beitrag beantragen möchte. Die Adresse in Köln bleibt gleich:

ARD ZDF Deutsch­land­radio
Beitrags­service
50656 Köln

Wer bislang nicht angemeldet war und eine Wohnung bewohnt, muss ab Januar 2013 aktiv werden und seine Wohnung beim Beitrags­service anmelden. Die Formulare dafür sind auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de abruf­bar. Nichts zu tun, ist nicht ratsam. Durch den Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämter erfährt der Beitrags­service ab 2013, wer unter einer Wohn­adresse gemeldet ist. Ertappte müssen auch rück­wirkend zahlen, maximal für die zurück­liegenden drei Jahre. Beispiel: Stellt der Beitrags­service im Dezember 2016 fest, dass jemand seit 2013 an einer Adresse beim Einwohnermeldeamt gemeldet war, ohne die Wohnung auch beim Beitrags­service anzu­melden, muss er 650 Euro nach­zahlen. Zusätzlich kann eine Geldbuße und ein Säum­niszuschlag erhoben werden. Theoretisch kann der Beitrags­service auch für Zeiträume vor 2013 Geld nach­fordern. Dafür müsste er aber Nichtangemeldeten nach­weisen, dass diese ein Empfangs­gerät in der Wohnung haben. Gerade das war in der Vergangenheit mitunter schwierig. Es ist nicht anzu­nehmen, dass der Beitrags­service und die GEZ-Ermittler nach dem Inkraft­treten der GEZ-Reform ihre gesamte Kraft dafür aufwenden, Altfällen nach­zuspüren.

Neu ist jedenfalls: Der Rund­funk­beitrag ist geräteun­abhängig, also auch von Wohnungs­inhabern zu bezahlen, die keinerlei Mediengerät in der Wohnung stehen haben. Für die Nutzer von Fernsehen, Radio und Internet gilt: Der Rund­funk­beitrag je Wohnung deckt alle erdenk­lichen Gerätearten zum Empfang von Radio oder Fernsehen ab, auch mobile Geräte wie ein Laptop oder ein Tablet-Computer. Mit der Zahlung von 17,98 Euro ist auch der Empfang im privat genutzten Auto bezahlt. Ob die Geräte zum Rund­funk­empfang tatsäch­lich genutzt werden, spielt keine Rolle. Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen hingegen selbst dann nicht zahlen, wenn sie in einer eigenen Wohnung leben. Sobald sie aber erwachsen sind, müssen sie eine eigene Wohnung anmelden.

Ob das neue Beitrags­recht recht­lich in Ordnung ist, wird sicherlich Gerichte beschäftigen. Einige Juristen haben bereits Kritik geäußert. Kern der Bedenken sind etwa die umfang­reichen Rechte des Beitrags­service, Daten von etwa Meldebehörden oder Vermietern zu erheben. Die Rund­funk­anstalten verteidigen den Daten­abgleich mit „der Herstellung größerer Beitrags­gerechtig­keit“ und den Schwierig­keiten in der Vergangenheit, Nicht­zahler zu ermitteln. Die Nach­forschungen an Wohnungs­tür durch Gebühren­beauftragte seien ein stärkerer Eingriff in die Privatsphäre als die Daten­über­mitt­lung durch die Meldebehörden.

Weitere wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung von GEZ auf Rundfunktgebühren für alle ab 2013 werden hier auf der Webseite der Stiftung Warentest online beantwortet.

Donnerstag, 28. Juni 2012, von Elmar Leimgruber

Orthomolekulare Medizin: VKI warnt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnt vor der Anwendung von so genannter orthomolekuare Medizin: Sie verursache  enorme Kosten und beinhalte zudem ein nicht unbeachtliches Risiko, auch weil die therapeutische Wirksamkeit nicht ausreichend nachgewiesen sei, so die Konsumentenschützer. Erwiesen sei hingegen, dass die Überdosierung von Vitaminen, Spurenelementen und Mineralstoffen problematisch sein kann.

Die orthomolekulare Medizin (OM) führt chronische Krankheiten auf eine Unterversorgung mit “Nährstoffen” zurück. Die Gabe hoher Vitamindosen, kombiniert mit Mineralstoffen und Spurenelementen, soll derartigen Erkrankungen vorbeugen bzw. diese heilen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat fünf zufällig ausgewählte Wiener Allgemeinmediziner mit Diplom für orthomolekulare Medizin konsultiert und die Verschreibungen sowie die Kosten analysiert. Zwischen drei und fünf Mittel wurden der Testperson “verordnet”. Dabei handelte es sich meist um Nahrungsergänzungsmittel, die dem Gesetz entsprechend keinerlei Therapeutikum darstellen dürfen. Die von den Ärzten empfohlene Dosierung der Mittel hätte jedoch in einigen Fällen u.a. zu einer massiven Überversorgung mit Vitamin D geführt. Vor solchen Überversorgungen warnt die Europäische Lebensmittelbehörde ausdrücklich. Eine Überdosierung kann u.a. zu Appetitlosigkeit, Erbrechen und in schweren Fällen bis hin zu Nierenschäden und Nierenversagen führen, mahnt der VKI:

“Wäre unser Patient der Empfehlung der Ärzte gefolgt hätten sich “Einstiegskosten” zwischen 230 und 492 Euro an Laboruntersuchungen, Ordinationsgebühren, Kosten für die Medikamente bzw. Nahrungsergänzungsmittel, etc. ergeben”. Für eine mehrmonatige Behandlung ist mit einigen Hundert Euro an weiteren Kosten zu
rechnen. Diese Kosten werden von den Krankenkassen aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Beweise der Wirksamkeit nicht übernommen, sind also privat zu tragen. Fazit: Die Kosten, aber auch die Risiken einer Behandlung mit orthomolekularer Medizin können erheblich sein, während die therapeutische Wirksamkeit bis dato nicht ausreichend nachgewiesen ist, so der VKI.

