Mit ‘EU-Parlament’ getaggte Artikel

Dienstag, 30. August 2011, von Elmar Leimgruber

Finalisten für europäischen Lux-Filmpreis stehen fest

Die Finalisten des europäischen LUX-Filmpreises stehen fest
Foto: Europaparlament

Die Finalisten des europäischen LUX-Filmpreises 2011 stehen fest: Wie das EU-Parlament bestätigt, werden die Filme – eine europäische Koproduktion und Beiträge aus Griechenland und Frankreich – ab Ende August auf dem Filmfestival in Venedig gezeigt. In die Endauswahl gelangten der griechische Film “Attenberg” von Athina Rachel Tsangari, der sozialkritische Film “Les Neiges du Kilimandjaro” von Robert Guédiguian aus Frankreich und die schwedisch-französisch-belgische Koproduktion “Play” von Ruben Östlund.

Die Filme werden zwischen dem 31. August und dem 9. September auf dem Filmfestival in Venedig gezeigt.Die EU-Abgeordneten können die Beiträge ab Oktober einige Wochen lang sehen, um sich für einen Favoriten zu entscheiden. Mitte November wird der Gewinner vom Parlament gewählt und am 16. November bekanntgegeben. Die Verleihung des LUX-Preises findet dann in Straßburg statt.

Zum Inhalt der Filme:
“Attenberg” handelt vom Leben der 23-jährigen Marina, die mit ihrem Vater, einem Architekten, in einer griechischen Küstenstadt lebt. Distanziert beobachte sie ihre Umgebung und die Menschen, die ihr nahestehen, und versucht, mit den Herausforderungen des Lebens umzugehen.

In “Les neiges du Kilimandjaro” wird Michel und Marie-Claire auf brutale Weise das Geld für eine seit langem geplante Reise zum Kilimandscharo geraubt. Noch schmerzhafter als der Verlust aber ist die Wahrheit über die Täter.

Gewaltfrei gelang es einer Gruppe junger Migranten im schwedischen Götheburg, mehrere Jahre lang andere Kinder auszurauben. In “Play” verwendet Regisseur Ruben Östland diese wahre Begebenheit, um Sprache und Rollenverhalten der Jugendlichen zu durchleuchten.

Montag, 8. August 2011, von Elmar Leimgruber

Zucker-Ersatz Stevia vor Zulassung in der EU?

Stevia-Pflanze (Stevia Rebaudiana)
Foto: CC Sten Porse

Der in der Europäischen Union (EU) über Jahrzehnte verpöhnte und verbotene Zuckerersatzstoff Stevia könnte schon bald in Europa offiziell als solcher zu haben sein. Die  EU-Mitgliedstaaten haben nun einen Vorschlag der EU-Kommission angenommen, den Süßstoff in mehreren Lebensmittelprodukten einzusetzen. Produkte die den Zuckersatz Stevia erhalten, könnten demnach vielleicht schon im kommenden Jahr europaweit  auf den Markt gelangen. Bislang aber ist die Nutzung von Stevia-Blättern oder Teeauszügen als Süßungsmittel in Lebensmitteln in der EU nicht zugelassen und daher auch der Handel mit dergleichen Produkten verboten.

Und der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnt: “Bevor Sie sich damit Ihren Tee versüßen: Das Kraut stand lange unter Verdacht, krebserregend und erbgutverändernd zu wirken. Für die Reinsubstanzen, die in einem aufwendigen Verfahren extrahiert werden, gibt es diese Gesundheitsbedenken nicht mehr. Für die möglicherweise enthaltenen Begleitsubstanzen bleiben sie bestehen, hier sind die Forschungen noch nicht abgeschlossen. Daher bitte keine Ernährungsexperimente mit Stevia aus dem eigenen Blumentopf!”

