Mit ‘bedarfsorientierte Mindestsicherung’ getaggte Artikel

Dienstag, 16. März 2010, von Elmar Leimgruber

Es gibt keine Wahl zwischen Arbeit und Mindestsicherung (Info+Kommentar)

Die österreichische Bundesregierung hat bei der heutigen Sitzung des Ministerrates für Menschen in Notlagen die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung von 744 Euro für Singles und 1116 für Paare (zuzüglich 134 Euro pro Kind) monatlich beschlossen. Zudem sollen künftig alle Bezieher von (das sind derzeit etwa 270.000 Menschen) Sozialhilfe, Notstandshilfe und anderen Sozialleistungen für die Ärmsten eine Krankenversicherung erhalten. Aber: “Es gibt keine Wahlmöglichkeit zwischen Arbeit und Mindestsicherung”, sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) beim anschließenden Pressefoyer:

Das Ziel einer Mindestsicherung könne niemals sein, dass jemand ohne Arbeit lebe, denn “Arbeit ist für Selbstwertgefühl und Menschenwürde unerlässlich.” Die Mindestsicherung sei eine konkrete Maßnahme zur Armutsbekämpfung, aber auch zur Wiedereingliederung von Menschen in den Prozess der Erwerbsarbeit, erklärte der Kanzler.

Im Falle einer Nichtbereitschaft zum Arbeiten können künftig alle Bezüge gestrichen werden. Zudem dürfen Bewerber nur ein “Vermögen” bis zu einer Höhe von 3720 Euro besitzen und “unangemessene” Wohnungen und Autos (sofern sie nicht arbeitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung benötigt werden) müssen veräussert werden, bevor man eine solche Grundsicherung beziehen kann.

“Der Termin 1. September kann sicher eingehalten werden, wenn das nötige Wollen dahinter steht”, betonte indes Caritas-Präsident Franz Küberl und appellierte an die Länder, die Sorgen und Nöte der ärmsten Menschen in Österreich ernst zu nehmen und keine weitere Verzögerungen bei der Einführung der Mindestsicherung zuzulassen. Alles andere als Einführung mit 1. September wäre “Bankrotterklärung für den Föderalismus”, sagte Küberl.

Einen Grossteil der Kosten (etwa 160 Mio. Euro ) der bedarfsbedingten Mindestsicherung wird der Bund übernehmen, der Beitrag der Länder ist mit maximal 50 Mio. Euro begrenzt. Nach der Zustimmung zur Mindestsicherung durch die Bundesregierung sind nun noch die entsprechenden Beschlüsse der Länder ausständig, damit das Gesetz mit 1. September in Kraft treten kann.

Wer kann schon eindeutig nachweisen, ob zwei in einem Haushalt Lebende tatsächlich ein Paar sind oder sich nur aus Kostengründen eine gemeinsame Wohnung mieten? Aber eines ist klar: Wer wirklich und erwiesenermassen arm ist, darf auch in harten Zeiten nicht an unserem Sozialsystem scheitern. Und die Krankenversicherung für alle ist jedenfalls sehr lobenswert und vorbildlich.

Vorausgesetzt, dass garantiert ist, dass die neubeschlossene bedarfsorientierte Mindestsicherung dem Sozialmissbrauch nicht noch mehr Tür und Tor öffnet, begrüsse ich diese ausdrücklich.