Da die von den Ärzten verwendeten Präparate teilweise von diesen selbst verkauft werden, erhob der VKI zusätzlich anonym bei Herstellerfirmen, mit welchen Preisnachlässen, Provisionen oder “Studienbeiträgen” Ärzte bei den im Test verschriebenen Präparaten rechnen können. Bei Präparaten der Firma Biogena wären dies etwa 40 Prozent Preisnachlass beim direkten Verkauf oder 15 Prozent Provision für den Arzt, wenn der Patient selbst bestellt. Ähnliche Ergebnisse erhoben die Tester für die verschriebenen Präparate der Firmen Orthotherapia und Promedico. Nähere Informationen zum durchgeführten VKI-Test gibt es auf www.konsument.at sowie ab dem 28.6. im Juli- KONSUMENT.

Dienstag, 24. Januar 2012, von Elmar Leimgruber

Internationaler ADAC-Vergleich: Rodelbahnen

Der ADAC-Testsieger: Rosskopf in Südtirol
Foto: © rosskopf.com

Rodeln gehört zu den beliebesten Winteraktivitäten von Familien. Der ADAC hat daher Preise (für zwei Erwachsene und zwei Kinder) und Service von 30 Rodelbahnen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol verglichen. Ein Drittel der Bahnen fiel im Bereich Sicherheit glatt durch. Geht es rein um den Preis, schneidet Deutschland am besten ab. Eiger Run im Schweizerischen Grindelwald heißt die Bahn auf dem letzten Platz mit dem Urteil: sehr mangelhaft. Das Prädikat des Testsiegers hingegen darf sich eine Anlage in Sterzing in Südtirol anheften:

“Die Rodelbahn Rosskopf, bequem per Gondel zu erreichen, sage und schreibe fast zehn Kilometer lang und mit einem maximalen Gefälle von 32 Prozent auf rund 100 Metern”, schwärmt der ADAC: “Das verspricht exzellentes Rodelvergnügen – und hält, was es verspricht, sogar nachts. Es gab zahlreiche Hinweise mit Verhaltensregeln und Notfallrufnummern, die Strecke war deutlich beschildert und zum Testzeitpunkt sehr gut präpariert, alle Gefahrenstellen präsentierten sich vorbildlich gesichert.

Der ADAC-Rodelbahnvergleich
Grafik: ADAC

Gegenüber Südtirol, Österreich und der Schweiz ist Deutschland laut ADAC unschlagbar günstig. Genau 43,83 Euro im Schnitt zahlt eine vierköpfige Familie dort für eine Fahrt bergab. In der Schweiz hingegen kostet das Rodelvergnügen mehr als das Doppelte (91,53 Euro). In Südtirol fallen durchschnittlich 54,08 Euro an, in Österreich 52,48 Euro. Aber auch innerhalb Deutschlands lohnt sich ein Preisvergleich. Auf der Hörnle-Bahn im oberbayerischen Bad Kohlgrub zahlt eine Familie mit 29 Euro für die einmalige Fahrt nur halb so viel wie auf der teuersten Bahn Seealpe in Oberstdorf (63,50 Euro). Die unterschiedliche Länge der Bahnen spielte bei dem aktuellen ADAC Preisvergleich keine Rolle.

Die Preise wurden für den durchschnittlichen Familienausflug ermittelt, sie gelten jeweils für zwei Erwachsene und zwei Kinder im Alter von zehn und zwölf Jahren und setzen sich zusammen aus dem günstigsten Tarif für eine Bergfahrt, den Kosten für vier Leihschlitten und eventuellen Gebühren für den Parkplatz. Dabei wurden, falls vorhanden, Familientarife und -rabatte berücksichtigt. Der ADAC Preisvergleich basiert auf einer Internetrecherche im Dezember 2011. Im Fokus standen dabei dieselben Strecken wie im ADAC Rodelbahn-Test, den der Club im vergangenen Jahr veröffentlichte und in dem die Sicherheit und der Service an Rodelbahnen bewertet wurden.

Mittwoch, 12. Oktober 2011, von Elmar Leimgruber

Rot-Grün lässt Wiens Einwohner bluten

Wiens SPÖ-Bürgermeister Michael Häupl und seine grüne Koalitionspartnerin Maria Vassilakou

Eine gute Nachricht als Folge der Regierungskoalition der SPÖ mit den Grünen in Wien gibt es jetzt nach einem Jahr ja tatsächlich zu vermerken: Die Jahrestickets der Öffis in Wien sinken (warum eigentlich erst ab Mai des kommenden Jahres und nicht schon zum Jahreswechsel?) von derzeit 449 Euro auf dann 365 Euro, also auf 1 Euro pro Tag (vgl. dazu meinen Öffi-Wunschtraum vom März 2010).

Und auch die Monatskarten sinken, während die Tickets für Wenigfahrer (alle übrigen) steigen. So kann ich dem grünen Einfluss in der Stadtregierung in diesem Fall sogar etwas Positives abgewinnen.