Die süßenden Substanzen der südamerikanischen Stevia-Pflanze sind bis zu 300 mal so intensiv wie herkömmlicher Zucker und könnten daher anstelle des bislang meist verwendeten umstrittenen Aspartam (E 951) als natürlicher Süßstoff in kalorienreduzierten Softdrinks eingesetzt werden. Während Befürworter von Stevia lange Zeit hindurch in einer “Verschwörung” der “Zuckerlobby” den Grund für eine Nichtzulassung des Süssstoffs vermutete (obwohl ausgerechnet der Megakonzern Coca Cola bereits 2007 24 Patente auf der Basis von Stevia als Süßstoff eingereicht hatte), hielten sie Kritiker für gesundheitsschädlich und auch aufgrund ihres aufdringlichen Eigengeschmacks für ungeeignet als Lebensmittel. Tatsächlich aber wurde die Zulassung im Bereich der EU deswegen so lange verweigert, weil Steviolglykoside lebensmittelrechtlich zu den Lebensmittelzusatzstoffen gehören und laut der strengen EU-Gesetzgebung im Lebensmittelrecht ein Lebensmittelzusatzstoff für den Verbraucher einen Nutzen bringen muss.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte die ursprünglich aus Paraguay stammende (und dort übrigens als Süßstoff auch erst seit 2007 zugelassene) Stevia bereits 2010 als gesundheitlich unbedenklich bewertet, die empfohlene tägliche unbedenkliche Aufnahme jedoch auf vier Milligramm Steviol-Glykosiden pro Kilogramm Körpergewicht begrenzt. Nach der Entscheidung auf der Ebene der Mitgliedstaaten wird sich das Europäische Parlament mit dem pflanzlichen Süßungsmittel befassen. Eine Zulassung könnte Ende des Jahres erfolgen.

 

Freitag, 8. Juli 2011, von Elmar Leimgruber

EU beschließt sehr bescheidene Lebensmittelkennzeichnung

Das EU-Parlament hat eine solche Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln verhindert
Foto: foodwatch.de

EU-Parlament:

Das Europaparlament will nach eigenen Angaben, dass die Verbraucher -nun besser informiert- gezieltere Entscheidungen beim Kauf von Lebensmitteln treffen können. Daher wurde die neue Lebensmittelkennzeichnungverordnung beschlossen, welche von Verbraucherschützern als viel zu wenig weitreichend scharf kritisiert wird.

Unter anderem müssen künftig zwar der Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in Zukunft deutlich sichtbar auf Lebensmittelverpackungen angegeben werden, aber die von vielen Verbraucherschützern geforderte Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln kommt nicht. Informationen über Allergene müssen jedoch künftig auch für unverpackte Lebensmittel gegeben werden, so zum Beispiel für Lebensmittel in Restaurants oder in Kantinen. 

Die Angabe des Herkunftslands ist derzeit nur für Rindfleisch, Honig, Olivenöl und frisches Obst und Gemüse verpflichtend und für den Fall, wenn eine Nichtangabe irreführend wäre. Wie vom Parlament gefordert, wird die Verpflichtung nun auch für  frisches Schweine-, Schaf-, Ziegenfleisch und Geflügel gelten.  Zudem müssen Lebensmittelimitate, wie beispielsweise “Analogkäse” als solche gekennzeichnet werden. Wurde eine Zutat, die normalerweise zu erwarten wäre, ersetzt, muss dies künftig deutlich auf der Vorderseite der Packung in einer prominenten Schriftgröße und neben der Marke angegeben werden. Auch “aus Fleischstücken zusammengefügtes” Fleisch und  ”aus Fischstücken zusammengefügter Fisch” müssen künftig als solche gekennzeichnet werden. Die neuen Richtlinien, die von der Lebensmittelindustrie großzügig erst in fünf Jahren umgesetzt werden müssen, wurden im EU-Parlament mit 606 Ja-Stimmen gegen 46 Nein-Stimmen bei 26 Enthaltungen angenommen.

