Mit ‘AKM’ getaggte Artikel

Freitag, 25. Januar 2013, von Elmar Leimgruber

Urheberrecht und Populismus: Streit um Festplattenabgabe

Die Streit um die so genannte Festplattenabgabe in Österreich eskaliert: Während die “Plattform für ein modernes Urheberrecht” feiert, dass die Elektro-Riesen Media Markt, Saturn und DiTech neu mit an Bord sind, ortet die IG Autoren zusammen mit anderen Verbänden billigen Populismus und wirft ihren Gegnern Panikmache und Falschinformation vor: “Das Urheberrecht eignet sich gut für Populismus und dazu, Leistungen zu verschenken, die einem nicht gehören,” betont die IG Autoren. Die Preisgestaltung habe sichtlich primär nichts mit der Festplattenabgabe zu tun:

“Der Handel hebt seit 2010 eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten ein, führt diese aber nicht an die Rechteinhaber ab.” Die Verkäufe und Beschäftigungszahlen seien deswegen nicht gesunken. Und auch in Deutschland, wo die Festplattenabgabe seit Jahren existiere, sei weder der Markt zusammengebrochen, noch gebe es höhere Endpreise als in Österreich. Und auch in Österreich verdienten die großen erwähnten Handelsriesen immer mehr, sie lebten auf Kosten der Autoren, während diese nicht berücksichtigt würden, so die IG Autoren.

“Das private Kopieren ist ein Hauptmotiv zum Kauf neuer Geräte und sichert deren Nachfrage. Ohne urheberrechtlich geschützten Content gäbe es keinen Bedarf an Geräten mit (hunderten) Gigabyte bzw. Terabyte – wie sie heute der Normalfall sind – und keine ständigen Umsatzsteigerungen und Gewinne im Elektrohandel.” Die Festplattenabgabe sei nur die pauschale Abgeltung der Privatkopie.

Für Konsumenten ist es “nicht einzusehen, dass man doppelt und dreifach belastet wird, indem man etwa legal erworbene und bezahlte Werke, etwa über Downloadplattformen wie i-Tunes kauft, herunterladet und dann noch für die notwendige Speicherung auf der Festplatte und einem Sicherungsmedium zusätzlich zur Kassa gebeten wird,” lautet hingegen der Standpunkt der Arbeiterkammer (AK) hierzu:

„Eine schlechte Methode zu prolongieren und immer neue Abgaben auf Speichermedien und Geräte zu fordern ist keine Antwort auf die Herausforderungen an ein modernes Urheberrecht. Es geht aber darum, dass es für alle Beteiligten zu einer akzeptablen Lösung kommen muss. Es muss jedenfalls mehr Transparenz und Klarheit geben. Dazu gehört auch, dass jede Art von Vergütungsmodellen von einer unabhängigen Instanz festgelegt und nicht von den Verwertungsgesellschaften autonom bestimmt werden können“, fordert Silvia Angelo, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik in der AK Wien, eine grundlegende Reform des Urheberrechts.

IG Autoren dazu: “Niemand zahlt bei der Festplattenabgabe “doppelt”. Das gekaufte Originalwerk ist nicht betroffen, hingegen jede Kopie vom Original. Diese Privatkopien sind zulässig, weil eben Gegenstand der pauschalen Vergütung. Entgeltliche Downloads auf Computern sind bereits in der Tarifhöhe berücksichtigt.” Und auch die von Wirtschaft und Handel vorgelegten Zahlen stimmten nicht: Der vereinbarte Preis pro Festplatte betrage 15 Euro (und nicht 30 Euro) und es sei mit Gesamteinnahmen von bis zu 10 Mio. und nicht mit 50 Mio. zu rechnen. Die IG Autoren wolle Gespräche mit Wirtschaftskammer und Handel, um “über zukunftsfähige Konzepte für eine Abgeltung des privaten Kopierens” zu verhandeln, diese Gespräche aber würden verweigert.

Und die eingegangenen Gelder gingen auch nicht ins Ausland und an Großkonzerne: “Gerade von der pauschalen Vergütung für die private Kopie profitieren junge österreichische Kunstschaffende. Aus 50 Prozent der Einnahmen der Leerkassettenvergütung werden Stipendien vergeben, soziale Notfälle finanziert, Nischenproduktionen gefördert oder Alterversorgungen für jene bezahlt, die sonst keine Versorgung und Unterstützung haben. Der Rest geht an die Kunstschaffenden als Urheber”, verspricht die IG Autoren. Die Festplattenabgabe diene zudem der Existenzsicherung der österreichischen Verlage mit rund 10.000 Beschäftigten. Dazu kommen 20.000 österreichische Autoren, Schriftsteller, Drehbuchautoren, Kabarettisten, Journalisten oder Wissenschaftler.

Der durchschnittliche Verwaltungsaufwand der österreichischen Verwertungsgesellschaften betrage zudem nur 11 Prozent: sie zählen zu den staatlich bestkontrollierten Einrichtungen in Österreich. 16.000 Mitglieder hat die Literar-Mechana, 18.000 Mitglieder haben die AKM und die austro mechana, 16.000 Mitglieder die Leistungsschutzgesellschaft LSG, 2.500 Mitglieder die Verwertungsgesellschaft Filmschaffende VDFS, ebenso wie die Verwertungsgesellschaft der Fotografen und Bildenden Künstler VBK.

