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	<title>Elmar Leimgruber &#187; paypal</title>
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		<title>AK-Untersuchung: Bei Flugpreisen wird immer noch getrickst</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Sep 2015 12:47:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn man online bucht, wird beim Flugticket-Preis nach wie vor getrickst. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Versprochene billige Flugpreise werden demnach bei Online-Buchungen oft nicht gehalten. Kosten für gängige Kreditkarten oder immer öfter für Gepäck verteuern teilweise den Flugpreis erheblich. Das darf aber laut AK nicht sein: Kunden müssen bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn man online bucht, wird beim Flugticket-Preis nach wie vor getrickst. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Versprochene billige Flugpreise werden demnach bei Online-Buchungen oft nicht   gehalten. Kosten für gängige Kreditkarten oder immer öfter für Gepäck   verteuern teilweise den Flugpreis erheblich. Das darf aber laut AK nicht sein:</p>
<p>Kunden müssen bei Online-Flugbuchungen sofort den Endpreis mit allen   anfallenden Kosten erfahren. Ein AK Test bei zehn   Online-Buchungsportalen und Airlines zeigt: Nur zwei haben den echten   Endpreis angegeben. Versicherungen werden aggressiv beworben. <a title="EUGH: Fluglinien dürfen für Aufgabegepäck Zusatzkosten verrechnen" href="http://europakonsument.at/de/page/eugh-airlines-d%C3%BCrfen-gep%C3%A4ckgeb%C3%BChren-verrechnen" target="_blank">Der EUGH hatte jedoch zum Erstaunen von Kosumentenschützern unlängst entschieden, dass Fluglinien sehr wohl für Aufgabepgepäck eigene Gebühren verrechnen dürfen.</a><span id="more-16239"></span></p>
<p>Die  AK erhob den Preis für eine Online-Flugbuchung für einen günstigen Hin-  und Rückflug für zwei Personen Wien-Berlin bei sieben  Reisbuchungsportalen (Edreams, Opodo, Expedia, Ebookers, Fluege.de,  Restplatzboerse.at TUI) und bei drei Fluggesellschaften (AUA, Lufthansa,  AirBerlin/Flyniki). Überprüft wurde, ob die gesetzlichen Regeln  eingehalten werden. Demnach müssen die Anbieter alle Kosten, die  unvermeidbar und vorhersehbar sind, sofort in den Endpreis einrechnen  und über Zusatzkosten informieren.</p>
<p>Der  AK Test zeigt: Sechs Anbieter gaben zwar den Endpreis an, aber bloß  vier verrechneten keine Kosten für Kreditkartenzahlung. Nur AUA und  Lufthansa haben alle Bestimmungen eingehalten. Es entstanden keine  Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung. Im Endpreis war auch ein  aufzugebendes Gepäck enthalten und angegeben. Bei TUI und Restplatzbörse  wurde der Endpreis auch sofort angegeben. Es entstanden keine  Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung, allerdings fehlte beim  Suchergebnis die Info über die Kosten des nicht enthaltenen Gepäcks.  FlyNiki/Air Berlin und Ebookers gaben immerhin noch sofort den Endpreis  an. Bei beiden wurden bei Kreditkartenzahlung jedoch Zusatzkosten  verrechnet, was unzulässig ist. Überdies wurde bei beiden nicht sofort  über die Kosten eines aufzugebenden Gepäcks informiert.</p>
<p>Bei den restlichen vier Anbietern (fluege.de, Edreams, Expedia, Opodo) wurden  Extrakosten bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte verrechnet, und  der angegebene Endpreis war nicht korrekt. Er stimmte nur bei Zahlung  mit unüblichen Zahlungsmitteln wie Entropay oder VisaElectron. Bei  fluege.de und Edreams fehlten außerdem die Kosten fürs Gepäck.</p>
<p>Eine  unzulässige Voreinstellung der Versicherung wurde bei keinem Anbieter  gefunden. Außer Expedia boten alle eine oder mehrere Versicherungen an.  Bei Opodo, Fluege.de, Ebookers und Air Berlin musste man die angebotene  Versicherung extra ablehnen. Ein Beispiel:<br />