So ampelgekennzeichnet müsste ein Produkt im Supermarkt laut Konsumentenschützern sein
Foto: foodwatch.de

Konsumentenschützer:

Der Kaloriengehalt und sechs Nährstoffe müssen zwar zukünftig ausgewiesen werden – aber nur auf der Rückseite der Produkte, kritisiert die deutsche Stiftung Warentest. Auch bei der Kennzeichnung von alkoholischen Getränken (Zutaten müssen weiterhin nicht angegeben werden) und Transfettsäuren (die ebenfalls nicht deklariert werden müssen) hätten die Regelungen verbraucherfreundlicher ausfallen können. Dass für weitere Fleischarten wie Wild oder Kaninchen, Milch und Milchprodukte sowie für Fleisch, Obst und Gemüse als Zutat, zum Beispiel in Wurst und Fertiggerichten keine Angabe des Herkunftslandes angegeben werrden muss, ist für die Stiftung Warentest ebenfalls unbefriedigend.

“Gewinner ist die Lebensmittelindustrie. Sie hat sich mit ihren Forderungen durchsetzen können. Verbraucher hingegen können auch weiterhin ganz legal betrogen werden,” reagieren hingegen die Verbraucherschützer von foodwatch: “Hersteller können weiterhin deutlich sichtbar mit “Fitness” und “leichten Zwischenmahlzeiten” werben – und die Nährwerte auf der Rückseite im Kleingedruckten verstecken.” Die Lebensmittelindustrie habe sich die Verhinderung der Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln “rund 1 Mrd. Euro kosten lassen”.

Nur bei Frischfleisch soll zudem die Angabe der Herkunft Pflicht werden. Verbraucher erfahren also weiterhin nicht, wo die Kühe auf der Weide standen, deren Milch sie kaufen, oder woher das Fleisch stammt, aus dem die Wurst hergestellt wurde. Langfristig aber wird an verständlichen und gut sichtbaren Informationen auf Lebensmittel-Verpackungen kein Weg vorbei führen. “Dafür setzen wir uns weiterhin entschieden ein,” verspricht foodwatch.

Lebensmittelindustrie:

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft hingegen begrüßt die endgültige Einigung auf eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung in Europa. Der Präsident des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), Werner Wolf, zeigte sich erfreut über die neuen Richtlinien und vor allem darüber, dass die so genannte Lebensmittel-Ampel nicht kommt: “Es ist ein Signal der Vernunft, dass Lebensmittel auch in Zukunft nicht in ‘gut’ oder ‘schlecht’ eingeteilt werden. Schließlich hat in einer ausgewogenen Ernährung jedes Lebensmittel seinen Platz.” Die Lebensmittelwirtschaft werde sich dafür einsetzen, das Verständnis der Verbraucher bei der Nährwertkennzeichnung weiter zu stärken, so Wolf.

“Absolut überzogen ist die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch,” kritisiert Paulus Stuller, Bundesinnungsmeister der Lebensmittelgewerbe in Österreich: “Das neue EU-Kennzeichnungsrecht ist eine Gratwanderung zwischen Wünschenswertem und Machbarem” und “die Kennzeichnungspflicht bedeutet eine überschießende bürokratische Belastung für die gesamte Wertschöpfungskette,” so Stuller.

 

Donnerstag, 12. Mai 2011, von Elmar Leimgruber

EU-Parlament und -Kommission beschließen gemeinsames Lobbyisten-Register

Künftig müssen EU-Abgeordnete im Anhang ihrer legislativen Berichte einen “”legislativen Fußabdruck” hinterlassen, also ihre Kontakte zu Lobbyisten nennen: Das EU-Parlament hat am 11. Mai 2011 einem gemeinsamen Register von Parlament und EU-Kommission für Lobbyisten und andere Interessengruppen zugestimmt. Zudem wird der Ministerrat aufgefordert, an dem Register teilzunehmen, das nach Ansicht der Abgeordneten verpflichtend sein sollte. Parlament und Kommission konnten sich jedoch nicht drüber einigen, dass die Registrierung verpflichtend wird. Um eine Akkreditierung im Europäischen Parlament zu erhalten, bleibt eine Registrierung allerdings zwingend notwendig.

