Archiv für März 2015

Sonntag, 29. März 2015, von Elmar Leimgruber

4U9525-Flugzeugabsturz: Journalistenvertreter fordern Respekt in der Berichterstattung

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) und sein Medienrat erinnern in einer Aussendung an den Täter- und Opferschutz im österreichischen Medienrecht. Alle österreichischen Journalisten werden dringend ersucht, in der Berichterstattung über den stark in der Öffentlichkeit diskutierten Airbus-Absturz (4U9525), die Würde der Opfer und auch die des mutmaßlichen Täters zu gewährleisten. “Dazu gehören, die „Verpixelung“ von Fotos und Videos in denen man Personen erkennen kann und der Schutz von Namen und der Privatsphäre der Beteiligten”, betont der ÖJC. Bereits vor Tagen hatte der deutsche Journalisten Verband (DJV) die Journalisten dazu aufgefordert, in ihrer Berichterstattung über den Absturz des Germanwings-Flugzeugs Respekt vor dem Leid der Angehörigen zu zeigen.„Als österreichische Journalisten müssen wir nicht ausführlicher als die Kolleginnen und Kollegen berichten, deren Länder direkt betroffen sind“, ruft ÖJC-Präsident Fred Turnheim zur Beruhigung in der Berichterstattung über die Hintergründe, die zum tragischen Absturz des Germanwings-Airbus geführt haben, auf.

“Das vorschnelle Ziehen von Schlüssen kann nur Spekulation sein, aber nicht Teil einer seriösen Berichterstattung. Besonders schlecht für das Image von uns Journalisten ist es, wenn falsche Fotos gezeigt werden”, erklärt Turnheim: Die Wiedergabe von Ferndiagnosen selbsternannter „Experten“ ist kein Qualitätsjournalismus. Besonders in solchen tragischen Situationen ist ein behutsamer Journalismus gefragt, der nur Fakten transportiert, so Turnheim.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken: „Der Schmerz und die Trauer der Angehörigen von Absturzopfern sind unermesslich. Es verbietet sich für Journalisten, die Trauernden zu bedrängen.“ Die Grenzen der Berichterstattung gebe der Pressekodex vor. Dort heißt es: „Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.“ Konken: „Diese Richtlinie ist bindend.“Zugleich trat der DJV-Vorsitzende vereinzelt geäußerter Kritik an der Anwesenheit zahlreicher Journalisten in der Stadt Haltern am See entgegen, aus der eine Schülergruppe stammte, die unter den Absturzopfern ist: „Es steht außer Frage, dass Journalisten über die Auswirkungen der Katastrophe auf die Kleinstadt und die Schule berichten müssen. Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie.“

Donnerstag, 5. März 2015, von Elmar Leimgruber

Claus Gatterer Journalistenpreis 2015 ausgeschrieben

Der Österreichische Journalistenclub (ÖJC) schreibt den Prof. Claus Gatterer-Preis 2015 aus. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Ende der Einreichungsfrist 24. April 2015, 24.00 Uhr (Poststempel). Vorschläge für Preisträger können alle Mitglieder des Österreichischen Journalisten Clubs sowie Redaktionen aller Print- und Funkmedien in Österreich und Südtirol in deutscher und ladinischer Sprache (mit deutscher Übersetzung) einreichen.

Die Einreichungen sind zu richten an:

Österreichischer  Journalisten Club,

Kennwort “Prof. Claus Gatterer-Preis 2015″,

A-1010 Wien, Blutgasse 3.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Wiener Rufnummer 98 28 555/0.

Die Jury entscheidet am 4. Mai 2015.

Die Verleihung des Prof. Claus Gatterer-Preises 2015 findet Ende Juni 2015 statt.

Prof. Claus Gatterer-Preis-Jury 2015

Vorsitzender: Fred Turnheim

Arno Aschauer, Peter Baminger, Nina Horaczek, Mag. Helmut Kletzander, Dr. Margaretha Kopeinig, Kurt Langbein, David Lardscheider (angefragt), CR Dr. Walther Werth und Sabina Zwitter-Grilc

 

RENNERPREIS-KURATORIUM UND GATTERER-PREIS-FONDS

CASINOS AUSTRIA AG; FLUGHAFEN WIEN AG;KAPSCH AG; OBERBANK AG; RED BULL; SIEMENS AG ÖSTERREICH; WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG VIENNA INSURANCE GROUP; UNIQA.

PROF. CLAUS GATTERER GEDÄCHTNISVEREIN DES ÖJC

LAND SÜDTIROL

ÖJC-Vorstand

Präsident: Fred Turnheim

Vizepräsident:  Peter Baminger

Nina Bayer, Katharina Braun, Oswald Klotz, Florian Müller, Christian Murhammer, Harald Vaca, Peter Vyskovsky und Norbert Welzl.

