Mit ‘Gabriele Zgubic’ getaggte Artikel

Mittwoch, 25. Februar 2015, von Elmar Leimgruber

AK-Preismonitor: Lebensmittel in Wien immer noch teurer als in Berlin

Nach wie vor heisst es, für Lebensmittel in Wien tiefer in die Geldtasche zu greifen als in Berlin. Dies geht aus dem aktuellen AK Preismonitor hervor:  Demnach schlagen sich die günstigsten Lebensmittel hierzulande um ein Fünftel höher zu Buche als in Deutschland. Der Lebensmittel-Warenkorb (40 Produkte) war im Februar 2015 in Wien um 21 Prozent (netto 17,4 Prozent) bzw. 15,97 Euro (netto 12,30 Euro) teurer als in Berlin (D):

Der Warenkorb kostete im Februar 2015 in Wien 91,95 Euro (netto 83,17 Euro), in Berlin 75,97 Euro (netto 70,88 Euro). Preisentwicklung des Lebensmittel-Warenkorbes im Zeitraum Februar 2014 bis Februar 2015: In Wien wurde der Warenkorb um 3 Prozent (2,80 Euro) billiger, in Berlin im gleichen Zeitraum um 0,1 Prozent (8 Cent) billi- ger. Im Februar 2014 kostete der Warenkorb in Wien brutto 94,75 Euro, in Ber- lin 76,05 Euro. Der aktuelle AK Preismonitor vom Februar vergleicht die 40 preiswertesten Lebensmitteln aus jeweils acht Supermärkten und Diskontern in Wien und Berlin. “Der Preisaufschlag lässt sich nicht schönreden”, kritisiert AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.

Was in Wien deutlich teurer ist als in Berlin – sechs Preisbeispiele:

Produkt                               Wien         Berlin         Differenz*)
Mineralwasser (1 L)       0,18 Euro    0,13 Euro      36,0 %
Kartoffeln (1 kg)         0,41 Euro    0,30 Euro      37,0 %
Salatgurke (1 Stück)      0,94 Euro    0,66 Euro      42,0 %
Feinkristallzucker (1 kg) 0,99 Euro    0,68 Euro      47,0 %
Mehl (1 kg)               0,55 Euro    0,33 Euro      66,0 %
Frischmilch (1 L)         0,96 Euro    0,55 Euro      74,0 %
*) gerundet

“Durch die verhängten Geldbußen des Kartellgerichts wegen Preisabsprachen, etwa im Lebensmitteleinzelhandel, bei Molkereien und Brauereiprodukten, sehen wir uns grundsätzlich in unserer Kritik bestätigt” sagt Zgubic. “Nun ist die Regierung am Zug. Sie muss umsetzen, dass die gegenüber dem Handel bzw. dem Handel vorgelagerten Produzenten verhängten Geldbußen auch dem Konsumentenschutz zu Gute kommen.”

Zum AK Preismonitor: Die AK (Arbeiterkammer) hat 40 preiswerteste Lebensmittel in jeweils acht Supermärkten und bei Diskontern Anfang Februar in Wien und Berlin erhoben, also das mit dem günstigsten Grundpreis (etwa ein Liter, ein Kilo). Die Geschäfte in Wien: Hofer, Zielpunkt, Spar, Billa, Penny, Lidl, Merkur und Interspar. Die Geschäfte in Berlin:  Aldi, Netto, Edeka Center, Rewe, Kaiser’s, Lidl, Penny und Real. Alle Preise wurden inklusive Mehrwertsteuer erhoben (Österreich 10 bzw. 20 Prozent; Deutschland 7 bzw. 19 Prozent). Aktionen wurden berücksichtigt, nicht aber Kundenkarten- oder Mengen-Vorteilspreise.

Der vollständige Preisvergleich ist hier abrufbar.

 

Mittwoch, 10. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

EU plant Verbesserung von “außergerichtlichen” Konsumentenrechten

In Zukunft soll es nach den Plänen der EU für Konsumenten viel einfacher werden, auch über außergerichtliche Schlichtungsstellen zu seinem Recht zu kommen. Wer Probleme mit einem Vertragsunternehmen beim Kauf eines mangelhaften Produkts hat, weil das Unternehmen die Gewährleistungsansprüche nicht erfüllt, soll nach den Plänen der EU künftig schneller seine Rechte wahren können.

Der EU-Entwurf hat aber einige Mängel und muss daher nachgebessert werden, fordert die Arbeiterkammer (AK):

- Die Schlichtungsstellen müssen wirklich unabhängig sein und dürfen nicht von Unternehmen selbst oder Branchenverbänden eingerichtet werden.
-Die Ansprüche der Konsumenten dürfen nicht verjähren – der Weg zum Gericht muss gewahrt bleiben.
- Auch die Informationspflicht der Unternehmen bleibt auf der Strecke. Die Unternehmen müssen laut Entwurf nur dann über die verfügbaren Schlichtungsstellen informieren, wenn sie sich einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren unterwerfen. Wer aber eine außergerichtliche Streitlösung sucht, dem muss trotzdem der Gang zum Gericht offen bleiben. Dazu ist es notwendig, dass mit Einleitung des Schlichtungsverfahrens die strittigen Ansprüche nicht verjähren.

