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	<title>Elmar Leimgruber &#187; Urheberschutz</title>
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		<title>Urheberrecht und Populismus: Streit um Festplattenabgabe</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Jan 2013 23:07:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Streit um die so genannte Festplattenabgabe in Österreich eskaliert: Während die &#8220;Plattform für ein modernes Urheberrecht&#8221; feiert, dass die Elektro-Riesen Media Markt, Saturn und DiTech neu mit an Bord sind, ortet die IG Autoren zusammen mit anderen Verbänden billigen Populismus und wirft ihren Gegnern Panikmache und Falschinformation vor: &#8220;Das Urheberrecht eignet sich gut für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Festplattenabgabe.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-14356" title="Festplattenabgabe" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Festplattenabgabe-300x223.jpg" alt="" width="300" height="223" /></a>Die Streit um die so genannte Festplattenabgabe in Österreich eskaliert: Während die &#8220;Plattform für ein modernes Urheberrecht&#8221; feiert, dass die Elektro-Riesen Media Markt, Saturn und DiTech neu mit an Bord sind, ortet die IG Autoren zusammen mit anderen Verbänden billigen Populismus und wirft ihren Gegnern Panikmache und Falschinformation vor: &#8220;Das Urheberrecht eignet sich gut für Populismus und dazu, Leistungen zu verschenken, die einem nicht gehören,&#8221; betont die IG Autoren. Die Preisgestaltung habe sichtlich primär nichts mit der Festplattenabgabe zu tun:</p>
<p>&#8220;Der Handel hebt seit 2010 eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten ein, führt diese aber nicht an die Rechteinhaber ab.&#8221; Die Verkäufe und Beschäftigungszahlen seien deswegen nicht gesunken. Und auch in Deutschland, wo die Festplattenabgabe seit Jahren existiere, sei weder der Markt zusammengebrochen, noch gebe es höhere Endpreise als in Österreich. Und auch in Österreich verdienten die großen erwähnten Handelsriesen immer mehr, sie lebten auf Kosten der Autoren, während diese nicht berücksichtigt würden, so die IG Autoren.<span id="more-14353"></span></p>
<p>&#8220;Das private Kopieren ist ein Hauptmotiv zum Kauf neuer Geräte und  sichert deren Nachfrage. Ohne urheberrechtlich geschützten Content gäbe  es keinen Bedarf an Geräten mit (hunderten) Gigabyte bzw. Terabyte &#8211; wie  sie heute der Normalfall sind &#8211; und keine ständigen Umsatzsteigerungen  und Gewinne im Elektrohandel.&#8221; Die Festplattenabgabe sei nur die pauschale Abgeltung der Privatkopie.</p>
<p>Für Konsumenten ist es &#8220;nicht einzusehen, dass man doppelt und   dreifach belastet wird, indem man etwa legal erworbene und bezahlte   Werke, etwa über Downloadplattformen wie i-Tunes kauft, herunterladet   und dann noch für die notwendige Speicherung auf der Festplatte und   einem Sicherungsmedium zusätzlich zur Kassa gebeten wird,&#8221; lautet hingegen der Standpunkt der Arbeiterkammer (AK) hierzu:</p>
<p>„Eine schlechte Methode zu prolongieren und immer neue Abgaben auf   Speichermedien und Geräte zu fordern ist keine Antwort auf die   Herausforderungen an ein modernes Urheberrecht. Es geht aber darum, dass   es für alle Beteiligten zu einer akzeptablen Lösung kommen muss. Es  muss jedenfalls mehr Transparenz und Klarheit geben. Dazu gehört  auch,  dass jede Art von Vergütungsmodellen von einer unabhängigen  Instanz  festgelegt und nicht von den Verwertungsgesellschaften autonom  bestimmt  werden können“, fordert Silvia Angelo, Leiterin der Abteilung  Wirtschaftspolitik in der AK Wien, eine grundlegende Reform des   Urheberrechts.</p>