 

Vergaberichtlinien

1. Der Prof. Claus Gatterer-Preis wird als höchste Auszeichnung für journalistische Leistungen vergeben, die im Sinne des Lebenswerkes von Prof. Claus Gatterer einen überdurchschnittlichen Beitrag für den österreichischen und Südtiroler Journalismus darstellen: Schutz der gesellschaftlichen Minderheiten, Verteidigung sozialer Randgruppen, Eintreten für zu Unrecht benachteiligte und missachtete Gruppen oder Personen, kritisches Bewusstsein gegen Ignoranz und Gleichgültigkeit in der Gesellschaft. Im Hinblick auf die nivellierenden Gesamttendenzen der modernen Medienlandschaft ist die kritische und eigenständige Haltung der Kandidaten an ihrem bisherigen gesamten Verhalten zu messen, wenn auch eine besondere, hervorragende journalistische Leistung die Maßgabe der Nominierung sein sollte.

2. Der Prof. Claus Gatterer-Preis kann innerhalb von zehn Jahren nur einmal an österreichische und/oder Südtiroler Journalistinnen und Journalisten aller Medien mit Ausnahme von Werbeagenturen und kommerziellen Pressestellen vergeben werden.

3. Die Preisträgerermittlung erfolgt durch eine unabhängige Jury.

Der Vorsitzende der Jury ist der Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs. Wenn weniger als fünf Jurymitglieder bei der Sitzung anwesend sind, wird die Jury vom Präsidenten des ÖJC für den 7. Werktag neuerlich einberufen. Diese Sitzung ist dann auf jeden Fall beschlussfähig.

4. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich. Die Bekanntgabe des Preisträgers erfolgt durch den Präsidenten des ÖJC. Die Durchführung der Veranstaltung zur Übergabe des Prof. Claus Gatterer-Preises obliegt dem ÖJC.

5. Die Jury entscheidet als Gremium von Einzelpersonen, die Mitglieder der Jury können sich nicht vertreten lassen.

6. Der Präsident und die Vizepräsidenten des ÖJC nehmen an der Jurysitzung mit Stimmrecht teil. Sie werden dafür von ihrem Vorstand weisungsfrei gestellt.

7. Zur Einreichung sind alle Mitglieder des ÖJC, die Redaktionen aller Printmedien, sowie Film, Funk- und elektronischer Medien in Österreich und Südtirol berechtigt. Die Jury oder einzelne Mitglieder können auch von sich aus Kandidaten nominieren, ebenso sind Eigenbewerbungen möglich. Die Nominierung muss innerhalb der Einreichfrist erfolgen und ist den Jurymitgliedern bekannt zu machen.

8. Sämtliche Einreichungen sind von der Jury in einer gemeinsamen Sitzung einzeln zu bewerten. Für die Bild- und Tonträger muss eine gemeinsame Sitzung erfolgen. Die Einreichungen müssen in deutscher Sprache erfolgen. Einreichungen in ladinischer Sprache müssen mit einer deutschen Übersetzung erfolgen.

9. Die Jury trifft ihre Wahl ohne Rücksicht auf Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, einem Verein oder Interessensgruppen der Kandidaten und mit besonderem Bedacht auf die kritische und erzieherische Funktion der Medien im Dienste der Demokratie. Die Abstimmung der Jury erfolgt geheim. Zur Vergabe des Gatterer-Preises ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Feststellung der Stimmenanzahl werden ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen mitgezählt. Im 1. Wahlgang sind die Bestgereihten nach dem Prinzip der relativ meisten Stimmen festzustellen. Sofern kein Bewerber im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erhält, ist der Preisträger durch weitere Wahlgänge aus den Bestgereihten des ersten Wahlganges zu ermitteln. Haben mehr als drei Bewerber die relativ meisten Stimmen erhalten, ist solange eine Ausscheidungswahl durchzuführen, bis die drei in die Endabstimmung kommenden Bewerber feststehen.

10. Der Preis kann nicht geteilt werden. Die Jury kann in Ausnahmefällen eine “Besondere Anerkennung” aussprechen. Diese Anerkennung wird im Rahmen der Verleihung des Prof. Claus Gatterer-Preises vom Präsidenten des ÖJC öffentlich ausgesprochen.

11. Die Aufbringung der für den Preis erforderlichen Mittel erfolgt durch die Beiträge des Dr. Karl Renner-Publizistikpreis-Kuratoriums, durch den Prof. Claus Gatterer-Preis-Fonds, den Prof. Claus Gatterer-Gedächtnisverein des ÖJC und durch das Land Südtirol.

 

Technische Hinweise:

Film- und Fernsehproduktionen bitte nur auf DVD einsenden. Hörfunksendungen nur auf Audio-CD oder USB-Stick. Kein Schriftwechsel. Der Preisträger wird mündlich verständigt. Die eingelangten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen in das Eigentum des ÖJC über.