Ein gemeinsames Register der beiden Institutionen wird nach Ansicht der Abgeordneten die Transparenz erhöhen. Da alle Informationen an einem Ort gefunden werden können, sind die Bürger leichter in der Lage festzustellen, welche Akteure sich in Kontakt mit den Organen befinden. Das System wird auch die Aufgaben der Interessenvertreter erleichtern, die sich lediglich einmal registrieren müssen.

Das sogenannte “Transparenz-Register” wird die beiden bereits existierenden Register, eines des Parlaments und eines der Kommission, zu einem gemeinsamen Register zusammenführen. Dies haben beide Institutionen im November 2010 beschlossen. Der Änderung des Namens des Registers in “Transparenz-Register” – anstelle des ursprünglichen Namens “Lobbyisten-Register” – wird es etwa Denkfabriken (“think tanks”) oder Organisationen, die Kirchen oder religiöse Gemeinschaften repräsentieren, leichter machen, dem Register beizutreten.

“Das Transparenz-Register ist ein wichtiger Schritt vorwärts in unserem Kampf für eine saubere und verantwortliche Entscheidungsfindung in der Europäischen Union. Wir brauchen Überzeugungsarbeit und Lobbygruppen, um zu wissen, welche Auswirkungen unsere Gesetzgebung auf verschiedene Gruppen von Menschen und Unternehmen haben könnte, aber wir müssen sicher stellen, dass niemand Entscheidungen durch unerlaubte Mittel beeinflusst”, sagte Parlamentspräsident Jerzy Buzek. Der Berichterstatter Carlo Casini (EVP, Italien) sagte in der Debatte am Dienstag, dass die angenommenen Texte “ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz sind”. Er fügte hinzu, dass dies ein eindeutiger Hinweis auf unsere Verpflichtung zu den Werten der Transparenz sei.

Das EU-Parlament hat seit 1998 ein Lobbyregister, die Kommission seit 2008. In einer Entschließung aus dem Jahr 2008 hat das Parlament ein gemeinsames Register gefordert, auch für den Ministerrat. Parlament und Kommission haben anschließend eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, und sich im November 2010 auf die Modalitäten eines gemeinsamen Registers geeinigt. Das gemeinsame Register soll im Juni 2011 online zugänglich sein.

Beide Berichte wurden per Handzeichen angenommen.

Mittwoch, 23. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

EU: Fahrgäste im Autobusfernverkehr erhalten mehr Rechte

Busbahnhof Wien Südtiroler Platz

Die Passagierrechte bei Reisen in Flugzeugen, der Bahn und auf Schiffen wurden bereits -wie berichtet- geklärt. Nun gibts neue Rechte auch für Benützer von internationalen Buslinien: Das Europäische Parlament im Februar 2011 beschlossen, den Fahrgästen im innereuropäischen Autobusfernverkehr ebenfalls mehr Rechte zuzusprechen. Die neuen Bestimmungen treten in zwei Jahren in Kraft; in gewissen Fällen können die Mitgliedsstaaten aber noch vier Jahre eine Befreiung erhalten, um die neuen Vorschriften voll umsetzen zu können.

Den Reisenden im Autobusfernverkehr in der Europäischen Union wird in der Zukunft auch bei der Stornierung von Busverbindungen, bei Überbelegungen und bei Verspätungen von über zwei Stunden ein Schadensersatz zustehen, nachdem das Europäische Parlament auf seiner Sitzung am 15. Februar in Straßburg die EU-Verordnung zur Regelung der Fahrgastrechte für den Busverkehr verabschiedet hat. Die Verordnung schreibt den Gesellschaften für Autobusfernverkehr bei Fahrstrecken von mehr als 250 Kilometer vor, in welchen Fällen den Fahrgästen eine Kompensation zusteht.

Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden oder wenn die Busgesellschaft ihren Linienbus nicht sicher starten kann, kann der Fahrgast zwischen der Rückerstattung des vollen Fahrpreises und einer Alternativstrecke wählen, um sein Reiseziel zu erreichen. Das ist auch dann der Fall, wenn der Fahrgast, der über eine gültige Fahrkarte verfügt, im Bus keinen Platz mehr bekommt, wenn die Busgesellschaft eine Überbelegung zu verantworten hat.

Bietet die Gesellschaft nur eine Kostenerstattung an, hat der Fahrgast auch Schadensersatzanspruch in Höhe des halben Fahrpreises. Bei einer Fahrzeit von mehr als drei Stunden hat der Betreiber die Fahrgäste mit Speisen und Getränke zu versorgen, vorausgesetzt der Linienbus hat mehr als eineinhalb Stunden Verspätung. Bei gewissen Verspätungen oder Stornierungen hat die Busgesellschaft auch das Hotelzimmer des Fahrgastes für höchstens zwei Übernachtungen zu tragen. Von diesen Verpflichtungen werden die Gesellschaften im Falle von extremen Witterungsbedingungen und Naturkatastrophen befreit. Fahrgäste können ausserdem bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks mit einer Kompensation rechnen. Die Busgesellschaft ist verpflichtet, Schäden am Gepäck bis zu einer Höhe von 1.200 Euro zu erstatten.

Die Rechtvorschrift gewährt zudem den Gehbehinderten und den Behinderten im Allgemeinen besonderen Schutz. Falls ihre Gehhilfen und mobilitätsfördernden Gegenstände während der Reise beschädigt werden, gibt es für die dafür zustehende Schadenserstattung keine Obergrenze. Die Verordnung untersagt auch die Diskriminierung von Fahrgästen: an den Endstationen und Haltestellen haben die Liniengesellschaften den gehbehinderten Fahrgästen Hilfe zu gewähren. Das Verbot einer negativen Diskriminierung schreibt auch die unentgeltliche Beförderung der mobilitätsfördernden Ausrüstung vor. Diese Verordnung gilt auch bei Strecken von unter 250 Kilometern, ebenso wie auch die umfassende Informationder Fahrgäste sowie das Fahrgastrecht, Beschwerden einzulegen.

Mittwoch, 13. Oktober 2010, von Elmar Leimgruber

Europaparlament sucht Praktikanten

Europa ruft
Foto: © Leimgruber

Noch bis zum 15. Oktober können sich junge Hochschulabsolventen für fünfmonatige bezahlte Praktika beim Europäischen Parlament (EP) bewerben, die im März 2011 beginnen. Das Parlament kann nur etwa einem von Zwanzig Bewerbern einen Platz anbieten, insgesamt nimmt das EP mehrere hundert Praktikanten jährlich auf. Im Jahr bewerben sich fast fünftausend Hochschulabsolventen für ein bezahltes, fünfmonatiges Praktikum in der Parlamentsverwaltung in Brüssel oder Luxemburg.

Für ein bezahltes Praktikum ist ein abgeschlossenes Studium Voraussetzung. Neben den bezahlten Praktika bewerben sich fast drei Tausend junge Erwachsene für ein unbezahltes ein- bis viermonatiges Praktikum. Voraussetzung ist das Abitur, Priorität wird Bewerbern gegeben, für die im Rahmen von Studium oder Ausbildung ein Praktikum vorgeschrieben ist. Besondere Praktika bietet das Parlament angehenden Übersetzern und Dolmetschern an. Außerdem gibt es seit Kurzem ein spezielles Praktikumsprogramm für Menschen mit Behinderungen. Die Praktika beginnen im März oder Oktober.