Die Mitgliedsstaaten sollen laut AK zur Schaffung von außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen (ADR) verpflichtet werden. Zusätzlich soll noch eine Online-Plattform geschaffen werden, an die sich VerbraucherInnen wenden können, um an die richtige Schlichtungsstelle zu gelangen. Ausgenommen davon sollen nur Verträge über Gesundheitsdienstleistungen und Fort- und Weiterbildung sein, wenn sie staatlich finanziert werden.

 

Sonntag, 6. Mai 2012, von Elmar Leimgruber

AK fordert EU-weites Gratis-Konto für alle

Ein Gratis-Girokonto muss EU-weit selbstverständlich werden. Dies fordert die österreichische Arbeiterkammer (AK): Es muss endlich ein verbindliches Recht auf ein Girokonto für alle VerbraucherInnen kommen. Die AK verlangt von der EU Kommission einen konkreten Gesetzesvorschlag. Ohne Girokonto sind die Menschen vom wirtschaftlichen Leben praktisch ausgeschlossen, ist die AK überzeugt.

Österreichische Banken sollen endlich ihre gesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen und Basiskonto flächendeckend anbieten: “Es ist zwar erfreulich, dass einige Banken in Österreich Spezialkonten anbieten. Die grundsätzliche Problematik des flächendeckenden Angebots von Basiskonten kann damit aber nicht nachhaltig gelöst werden, weil mit der Kontoeröffnung oft bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen verknüpft sind”, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik:

Wer kein Konto hat, zahlt doppelt drauf: etwa durch hohe Spesen bei Überweisungen mit Zahlscheinen und man hat es auch am Arbeitsmarkt schwerer. In Österreich sind rund 150.000 Personen ohne Konto. Es kommt wahrscheinlich täglich vor, dass Banken eine Kontoeröffnung verweigern – auch wenn nur ein Habenkonto angefragt wird. Begründet wird das häufig damit, dass ein “Negativeintrag” in einer Liste eines Gläubigerschutzverbandes oder einer Wirtschaftsauskunftei vorliegt. Die größten Probleme bei der Eröffnung eines Girokontos haben Wenigverdiener, sozial benachteiligte und verschuldete Personen.

“Auf EU-Ebene wurden schon viele Studien und Konsultation durchgeführt, um den Bedarf zu überprüfen. Bisher gibt es nur eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten – das ist uns zu wenig”, betont Zgubic. Die Kommission hat nun wieder
Fragen zum Thema vorgelegt – sie sind ähnlich und ohnehin schon inden vergangen Jahren bereits mehrfach und eindeutig beantwortet worden. Die AK lehnt die Möglichkeit ab, dass eine einzige Sonderbank für soziale Bankdienstleistungen zuständig sein kann. “Das kann zu Nachteilen für die Kunden führen, weil damit die Menschen
gebrandmarkt werden können und nicht überall in ländlichen Gebieten das Angebot gewährleistet wäre”, sagt Zgubic.

Donnerstag, 15. März 2012, von Elmar Leimgruber

Heute ist der 50. Weltverbrauchertag – VKI bietet kostenlose Online-Dienste

Der Weltverbrauchertag, der sich heute zum mittlerweile 50. Mal jährt, steht dieses Jahr ganz im Zeichen echter Wahlfreiheit und Transparenz bei Finanzdienstleistungen. Daher bietet der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) heute online kostenlosen Zugang zu ausgewählten Finanztests und -reports sowie Leseproben zu den KONSUMENT-Büchern “Private Pensionsvorsorge”, “Achtung Finanzfalle!” und einen “Polizzen-Check”.

“Die langfristig ,richtige’ Wahl zwischen unterschiedlichen Anlage- oder Versicherungsprodukten lässt sich nur dann treffen, wenn relevante Informationen wie Kosten oder Ausschlüsse ausreichend kommuniziert werden bzw. klar ersichtlich ist, was Konsumenten für das jeweilige Produkt tatsächlich bekommen. Häufig ist es aber so – und das zeigen auch unterschiedlichste Erhebungen des Vereins für Konsumenteninformation immer wieder – dass Anlage- oder Versicherungsprodukte nicht nur äußerst komplex sind, sondern auch hohe Kosten ins Gewicht fallen können, die für Konsumenten auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich waren”, kritisiert Franz Floss, Geschäftsführer des Vereins fürs Konsumentenformation (VKI).In Deutschland sind ab 1. April 2012 freie Finanzvermittler und Vermögensverwalter dazu verpflichtet, ihren Kunden für jedes Angebot kurze und verständliche Informationsblätter auszuhändigen. Außerdem müssen sie künftig ihre Provisionen offenlegen, die sie bei einem Verkaufsabschluss erhalten. Mit dem Gesetz soll der graue Kapitalmarkt besser überwacht werden. Zum Weltverbrauchertag am 15. März lädt die deutsche Stiftung Warentest zu einem Online-Quiz mit Gewinnspiel zum Thema Geld und Finanzen.