<p>IG Autoren dazu: &#8220;Niemand zahlt bei der Festplattenabgabe &#8220;doppelt&#8221;. Das gekaufte Originalwerk ist nicht betroffen, hingegen jede Kopie vom Original. Diese Privatkopien sind zulässig, weil eben Gegenstand der pauschalen Vergütung. Entgeltliche Downloads auf Computern sind bereits in der Tarifhöhe berücksichtigt.&#8221; Und auch die von Wirtschaft und Handel vorgelegten Zahlen stimmten nicht: Der vereinbarte Preis pro Festplatte betrage 15 Euro (und nicht 30 Euro) und es sei mit Gesamteinnahmen von bis zu 10 Mio. und nicht mit 50 Mio. zu rechnen. Die IG Autoren wolle Gespräche mit Wirtschaftskammer und Handel, um &#8220;über zukunftsfähige Konzepte für eine Abgeltung des privaten Kopierens&#8221; zu verhandeln, diese Gespräche aber würden verweigert.</p>
<p>Und die eingegangenen Gelder gingen auch nicht ins Ausland und an Großkonzerne: &#8220;Gerade von der pauschalen Vergütung für die private Kopie profitieren junge österreichische Kunstschaffende. Aus 50 Prozent der Einnahmen der Leerkassettenvergütung werden Stipendien vergeben, soziale Notfälle finanziert, Nischenproduktionen gefördert oder Alterversorgungen für jene bezahlt, die sonst keine Versorgung und Unterstützung haben. Der Rest geht an die Kunstschaffenden als Urheber&#8221;, verspricht die IG Autoren. Die Festplattenabgabe diene zudem der Existenzsicherung der  österreichischen Verlage mit rund 10.000 Beschäftigten. Dazu kommen  20.000 österreichische Autoren, Schriftsteller, Drehbuchautoren,  Kabarettisten, Journalisten oder Wissenschaftler.</p>
<p>Der durchschnittliche Verwaltungsaufwand der österreichischen Verwertungsgesellschaften betrage zudem nur 11 Prozent: sie zählen zu den staatlich bestkontrollierten Einrichtungen in Österreich. 16.000 Mitglieder hat die Literar-Mechana, 18.000 Mitglieder haben die AKM und die austro mechana, 16.000 Mitglieder die Leistungsschutzgesellschaft LSG, 2.500 Mitglieder die Verwertungsgesellschaft Filmschaffende VDFS, ebenso wie die Verwertungsgesellschaft der Fotografen und Bildenden Künstler VBK.</p>
<p>Die Grundsatzerklärung der IG Autoren, welche <a title="IG Autoren: Grundsatzerklärung zur Festplattenabgabe" href="http://bit.ly/10MnlaA" target="_blank">hier</a> abrufbar ist, stammt von den folgenden Verbänden der österreichischen Text-, Literatur- und Buchbranche : ARGE Österreichische Privatverlage, drehbuchFORUM Wien, Grazer Autorinnen Autorenversammlung, IG Autorinnen Autoren, IG Übersetzerinnen Übersetzer, KulturGewerkschaft GdG-KMSfB, Literar-Mechana, LVG-Literarische Vereinigung zur Wahrung der Urheberrechte, Musiker-Komponisten-AutorenGilde, Musikverleger Union Österreich, Österreichischer Schriftsteller/innenverband, Österreichischer Verlegerverband PEN-Club Österreich, Presseclub Concordia, Verband Dramatikerinnen Dramatiker, Verband der Bühnenverleger Österreichs. Und die Arbeiterkammer bietet <a title="AK: Geistges Eigentum und Verbraucherschutz" href="http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d180/urheberrecht.pdf" target="_blank">hier</a> einen Ratgeber zum Thema &#8220;geistiges Eigentum und Verbraucherschutz&#8221; im kostenlosen Download</p>
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		<title>Journalistenverband fordert besseren Urheberschutz</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 22:08:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Deutsche  Journalisten-Verband (DJV) fordert mehr Rechte für die eigentlichen Urheber und Autoren  von Werken: Ziel müsse sein, die  strukturelle Unterlegenheit der Urheber in  Vertragsverhandlungen mit  Verwertern zu überwinden und ihren Anspruch  auf angemessene Vergütung zu  sichern.  Aus Sicht des DJV müssen die Urheber im Netz in gleichem Maße geschützt   werden wie etwa in ihrem Verhältnis zu Verlagen oder Sendern. Die   leichtere Nutzbarkeit der Werke im Internet könne keinen schwächeren   Urheberschutz rechtfertigen. Auch die des Öfteren geforderte Verkürzung   der Schutzfristen sei nicht im Interesse der Urheber. Die Forderung ist Teil einer DJV-Stellungnahme zum  Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft, die der Gesamtvorstand des  DJV am gestrigen Montag in Würzburg einstimmig verabschiedet hat.<span id="more-12565"></span></p>
