Was macht einen Terroristen aus?

Wodurch begeht man eine terroristische Straftat? Ist jede gesetzlich strafbare Handlung (z.B. eine Besetzung) oder auch eine Demonstration vielleicht automatisch potentiell schon eine terroristische Aktion?

Ist es erst dann ein terroristischer Akt, wenn man eine vorher definierte terroristische Tat tatsächlich auch selbst durchführt? Wie ist es, wenn man sie finanziert? Ist es bereits Terrorismus, wenn man öffentlich darüber nachdenkt, dass und/oder wie eine solche Tat zu begehen wäre? Und vor allem: Ist man bereits ein Terrorist, wenn man medial dafür mobilisiert oder auch nur damit sympathisiert oder wenn man sachlich korrekt darüber berichtet?

Vergangenen Freitag endete die Begutachtungsfrist zum so genannten österreichischen Terrorismuspräventionsgesetz 2010. Die Novelle sieht vor, künftig auch die Aufforderung zu terroristischen Straftaten sowie deren “Gutheißung” unter Strafe zu stellen. Daher meine obigen Fragen dazu.

Österreichs Spezialeinheit COBRA
Foto: BMI

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) tritt in einer Aussendung vor allem der beabsichtigten Erweiterung des Katalogs terroristischer Straftaten entschieden entgegen. “Bedenklich stimmt, dass abermals rechtsstaatliche Grundsätze unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung über Bord geworfen werden”, kritisiert ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler:

Vor allem der Tatbestand der “Gutheißung” öffne potenziellem Missbrauch Tür und Tor. Laut Entwuf ist künftig der zu bestrafen, der eine terroristische Straftat in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzurufen. “Diese Strafbestimmung ist geeignet, eine offene Diskussion der Erscheinungen des Terrorismus zu erschweren”, erklärt Benn-Ibler, “und stellt daher einen Angriff auf die Meinungsfreiheit in Österreich dar”.

Es bestehe dann die Gefahr einer Pönalisierung von Auseinandersetzungen über historische, wirtschaftliche oder kulturelle Ursachen von Terroranschlägen. “Die Pönalisierung des so genannten Gutheißens terroristischer Straftaten, so verwerflich diese auch sind, schafft jedenfalls eine Gefahr, die ihre denkbaren Vorteile überwiegt”, ist Benn-Ibler besorgt über die weitreichenden Folgen. Der vorliegende Entwurf findet daher nicht die Zustimmung der Rechtsanwaltschaft.

Auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) brachte bei der Parlamentsdirektion und im Justizministerium eine Stellungnahme zur geplanten Gesetzesnovelle ein:

Er begrüßt zwar grundsätzlich den Willen des Gesetzgebers, die Vorbereitung einer terroristischen Handlung unter Strafe zu stellen. “Aus der Sicht der Journalisten bringen aber die angedachten Gesetzesänderungen einige Probleme mit sich. Besonders der § 278f „Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat“ bringt eine dramatische Einengung der Berichtsmöglichkeit für Medienmitarbeiter und gleicht einer Zensurmaßnahme.” Diese Bestimmungen machten es Journalisten nahezu unmöglich, über Missstände zu berichten.

Aufgabe des investigativen Journalismus sei aber die Aufdeckung von Missständen, wozu zum Beispiel auch “die schlampige Handhabung von Sicherheitsmaßnahmen auf einem Flughafen” gehöre. Diese Aufdeckungen hätten in der vergangenen Zeit dafür gesorgt, “dass Schwachstellen aufgrund dieser Berichte dann tatsächlich verbessert wurden und in Folge dessen vielleicht sogar zur Verhinderung eines terroristischen Anschlags beigetragen haben”.

Die COBRA im Einsatztraining
Foto: BMI

Für den ÖJC ist dieser Paragraf im Zusammenspiel mit der geplanten Verschärfung des Medienrechtes “ein weiterer Versuch, die Arbeit des Journalisten zu kriminalisieren. Journalistische Berichterstattung über gefährliche Missstände im Sicherheitswesen können mit den Tatverdacht des nicht sachlich definierbaren Begriffs „Aufreizung“ zu einer Verurteilung eines Journalisten führen”, kritisiert der ÖJC. Fachmedien, die sich mit dem Sicherheitsthemen beschäftigen wäre zudem die Existenzgrundlage entzogen, wenn nicht anhand konkreter Tatsachen über Schwachpunkte von Sicherheitseinrichtungen berichtet werden darf.