Auch viele Abgeordneten-Büros in Brüssel und den Wahlkreisen (z.T. auch in Straßburg) nehmen regelmäßig Praktikanten auf. Die Anforderungen und Möglichkeiten variieren. Wer sich für ein Praktikum bei einem Abgeordneten interessiert, sollte sich direkt mit dem jeweiligen Büro in Verbindung setzten bzw. sich dort bewerben. Und die EU-Kommission nimmt ebenfalls jährlich mehrere hundert Praktikanten auf. Weitere Möglichkeiten bieten Interesseverbände, Politikberatungsfirmen, internationale Kanzleien, Nichtstaatliche Organisationen, Ländervertretungen.

Aus Deutschland kommen laut EP in der Regel fünfmal so viele Anfragen, wie aus Österreich, wobei die Italiener Tabellenführer bei der Anzahl eingereichter Anträge sind. “Die Zahl der Praktikanten, die wir annehmen können, hängt von den vorhandenen Finanzmitteln und der Aufnahmekapazität der Dienststellen ab, d.h. wie viel Büroplatz sie haben und wie viele Praktikanten sie sinnvoll begleiten können”, so das Praktikantenbüro des Parlaments.

Samstag, 31. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Europäisches Parlament fördert Medienprojekte

Die Europafahne am Wiener Rathaus
Foto: © Leimgruber

Das Europäische Parlament fördert Medienprojekte mit EU-Bezug. Für solche Projekte kann finanzielle Unterstützung beantragt werden, wie das Information des EU-Parlaments für Österreich mitteilt. Rund fünf Millionen Euro stehen 2011 demnach für die Förderung von Fernseh- und Radioprogrammen sowie für Internet-Projekte zur Verfügung.

Der Lissabonner Vertrag hat nicht nur die Rolle des Europäischen Parlaments in der EU-Gesetzgebung gestärkt, sondern auch neue Möglichkeiten der aktiven Teilnahme von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern am demokratischen Prozess eröffnet. Deshalb ist es ein zentrales Anliegen des Europäischen Parlaments, Kommunikationsprojekte zu fördern und damit die Partizipation an der europäischen Öffentlichkeit zu unterstützen.

Eine Teilfinanzierung durch das Europäische Parlament wird für Medienprojekte vergeben, die europäische Themen in besonderer Weise hervorheben und diskutieren. Dazu zählen insbesondere auch Projekte, welche die Rolle des Europäischen Parlaments als demokratisch gewählte Volksvertretung von Bürgerinnen und Bürgern aus 27 Mitgliedsstaaten zum Thema haben.

Die Ausschreibung ist im Internet unter www.europarl.europa.eu/tenders/grants.htm abrufbar. Projektvorschläge können noch bis 18. Oktober unter
http://www.europarl.europa.eu/tenders/subventions_call_proposal_2011.htm eingereicht werden. Die Bekanntgabe der geförderten Projekte erfolgt im Dezember.

Dienstag, 15. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Verbraucherorganisationen und Arbeiterkammer fordern Ampel-Kennzeichnung bei Lebensmitteln

Der AK Ampelrechner online: http://ak-ampelrechner.at/

Die EU Verbraucherinformations-Verordnung regelt die Lebensmittel-Kennzeichnung neu. Am 16. Juni, stimmt das EU Parlament in erster Lesung darüber ab. Die Lebensmittel-Kennzeichnung soll leicht auffindbar, klar und verständlich sein, daher muss die Ampelkennzeichnung eingeführt werden, fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Österreichische Arbeiterkammer (AK) und die deutsche Verbraucherorganisation foodwach.