<p>In dem  Papier unterstreicht Deutschlands größte Journalistenorganisation neben  dem Änderungsbedarf im Urheberrecht die Bedeutung der Arbeit der  Verwertungsgesellschaften für die Urheber. Um die Rechte der Urheber so  umfassend wie möglich wahrzunehmen, seien die Verwertungsgesellschaften  unverzichtbar. Alternative Bezahlmodelle urheberrechtlich geschützter  Werke wie etwa die so genannte Kulturflatrate werden in der  DJV-Stellungnahme hinterfragt. Das Papier betont, dass auf vorhandene  Strukturen der Verwertung von Werken nicht verzichtet werden könne.  Allein mit einer Kulturflatrate oder vergleichbaren Bezahlsystemen sei  keine angemessene Vergütung für die Urheber zu erzielen. Die DJV-Stellungnahme zum Urheberrecht ist in der Infothek auf der DJV-Homepage unter <a href="http://www.djv.de/Urheberrecht.2874.0.html">http://www.djv.de/Urheberrecht.2874.0.html</a> zu finden.</p>
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		<title>ÖJC: ACTA ist autoren- und internetfeindlich</title>
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		<pubDate>Sat, 11 Feb 2012 23:08:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[EU-Kommissar Johannes Hahn im Gespräch mit ÖJC-Präsident Fred Turnheim Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) lehnt das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) als &#8220;internet- und autorenfeinlich&#8221; ab. Der ÖJC kritisiert zudem &#8220;zu schwammige Formulierungen und rein unternehmensorientiertes Denken&#8221;, das den Entwürfen zugrundeliege und fordert daher die österreichischen Abgeordneten auf, gegen das Anti-Piraterie-Abkommen zu stimmen. Kritik [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="mceTemp">
<dl id="attachment_8164" class="wp-caption alignright" style="width: 310px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Turnheim-Hahn-DSCN4052.jpg"><img class="size-medium wp-image-8164" title="Turnheim-Hahn DSCN4052" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Turnheim-Hahn-DSCN4052-300x232.jpg" alt="" width="300" height="232" /></a></dt>
<h4 class="wp-caption-dd">EU-Kommissar Johannes Hahn im Gespräch mit ÖJC-Präsident Fred Turnheim</h4>
</dl>
</div>
<p>Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) lehnt das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) als &#8220;internet- und autorenfeinlich&#8221; ab. Der ÖJC kritisiert zudem &#8220;zu schwammige Formulierungen und rein unternehmensorientiertes Denken&#8221;, das den Entwürfen zugrundeliege und fordert daher die österreichischen Abgeordneten auf, gegen das Anti-Piraterie-Abkommen zu stimmen.</p>
<p>Kritik an der &#8220;Heimlichtuerei&#8221; rund um die amerkanischen Gesetzesvorschläge für Europa kommt auch vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV): &#8220;Journalistinnen und Journalisten leben von ihrer kreativen Arbeit. Das  muss auch in Zukunft möglich sein. Ohne einen wirksamen Schutz des  geistigen Eigentums würde vor allem freien Journalistinnen und  Journalisten die berufliche Perspektive entzogen,&#8221; mahnt DJV-Präsident Michael Konken: Mit der Heimlichtuerei habe man aber Proteste gegen ACTA provoziert und den  berechtigten Urheberinteressen einen Bärendienst erwiesen. Die deutsche Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche ihre Unterschrift unter ACTA verweigert. <span id="more-11957"></span></p>
<p>&#8220;ACTA ist einseitig, schwammig  und  unsachlich und gegen die Rechte  der Autoren formuliert&#8221;, erklärt ÖJC-Präsident Fred Turnheim , der bereits in  den vergangenen Jahren mehrfach EU-Parlamentarier vor dem starken  Einfluss der Unternehmenslobbyisten auf die Urheberrechtsgesetzgebung in  Brüssel gewarnt hat. &#8220;Dieses Abkommen hilft aber nur den Unternehmen  und ist ein Copyright-Abkommen im schlechtesten amerikanischen Sinn&#8221;: Das Abkommen wurde nur mit den Unternehmen verhandelt, Contentproduzenten waren nicht eingeladen. Weder die Interessen der User, noch die der Autoren werden geschützt, sondern rein die Verkaufsinteressen der Unternehmen, so der ÖJC.</p>