Massiv stört mich an diesem grünen Einfluss jedoch, dass durch die geplante weitere Einschränkung der Autoparkmöglichkeiten und Verhinderung von Parkgaragen verbunden mit Gebührenerhöhungen (+ 8,3 Prozent) fürs Kurzparken offenbar der Bevölkerung nicht nur jegliche Freude am eigenen Auto genommen werden, sondern dank zusätzlichen Parkverboten das Vielautofahren gefördert werden soll: Wenn ich mein Auto nur in der Nacht straffrei abstellen darf, dann werde ich es tagsüber natürlich jederzeit nützen anstatt stehen zu lassen und ein Strafmandat zu riskieren. Wenn ich hingegen will, dass die Menschen die Öffis anstatt ihre Autos benützen, dann muss ich ihnen möglichst sicheren Parkraum schaffen, damit sie ihr Auto (auch wochenlang) beruhigt stehen lassen können.

Der Wiener Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) mit Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne)

Auch die sonstige Bilanz der rot-grünen Zusammenarbeit in Wien sieht hingegen äußerst düster aus (und so wie die SPÖ die mitregierenden Grünen dominierend behandelt, bin ich froh, dass diese  in der Koalition sitzen und nicht die orientierungslose und viel zu zahme und kuschelbedürftige Wiener ÖVP):

Während das Wiener Valorisierungsgesetz vorsieht, dass die Tarife der Wiener Stadtwerke automatisch angehoben werden, wenn der Verbraucherpreisindex (VPI) zur Mitte des Jahres drei Prozent übersteigt, was Bürgermeister Michael Häupl sogar durch ein Veto verhindern könnte, wurden Erhöhungen bei der Müllabfuhr und beim Abwasser angekündigt, die fast doppelt so hoch liegen als der VPI, nämlich bei 6 anstatt bei vielleicht noch verkraftbaren 3,3 Prozent. Dabei wurden die Gebühren 2009 schon drastisch erhöht, und damals hatte die Grüne Maria Vassilakou -heute Vizebürgermeisterin unter Häupl- dies noch “Sozialverrat” genannt.

Doch der Gipfel der Zumutung gerade jener Partei, die immer behauptet, sozial zu denken (SPÖ), ist die Erhöhung der Gebühren für Trinkwasser um gleich 33 (!) Prozent. Und wie selbst die Bundeschefin der österreichischen Grünen, Eva Glawischnig, die Wasserabzocke (das teuerste Trinkwasser Österreichs) durch die rot-grüne Wiener Regierung verteidigen kann, ist mir gänzlich unverständlich.

Und während laut Berechnung der Arbeiterkammer (AK) die Einkaufpreise am Weltmarkt zwischen 2008 und 2001 drastisch (Gas -15,5 Prozent, Strom -17,5 Prozent) sanken, erhöhen die fest in SPÖ-Hand stehenden Wiener Stadtwerke dennoch drastisch ihre Preise: Um 23, 4 Prozent wurden zwischen 2008 und Juli 2011 die Gaspreise durch die Wien Energie erhöht. Und nun mit Oktober verteuert sich Gas für die Konsumenten um weitere 9,8 Prozent.

Aber anstatt als sozialdemokratische Partei die eigenen Ersparnisse durch günstigeren Einkauf in Form von Preissenkungen weiterzugeben, führen diese auch beim Strom zu Teuerungen: Die Konsumenten mussten von 2008 bis Juli 2011 Preissteigerungen beim Strom von 18,6 Prozent verkraften, so die AK. Es wird daher endlich ratsam sein, die E-Control online aufzusuchen und nach günstigeren Alternativen zur Wien-Energie sowohl bei Strom als auch bei Gas zu suchen. Die ebenfalls zu den Wiener Stadtwerken gehörenden Wiener Friedhöfe haben übrigens 2011 ihre Preise um bis zu über 40 Prozent erhöht.

Ich bin ja gespannt, wie lange die bislang treuen SPÖ-Wähler sich noch von ihrer “sozialdemokratischen” Partei abzocken werden lassen. Aber in typischer SPÖ-Manier wird man auch in Zukunft wieder den “bösen” Vermietern die Schuld zuschieben, wenn die Mieten aus verständlichen Gründen (weil die Abgaben an die Stadt ständig wachsen) auch steigen werden, anstatt das eigene unsoziale Vorgehen und die eigene Verantwortung für das Preistreiben in Wien einzugestehen.

Natürlich aber wäre unter anderen politischen Farben in Wien nicht alles besser als jetzt. Jedoch von Parteien, die anmaßend beanspruchen, dass die Wiener Lebensqualität ihrem Handeln entspringt oder diese durch “Autoenteigenung” erreicht werden kann und dass sie soziale Politik betreiben, erwarte ich mir – und viele andere sicher genauso- dass sie nicht ständig der Bevölkerung was angeblich Soziales vorlügen, sondern zugeben, dass es ihnen auch um nichts anderes geht als zu wirtschaften und dass es ihnen daher im Grunde relativ egal ist, wenn die Einwohner Wiens von allen städtischen Unternehmen jedes Jahr auf Neue immer noch mehr finanziell ausgeblutet werden.

Mittwoch, 24. August 2011, von Elmar Leimgruber

ÖAMTC kritisiert teure Billigflüge

Wer nur den effektiven Flugpreis der einzelnen Fluglinien vergleicht, zahlt oft drauf, warnt der ÖAMTC

Über die Passagierrechte in der EU habe ich hier bereits berichtet. Doch viele haben diese Erfahrung schon selbst gemacht und jetzt gibt es dies auch schwarz auf weiss: Wer so genannte Billigflieger nützt, fliegt letztlich oft (viel zu) teuer. Versteckte Gebühren bei Fluglinien können den Preis rasch -auch im Nachhinein- verdoppeln. “Um den Passagieren einen Überblick zu geben, hat die ÖAMTC-Touristik nun die Zusatzkosten von zehn europäischen Airlines ermittelt und miteinander verglichen”, erklärt ÖAMTC-Reiseexpertin Cornelia Schwarz. Es wurde jeweils der günstigste Flugtarif von airberlin/Niki, Air France, Alitalia, Austrian Airlines, easyJet, British Airways, Germanwings, InterSky, Lufthansa und Ryanair ausgewählt.

