Mit ‘EU-Gesetzgebung’ getaggte Artikel

Donnerstag, 29. März 2012, von Elmar Leimgruber

EU-Gesetzgebung: Bürger bestimmen ab 1. April mit

Ab dem 1. April 2012 haben Millionen EU-Bürger die Möglichkeit die EU-Gesetzgebung mitzugestalten; gut zehn Jahre nachdem der Antrag erstmalig gestellt wurde. Auf einer Pressekonferenz mit Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič und dem dänischen Minister für Europaangelegenheiten Nicolaï Wammen, stellte EP-Präsident Martin Schulz die neue Bürgerinitiative vor.

Die Europäische Bürgerinitiative macht es möglich, dass sich eine Million EU-Bürgerinnen und -Bürger unmittelbar an der Entwicklung von Strategien der EU beteiligen, indem sie die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Der Leitfaden zur Vorgehensweise von Bürgeninitiativen dazu ist hier downloadbar.

“Ich kenne Fälle, in denen Unterschriftenlisten und Initiativen eine politische Richtung gänzlich ändern konnten”, erklärt EP-Präsident Schulz. “Es ist großartig, dass Bürger nun direkt in der Lage sind wichtige Aspekte zur Gesetzgebung beizutragen”. Er warnte allerdings auch, dass “wir keine unrealistischen Hoffnungen wecken wollen”. Auf die Frage bezüglich eines potentiellen Eingriffs von Lobbygruppen betont Schulz: “Wir möchten uns keine Illusionen machen. Es muss sichergestellt werden, dass der Prozess transparent bleibt. Es dürfte jedoch recht einfach festzustellen sein, ob wirtschaftliche Interessen hinter einer Initiative stecken”.

Mittwoch, 9. November 2011, von Elmar Leimgruber

EU will härtere Gesetze gegen Sexualverbrechen an Kindern

Österreichs Justizministerin Beatrix Karl

Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zu härterer Gesetzgebung bei Sexualverbrechen an Kindern sowie zum Löschen von Kinderpornoseiten im Internet hat das EU-Parlament kürzlich beschlossen. Die Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie, auf die sich Europaabgeordnete und Innenminister der Mitgliedstaaten bereits geeinigt haben, wird EU-weite Bestimmungen zur Prävention, Strafverfolgung von Tätern und zum Opferschutz einführen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in ihre jeweilige nationale Gesetzgebung zu übersetzen.

Null Toleranz für Gewalt gegen Kinder will Österreichs Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) bereits jetzt mit ihrem Kinderschutzpaket rechtlich fixieren: In der Strafgesetznovelle 2011 sind strengere Strafen für Gewalt gegen Kinder, das Verbot von Cyber-Grooming, sowie eine Nachschärfung beim Thema Kinderpornographie enthalten. Außerdem wird die Liste von jenen Delikten erweitert, die, obwohl im Ausland begangen, in Österreich strafbar sind. So sollen in Zukunft die österreichischen Strafgesetze ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bei Genitalverstümmelung und schwerer Nötigung gelten: Dazu zählen auch Zwangsverheiratungen. Der Strafrahmen hierfür beträgt künftig bis zu fünf Jahre Haft.

Der neu beschlossene Text der verpflichtenden EU-Richtlinie zum Kinderschutz schlägt konkret Mindesthöchststrafen für 20 Straftaten vor – weit mehr als gewöhnlich in der EU-Gesetzgebung. Die Abgeordneten setzten sich für härtere Strafen innerhalb der EU ein, insbesondere in Missbrauchsfällen von Vertrauenspersonen oder Personen mit Entscheidungsbefugnis über oder Einfluss auf das Kind, wie zum Beispiel Familienmitglieder, Erziehungsberechtigte oder Lehrer, oder im Fall des Missbrauchs von besonders gefährdeten Kindern, beispielsweise mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Kinder in die Prostitution oder zu sexuellen Handlungen zu zwingen, wird beispielsweise mit mindestens 10 Jahren Gefängnis bestraft. Produzenten von Kinderpornographie erwartet eine Gefängnisstrafe von mindestens drei Jahren, und sich pornographisches Material von Kindern im Internet anzusehen, wird mit mindestens einen Jahr bestraft.

