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	<title>Elmar Leimgruber &#187; Privatisierung</title>
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		<title>Arbeiterkammer (AK) gegen EU-Parlament: Grundversorgung muss in Öffentlicher Hand bleiben</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Jan 2013 23:07:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Wasserversorgung und soziale Dienste müssen in Öffentlicher Hand bleiben. Auf diesem Standpunkt steht die österreichische Arbeiterkammer (AK) und kritisiert entsprechende Privatisierungspläne durch das EU-Parlament. „Der Privatisierung von öffentlichen  Dienstleistungen darf nicht zugestimmt werden“, sagt AK Präsident  Herbert Tumpel zur Abstimmung im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments  am 24. Jänner über eine Richtlinie, mit der europaweite Regeln für die  Vergabeverfahren von Dienstleistungskonzessionen geschaffen werden. Das  Problem: Öffentliche Dienstleistungen sind im Entwurf nicht ausgenommen.  Für die AK ebnet die Richtlinie dadurch den Weg zur Privatisierung der  Grundversorgung.<span id="more-14336"></span></p>
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<p>In einem Schreiben an die EU-Abgeordneten im Ausschuss Binnenmarkt und  Verbraucherschutz appellieren AK und ÖGB (Österreichischer Gwerkschaftsbund), gegen die von der Kommission  vorgeschlagene Richtlinie zu stimmen. Die bisher von mehreren Fraktionen  ausverhandelten Kompromisstexte gehen für die AK nicht weit genug.  Sollte die Richtlinie nicht abgelehnt werden, müssten zumindest  Daseinsvorsorge und soziale Dienstleistungen gänzlich ausgenommen  werden.</p>
<p>In der Vergangenheit hat sich der Verkauf des ‚Tafelsilbers‘ meist als  schlechtes Geschäft für Städte, Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger  herausgestellt, so Tumpel. Er spricht sich deshalb deutlich für die  Ablehnung der Richtlinie aus. „Trinkwasser, Gesundheit und soziale  Dienstleistungen: Bereiche wie diese müssen leistbar und flächendeckend  zugänglich sein. Privatisierungen führen aber regelmäßig zu  Qualitätsverschlechterungen, steigenden Preisen sowie Verschlechterungen  im Arbeitsrecht und niedrigeren Einkommen.“</p>
<p>Zahlreiche Änderungsanträge von EU-Abgeordneten zeigen, dass der  Kommissionsvorschlag bereits auf Widerstand stößt. Für die AK gehen die  von mehreren Parlamentsfraktionen verhandelten Kompromisse aber nicht  weit genug. Sollte die Richtlinie beschlossen werden, muss aus Sicht der  AK mindestens dafür gesorgt werden, dass Dienstleistungen von  allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gänzlich davon ausgenommen sind.</p>
<p>Das betrifft insbesondere die Bereiche Wasserversorgung,  Abwasserentsorgung, Abfallbeseitigung, Gesundheitswesen, soziale  Dienstleistungen, soziale Sicherheit, Bildung, Bahn und öffentlichen  Nahverkehr (Öffis), kommunale Dienstleistungen, Kultur und Kulturförderung sowie  audiovisuelle Medien. Auch soziale Dienstleistungen wie Rettungs- und  Krankentransportdienste und Dienstleistungen der Feuerwehren sollen zur  Gänze vom Beschluss ausgeklammert werden, fordert die Arbeiterkammer.</p>
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<p>Kritik übt die AK auch an der öffentlichen Auftragsvergabe. Hier sollen  soziale, ökologische und qualitative Kriterien mehr Gewicht bekommen.  Außerdem sollen nationale Arbeits-, Sozial- und  Kollektivvertragsvorschriften eingehalten werden. Gefordert wird auch  eine Beschränkung der Subunternehmerkette: Der Brief an die  EU-Abgeordneten von AK und ÖGB steht <a href="http://wien.arbeiterkammer.at/bilder/d186/EP_Brief_2013.pdf" target="_blank">hier</a> als Download zur Verfügung.</p>
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