Die Zusatzgebühren sind laut ÖAMTC nicht bei jeder Airline auf den ersten Blick zu finden. Häufig verstecken sich die Hinweise in seitenlangen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Tarifbestimmungen oder den häufig gestellten Fragen (FAQ). “Den besten Überblick hat man bei Ryanair,
InterSky und Germanwings. Diese Linien bieten auf ihren Websites eigene Übersichtstabellen an”, hält die ÖAMTC-Touristikerin fest. Teils schwerwiegend unterscheiden sich die einzelnen Fluglinien in den Zusatzspesen: Gepäck, Storno, Buchungsgebühren und Sitzplatzwahl:

- Gepäckgebühren: Extrakosten für jedes Gepäckstück sind derzeit bei easyJet, Germanwings und Ryanair zu bezahlen. “Wer seinen Koffer bereits bei der Buchung voranmeldet, zahlt halb so viel wie bei der Anmeldung beim Check-In am Flughafen. Die Kosten variieren je nach Fluggesellschaft bei Voranmeldung zwischen zehn und 20 Euro, bei späterer Anmeldung zwischen 20 und 35 Euro pro Gepäckstück”, erklärt
die ÖAMTC-Reisexpertin. Zusätzlich erhöht Ryanair in der Hochsaison zwischen Juni und Ende September sowie zwischen Weihnachten und
Silvester die Koffergebühr um bis zu zehn Euro. Auch über die Höchstgewichte sollte man sich schlau machen, die je nach Fluglinie zwischen 15 und 23 kg variieren, ebenso über die Anzahl an Koffern, die man mitnehmen darf. Bei Austrian Airlines ist beispielsweise seit Sommer nur noch ein Koffer mit maximal 23 kg erlaubt – früher waren es zwei Stück mit zusammen maximal 20 kg.

Beim ganz besonders mit Discountpreisen werbenden Billigflieger Ryanair darf man zwar auch mehrere Gepäckstücke pro Person einchecken, das Gesamtgewicht aller darf aber 20 Kilo (!) nicht überschreiten: bei Online-Vorausbuchung zahlt man für sein Gepächstück 25 bis 35 Euro. Für Übergepäck direkt am Flughafen (was meist die Heimreise betrifft) fallen zudem pro Kilo (!) 20 Euro und für ein zweites Gepäckstück zwischen 70 und 85 Euro (!) an. Bei Germanwings bezahlt man für seinen Koffer (maximal 20 Kilo) 10 Euro online, während für Übergepäck am Flughafen gleich 40 Euro pro 5 Kilo zu entrichten sind. Bei EasyJet fallen bei Onlinebuchung eines Koffers (bis zu 20 Kilo) 11 bis 19 Euro an, während das Übergepäck hier mit 12 Euro pro Kilo bestraft wird. AUA, Lufthansa, Britisch Airways (diese zuzüglich auch noch 23 Kilo Handgepäck) und Airfrance sind die einzigen getesteten, welche ein Höchstgewicht von (oft benötigten) 23 Kilo zulassen und bei diesem ist auch das Gepäck auch von vorne herein im Kaufpreis inklusive. Ebenfalls im Flugpreis inklusive ist ein Gepäckstück mit einem Gesamtgewicht von maximal 20 Kilo, wobei dessen Überschreiten zwischen 15 und 30 Kilo (!) kostet. Bei InterSky sind zwar 15 Kilo (!) im Buchungsentgelt inklusive, aber Übergepäck kostet 5 Euro pro Kilo.

- Buchung: Die meisten der vom ÖAMTC verglichenen Fluglinien verrechnen bei der Buchung die so genannte “service charge”, eine Gebühr deren Höhe sich nach der Buchungsart richtet. “Bei Internetbuchung können je nach Gesellschaft zwischen sechs und 15 Euro anfallen. Wenn man sein Ticket hingegen telefonisch oder am Flughafenschalter bucht, sind bis zu 45 Euro zu bezahlen”, schildert die ÖAMTC-Expertin. Ryanair geht sogar soweit, für den Online-Check-In eine Gebühr von sechs Euro zu verlangen, die bei der Buchung zwischen den Steuern und Gebühren gelistet ist und daher kaum wahrgenommen wird. “Bei den meisten Fluggesellschaften haben sich auch Gebühren für die Kreditkartenzahlung eingebürgert, die sich zwischen fünf und acht Euro bewegen. Dem kann man kaum entkommen, weil es oft keine andere Zahlungsvariante gibt”, kritisiert die ÖAMTC-Reiseexpertin.

- Sitzplatz: Bei einigen Airlines ist es möglich, schon bei der Flugbuchung den Lieblingsplatz zu reservieren. Kostenlos ist dieser Service allerdings nicht. “Bei Ryanair und easyJet gibt es hingegen keine vorgegebenen Sitzplätze. Als Ausgleich bieten beide Gesellschaften gegen ein Entgelt von fünf bis mindestens zehn Euro pro Strecke ‘bevorzugtes Einsteigen’ an”, erklärt die ÖAMTC-Touristikerin. Wer dafür nicht zahlen will, sollte sich bei diesen Linien rechtzeitig zum Boarding begeben. “Wer zuletzt einsteigt muss sich nämlich mit den Restplätzen begnügen und sitzt unter Umständen weit vom Reisepartner entfernt.”