Bei Fluege.de gingen für vier Versicherungen sieben Pop-Up-Fenster mit  Warnhinweisen auf. Es waren auch drei Jahresverträge mit einer  unzulässigen automatischen Verlängerungsklausel dabei, bei denen sich  die Jahresprämie im zweiten Jahr eigentlich verdoppelt. Die AK hat eine  Verbandsklage gegen den Versicherer eingebracht.</p>
<p>AK  Fazit: Preisvergleiche für Flugtickets-Buchungen werden Konsumenten  schwer gemacht. Die Vorschrift, dass der echte Endpreis angegeben werden  muss, wird nicht eingehalten. Billigflüge sind nicht immer billig. Der  bei der Suche gefundene Flugpreis ist oft nicht der echte Endpreis.  Zusatzkosten, etwa für Gepäck oder Kreditkarten, verteuern den Preis.  Überdies darf für Zahlungsmittel nichts extra verlangt werden.</p>
<p>Konkret verlangt die AK daher:<br />
+ Anbieter müssen Gesetze einhalten: Die Anbieter müssen endlich die  einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten und bereits bei der  Suche &#8211; so wie das die EU Verordnung vorsieht &#8211; den Endpreis richtig  angeben, also mit allen unvermeidbaren und vorhersehbaren Kosten und  ebenso allfälligen Zusatzkosten, etwa für ein aufzugebendes Gepäck. In  einem von der AK geführten Verbandsklagsverfahren gegen fluege.de hat  das Oberlandesgericht Wien in diesem Punkt rechtskräftig festgestellt,  dass es nicht ausreicht, eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit mit einer  nicht gängigen Kreditkarte anzubieten.</p>
<p>+  Keine Extrakosten für Kreditkarten: Für die Verwendung von  Zahlungsmitteln, etwa Kreditkarten oder auch andere Zahlungsmittel wie  PayPal, dürfen keine Extrakosten verrechnet werden. Das ist nach dem  Zahlungsdienstegesetz verboten. Trotzdem kamen bei einigen Anbietern bei   Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte noch zum Teil erhebliche Kosten  dazu. So betrugen die Zusatzkosten für einen Hin-und Rückflug für zwei  Personen bei fluege.de knappe 100 Euro, bei Edreams immerhin fast 60  Euro. Die AK hat im Juni eine Klage gegen das Gesetz gegen den  unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen travel24.com anhängig gemacht, bei der  der auch gegen den Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz geltend  gemacht wird.  Die AK prüft weitere Klagen.</p>
<p>+  Informationen verbessern: Gepäck kostet immer öfter extra. Die  Informationen der Anbieter sind unzureichend und stark  verbesserungsbedürftig. Es wird immer seltener, dass die günstigsten  Tarife ein Freigepäck inkludieren. Oft ist es sogar besser, den  nächstteureren Tarif zu wählen, bei dem ein Freigepäck inkludiert ist.</p>
<p>+  Vorauswahl für Gepäck bereits bei Flugsuche anzeigen: Damit endlich  Preistransparenz für den Kunden gegeben ist, sollte bereits bei der  Flugsuche ausgewählt werden können, ob ein Gepäckstück aufgegeben werden  soll. Damit werden nur mehr solche Flüge angezeigt, bei denen ein  Gepäckstück inkludiert ist. Die Zubuchung von Gepäckstücken kann die  Kosten für einen Flug wesentlich verteuern, insbesondere dann, wenn der  Konsument erst bei Flugantritt auf Flughaften entdeckt, dass der von ihm  gebuchte Flug kein Freigepäck beinhaltet. Das kann aufgrund der  teilweise dürftigen Angaben durchaus vorkommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>VKI gibt Tipps gegen Internet-Betrug</title>
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		<pubDate>Wed, 18 May 2011 22:09:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der deutschen und österreichischen Polizei ist ein erfolgreicher Schlag gegen Internet-Betrüger gelungen: 100.000 Geschädigte und rund 25 Mio. Euro Schaden hinterließen Online-Gauner letzthin.  Das Internet zieht offenbar immer mehr Kriminelle an. Um den Betrüger-Tricks gewachsen zu sein, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun einen neuen Ratgeber: &#8220;Ihr Recht im Internet&#8221;. Dieses Buch umfasst 151 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Internet-Recht.