<p>Der ÖJC spricht sich hingegen für klare Urheberechtsregelungen im Rahmen der Europäischen Union (EU) aus: in erster Linie zum Schutz des geistigen Eigentums der Journalistinnen und Journalisten, der Pressefotografen und Kameraleute.  Der ÖJC  spricht sich aber deutlich gegen die Einführung des amerikanischen Copyrights auf dem europäischen Kontinent aus. Dieser ACTA- &#8220;Handelspakt&#8221; geht auf eine Initiative der USA und Japans zurück und verfolgt in erste Linie die Interessen der Industrie dieser Staaten. Der ÖJC verlangt eine Fortsetzung der für die Contentproduzenten besseren Regeln im Urheberrecht. &#8220;Eine Einschränkung des Internets liegt nicht im Interesse der Journalisten&#8221;, sagt ÖJC-Präsident Turnheim.</p>
<p>Der ÖJC ersucht daher die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament, diesem Abkommen nicht zuzustimmen. Die Ratifizierung des ACTA-Abkommen in Österreich muss sofort gestoppt werden. Der ÖJC ruft zudem alle Organisationen auf, künftig gemeinsam ihre Interessen in Brüssel zu vertreten, um stärker für die Interessen dieser Berufsgruppen eintreten zu können.</p>
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		<title>EU-Rat verlängert Urheberschutz für Musikaufnahmen</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Sep 2011 22:09:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Künftig sind Musikproduktionen wie diese zu Gunsten der Urheber 70 Jahre geschützt Der Schutz der Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf Musikaufnahmen wird innerhalb der EU von derzeit 50 auf 70 Jahre erhöht. Dies hat der Europarat am 12. September 2011 mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Konkret endet der Schutz nun 70 Jahre nach dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="mceTemp">
<dl id="attachment_10433" class="wp-caption alignright" style="width: 250px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&amp;keywords=elmadon&amp;tag=elmarswunderb-21&amp;index=mp3-downloads&amp;linkCode=ur2&amp;camp=1638&amp;creative=6742"><img class="size-medium wp-image-10433 " title="Royal Wedding elmadonmusic Cover2" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Royal-Wedding-elmadonmusic-Cover21-300x300.jpg" alt="" width="240" height="240" /></a></dt>
<h4 class="wp-caption-dd">Künftig sind Musikproduktionen wie diese zu Gunsten der Urheber 70 Jahre geschützt</h4>
</dl>
</div>
<p>Der Schutz der Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf Musikaufnahmen wird innerhalb der EU von derzeit 50 auf 70 Jahre erhöht. Dies hat der Europarat am 12. September 2011 mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Konkret endet der Schutz nun 70 Jahre nach dem Tod des des letzten Urhebers an einem Musikprojekt: des Komponisten der Musik oder des  Textautors.</p>
<p>Die belgische, tschechische, niederländische, luxemburgische, rumänische, slowakische, slowenische und schwedische Delegation stimmten laut EU-Pressemitteilung gegen den Antrag, die österreichische und die estnische Delegation enthielten sich der Stimme. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen vor, die dafür sorgen, dass  Künstler, die ihre ausschließlichen Rechte an Tonträgerhersteller  übertragen haben,  persönlich von der verlängerten Schutzzeit  profitieren und ihre übertragenen Rechte unter bestimmten Bedingungen sogar  zurückzuholen.<span id="more-10429"></span></p>
<p>Durch die neue Richtlinie soll der rechtliche Schutz der ausübenden Künstler durch Anerkennung ihrer kreativen und künstlerischen Beiträgen verbessert werden. Um zu verhindern, dass ausübende Künstler im Laufe ihrer Lebenszeit ihre Musik-Rechte verlieren und damit auch eine Einkommenslücke am Ende ihres Lebens hätten, wurde das Schutzalter nun auf 70 Jahre hinaufgesetzt. So soll auch gewährtleistet werden, dass ihre Werke nicht noch zu ihren Lebzeiten verunstaltet werden dürfen.</p>
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