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	<title>Elmar Leimgruber &#187; Onlinebuchung</title>
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		<title>AK-Untersuchung: Bei Flugpreisen wird immer noch getrickst</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Sep 2015 12:47:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn man online bucht, wird beim Flugticket-Preis nach wie vor getrickst. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Versprochene billige Flugpreise werden demnach bei Online-Buchungen oft nicht gehalten. Kosten für gängige Kreditkarten oder immer öfter für Gepäck verteuern teilweise den Flugpreis erheblich. Das darf aber laut AK nicht sein: Kunden müssen bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn man online bucht, wird beim Flugticket-Preis nach wie vor getrickst. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Versprochene billige Flugpreise werden demnach bei Online-Buchungen oft nicht   gehalten. Kosten für gängige Kreditkarten oder immer öfter für Gepäck   verteuern teilweise den Flugpreis erheblich. Das darf aber laut AK nicht sein:</p>
<p>Kunden müssen bei Online-Flugbuchungen sofort den Endpreis mit allen   anfallenden Kosten erfahren. Ein AK Test bei zehn   Online-Buchungsportalen und Airlines zeigt: Nur zwei haben den echten   Endpreis angegeben. Versicherungen werden aggressiv beworben. <a title="EUGH: Fluglinien dürfen für Aufgabegepäck Zusatzkosten verrechnen" href="http://europakonsument.at/de/page/eugh-airlines-d%C3%BCrfen-gep%C3%A4ckgeb%C3%BChren-verrechnen" target="_blank">Der EUGH hatte jedoch zum Erstaunen von Kosumentenschützern unlängst entschieden, dass Fluglinien sehr wohl für Aufgabepgepäck eigene Gebühren verrechnen dürfen.</a><span id="more-16239"></span></p>
<p>Die  AK erhob den Preis für eine Online-Flugbuchung für einen günstigen Hin-  und Rückflug für zwei Personen Wien-Berlin bei sieben  Reisbuchungsportalen (Edreams, Opodo, Expedia, Ebookers, Fluege.de,  Restplatzboerse.at TUI) und bei drei Fluggesellschaften (AUA, Lufthansa,  AirBerlin/Flyniki). Überprüft wurde, ob die gesetzlichen Regeln  eingehalten werden. Demnach müssen die Anbieter alle Kosten, die  unvermeidbar und vorhersehbar sind, sofort in den Endpreis einrechnen  und über Zusatzkosten informieren.</p>
<p>Der  AK Test zeigt: Sechs Anbieter gaben zwar den Endpreis an, aber bloß  vier verrechneten keine Kosten für Kreditkartenzahlung. Nur AUA und  Lufthansa haben alle Bestimmungen eingehalten. Es entstanden keine  Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung. Im Endpreis war auch ein  aufzugebendes Gepäck enthalten und angegeben. Bei TUI und Restplatzbörse  wurde der Endpreis auch sofort angegeben. Es entstanden keine  Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung, allerdings fehlte beim  Suchergebnis die Info über die Kosten des nicht enthaltenen Gepäcks.  FlyNiki/Air Berlin und Ebookers gaben immerhin noch sofort den Endpreis  an. Bei beiden wurden bei Kreditkartenzahlung jedoch Zusatzkosten  verrechnet, was unzulässig ist. Überdies wurde bei beiden nicht sofort  über die Kosten eines aufzugebenden Gepäcks informiert.</p>
<p>Bei den restlichen vier Anbietern (fluege.de, Edreams, Expedia, Opodo) wurden  Extrakosten bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte verrechnet, und  der angegebene Endpreis war nicht korrekt. Er stimmte nur bei Zahlung  mit unüblichen Zahlungsmitteln wie Entropay oder VisaElectron. Bei  fluege.de und Edreams fehlten außerdem die Kosten fürs Gepäck.</p>
<p>Eine  unzulässige Voreinstellung der Versicherung wurde bei keinem Anbieter  gefunden. Außer Expedia boten alle eine oder mehrere Versicherungen an.  Bei Opodo, Fluege.de, Ebookers und Air Berlin musste man die angebotene  Versicherung extra ablehnen. Ein Beispiel:<br />
Bei Fluege.de gingen für vier Versicherungen sieben Pop-Up-Fenster mit  Warnhinweisen auf. Es waren auch drei Jahresverträge mit einer  unzulässigen automatischen Verlängerungsklausel dabei, bei denen sich  die Jahresprämie im zweiten Jahr eigentlich verdoppelt. Die AK hat eine  Verbandsklage gegen den Versicherer eingebracht.</p>
