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	<title>Elmar Leimgruber &#187; Versorgungsbezüge</title>
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		<title>EU-Kommission fordert Gratis-Konto</title>
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		<pubDate>Thu, 09 May 2013 22:05:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Da die Banken offenbar -entgegen dem Wunsch der Europäische Kommission 2011- keine Selbstverpflichtung zustande gebracht haben,  hat diese nun einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den verpflichtenden Zugang zu einem kostenlosen Basiskonto vorgelegt. Dank der Binnenmarktvorschriften können Banken in der gesamten Europäischen Union [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft" title="Foto-Credit: EU-Kommission Deutschland" src="http://ec.europa.eu/deutschland/images/news_pictures/economy/picture_32.jpg" alt="" width="296" height="167" /></p>
<p>Da die Banken offenbar -entgegen dem Wunsch der Europäische Kommission 2011- keine  Selbstverpflichtung zustande gebracht haben,   hat diese nun einen Vorschlag für eine  Richtlinie über die  Transparenz und die Vergleichbarkeit von  Zahlungskontogebühren, den  Wechsel von Zahlungskonten und den verpflichtenden Zugang zu  einem kostenlosen Basiskonto vorgelegt.</p>
<p>Dank der Binnenmarktvorschriften können Banken in der gesamten  Europäischen Union tätig werden und ihre Dienstleistungen  grenzüberschreitend anbieten, aber diese Mobilität spiegelt sich nicht  in der Situation der Bürger wider, die häufig nicht die Möglichkeit  haben, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen oder  problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln. Zudem zahlen die  Verbraucher für die Dienstleistungen ihrer Bank oft zu hohe Preise und  ist es nicht immer einfach, sich Klarheit über die verschiedenen  Gebühren zu verschaffen. Das will die EU-Kommission nun grundlegend ändern:<span id="more-14901"></span></p>
<p>Die Vorschläge der Kommission betreffen drei Aspekte:</p>
<ol>
<li>Vergleichbarkeit der Kontogebühren: Vereinfachung des Vergleichs der Zahlungskontogebühren von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern in der EU;</li>
<li>Wechsel des Zahlungskontos:  Einführung eines einfachen und schnellen Verfahrens für Verbraucher,  die zu einem Zahlungskonto bei einer anderen Bank oder einem anderen  Zahlungsdienstleister wechseln möchten;</li>
<li>Zugang zu Zahlungskonten: Schaffung  der Möglichkeit für EU-Verbraucher, ein Zahlungskonto zu eröffnen, ohne  einen Wohnsitz in dem Land zu haben, in dem der Dienstleister ansässig  ist. Außerdem können in Zukunft alle EU-Verbraucher unabhängig von ihrer  finanziellen Situation ein Zahlungskonto eröffnen, das ihnen  grundlegende Transaktionen wie den Erhalt ihres Gehalts, ihrer  Versorgungsbezüge und Leistungen oder die Zahlung von Rechnungen der  Versorgungsunternehmen usw. ermöglicht.</li>
</ol>
<p>Bankkonten  sind ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens, so die EU-Kommission:  ohne sie  können wir keine Zahlungen vornehmen und erhalten, online  einkaufen und  die Rechnungen von Versorgungsunternehmen (Telefon, Gas,  Strom)  begleichen. Manche Bürger, vor allem jene ohne regelmäßiges  Einkommen,  haben häufig Probleme, überhaupt ein Bankkonto zu bekommen.  Viele Bürger  haben auch nicht die Möglichkeit, ein Konto in einem  anderen  Mitgliedstaat zu eröffnen oder problemlos von einer Bank zur  anderen zu  wechseln. Zudem zahlen sie für die Dienstleistungen ihrer  Bank oft zu  hohe Preise und es ist nicht immer einfach, sich Klarheit  über die  verschiedenen Gebühren zu verschaffen.</p>
<p>Hierzu sagt der für Binnenmarkt und  Dienstleistungen zuständige  EU-Kommissar Michel Barnier: „Wer  heutzutage über kein Bankkonto mit  grundlegenden Funktionen verfügt,  stößt im Alltagsleben auf  Schwierigkeiten und muss mehr bezahlen. Der  heutige Vorschlag gibt  endlich allen europäischen Bürgern das Recht auf  Zugang zu einem  Basiskonto, so dass sie an der Gesellschaft, in der  sie leben, voll  teilhaben können.&#8221; Tonio Borg, EU-Kommissar für  Gesundheit und  Verbraucherpolitik, erklärt: „Diese Initiative soll  auch den Wettbewerb  auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen für  Privatkunden fördern und  Unternehmen belohnen, die den Verbrauchern  eine bessere Auswahl und  bessere Preise bieten.”</p>
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