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-9424" title="Internet-Recht" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Internet-Recht.jpg" alt="" width="137" height="180" /></a>Der deutschen und österreichischen Polizei ist ein erfolgreicher Schlag gegen Internet-Betrüger gelungen: 100.000 Geschädigte und rund 25 Mio. Euro Schaden hinterließen Online-Gauner letzthin.  Das Internet zieht offenbar immer mehr Kriminelle an. Um den Betrüger-Tricks gewachsen zu sein, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun einen neuen Ratgeber: <a title="Ihr Recht im Internet" href="http://http://www.amazon.de/gp/redirect.html?ie=UTF8&amp;location=http%3A%2F%2Fwww.amazon.de%2FIhr-Recht-Internet-verkaufen-Grundwissen%2Fdp%2F3902273992%3Fs%3Dbooks%26ie%3DUTF8%26qid%3D1305770294%26sr%3D1-1&amp;site-redirect=at&amp;tag=elmarswunderb-21&amp;linkCode=ur2&amp;camp=1638&amp;creative=6742" target="_blank">&#8220;Ihr Recht im Internet&#8221;</a>.</p>
<p>Dieses Buch umfasst 151 Seiten und ist um 14,90 Euro im Buchhandel und beim VKI unter 01/588 774 (zuzüglich<br />
Versandkosten) erhältlich. Das Buch kann auch <a title="Ihr Recht im Internet" href="http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/Produkt/Detail&amp;cid=318875317130" target="_blank">online</a> beim VKI bestellt werden. Umfassende Informationen zum Thema<br />
<a title="Sicheres Online-Shopping" href="http://www.redakteur.cc/sicheres-online-shopping/" target="_blank">Onlineshopping</a>/Internet-Betrug gibt es auch beim im VKI angesiedelten <a title="Internet-Betrug" href="http://www.europakonsument.at/cs/Satellite?pagename=Europakonsument/Artikel/Detail&amp;cid=318877009092" target="_blank">Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ)</a>. Immer wieder werden Konsumenten Opfer von Internet-Betrug. Die Methoden der Betrüger sind vielfältig. Im Kern läuft es aber laut VKI  in der Regel darauf hinaus, dass der Kunde zahlt und keine Ware erhält. Da setzen auch die Tipps der Verbraucherschützer an:<span id="more-9421"></span></p>
<p>- Soweit möglich keine Vorauskassa: Wer sich darauf einlässt, zuerst Geld zu überweisen und erst danach die Ware zu bekommen, geht ein erhebliches Risiko ein. Daher ist der sicherste Weg des Einkaufes im Internet, die Ware auf Rechnung zu bestellen.</p>
<p>- Wenn Vorauskasse nötig, dann möglichst sichere Wege wählen: Ein guter Kompromiss wäre eine Bestellung per Nachnahme. Da zahlt<br />
man an den Zusteller &#8211; also erst nach Zugang der Ware.</p>
<p>- Bei der Vorauszahlung via Kreditkarte hat man zwar kein Recht darauf, dass die Kartenorganisation Vorauszahlungen zurückbucht, wenn<br />
man einem Betrüger aufgesessen wäre. Die Kartenorganisationen haben aber intern sehr wohl Mechanismen, solche Zahlungen zurückzuholen. Ähnlich läuft die Sache bei Paypal; diese Tochter von E-Bay wickelt elektronische Zahlungen ab und bietet für Verkäufer und Käufer Schutzmechanismen an, wenn man betrogen werden sollte.</p>
<p>- Treuhänder &#8211; Achtung vor Betrügern: Im aktuellen Fall haben die Gauner bei der Zahlungsabwicklung einen Rechtsanwalt als &#8220;Treuhänder&#8221; präsentiert -allein der Anwalt war erfunden und man zahlte auf die Konten der Betrüger.</p>
<p>- Abwicklung mit Schecks &#8211; Hände weg!</p>
<p>- Vorsicht vor Anwerbungen als Konto-Abwickler: Die Zahlungen haben im jetzt aufgeflogenen Fall die gefassten Betrüger über 1.000<br />