<p>AK  Fazit: Preisvergleiche für Flugtickets-Buchungen werden Konsumenten  schwer gemacht. Die Vorschrift, dass der echte Endpreis angegeben werden  muss, wird nicht eingehalten. Billigflüge sind nicht immer billig. Der  bei der Suche gefundene Flugpreis ist oft nicht der echte Endpreis.  Zusatzkosten, etwa für Gepäck oder Kreditkarten, verteuern den Preis.  Überdies darf für Zahlungsmittel nichts extra verlangt werden.</p>
<p>Konkret verlangt die AK daher:<br />
+ Anbieter müssen Gesetze einhalten: Die Anbieter müssen endlich die  einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten und bereits bei der  Suche &#8211; so wie das die EU Verordnung vorsieht &#8211; den Endpreis richtig  angeben, also mit allen unvermeidbaren und vorhersehbaren Kosten und  ebenso allfälligen Zusatzkosten, etwa für ein aufzugebendes Gepäck. In  einem von der AK geführten Verbandsklagsverfahren gegen fluege.de hat  das Oberlandesgericht Wien in diesem Punkt rechtskräftig festgestellt,  dass es nicht ausreicht, eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit mit einer  nicht gängigen Kreditkarte anzubieten.</p>
<p>+  Keine Extrakosten für Kreditkarten: Für die Verwendung von  Zahlungsmitteln, etwa Kreditkarten oder auch andere Zahlungsmittel wie  PayPal, dürfen keine Extrakosten verrechnet werden. Das ist nach dem  Zahlungsdienstegesetz verboten. Trotzdem kamen bei einigen Anbietern bei   Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte noch zum Teil erhebliche Kosten  dazu. So betrugen die Zusatzkosten für einen Hin-und Rückflug für zwei  Personen bei fluege.de knappe 100 Euro, bei Edreams immerhin fast 60  Euro. Die AK hat im Juni eine Klage gegen das Gesetz gegen den  unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen travel24.com anhängig gemacht, bei der  der auch gegen den Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz geltend  gemacht wird.  Die AK prüft weitere Klagen.</p>
<p>+  Informationen verbessern: Gepäck kostet immer öfter extra. Die  Informationen der Anbieter sind unzureichend und stark  verbesserungsbedürftig. Es wird immer seltener, dass die günstigsten  Tarife ein Freigepäck inkludieren. Oft ist es sogar besser, den  nächstteureren Tarif zu wählen, bei dem ein Freigepäck inkludiert ist.</p>
<p>+  Vorauswahl für Gepäck bereits bei Flugsuche anzeigen: Damit endlich  Preistransparenz für den Kunden gegeben ist, sollte bereits bei der  Flugsuche ausgewählt werden können, ob ein Gepäckstück aufgegeben werden  soll. Damit werden nur mehr solche Flüge angezeigt, bei denen ein  Gepäckstück inkludiert ist. Die Zubuchung von Gepäckstücken kann die  Kosten für einen Flug wesentlich verteuern, insbesondere dann, wenn der  Konsument erst bei Flugantritt auf Flughaften entdeckt, dass der von ihm  gebuchte Flug kein Freigepäck beinhaltet. Das kann aufgrund der  teilweise dürftigen Angaben durchaus vorkommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Reiseportale: Grosse Unterschiede beim Preis und im Service</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Jun 2010 22:05:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ibiza Foto © Leimgruber Das beste Reiseportal 2010 ist Expedia.de. Dies geht aus einer Servicestudie des Deutschen Instituts für Service-Qualität im Auftrag des Fernsehsenders n-tv hervor, im Rahmen welcher 24 Reiseportale, darunter 15 Vermittler und neun Reiseveranstalter getestet wurden. Im Rahmen der umfangreichen Servicestudie wurden nicht nur die Internetauftritte sowie die Zahlungs- und Stornobedingungen der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4 class="mceTemp">
<dl id="attachment_5434" class="wp-caption alignright" style="width: 316px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Ibiza-IMG_0796.jpg"><img class="size-full wp-image-5434" title="Ibiza-IMG_0796" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Ibiza-IMG_0796.jpg" alt="" width="306" height="230" /></a></dt>
<dd class="wp-caption-dd">Ibiza<br />
Foto © Leimgruber</dd>
</dl>
</h4>
<p>Das beste Reiseportal 2010 ist Expedia.de. Dies geht aus einer Servicestudie des Deutschen Instituts für Service-Qualität im Auftrag des Fernsehsenders n-tv hervor, im Rahmen welcher 24 Reiseportale, darunter 15 Vermittler und neun Reiseveranstalter getestet wurden.</p>
