Mit ‘Flugzeuge’ getaggte Artikel

Donnerstag, 15. Juni 2017, von Elmar Leimgruber

Seit heute (15.6.2016) ist (fast) Schluss mit Roaming-Gebühren in der EU

Handy-Telefonierer im europäischen Ausland können sich freuen: Ab heute, 15. Juni 2017, gelten EU-weit neue Roaming-Regeln, die es ermöglichen, im Eu-Ausland ohne Zusatzkosten zu telefonieren und zu SMS-sen. Das Internet-Surfen im EU-Ausland ist künftig ebenfalls inklusive, allerdings mit Einschränkungen.

Und: Wer vom EU-Heimatland aus in ein anderes EU-Land telefoniert (ist nicht Roaming!), muss künftig wohl mehr bezahlen. Außerdem wird befürchtet, dass die Inlandstarife durch die Mobilfunkbetreuer erhöht werden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) fasst die wichtigsten Punkte zum neuen EU-Grundsatz „Roam like at Home“ zusammen:

1.       Als (internationales) Roaming gelten nur Telefonate, SMS und Datenübertragungen im Ausland, eingewählt in einem Mobilfunknetz des Reiselandes. Telefonieren von Österreich ins Ausland ist kein Roaming, vom Ausland (siehe Punkt 2.) nach Österreich aber schon.

2.       Die neue Roaming-Regelung gilt für die EU und für Liechtenstein, Island und Norwegen. Die Neuregelung gilt aber NICHT in der Schweiz oder in der Türkei und genausowenig in den USA oder anderen Staaten. Auch auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen gelten die Regelungen der Roaming-Verordnung nicht, es können hier daher enorme Kosten entstehen.

3.       Es gilt prinzipiell der Grundsatz „Roam like at Home“: Das bedeutet, dass die im Tarifpaket inkludierten Freieinheiten im EU-Ausland wie zuhause genutzt werden können. Bei Tarifen ohne inkludierte Einheiten fallen für verbrauchte Minuten, SMS und MB die gleichen Kosten wie im Inland an (maximal darf der Preis in ein anderes österreichisches Netz, falls dies unterschiedlich verrechnet wird, verrechnet werden).

4.       Bei manchen Tarifen kann es jedoch für Datenroaming Volumenbegrenzungen („Fair Use Limits“) geben, die nach einer Formel für jeden Tarif individuell berechnet werden. Darüber, ob es für den Tarif ein Limit gibt und wenn ja, wie hoch das Datenvolumen ist, das der Konsument im EU-Ausland aufschlagsfrei nutzen kann, muss der Anbieter den Konsumenten informieren. Wenn das Volumen ausgeschöpft ist, muss der Betreiber eine Information per SMS schicken.

5.       Zudem gilt wie bisher, dass Betreiber eine Kostengrenze für Datenroaming bei höchstens 60 Euro anbieten müssen. Sind 80 bzw. 100 Prozent dieser Kostengrenze verbraucht, muss der Anbieter den Konsumenten per SMS benachrichtigen. In dieser Nachricht steht, was getan werden muss, um Datenroaming weiter nutzen zu können. Ansonsten werden Datendienste bis zum Ende der Rechnungsperiode gesperrt.

6.       Die “Fair Use Policy“ soll es den Betreibern ermöglichen, Missbrauch zu verhindern: Der Anbieter kann zur Verhinderung einer missbräuchlichen Nutzung von Roamingdiensten einen Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich bzw. eine stabile Bindung nach Österreich verlangen. Dieser kann z. B. durch Meldezettel, Nachweis einer Vollzeitbeschäftigung oder Studiumsbestätigung erfolgen. Wer sich überwiegend (mehr als zwei Monate im Beobachtungszeitraum von vier Monaten) im EU-Ausland aufhält und die SIM-Karte überwiegend im EU-Ausland nutzt, wird vom Betreiber darauf hingewiesen und hat dann die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen sein Nutzerverhalten zu ändern, sonst können zusätzliche Kosten anfallen. Dem gleichgestellt sind eine lange SIM-Inaktivität mit vorwiegender oder ausschließlicher Nutzung im EU-Ausland bzw. Verträge für mehrere SIM-Karten und deren aufeinanderfolgende Nutzung durch denselben Kunden.

7.       Telekomunternehmen können auch Tarife ohne Auslandsnutzung anbieten. Diese SIM-Karten funktionieren im Ausland gar nicht. Erkundigen Sie sich daher vor Vertragsabschluss darüber, ob Ihr Vertrag Roaming inkludiert.

Sonntag, 30. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Grösstes Passagierflugzeug Airbus A380 landet in Wien – Besichtigungen möglich

Airbus A380
Foto: © Jens Görlich , CGI- lufthansa.de

Der neue Airbus A380 von Lufthansa landet am kommenden Mittwoch für einen Kurzbesuch am Flughafen Wien. Besichtigungen sind möglich. Dieses Flugzeug ist mit einer Länge von 73 Metern und einer Spannweite von knapp 80 Metern das größte zivile Langstreckenflugzeug der Welt und der erste moderne Jet mit zwei durchgehenden Decks.