Positiv ist, dass trotz Einwand der Lebensmittelwirtschaft alle derzeit vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente bleiben, da sie für die Information der Konsumenten unerlässlich sind. Auch dass Mindestschriftgrößen vorgesehen werden, für die sich die AK eingesetzt hat, wird die Lesbarkeit der Kennzeichnung verbessern. “Gut, dass endlich einheitliche Regeln bei der Etikett-Mindestschriftgröße kommen und dass die Nährwertkennzeichnung verpflichtend wird,” erklärt AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl: “Von den EU-Parlamentariern verlangen wir, dass sie sich für eine konsumentenfreundliche Nährwertkennzeichnung in Form einer farblichen Ernährungsampel einsetzen“. Außerdem sollten Herkunftsland und bei offen verkaufter Ware zusätzlich auch alle Zutaten angegeben werden, verlangt Schöffl.

Die einfache, verlässliche und verständliche Art der Nährwertkennzeichnung sollte in Form einer Ampelkennzeichnung sein, insbesondere für Produkte, bei denen der Konsument den Zucker- oder Fettgehalt nicht so leicht erkennt, also etwa bei Fertiggerichten, Snacks, Sandwiches, zuckerhältigen Erfrischungsgetränken. Die Ernährungsampel informiert in Farbe über Fett, gesättigte Fette, Zucker und Salz – rot heißt viel, gelb moderat und grün wenig. Die Ampel sollte auf der Vorderseite des Produkts sein. Der Konsument soll auf einen Blick sehen können, ob das Produkt ein Fit- oder ein Schlappmacher ist, so die Arbeiterkammer, die einen Ampelrechner online anbietet.

Ein Bündnis der deutschen Organisationen Verbraucherzentrale Bundesverband, der GKV-Spitzenverband, die AOK, die Bundesärztekammer, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die Deutsche Herzstiftung, die Deutsche Adipositas-Gesellschaft sowie die Gesamtorganisation diabetesDE spricht sich laut Aussendung des vzbv ebenfalls für die Einführung der Ampelkennzeichnung aus. Das von der Lebensmittelwirtschaft präferierte sogenannte GDA-Modell, bei dem für Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz der Anteil einer Portion am Tagesbedarf dargestellt wird, lehnen die Verbraucher- und Gesundheitsverbände hingegen ab, da es laut wissenschaftlichen Untersuchungen schwer verständlich ist.

Ernährungswissenschaftler haben anhand der Erfahrungswerte aus  Großbritannien belegt, dass die Ampel am besten verstanden wird, erklärt foodwatch. Auch Wirtschaftswissenschaftler sprechen sich inzwischen für die Ampel  aus. Und auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) stellt in  seinem jüngst erschienenen Wochenbericht (Nr. 22) fest: “Die Ampel  erreicht die Verbraucher am besten.” Und folgert daraus: “Die Politik sollte einer farblichen Gestaltung der Nährwert-Angaben den Vorzug  geben.”

Die einzigen Stimmen gegen die Ampelkennzeichnung kommen aus der  Lebensmittelbranche, erklärt foodwatch: “Die Lebensmittelmultis und ihre Lobbyorganisationen zittern vor der Abstimmung im Europaparlament. Mit der Ampel würde ihnen niemand mehr ihre dreisten Werbeversprechen von Fitness und Gesundheit für überzuckerte, fettige Industrieprodukte abnehmen”, so der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.

Kritisch sieht die AK am EU-Entwurf auch, dass es noch keine zwingende Kennzeichnung der Herkunft gibt. „Das ist konsumentenunfreundlich. Konsumenten ist es für ihre Kaufentscheidung wichtig, woher das Produkt und seine wesentlichen Bestandteile sind. Das belegen auch unsere Tests“, sagt Schöffl, „wir erwarten uns hier, dass uns hier die Parlamentarier klar unterstützen.“

Bei der Kennzeichnung offen abgegebener Produkte beanstandet die AK, dass nur allergieauslösende Zutaten und der Zusatzstoff Schwefeldioxid zwingend angegeben wird. Die AK verlangt, dass bei offen verkauften Waren über die Zutaten informiert werden muss.