- Storno: Gerade bei günstigen Flugtickets erfolgt der Kauf oft lange Zeit vor der Reise. Dadurch steigt die Chance, dass etwas Unvorhergesehenes passiert und die Buchung storniert werden muss. “Die reinen Flugkosten werden bei günstigen Flugtarifen in der Regel nicht rückerstattet. Steuern, Gebühren und die Flugabgabe fallen hingegen nur an, wenn der Passagier tatsächlich mitfliegt und können daher zurückgefordert werden”, erklärt die ÖAMTC-Reiseexpertin. Allerdings passiert es immer öfter, dass die dafür anfallende Bearbeitungsgebühr so hoch ist, dass praktisch nichts mehr von den bezahlten Taxen übrig bleibt. Am tiefsten muss man dafür bei InterSky in die Tasche greifen, wo pro Person und Strecke 75 Euro zuzüglich Bankgebühren und Spesen anfallen. Kostenlos gibt es die Rückerstattung hingegen bei easyJet, Germanwings und Alitalia.

“Besonders ärgerlich ist, dass die Infos zur Rückerstattung meist sehr schwer in den Geschäfts- und Beförderungsbedingungen zu finden
sind”, kritisiert Schwarz. “Man sollte sich auf jeden Fall noch vor der Buchung eingehend bei der Fluglinie über die Storno- und
Umbuchungsmodalitäten informieren.” Um die Rückerstattung der Steuern und Gebühren bei Flugstorno zu erleichtern, gibt es auf der Homepage des ÖAMTC ein Musterschreiben. Gemeinsam mit weiteren Infos zum Thema Flugreisen steht das Formular online zum Download bereit.

Mittwoch, 16. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

Nachträgliche Spesen bei Bankverträgen sind zustimmungspflichtig

Banken dürfen bei bestehenden Verträgen keine neuen Spesen einseitig einführen. Auch dürfen Zinsen und Gebühren weder willkürlich erhöht noch gesenkt werden. Darauf weist die Arbeiterkammer (AK) hin. Eine Bank kann zwar einen bestehenden Vertrag ändern – dazu ist aber die Zustimmung des Kunden nötig. Dies betrifft sowohl die Zinsen als auch die Gebühren: Bei bestehenden Kreditverträgen dürfen die Banken nicht beliebig an der Zinsenschraube drehen. Die Zinsanpassung ist in der Zinsanpassungs-Klausel vertraglich genau geregelt. Die Kredit-Zinssätze sind an den Geld- und Kapitalmarkt gebunden. Das heißt: Kredit-Zinsänderungen nach oben und unten dürfen nur dann sein, wenn sich die im Vertrag definierten Zinssätze ändern – das sind meist der Euribor und die SMR (Sekundär-Marktrendite). Und auch die Spesen des Kreditvertrages, etwa Kontospesen, dürfen sich nur imvertraglich vereinbarten Ausmaß erhöhen (etwa mit Indexbindung), so die AK.

Bei bestehenden Gehalts, Pensions- oder Jugendkonten dürfen die Zinsen und Spesen ebenfalls nicht willkürlich geändert werden laut Konsumentenschutzgesetz. Änderungen bei Überziehungs- und Pluszinsen können nur auf Grund vertraglicher Zinsanpassungsklauseln erfolgen. Kontospesen, die dauernd verrechnet werden wie Zeilengebühr oder Kontoführungsgebühr, dürfen nicht über die allgemeine Preissteigerung hinaus erhöht werden. Eine Bank kann auch grundsätzlich keine neuen Gebühren bei bestehenden Konten einseitig einführen, etwa eine Bankomatbehebungsgebühr. Die Ausnahme wäre dazu eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen. Im Zweifelsfall sollte die Vertragsänderung geprüft werden, etwa in der AK Konsumentenberatung.

Bei Sparbüchern sind die Zinsen ebenfalls genau geregelt. Bei den fix verzinsten Spareinlagen gibt es ohnehin keine Zinsänderung während der Bindungsdauer. Bei den variablen Zinsen unterliegen die Zinsen den Zinsanpassungsklauseln. Banken können aber bei neuen Sparbüchern eine Schließungsgebühr verrechnen, wenn das Sparbuch aufgelöst wird. Bei bestehenden Sparbüchern ist die nachträgliche einseitige Einführung der Gebühr nicht möglich. Das bestätigt auch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes.

Eine AK-Checkliste für Neuabschlüsse von Girokonten ist hier downloadbar, eine für Sparbücher hier und eine für Kreditabschlüsse hier.

Dienstag, 4. Januar 2011, von Elmar Leimgruber

AK-Test: Ratenzahlung ist zu teuer

Die Werbung hält allzu oft nicht, was sie verspricht, warnt die Arbeiterkammer (AK)

Die Zinsen für Ratenzahlung bei Versandhäusern, Möbelhäusern, Elektrofach- und Baumärkten sind im Vergleich zu 2008 teils stark gestiegen. Die effektiven Jahreszinssätze (inklusive aller Kosten) machen bis zu knapp 22 Prozent aus. Dies geht aus einem Test der Arbeiterkammer (AK) hervor. Demnach klingen Werbeaussagen wie “Heute kaufen, später zahlen” zwar gut, aber letztendlich gehören Ratenkäufe zu den teuersten Krediten überhaupt. Die AK hatte im Oktober/November bei 16 Versand-, Möbelhäuser, Elektrofach- und Baumärkte umfassend bezüglich Zahlungsmodalitäten getestet.

Der Wohnzimmerverbau kostet 2.500 Euro – alles kein Problem mit Teilzahlung, heisst es da: Die Werbebotschaften versprechen viel: “Maßgeschneidert”, “Flexibel”, “Schnell”, “Unbürokratisch”, “Einfach und bequem”. Und bei den Konditionen wird versprochen:  “Raten inklusive aller Gebühren und Versicherungen”, “ohne bankübliche Kreditgebühren und ohne jegliche Kosten” oder “Null-Prozent-Sollzinssatz”.