“Starke Konsumentenschutzgesetze sind wichtig. Aber laufende Anpassungen und Verbesserungen sind ebenso wesentlich. Auch deshalb, weil Firmen sehr erfinderisch sind und immer wieder mit neuen Tricks auf den Markt kommen”, betont Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Wien Konsumentenpolitik zum heutigen Weltverbrauchertag.  Ein guter Schutz ist, die Konsumentinnen und Konsumenten aufzuklären und zu informieren, aber noch besser sind mehr Rechte.: So fordert die AK (Arbeiterkammer) unter anderem einen “Beipackzettel” für alle Spar- und Veranlagungsprodukte, transparente Bankspesen sowie ein Verbot von Werbeanrufen und Internetabzocken.

Der Weltverbrauchertag geht auf eine Rede von John F. Kennedy vor 50 Jahren zurück, in der er vor dem amerikanischen Kongress grundlegende Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten verkündet hat, die bis heute im Wesentlichen ihre Gültigkeit behalten haben: Schutz vor Gesundheitsrisiken, vor Irreführung, Schutz der wirtschaftlichen Interessen einschließlich der Wahlfreiheit, Zugang zu Gericht und schließlich das Recht, sich zu organisieren.

Mittwoch, 7. Dezember 2011, von Elmar Leimgruber

Ihr Recht bei Ratenkauf, Gutscheinen und beim Umtausch von Geschenken

Auch das “Christkind” kann nicht alles wissen und so können zu Weihnachten unter dem Christbaum leicht die “falschen” Geschenke liegen. Wer schon beim Geschenkeinkauf für Weihnachten unschlüssig ist, sollte vielleicht eher zu Gutscheinen greifen, rät die Arbeiterkammer (AK). Aber Achtung: bei Umtausch, Gutscheinen oder Einkaufen im Netz lauern Fallen”, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik.

Beim Umtausch gilt: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. “Der Konsument muss den Umtausch vorab ausdrücklich vereinbaren”, sagt Zgubic. Ist der Händler von sich aus dazu bereit, ist das Recht auf den Umtausch auf der Rechnung vermerkt. Umtauschen heißt eine andere Ware aussuchen – Bargeld gibt es meistens nicht zurück. Wer nicht gleich etwas Passendes findet, erhält einen Gutschein.

Für Gutscheine gibt es kein Bargeld. “Mit Gutscheinen können Sie Waren aus dem aktuellen Angebot kaufen”, betont Zgubic. “Ist der
Gutschein mehr wert, als das Produkt kostet, gibt’s für den Rest meistens einen neuen.” Geht eine Firma pleite, kann der Gutschein wertlos werden. Gutscheine gelten in der Regel 30 Jahre lang – außer sie sind zeitlich befristet.

geht ein technisches Gerät kaputt, haben Kosumenten “einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren nach dem Kauf”, erklärt Zgubic und diese gilt ausnahmslos für alle Produkte: “Der Händler muss defekte Waren kostenlos reparieren oder austauschen, letztlich den Preis mindern oder das Geld zurückgeben. Zgubic rät: “Heben Sie immer die Rechnung auf. Sie können problemlos beweisen, wann und wo Sie die Ware gekauft haben.”

Geschenke per Mausklick sind beliebt. “Bestellen Sie das erste Mal bei einem Ihnen unbekannten Händler, schauen Sie genau auf die
Geschäftsbedingungen und Firmenangaben wie Name, Adresse, Mail, Telefonnummer”, empfiehlt Zgubic. “Auch ein Blick auf Versandspesen
und das Rücktrittsrecht kann nicht schaden.” Bei Online-Käufen gibt es ein Rücktrittsrecht bis zu sieben Werktage (Samstag nicht mitgezählt) ab Vertragsabschluss. Es gibt Ausnahmen – etwa bei entsiegelten CDs und DVDs oder bei Tickets gibt es kein Rücktrittsrecht. Werden Konsumenten über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist auf bis zu drei Monate.

Gerade rund um Weihnachten wird gerne mit Ratenkauf geworben: “Heute kaufen, später zahlen.” Zgubic rät “zur Vorsicht, da Ratenkäufe zu den teuersten Krediten zählen.” Die effektiven Jahreszinssätze – inklusive aller Kosten – machen bis zu 20 Prozent aus. Prüfen Sie, ob Sie sich die Rate wirklich leisten können. Vergleichen Sie andere Finanzierungen, wenn Sie eine Anschaffung unbedingt brauchen”, sagt Zgubic. Wichtig ist, immer nach dem zu zahlenden Gesamtbetrag zu fragen. Wer eine Rate nicht pünktlich zahlen kann, muss mit saftigen Verzugszinsen und Mahnspesen rechnen.