Der Journalistenclub fordert daher “die ersatzlose Streichung des Paragrafen 278f StGB, da er einerseits die Pressefreiheit drastisch einschränkt und andererseits keine Straftat und deren Vorbereitung oder aber auch die Verleitung dazu verhindern wird können”.

Ich habe zu Beginn dieses Artikel bereits einige Fragen gestellt, die meines Erachtens vor der Verabschiedung eines Gesetzes beantwortet werden müssten und die, wenn es schon zu einer Gesetzesverschärfung kommt, auf jedem Fall auch im Gesetzestext klar genannt und geregelt sein sollten. Denn es kann nicht sein, sondern stellte wohl auch eine Überforderung dar, würde man von jedem Richter erwarten, selbst von Fall zu Fall entscheiden zu müssen, was Terror ist.

Tatsächlich terroristische Handlungen (z.B. Anschläge, Morde, bewafftete Gruppenbildungen, Überfälle…) medial zu bewerben oder gutzuheissen wäre meines Erachtens vollkommen unverantwortlich. Und im Zusammenhang mit dem sogenannten investigativen Journalismus erwarte ich mir schon auch mehr Verantwortungsbewusstsein anstelle von billiger Sensationslust von Seiten mancher Medien, gerade was “Sicherheitslücken” betrifft. Um das mit einem Beispiel zu belegen: Wenn ich als wichtiges Magazin darüber berichte, dass es erstaunlich ist, dass die hochprominente Familie XY nicht nur keine Leibwächter hat, sonderen deren Haus nicht einmal alarmanlagengeschützt ist, dann wird die betroffene Familie zwar wohl rasch für Sicherheitsmassnahmen sorgen (reicht es nicht, wenn ich die Betroffenen auf ihre Sicherheitslücken aufmerksam mache? Muss ich darüber berichten?), aber vielleicht kommen diese zu spät, weil meine Story sofort Verbrecher anlockt…

Andererseits: Nur sachlich korrekt darüber zu berichten, was geschieht, bedeutet keinesfalls eine Aufforderung oder Gutheissung dessen.

Zusammengefasst: Es muss im Interesse aller (auch aller Medien) liegen, echten Terrorismus (und zuvor muss definitiv abgeklärt werden, was da alles dazugehört) zu bekämpfen, und dem weder eine Plattform noch Werbemöglichkeiten zu bieten und ihn erst recht nicht gutzuheissen. Eine objektive und sachliche mediale Berichterstattung ist ja auch niemals eine Terrorismusförderung oder gar -gutheissung.

Die Bevölkerung hat das Recht auf unzensorierte Informationen. Die freie Meinungsäusserung und die Pressefreiheit sind Grundwerte einer demokratischen Gesellschaft und dürfen also niemals zugunsten des sogenannten “Kampfes gegen den Terror” geopfert werden. Und daher sind auch gesetzliche Versuche einer Internetzensur (wie aktuell beispielsweise im angeblich liberalen Frankreich) strikt abzulehnen.

Jeder aber, der publizistisch oder anderweitig (z.B. als Unterrichtender) an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt, trägt eine überaus grosse Verantwortung, nicht nur für sich, sondern mit für all jene, die er erreicht und mitprägt. Dieser Verantwortung muss man sich -auch als Journalist- bewusst sein und gewissenhaft zugunsten des Allgemeinwohls (=das Wohl aller) handeln.

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4 Antworten zu “Was macht einen Terroristen aus?”

  1. [...] Zum Thema Pressefreiheit und Terrorismus habe ich übrigens unlängst bereits einen ausführlichen Kommentar verfasst, der auch bestens zur gestrigen Veanstaltung passt. Er ist hier abrufbar. [...]

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