Tatsächlich aber ist Teilzahlung teuer: Versandhändler verlangen an Effektivzinsen fast 22 Prozent, Baumärkte 11,79 bis 13,95 Prozent, Elektrofachmärkte 12,93 Prozent und Möbelhäuser 11,74 bis 13,34 Prozent. Im Vergleich dazu sind die Zinsen für einen Konsumkredit niedriger – 5,3 bis 8,4 Prozent Effektivzinsen. “Ein Vergleich zum letzten AK Test aus 2008 zeigt zudem: Die Ratenzahlungszinsen sind teils massiv angehoben worden, obwohl das allgemeine Zinsniveau gesunken ist”, kritisiert kritisiert Gabi Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik.

Noch kostspieliger wird es, wenn man mit seinen Raten in Zahlungsverzug kommt. Es kommen saftige Verzugszinsen von fünf Prozent im Jahr und zusätzliche Mahnspesen bis zu 15 Euro pro Mahnung hinzu. Wie die hohen Spesen entstehen, ist auch oft nicht nachvollziehbar: So werden aus Nominalzinssätzen von 5,29 Prozent -wohl wegen der zusätzlichen Kosten wie Kontoführungs-, Bearbeitungs- oder Rechtsgeschäftsgebühren- plötzlich 11,79 Prozent effektive Zinsen.

Die Informationen auf den Homepages lassen zu wünschen übrig: Nur sechs von 16 Anbietern schreiben auf ihren Seiten den effektiven Jahreszinssatz an. Über Rechtgeschäfts-, Bearbeitungs- oder Kontoführungsgebühren wird kaum informiert. Die Geschäftsbedingungen zur Teilzahlung haben nur ein Viertel der Anbieter auf ihren Seiten.

Die AK rät daher beim Kauf auf Raten immer nachzufragen, wie hoch der Gesamtbetrag ist und aus welchen Kosten er sich zusammensetzt. Denn wer auf Raten kauft, zahlt teuer drauf wegen der hohen Zinsen. Die vollständigen Untersuchungsergebnisse sind hier online abrufbar.

Samstag, 9. Oktober 2010, von Elmar Leimgruber

Kommentar zur Wien-Wahl: Es muss anders werden!

Nein: Ich habe nicht grundsätzlich was gegen die SPÖ (Sozialdemokratische Partei Österreichs). Und ja: Ich habe ein schwerwiegendes Problem mit dieser aktuellen zutiefst undemokratischen, aber dafür zutiefst populistischen SPÖ. Und ja: Ich habe vor allem ein Problem mit der SPÖ Wien und hier konkret vor allem damit, dass eine einzige Partei Wien allein regiert. Dies ist -unabhängig davon, welche politische Farbe eine Partei auch immer haben mag- demokratiepolitisch höchst bedenklich und gefährlich.

Ich könnte jetzt natürlich -vollkommen zu Recht- darüber herziehen, dass seit einigen Jahren die Bundes-SPÖ zur österreichischen Wischi-Waschi-Kriecher-Populismuspartei Nummer 1 verkommen ist und soziales Gedankengut nur mehr dann vertritt, wenn auch die Kronenzeitung diesen Standpunkt vertritt, aber in der Flüchtlingsdebatte (wie unlängst im Burgenland) rechter steht als es die FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) während ihrer Regierungszeit jemals war, aber das wäre konkret einen eigenen Kommentar wert. Dem Glauben fern, auch nur den Geringsten davon überzeugen zu können, dass es wirklich anders werden muss in Wien, bin ich dennoch ein unverbesserlicher Optimist, der entgegen besserem Wissen schreibt.

Und nein: “Es geht auch anders” reicht bei weitem nicht, liebe devote Häupl-Füsse leckende Wiener ÖVP (Österreichische Volkspartei). Wenn was anders laufen soll, muss man auch dafür kämpfen und dem derzeitigen Wiener Alleinherrscher die Stirn bieten. Aber bedauerlicherweise seit ihr durch ein paar lukrative Posten und ein bissi Teilhabe an der der Häuplschen Macht schnell ruhig zu stellen. Oh würden nur alle in Wien so kämpfen für ihre Bürger wie die Löwin Stenzel in ihrem Ersten Bezirk. Es geht also nicht nur anders, sondern es muss anders werden. Und vor allem hört endlich auf mit eurem ekelig-abstossenden Häupl-Kuscheln, damit auch ihr wählbar werdet. Und: “schwarz ist geil” ist äusserst ungeil, wenn es vor allem “Partymachen” und “High Society spielen” bedeutet, was sich viele Jugendliche schon rein finanziell einfach nicht leisten können: Da muss die JVP zurückfinden zur Realität.

Und nein ihr Grüne Wiener Träumer: Weder kommt die die von euch geforderte Citymaut, noch die Öffi-Jahreskarte um 100 Euro. Und wenn ihr schon auf dem Standpunkt steht, dass alle Einwanderer willkomemn sind, dann wohnt gefälligst in jenen betroffenen Wiener Bezirken anstatt in den Nobelhochburgen Wiens und schickt eure Kinder in öffentliche Schulen anstatt in Privatinstitute. Und wenn ihr schon am Häupelschen Kuchen mitnaschen wollt, dann werdet zuerst endlich glaubwürdig und realistisch und vor allem: Hört endlich auf, auch noch die letzten Intellektuellen aus euren Reihen zu verbannen, sonst nimmt euch bald überhaupt keiner mehr ernst. Dabei hättet ihr tatsächlich das Potential gehabt, was zu verändern in Wien. Aber anstatt den Van der Bellen als Bürgermeisterkandidaten zu nominieren, der auch für viele Rote, Schwarze, Liberale und Sonstige eine echte Alternative zu Häupl gewesen wäre, habt ihr euch für männerfeindliche Frauenpower, Egotrips und Mobbing entschieden. Die Wähler werden euch abstrafen. Und vielleicht wird es dann auch bei euch anders werden: ich hoffe es.