Die Grundsatzerklärung der IG Autoren, welche hier abrufbar ist, stammt von den folgenden Verbänden der österreichischen Text-, Literatur- und Buchbranche : ARGE Österreichische Privatverlage, drehbuchFORUM Wien, Grazer Autorinnen Autorenversammlung, IG Autorinnen Autoren, IG Übersetzerinnen Übersetzer, KulturGewerkschaft GdG-KMSfB, Literar-Mechana, LVG-Literarische Vereinigung zur Wahrung der Urheberrechte, Musiker-Komponisten-AutorenGilde, Musikverleger Union Österreich, Österreichischer Schriftsteller/innenverband, Österreichischer Verlegerverband PEN-Club Österreich, Presseclub Concordia, Verband Dramatikerinnen Dramatiker, Verband der Bühnenverleger Österreichs. Und die Arbeiterkammer bietet hier einen Ratgeber zum Thema “geistiges Eigentum und Verbraucherschutz” im kostenlosen Download

Dienstag, 11. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Eiszeit zwischen GEMA und YouTube (Info und Kommentar)

GEMA-Chef Harald Heker
Foto: Jochen Zick, gema.de

Seit einem Jahr gibts nun schon andauernden Streit zwischen der deutschen Autorengesellschaft GEMA und dem zu Google gehörenden Videoportal YouTube. Die Urheber musikalischer Werke, die von YouTube genutzt werden, erhalten daher laut GEMA seit April 2009 keine Tantiemen mehr hierfür. Die GEMA hat nun die Verhandlungen über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland abgebrochen. Im Verbund mit acht weiteren internationalen Verwertungsgesellschaften möchte die GEMA ein Zeichen setzen: Musik hat ihren Wert.

Die GEMA fordert daher, begleitend zum Abbruch der Verhandlungen, gemeinsam mit acht weiteren Musikautorengesellschaften von YouTube, rund 600 der von dem Videoportal seit dem 1. April 2009 illegal genutzten Werke zu löschen bzw. den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Der internationale Verbund der Musikautorengesellschaften könnte sämtliche Werke seines Repertoires von YouTube entfernen lassen, wenn er dies wollte. Darauf wird aber mit Blick auf die Bedürfnisse der Musiknutzer und der Musikurheber verzichtet:

Die Rechteinhaber möchten nach eigenen Angaben schon, dass ihre Musik möglichst viel gehört wird – aber nur, sofern sie vom Anbieter entsprechend lizenziert ist. Das eigentliche Ziel ist also, eine angemessene Vergütung der Urheber zu erreichen und dafür mit YouTube zu einer neuen Vertragsvereinbarung zu gelangen, die für beide Seiten annehmbar ist. “Betreiber von Online-Plattformen, die mit der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie im Fall von YouTube Millionen an Werbeeinnahmen generieren, müssen dafür sorgen, dass diejenigen, die diese Werke schaffen und damit den sogenannten Content liefern, angemessen vergütet werden”, betont Harald Heker.

Zu den Mitgliedern des internationalen Verbunds mit der GEMA gehören u. a. auch die österreichische AKM, die Schweizer SUISA, die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP, BMI und SESAC, die französische SACEM und die SIAE (Italien). Gemeinsam repräsentiert dieser internationale Verbund etwa 60 Prozent des Weltrepertoires.

YouTube, dem gegenüber sich die GEMA, was die preislichen Absprachen betrifft, zu Stiellschweigen verpflichtet hat, sieht dies natürlich anders: Man sieht sich enttäuscht, beklagt die zu hohen Preisvorstellungen der GEMA, und will keinesfalls pro Seitenabruf bezahlen. Es könne nicht sein, dass man bei jedem Videoabruf Geld verliere anstatt zu verdienen.

Mit meinem eigenen Label elmadonmusic.com, als Autor und Komponist bin ich auch direkt betroffen von dem, was die Urhebergesellschaften und YouTube miteinander vereinbaren. Und trotzdem. Das Ganze finde ich einfach nur kindisch und kleinlich: Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, dass YouTube den Musikverkauf fördert und unterstützt, genauso wie es übrigens auch bei Musik-TV-Sendern der Fall ist. Ich bin schon dafür, dass YouTube auch für die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Videoss an die Urheberrechtsgesellschaften bezahlt. Natürlich. Aber es ist im Sinne jener, die Musik machen und die Musikvideos produzieren, dass ihre Vidoes von möglichst vielen gesehen werden und nach Möglichkeit auch gekauft werden.

Mal abgesehen davon, dass vom Konsumenten für jedes Fernsehgerät, jedes internetfähige Gerät, jeden Rohling und ejden Brenner sowieso Urheberrechtsabgaben bezahlt werden: Auch ich lerne über YouTube immer wieder Songs und Interpreten kennen, die mir bislang unbekannt waren. Und wenn sie mir gefallen, kaufe ich mir deren CDs. Und ich ärgere mich umso mehr, wenn ich das neueste offizielle Musikvideo einer meiner Lieblingsformationen wegen solchen Streitigkeiten wie der aktuellen, nicht auf YouTube finde. Wenn die Musikindustrie inklusive Autorengesellschaften weiter auf stur schalten, dürfen sie sich nicht wundern, wenn ihr trauriges Dauerproblem mit Raubkopien und illegalen Downloads weitere Höhepunkte erlebt.

Ich bin daher für einen “Kompromiss”: Die im letzten Jahr ausgelaufenen Verträge zwischen Urheberrechte-Verwaltern und YouTube sollten einfach ohne Abänderungen, aber mit jährlichen Inflationsanpassungen auf unbegrenzte Zeit verlängert werden; Thema erledigt. Meine Meinung.

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