Cyber-Grooming, die Anfreundung eines Erwachsenen mit einem Kind über das Internet mit dem Ziel, es zu treffen und sexuell zu missbrauchen, wird EU-weit zu einer Straftat, ebenso pädophiler Sextourismus, sowohl wenn die Straftat in einem der Mitgliedstaaten als auch wenn sie von einem EU-Bürger im Ausland begangen wird. EU-Mitgliedstaaten müssen zudem sicherstellen, dass Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten und sich auf Servern in ihrem Hoheitsgebiet befinden, unverzüglich entfernt werden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen sie die entsprechenden Seiten innerhalb ihres Gebiets blockieren. Die Maßnahmen zur Sperrung der Webseiten müssen transparenten Verfahren folgen und angemessene Sicherheitsklauseln beinhalten.

Da etwa 20 Prozent der Sexualstraftäter nach ihrer Verurteilung weitere Straftaten begehen, schreibt die neue verpflichtende EU-Richtlinie vor, dass verurteilte Straftäter “zeitweise oder dauerhaft daran gehindert werden sollen, berufliche Tätigkeiten auszuüben, die direkten und regelmäßigen Kontakt mit Kindern beinhalten”. Mitgliedstaaten dürfen daher künftig weiterreichende Maßnahmen wie beispielsweise die Erfassung von verurteilten Tätern in Sexualstraftäter-Registern ergreifen. Arbeitgeber erhalten zudem das Recht, wenn sie jemanden einstellen, Informationen über Verurteilungen für sexuelle Straftaten an Kinder anzufordern.

Diese legislative Resolution wurde im EU-Parlament mit 541 Ja-Stimmen, 2 Gegen-Stimmen und 31 Enthaltungen angenommen. Sie wird voraussichtlich vor Ende des Jahres auch vom Ministerrat offiziell angenommen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in die jeweilige Gesetzgebung ihres Landes umzusetzen.

Samstag, 31. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Europäisches Parlament fördert Medienprojekte

Die Europafahne am Wiener Rathaus
Foto: © Leimgruber

Das Europäische Parlament fördert Medienprojekte mit EU-Bezug. Für solche Projekte kann finanzielle Unterstützung beantragt werden, wie das Information des EU-Parlaments für Österreich mitteilt. Rund fünf Millionen Euro stehen 2011 demnach für die Förderung von Fernseh- und Radioprogrammen sowie für Internet-Projekte zur Verfügung.

Der Lissabonner Vertrag hat nicht nur die Rolle des Europäischen Parlaments in der EU-Gesetzgebung gestärkt, sondern auch neue Möglichkeiten der aktiven Teilnahme von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern am demokratischen Prozess eröffnet. Deshalb ist es ein zentrales Anliegen des Europäischen Parlaments, Kommunikationsprojekte zu fördern und damit die Partizipation an der europäischen Öffentlichkeit zu unterstützen.

Eine Teilfinanzierung durch das Europäische Parlament wird für Medienprojekte vergeben, die europäische Themen in besonderer Weise hervorheben und diskutieren. Dazu zählen insbesondere auch Projekte, welche die Rolle des Europäischen Parlaments als demokratisch gewählte Volksvertretung von Bürgerinnen und Bürgern aus 27 Mitgliedsstaaten zum Thema haben.

Die Ausschreibung ist im Internet unter www.europarl.europa.eu/tenders/grants.htm abrufbar. Projektvorschläge können noch bis 18. Oktober unter
http://www.europarl.europa.eu/tenders/subventions_call_proposal_2011.htm eingereicht werden. Die Bekanntgabe der geförderten Projekte erfolgt im Dezember.