Und dann tritt hier auch noch die KPÖ zur Wahl an, die es offensichtlich immer noch nicht überrissen hat, dass der Kommunismus überall, wo es ihn gab, nicht funktioniert hat, weil er absolut nicht funktionieren kann, auch wenn nicht jede Idee schlecht ist. Selbst Castro hat hier schon umgedacht, nur in Wien träumt man weiterhin davon. Echt arm.

Und du, HC, bist der einzige Mutige im Wiener Wahlkampf, der einzige, der es wagt, als Bürgermeisterkandidat gegen den Übervater Häupl anzutreten. Respekt. Aber: auch wenn es die SPÖ vormacht, wie geil Populismus ist und wiesehr man dafür geliebt wird: Sei du ein besserer Herausforderer: Wer Bürgermeister sein will, sollte mit Kompetenz und mit mehrheitsfähigen Sachthemen punkten und nicht mit naiver Hetze. Und nur zur Info: Blut ist das, was alle Menschen verbindet, egal welcher Rasse, Religion, Herkunft. Und das ist bedingungslos zu akzeptieren!

Und euch, BZÖ (Bündnis Zukunft Österreich) hatte ich eigentlich schon längst nicht mehr weder wahr- noch ernstgenommen. Und siehe da: Euer Bundesobmann hat plötzlich nicht mal unvernünftige Standpunkte zu verschiedenen Themen und als Spitzenkandidaten habt ihr zudem einen nominiert, von dem ich bis dahin nicht wusste, dass er irgendwo politisch aktiv ist, der mir aber als ORF-Wirtschaftsredakteur äusserst sympathisch war, vermochte er es doch, schwierige wirtschaftliche Sachverhalte beeindruckend einfach und allgemein verständlich darzustellen. Ja mit dem Sonnleitner ist euch ein kluger Schachzug gelungen. Ob er erfolgreich ist, wird sich weisen. Ich fürchte nein, denn die roten, schwarzen, blauen und grünen Stammwähler werden -sofern sie nicht zu Hause bleiben- ihre Lieblinge wählen, und der Rest wird wohl fleissigst den einen wählen, um den anderen zu verhindern (Häupl und Strache und umgekehrt). Und da werden euch Orangen wahrscheinlich nicht mehr viele Stimmen bleiben…

Und die Moral von der Geschicht: Häupl bleibt in jedem Fall Wiener Bürgermeister. Aber vielleicht gelingt es ja doch via Wahlergebnis, die SPÖ zu einer Koaltion -mit wem auch immer- zu bewegen. Sinnvoll wäre dies. Aber dann darf man als kritischer Demokrat natürlich nicht SPÖ wählen, was demokratiepolitisch und für die lebenswerteste Stadt der Welt ein riesiger Schritt hin zu noch mehr Lebensqualität und Vielfalt und Pluralismus -auch in der Stadtregierung- wäre.

Eine Senkung der öffentlichen Gebühren (Wien Holding bzw. Wiener Stadtwerke) wie Trinkwasser, Energie, Abwasser, Müllabfuhr, Wiener Linien wäre höchst angebracht (aber keine der anderen wahlkämpfenden Parteien hat hier realistisch durchführbare Vorschläge), was aber unter einer weiteren SPÖ-Alleinregierung sicherlich nicht passieren wird. Im Gegenteil: Die sinnlosen Wiener Volksbefragungen und die vielen wählereinlullenden Gratis-Festln der Stadt Wien mit ihren Betrieben in den letzten Monaten haben insgesamt ein Vermögen gekostet. Und das muss wieder rein und das wird natürlich in Form von stark erhöhten Gebühren einkassiert werden, natürlich erst nach der Wahl. Und auch dazu sage ich: So soll und darf es nicht weitergehen in Wien!

Aber wie auch immer Sie werte Leserinnen und Leser über die einzelnen Parteien in Wien denken: Ich bin ein unverbesserlicher Demokrat. Also schimpfen oder auf wienerisch “raunzen” allein genügt nicht:

Wer etwas bewirken, verändern oder aber auch bewahren will, kann dies nur mit dem Gebrauch seines Wahlrechts:

Und auch wenn Wahlen selten was verändern: Gehen sie zur Wahl, bestimmen Sie Ihre Zukunft mit! Und entscheiden Sie mit, ob weiterhin eine einzige Partei mit Narrenfreiheit über Wien regieren soll oder nicht! Seien Sie ein mündiger und verantwortungsbewusster Staatsbürger und geben Sie am 10.10.2010 Ihre Stimme ab! Nur wer mitwählt, hat das Recht, auch zu kritisieren.

Ich wünsche Wien und allen seinen Bürgern von Herzen eine bessere Zukunft. Vielleicht wird das Ergebnis der Gemeinderatswahlen ja dazu beitragen.

