Mit ‘Betriebsrat’ getaggte Artikel

Donnerstag, 13. August 2015, von Elmar Leimgruber

Sicherheit für Fahrgäste: ÖBB-Betriebsrat fordert Zugbegleiter in S-Bahnen

Dass S-Bahnen in Österreich meist schaffnerlos unterwegs sind, verunsichert schon seit längerer Zeit nicht nur viele Bahnkunden, sondern ruft mittlerweile auch den Betriebsrat der ÖBB auf den Plan: Weil diese “Einsparungen” Service und Sicherheit der Fahrgäste gefährdeten, fordert der ÖBB-Betriebsrat nun Zugbegleiter auch in den S-Bahnen.

Wenn selbst ein ÖBB-Sprecher bloss den allerersten Einstieg als sicher bezeichne, sei es höchst an der Zeit, gewisse “Sparmaßnahmen” zu überdenken:

“Es war absehbar, dass sich die Beschwerden der Fahrgäste häufen werden”, erklärt ÖBB-Konzernbetriebsratsvorsitzender Roman Hebenstreit. “Das ist die direkte Folge von Sparmaßnahmen, die wir BetriebsrätInnen immer schon kritisiert haben”, betont der Gewerkschafter. Laut den Aussagen des ÖBB-Pressesprechers in der Wiener Zeitung sei nur bei der ersten Tür ein sicherer Aus- und Einstieg möglich, weil hier der Triebwagen vom Lokführer noch überblickt wird – es stellt sich die Frage, was dies für den hinteren Zugteil bedeutet? “Ohne Zugbegleiter ist dort offenbar kein sicherer Fahrgastwechsel gewährleistet. Dieses Eingeständnis deutet auf ein umgehend zu lösendes Problem hin”, so Hebenstreit.

“Wenig überrascht” zeigt sich Hebenstreit über die Kritik an den ÖBB im heute veröffentlichten Bericht der “Wiener Zeitung” über das Reisen mit Kinderwägen in den S-Bahn-Garnituren der Baureihe 4020. “Früher gab es in diesen Zügen ZugbegleiterInnen, die die Züge am Bahnsteig überblickt haben, den Fahrgästen mit Kinderwägen beim Ein- und Aussteigen behilflich sein konnten und somit für den sicheren Fahrgastwechsel sorgten”, erinnert Hebenstreit.

Darüber hinaus sorgen ZugbegleiterInnen auch während der Fahrt für Ordnung und die Sicherheit der Fahrgäste, etwa im Fall von Übergriffen oder Vandalismus. Diese wichtige Position sei in der Vergangenheit jedoch durch das Diktat der leeren Kassen gerade im Wiener S-Bahn-Bereich in weiten Teilen dem Sparstift zum Opfer gefallen. Das Ergebnis ist eine Verschlechterung der Servicequalität für die KundInnen, wie der Zeitungsbericht beweist. “Unsere Position als Belegschaftsvertretung ist eindeutig: Wir fordern, dass die Züge wieder mit ZugbegleiterInnen besetzt werden.” Erste Gespräche mit dem Unternehmen haben bereits stattgefunden, jedoch sei noch kein Ergebnis erzielt worden.

Donnerstag, 2. September 2010, von Elmar Leimgruber

Arbeitszeugnis darf Erlangen einer neuen Stelle nicht erschweren

Die aktuelle “Schluck die Krot net” -Aktion der AK

Ein Dienstzeugnis ist oft entscheidend, ob man eine neue Arbeitstelle erhält oder nicht und daher darf es laut Arbeiterkammer (AK) per Gesetz in Inhalt und Form nichts enthalten, was es Arbeitnehmern erschwert, einen neuen Job zu bekommen. Gerade in qualifizierten Zeugnissen kann sich aber – hinter auf den ersten Blick positiven Formulierungen – eine Botschaft verstecken, die letztendlich eine negative Wertung ermöglicht. “Mitunter sind diese Geheimcodes nur für geübte Augen zu entschlüsseln”, erklärt AK Arbeitsrechtsexperte Günter Köstelbauer und empfiehlt eine Überprüfung durch die AK.

Jeder Arbeitnehmer hat auf Verlangen bei Beendigung eines Dienstverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (= Endzeugnis). Die Kosten der Ausstellung hat der Arbeitgeber zu tragen. Allerdings sind Aufbau und Formulierung Sache des Arbeitgebers, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Zeugnisaussteller muss das Zeugnis unterschreiben. Arbeitnehmer haben jedoch keinen Anspruch auf ein Zeugnis, das Angaben über die Qualität der Leistungen enthält (sgn. qualifiziertes Dienstzeugnis).

Das Gesetz sieht ein einfaches Dienstzeugnis vor, das allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers, die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit zu enthalten hat. Aus der Beschreibung der Tätigkeit muss sich der Zeugnisleser ein klares Bild machen können, welche Arbeiten der Arbeitnehmer erbracht hat. Hat sich der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers während des Dienstverhältnisses geändert, sind sämtliche Tätigkeiten aufzulisten. Eine inner- oder überbetriebliche Funktion als Interessensvertreter (Betriebsrat, Gewerkschaft) darf im Zeugnis nicht erwähnt werden. Im Zweifelsfall sollten Arbeitnehmer ihre Dienstzeugnisse durch die AK überprüfen lassen. Findet sich ein “Pferdefuß” darin, kann man jederzeit vom Recht Gebrauch machen, ein korrekt ausgestelltes Dienstzeugnis zu verlangen – je nach Kollektivvertragsregelung auch bis zu 30 Jahre rückwirkend.

Ein qualifiziertes Dienstzeugnis ist hier downloadbar, ein einfaches Dienstzeugnis hier.
Und hier noch die häufigsten 10 Geheimcodes und ihre Übersetzung:

1. Schulnote 1 = Superlativ, wo immer möglich
Ein uneingeschränkt positives Zeugnis spart nicht mit Superlativen: Mitarbeiter, die laut Dienstzeugnis “zur vollsten Zufriedenheit” gearbeitet haben, sind vom ehemaligen Dienstgeber mit der Note 1 bedacht worden. Alle anderen Formulierungen gelten bereits als Makel.

2. “Frau M. hat sich stets bemüht”
Klartext: Bemüht hat sie sich ja, aber das Ergebnis ist fraglich.

3. “Beim Projekt XY hat sich Herr S. mit ganzer Kraft eingesetzt… ”
Klartext: Herr S. hat sich nur bei dem einen Projekt ins Zeug gelegt.

4. “Frau L. hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten eingesetzt …”
Klartext: Der Rahmen war derartig eng, dass nur für wenige Fähigkeiten Platz war.

5. “Herr B. hat sich stets als integrative, kommunikationsstarke Persönlichkeit ins Team eingebracht”
Klartext: Vor lauter Plaudern ist er kaum mehr zum Arbeiten gekommen.

6. “Frau A. verfügte über Fachwissen und zeigte großes Selbstvertrauen”
Klartext: Große Klappe, wenig dahinter.

7. “Herr R. hat die übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt”
Klartext: Ordnungsgemäß schon, aber sonst zeigte er nur wenig Eigeninitiative.

8. “Frau P. war stets mit Interesse und Begeisterung bei der Sache”
Klartext: Euphorie allein ist kein Erfolgsgarant.

9. “Herr Z. trug durch seine Geselligkeit zum guten Betriebsklima bei”
Klartext: Er tratscht viel.

10. “Frau K. setzte sich insbesondere für die Belange der Belegschaft ein”
Klartext: Eine Mitarbeiterin, die sich nicht alles gefallen lässt.