Mit ‘Finanzvermittler’ getaggte Artikel

Dienstag, 16. März 2010, von Elmar Leimgruber

Weltverbrauchertag: Strengere Gesetze für Banken und Finanzvermittler gefordert

Der vzbv zerschrettert falsche Versprechungen und ungenügende Produktinformationen

“Weg mit dem Finanzschrott!” und “Verbraucherschutz in die Finanzaufsicht” fordert der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) anlässlich des Weltverbrauchertages 2010. Kaputte Autos landen auf dem Schrottplatz, Haushaltsmüll auf der Müllkippe, Chemieabfälle auf der Sondermülldeponie. Finanzschrott dagegen landet immer wieder unkontrolliert bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Mindestens 20 Milliarden Euro verlieren sie jährlich durch teure und schlechte Finanzprodukte und fehlerhafte Beratung. “Um dies in Zukunft zu verhindern, brauchen wir eine verbraucherorientierte Reform der Finanzaufsicht und strengere Regeln für Banken und Finanzvermittler,” schreibt der vzbv.

“Die Finanzaufsicht hat derzeit keinen gesetzlichen Auftrag, den Geld- und Anlagenmarkt aus Verbrauchersicht unter die Lupe zu nehmen. Deshalb landet der Finanzschrott bei den Verbrauchern,” erklärte der Vorstand Gerd Billen und schredderte öffentlich in Sichtweite von Kanzleramt und Bundestag “Finanzschrott”, unter anderem mangelhafte Produktinformationen, falsche Versprechungen und unvorteilhafte Finanzprodukte.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes sind daher dringend insbesondere folgende Punkte zum Schutz der Verbraucher umzusetzen:

  • Verbraucherschutz als Aufsichtsziel: Die Finanzaufsicht muss den gesetzlichen Auftrag erhalten, sich aktiv um den Verbraucherschutz zu kümmern.
  • Aufsichtslücken schließen: Der gesamte Finanzmarkt, auch der Graue Kapitalmarkt, ist der Aufsicht zu unterstellen.
  • Beschwerderecht: Bei besonders gravierenden Missständen müssen Verbraucherorganisationen die Finanzaufsicht zum Handeln bewegen können.
  • Kontrolle des Verkaufs: Die Finanzaufsicht muss kontrollieren, ob Verkäufer von Finanzprodukten mit ihren Kunden fair umgehen.
  • Verkaufsverbot: Die Finanzaufsicht muss gefährliche Finanzprodukte vom Publikumsverkauf ausschließen können.