Donnerstag, 26. August 2010, von Elmar Leimgruber

D: Abzocke an Geldautomaten geht -eingeschränkt- weiter

Österreichischer Geldautomat
Foto: © Leimgruber

Das Abheben an fremden Geldautomaten wird ab kommendem Jahr zwar günstiger. Die privaten Banken wollen die Gebühr für das Abheben mit der Girocard an Fremdautomaten auf maximal 1,95 Euro begrenzen. Wie der Bundesverband deutscher Banken, der die Privatbanken vertritt, mitteilt, wird die neue Regelung am 15. Januar 2011 in Kraft treten. Bislang verlangten deutsche Banken von ihren Kunden bis zu 10 Euro Gebühren für das Abheben bei fremden Banken.

Der deutsche Zentrale Kreditausschuss (ZKA) der Großbanken konnte sich jedoch nicht auf eine maximale Abhebegebühr verständigen. Stattdessen soll ab 15. Januar 2011 jede automatenbetreibende Bank und Sparkasse ein Kundenentgelt erheben, das den Kunden vor dem Geldabheben am Automaten angezeigt werden soll. “Jetzt sind das Bundeskartellamt und der Gesetzgeber gefordert”, kommentiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die gescheiterten Verhandlungen der Bankenbranche zu den Fremdabhebegebühren.

“Transparenz ist das eine, Willkür in der Preisgestaltung das andere”, kommentiert Manfred Westphal, Leiter Fachbreich Finanzdienstleistungen im vzbv “den faulen Kompromiss”. Die Einigung ziele eindeutig darauf ab, eine negative Entscheidung des Bundeskartellamtes und eine Gesetzesinitiative zu verhindern. Hingegen begrüßt der vzbv den Vorstoß der privaten Banken, aus der Gebührenspirale auszusteigen. “Die Höhe von 1,95 Euro zeigt, dass Banken auch mit einer solchen Obergrenze noch immer gut leben können”, sagt Manfred Westphal vor dem Hintergrund, dass eine Abhebetransaktion die Banken im Schnitt deutlich weniger als einen Euro kostet.

Seit einigen Jahren ist sowohl die bargeldlose Bezahlung mit Bankomat- bzw. EC-Karte EU-weit kostenlos möglich. Zudem darf die “eigene” Bank für Behebungen an Geldautomaten bzw. Bankomaten im EU-Raum nicht höhere Gebühren verlangen als bei einer Behebung an einer “Fremdbank” im Inland. In Folge dieser Vorschriften stiegen die Fremdgebühren bei vielen Banken erheblich an.

Die Konsumentenschutzorganisation Stiftung Warentest empfiehlt dazu, bei der Auswahl eines Girokontos darauf zu achten, dass die entsprechende Bank Automaten in Wohnortnähe oder auf dem Arbeitsweg hat. An den Automaten der eigenen Bank oder des Bankenverbundes ist das Geldabheben nämlich meist kostenlos. Kostenlose Girokonten und die jeweilige Anzahl der Geldautomaten sind online abrufbar.

Samstag, 3. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Mobilfunk: Roaminggebühren für Telefonate und Internet gesunken

Dank EU ist jetzt günstigeres Roaming angesagt
Foto: http://ec.europa.eu/

Dank neuer EU-Vorschriften gehören astronomische Rechnungen für Internetdienste im Ausland der Vergangenheit an. Seit 1. Juli müssen die europäischen Mobilfunkanbieter Kunden, deren monatliche Roaming-Gebühren 50 Euro zu überschreiten drohen, warnen und explizit ihre Zustimmung für eine Erhöhung der Rechnung einholen. Anderenfalls unterbrechen die Anbieter die Verbindung. Dies teilt die EU-Kommission mit.

Zudem wird der Höchstbetrag, den Mobilfunkunternehmen für das Herunter- oder Heraufladen von Daten erheben können, von einem Euro auf 80 Cent pro Megabyte gesenkt. Rechtzeitig zum Sommer sollen diese Obergrenzen dafür sorgen, dass Urlauber nicht ahnungslos hohe Rechnungen für Internetdienste, E-Mail und die Nutzung von Apps auf Handys produzieren.

Im März wurde bereits eine EU-Vorschrift eingeführt, die es den Kunden ermöglicht, einen monatlichen Höchstbetrag für das Datenroaming – standardmäßig 50 Euro – festzulegen. Eine weitere Erleichterung für die Kunden besteht darin, dass der Höchtspreis für ein Telefongespräch aus dem Ausland im Juli von 43 Cent auf 39 Cent pro Minute sinkt. Überdies darf für ein eingehendes Gespräch aus dem Ausland nur noch 15 Cent pro Minute anstelle der bis daher erlaubten 19 Cent berechnet werden. Alle Obergrenzen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Mobilfunkbetreiber haben außerdem nicht mehr das Recht, ihren Kunden im Ausland Gebühren für eine eingehende Voicemail zu berechnen.

Die EU hatte bereits 2007 Obergrenzen für grenzüberschreitende Mobiltelefonanrufe eingeführt, nachdem sie herausgefunden hatte, dass diese teilweise vier Mal so teuer waren wie Inlandsgespräche. Seither sind die Preise im Vergleich zu 2005 um durchschnittlich 70 % gesunken. Die Obergrenzen wurden im vergangenen Jahr auch auf Textnachrichten (SMS) und mobile Datendienste ausgeweitet.

Anfang Juni wurde der Antrag von vier großen Telekommunikationsunternehmen abgelehnt, die Obergrenzen abzuschaffen. Der Europäische Gerichtshof hielt an den Preiseinschränkungen fest, um die Verbraucher zu schützen und den reibungslosen Ablauf des Binnenmarkts zu verbessern

Im Mai 2010 hatte die österreichische Arbeiterkammer (AK) kritisiert, dass die Preise für mobiles Internet nach wie vor hoch liegen. Und bereits im März 2010 hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Preise und Leistungen der einzelnen Mobilinternetanbieter verglichen.