Mit ‘Anonymität’ getaggte Artikel

Mittwoch, 17. April 2013, von Elmar Leimgruber

Deutscher Journalisten-Verband lehnt Vorratsdatenspeicherung ab

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV lehnt die geplante Abänderung des Telekommunikationsgesetzes in Richtung Vorratsdatenspeicherung entschieden ab. Aus Sicht des DJV kann der Informantenschutz in diesem Bereich bei Annahme des Gesetzes nicht gewährleistet werden. Er hat den daher Innenausschuss des Bundesrates aufgefordert, dem Plenum der Länderkammer die Ablehnung des Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft zu empfehlen.

Auch der Kompromiss zum Richtervorbehalt und zur nachträglichen Benachrichtigung Betroffener ändere nichts an der Problematik, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Nach dem Gesetz in der vorliegenden Fassung müssen Journalisten befürchten, dass Ermittlungsbehörden die elektronischen Daten ihrer Informanten leichter ausspähen können. Sie könnten dann ihre Quellen nicht mehr wirksam schützen.“ Ein Beleg dafür sei, dass bei Gefahr in Verzug die richterliche Genehmigung zur Bestandsdatenauskunft auch im Nachhinein eingeholt werden dürfe. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei es jedoch für den Quellenschutz unabdingbar, dass ein Richter angerufen werde, bevor die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Zugang zu den Quellen erhält. Das sei nicht gewährleistet. Der Bundesrat müsse dem Gesetz deshalb seine Zustimmung verweigern.

Den Gesetzgeber forderte der DJV-Vorsitzende auf, die Diskussion um die Bestandsdatenauskunft zum Anlass zu nehmen, den Informantenschutz zu stärken und Journalisten beim Zeugnisverweigerungsrecht nicht schlechter zu behandeln als Rechtsanwälte, Abgeordnete oder Geistliche. „Ob die Anonymität der Informanten von Journalisten gewahrt bleibt, darf bei Ermittlungsmaßnahmen nicht vom Einzelfall abhängen“, betont Konken.

 

Montag, 5. November 2012, von Elmar Leimgruber

Initiative Markt- und Sozialforschung e.V. warnt vor “Deutschland Umfrage”

Aktuell erhalten in Deutschland Bürgerinnen und Bürger einen Brief des “angeblich existierenden” “Instituts für Erforschung ‘Schuldenkrise der Länder’” in dem zur Teilnahme an der “Deutschland Umfrage” aufgefordert wird. In Wirklichkeit handelt es sich hier eindeutig um eine “als Umfrage getarnte Adressdatenakquise”, also um einen “Betrugsversuch”, schreibt hierzu die “Initiative Markt- und Sozialforschung e.V.”., welche vor der Teilnahme an der Deutschland Umfrage und der damit einhergehenden Preisgabe persönlicher Daten eindringlich warnt:

“Es ist davon auszugehen, dass die Daten an Dritte weiterverkauft und für Verkaufs- bzw. Werbeaktivitäten verwendet werden. Die Teilnehmenden müssen daher mit Werbepost und/oder lästigen Werbeanrufen rechnen.”

Institute und Unternehmen, die seriöse Markt- und Sozialforschung betreiben müssen ihre Kontaktdaten angeben, damit die Befragten Rückfragen stellen und sich von der Seriösität der Umfrage überzeugen können. Der Absender der Deutschland Umfrage kann nicht identifiziert werden, da nur eine Postfachadresse angegeben wird.

Bei der Deutschland Umfrage hingegen handelt es sich somit eindeutig um einen Betrugsversuch. Auf der Antwortpostkarte, die auf eigene Kosten zurückgesendet werden soll, werden nur ganz einfache Wissensfragen gestellt. Informationen über die Bürgerinnen und Bürger und ihre Meinung, die im Rahmen wissenschaftlicher Umfragen ausgewertet werden, können somit gar nicht gewonnen werden. Auch stehen diese Fragen in keinerlei Zusammenhang mit dem angekündigten Thema “Euro”.

Ein weiterer Beleg dafür, dass das angebliche “Institut für Erforschung ‘Schuldenkrise der Länder’” keine seriöse Sozialforschung betreibt: Das Anschreiben und die Antwortpostkarte beinhalten keinen Hinweis darauf, dass die persönlichen Daten nicht zu Werbe- und Verkaufszwecken genutzt und anonymisiert werden. Im Gegenteil: Die Bürgerinnen und Bürger, die die Antwortpostkarte unterschrieben zurücksenden, erklären sich mit den kleingedruckten Teilnahmebedingungen einverstanden. Diese Klausel ermöglicht es den hinter der vorgeblichen Umfrage Stehenden, die persönlichen Daten für Werbezwecke zu gebrauchen und/oder an Dritte weiter zu verkaufen.

Hinter dieser aktuellen vorgetäuschten sozialwissenschaftlichen Umfrage steht also das Anliegen, Adressdaten zu akquirieren, um diese für Werbezwecke zu nutzen. Durch eine an die Teilnahme gekoppelte vermeintliche Verlosung zahlreicher “hochwertiger” Gewinne soll zur Preisgabe persönlicher Daten verlockt werden.

Die Initiative Markt- und Sozialforschung will die Öffentlichkeit über Markt- und Sozialforschung und deren Unterschied zu Werbung und Verkauf informieren. Weitere Aufgaben sind, die Garantie von Anonymität und Datenschutz zu betonen und den Nutzen von Markt- und Sozialforschung für die Gesellschaft zu verdeutlichen. Träger der Initiative sind die Branchenverbände der Markt- und Sozialforschung: ADM, ASI, BVM und DGOF.