Unterhalb des Hauptdecks liegt der Frachtraum, der sich ebenfalls über die gesamte Rumpflänge erstreckt. Der Airbus A380 zeichnet sich durch viele nützliche Innovationen aus: Größere Passagier- und Frachtkapazitäten, eine höhere Reichweite, die Non-Stop-Flüge ermöglicht und zudem einen, laut Airbus geringeren Lärmpegel als eine Boeing 747. Diese Vorteile kommen nicht nur den Passagieren und Airlines zugute, sondern auch den Flughäfen und deren Anwohnern.

Airbus A380
Foto: © J. Jodar airbus.de

Der Flughafen Wien erwartet die Landung des Airbus zwischen 10.30 Uhr und 11.00 Uhr, Start und Weiterflug sollen um 13.00 Uhr erfolgen. Für Interessierte, die den Besuch des Airbus A380 live erleben möchten, bietet der Flughafen Wien zahlreiche Möglichkeiten: So führt das VISITAIR Center in der Zeit von 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr eigene A380-Rundfahrten durch, bei denen man direkt am Vorfeld einen Blick auf den Airbus werfen kann. Der Flughafen Wien bietet diese speziellen VISITAIR Touren kostenlos an. Die Anmeldung erfolgt unter 01/7007-22150.

Einen hervorragenden Blick auf die Position des A380 am Flughafen-Vorfeld bietet außerdem das Parkhaus 4. Während der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist laut Flughafen das Abstellen der Fahrzeuge im Parkhaus 4 kostenlos.

Donnerstag, 25. Februar 2010, von Elmar Leimgruber

Staat muss technische Sicherheit im Eisenbahnbetrieb garantieren

Diese “Rostkarosse” befuhr im Herbst 2009 als Hochgeschwindigkeitszug EuroStar die Strecke Bozen-Rom (siehe dazu meinen Kommentar) Foto: © Leimgruber

Achsrisse beim ICE, Radbrüche und Bremsprobleme bei der Berliner S-Bahn, Verdacht auf Baupfusch an ICE-Trassen. Anlässlich der jüngsten Sicherheitsmängel bei der Deutschen Bahn AG (DB) fordert der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine bessere Aufsicht des Staatskonzerns Deutsche Bahn (DB).
“Mein Auto muss ich auch alle zwei Jahre vom TÜV überprüfen lassen. Für die Bahn sind solche unabhängigen Prüfungen nicht vorgeschrieben”, moniert vzbv-Vorstand Gerd Billen die aktuelle Rechtslage. Die Rahmenbedingungen der Instandhaltung und Wartung der Fern- und Nahverkehrszüge bleiben den Betreibern meist selbst überlassen, also der Deutschen Bahn AG oder eines anderen Bahnunternehmens. Für das ‚Wann‘ oder ‚Wie‘ der Überprüfung gibt es keine konkreten Anforderungen. “Das muss sich dringend ändern, die Sicherheit der Fahrgäste hat oberste Priorität”, drängt Billen auf die Etablierung klarer Anforderungen an die Qualitätssicherung. Nur dies schaffe Vertrauen bei den Kunden.

In vielen Fällen wird das zuständige Eisenbahnbundesamt erst bei konkreten Hinweisen auf eine Sicherheitslücke aktiv. Darüber hinaus müsse der Staat als Eigentümer der Bahn die Angemessenheit des Mitteleinsatzes gewährleisten und diese transparent machen. “Es kann nicht sein, dass Tochterunternehmen bei Sicherheitsvorkehrungen kürzen, um die Bilanz der Mutter aufzuhübschen”, so Billen. Wozu das führt, könne exemplarisch am Beispiel der Berliner S-Bahn verfolgt werden. Für eine noch unbestimmte Zeit müssen die Fahrgäste der Bahn-Tochter mit einem eingeschränkten Zugverkehr zurechtkommen. “Zum Glück hatten die Pannen bisher keine gravierenden Unfälle zur Folge”, resümiert Billen.

Dasselbe gilt natürlich für alle Bahnen zumindest europaweit, wo man sich als Konsument einfach darauf lassen können muss, dass alles passt. Wenn -was sehr erwünscht ist- die Menschen zunehmend auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen sollen, dann müssen diese auch auch sicher sein sein. Und diese müssen auch -zumindest in technischer Hinsicht- unter der Kontrolle der jeweiligen Staaten bleiben, um maximale Sicherheit für die Kunden zu garantieren.

Wünschenwert wäre zudem eine Art technische Supervisor-Funktion der Staaten in bezug auch auf alle Flugzeuge, die auf ihrem Territorium operieren.