“Irreführende Kennzeichnungen” auf Fertiggerichten und Packerlsuppen kritikisiert die Arbeiterkammer (AK): “Frei von Geschmacksverstärkern” sieht man zwar häufig auf Packungen, aber dies stimmt oft nicht, so die AK.
Im Essen sind dann meist Zutaten mit geschmacksverstärkender Wirkung enthalten, zum Beispiel Hefeextrakt. Eine AK-Analyse von 26 Produkten zeigt: „Ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern“ heißt nicht glutamatfrei. Positiv: Wird Hefeextrakt als glutamathältige Zutat verwendet, ist die Menge an Glutamat meist niedriger als bei direkt zugesetztem Glutamat. Die AK will mehr Klarheit bei der Kennzeichnung.
Die AK hat 26 Produkte wie Wurst, Snacks (Chips, Erdnusslocken), Tiefkühlpizza, Packerlsuppe oder Fertiggerichte von der Lebensmittelversuchsanstalt Klosterneuburg auf den Glutamatgehalt prüfen lassen. Einerseits ging es um Produkte, bei denen Glutamat als Zusatzstoff zugesetzt war. Anderseits waren es Produkte, die mit Hefeextrakt produziert wurden. Es wurde dabei ermittelt, mit wie viel Glutamat Konsumenten in diesen Produkten zu rechnen haben. Das Ergebnis zeigt: Kein Produkt, das „ohne Glutamatzusatz“ gekennzeichnet war, war frei von geschmacksverstärkenden Stoffen, weil es zum Beispiel Hefeextrakt enthält. Viele Konsumenten rechnen aber gar nicht damit, dass Hefeextrakt eine glutamathältige Zutat ist.
Glutamat als geschmacksverstärkender Zusatzstoff ist in sehr vielen verarbeiteten Produkten enthalten. Es verleiht den Lebensmitteln eine deutlich würzige Note, wird aber aufgrund der so häufigen Verwendung in der Lebensmittelindustrie von vielen Konsumenten sehr kritisch beurteilt. Es braucht jedenfalls bei der Kennzeichnung mehr Transparenz. Werden glutamathältige Stoffe wie Hefeextrakt verwendet, sollen Hersteller das nicht „verschleiern“, fordert die AK. Denn Angaben wie „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“, „ohne Glutamatzusatz“ oder „ohne künstliche Geschmacksverstärker“ sind missverständlich, da sich Konsumenten häufig ein völlig glutamatfreies Produkt erwarten.
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