Finanzagenten abgewickelt. Hier werden bislang unbescholtene Bürger mit kleinen Beiträgen verführt, dass Zahlungsflüsse über ihr Konto fließt. Tatsächlich dienen diese Personen der Verschleierung der Zahlungsflüsse und machen sich mitschuldig.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>TÜV: Bei Online-Bezahlung auf internationalen Standard PCI DSS achten</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 22:25:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer im Internet einkauft, sollte unbedingt darauf achten, dass er dabei Sicherheitsstandards einhält. Darauf weisst der TÜV Rheinland hin. Eine kürzlich veröffentlichte, repräsentative Studie von Forsa im Auftrag des Branchenverbands Bitkom ergab, dass im vergangenen Jahr bereits jeder sechste in Deutschland Bezahlverfahren im Internet nutzte. &#8220;Das internationale Zertifikat PCI DSS mit dem Payment Card Industry [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/tuv888.jpg"><img class="alignright size-full wp-image-6153" title="tuv888" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/tuv888.jpg" alt="" width="160" height="160" /></a>Wer im Internet einkauft, sollte unbedingt darauf achten, dass er dabei Sicherheitsstandards einhält. Darauf weisst der TÜV Rheinland hin. Eine kürzlich veröffentlichte, repräsentative Studie von Forsa im Auftrag des Branchenverbands Bitkom ergab, dass im vergangenen Jahr bereits jeder sechste in Deutschland Bezahlverfahren im Internet nutzte. &#8220;Das internationale Zertifikat PCI DSS mit dem Payment Card Industry Security Standard stellt hohe Anforderungen an den Dienstleister. Darauf kann man sich verlassen&#8221;, sagt TÜV Rheinland-Experte Michael Sax. Generell gilt: Je weniger Informationen der Internetnutzer preisgibt, desto geringer ist das Risiko. &#8220;Ist die Kontonummer einmal im Netz in falsche Hände geraten, wird sie unter Umständen immer weiter verbreitet&#8221;, erklärt Sax.<span id="more-6152"></span></p>
<p>Wer unkompliziert im Netz einkaufen will, kann auf eine Reihe von Bezahldiensten zurückgreifen, die nach unterschiedlichen Prinzipien arbeiten. Zum einen gibt es Anbieter, die eine Treuhandfunktion übernehmen (paypal, Click and Buy). Der Kunde hinterlegt seine Zahlungsdaten einmalig und begleicht Online-Rechnungen dann über diesen Dienstleister. &#8220;Ein großer Vorteil dieser Verfahren ist, dass die Zahlung im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zurückgefordert werden kann&#8221;, betont der TÜV Rheinland-Experte.</p>
<p>Eine weitere Möglichkeit bietet das Verfahren &#8220;Giropay&#8221;, das von verschiedenen Banken getragen wird und das über das Online-Banking-Konto des Kunden läuft. Hier bestehen dieselben Risiken wie beim Online-Banking selbst (z.B. Phishing). Allerdings hat der Kunde den Vorteil, dass &#8220;Giropay&#8221; den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seiner Bank entspricht. Dieses Verfahren muss dort explizit als zulässiges Verfahren gekennzeichnet sein. Nutzt der Kunde einen anderen Anbieter und gibt dort sensible Bankdaten &#8211; wie etwa die PIN seines Kontos &#8211; ein, muss er im Missbrauchsfall voll haften.</p>
<p>Kunden, die am liebsten ganz anonym bleiben möchten, können auf Prepaid-Karten zurückgreifen. Diese sind in Geschäften und an Automaten erhältlich. Zum Bezahlen werden lediglich die Kennzahl der Karte und eine PIN benötigt, dann wird der Betrag vom Guthaben der Karte abgebucht. Eine weitere Möglichkeit ist die Bezahlung übers Handy beziehungsweise per SMS, die vor allem bei kleineren Beträgen genutzt wird. Hier sollte man sich vorab unbedingt und sehr genau die AGB des Anbieters ansehen: Einige Dienste verleiten den Kunden dazu, ein ganzes Abo zu buchen, anstatt eine vermeintliche Einmalzahlung zu leisten.<br />
Für welches Verfahren man sich auch entscheidet &#8211; wichtig ist, dass der eigene Computer sicher ist: &#8220;Der Rechner muss frei von Schadsoftware sein&#8221;, betont TÜV Rheinland-Experte Michael Sax: &#8220;Die Anbieter können die Sicherheit der Transaktion immer nur auf ihrer Seite gewährleisten. Dafür, dass auch auf Seiten des Benutzers alles gesichert ist, trägt der Kunde selbst die Verantwortung.&#8221;</p>
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