<p>Im Rahmen der umfangreichen Servicestudie wurden nicht nur die Internetauftritte sowie die Zahlungs- und Stornobedingungen der Anbieter geprüft, sondern auch die telefonische Kontaktqualität und die Beantwortung von E-Mail-Anfragen. Zudem erhob das Institut bei jedem Anbieter die Preise für je zehn unterschiedliche Pauschalreisen. Insgesamt wurden 744 verdeckte Kontakte analysiert.<span id="more-5433"></span></p>
<p>Der Reisevermittler expedia überzeugte laut Test durch günstige Angebote sowie eine schnelle Bearbeitung von Kundenanfragen. TravelScout24 auf dem zweiten Platz punktete mit einer kompetenten Beratung am Telefon. Der Drittplatzierte travelchannel.de bot insgesamt den besten Service aller Reiseportale und überzeugte unter anderem durch eine sehr informative Homepage und einen transparenten Buchungsprozess.  <a title="travelchannel" href="http://www.zanox-affiliate.de/ppc/?1676200C553741256T" target="_blank">travelchannel.de</a> hatte übrigens kürzlich im Online-Reisbüro-Vergleich von Computer Bild die Bestnote von 2,35 erreicht und wurde somit zum Testsieger gekürt. Besonders überzeugen konnten hierbei die Kriterien &#8220;Preis&#8221;, &#8220;beste Bedienung&#8221; und &#8220;Transparenz&#8221;. Die besten Konditionen offerierte der Reisevermittler ebookers.com.</p>
<p>Großes Defizit der Branche: In zwei Drittel der Fälle war bei der Buchung der Abschluss einer Reiseversicherung bereits voreingestellt. &#8220;Das führt am Ende automatisch zu einem höheren Preis&#8221;, warnt Bianca Möller, Geschäftsführerin des Deutschen Instituts für Service-Qualität. &#8220;Wer nicht genau aufpasst, kauft hier unter Umständen eine Versicherung, die er gar nicht benötigt.&#8221;</p>
<p>Die Beratung am Telefon war im Durchschnitt nur befriedigend. Es haperte vor allem an der Verständlichkeit und Freundlichkeit der Mitarbeiter. Lange Wartezeiten gab es bei den E-Mails. Bis eine Antwort kam, mussten sich die Testkunden bis zu vier Tage gedulden. 30 Prozent der Anfragen wurden gar nicht beantwortet.</p>
<p>Positiv fiel hingegen auf, dass die Reiseportale viel Wert auf Sicherheit legen. Bei allen getesteten Anbietern erfolgte die Übertragung bereits bei der Eingabe persönlicher Daten über verschlüsselte Seiten.</p>
<p>Große Unterschiede gab es bei den Reisepreisen und den Stornogebühren: Eine zweiwöchige Reise auf die Kroatischen Inseln im September &#8211; zwei Erwachsene und ein Baby, Abflug von Berlin, 4 Sterne Hotel, Halbpension &#8211; kostete beim teuersten Anbieter mit fast 2.700 Euro mehr als das doppelte als beim günstigsten Portal mit rund 1.150 Euro. Bei der Stornierung einer gebuchten Reise zehn Tage vor Antritt schwankten die Stornogebühren zwischen 50 Prozent und 85 Prozent des Reisepreises.</p>
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		<title>Ryanair darf für Kreditkartenbuchung keine Gebühren verlangen &#8211; Buchungsgebühren müssen im Endpreis inklusive sein</title>
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		<pubDate>Sun, 23 May 2010 22:02:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Ryanair abschließend entschieden. Damit bestätigte der BGH ein Urteil des Berliner Kammergerichts. Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig. &#8220;Für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Ryanair abschließend entschieden. Damit bestätigte der BGH ein <span class="simple">Urteil des Berliner Kammergerichts</span>. Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig. &#8220;Für die Kunden bedeutet das Urteil einen weiteren Schritt hin zu mehr Preistransparenz im Internet&#8221;, so Vorstand Gerd Billen.<span id="more-4988"></span></p>
<p>Ryanair hatte seinen Kunden für den Kauf des Tickets per Kreditkarte eine Gebühr von vier Euro pro Fluggast und einfachem Flug abgezogen. 1,50 Euro betrug die Gebühr für den Einsatz einer Zahlkarte. Kunden hatten keine Möglichkeit, ihr Ticket ohne Zusatzkosten zu bezahlen. &#8220;Kostenlos&#8221; war lediglich die Zahlung mit einer kaum verbreiteten Visa-Electron-Karte, die aber nur gegen eine Jahresgebühr von 40 bis 100 Euro erhältlich ist.</p>
<p>Der BGH schloss sich mit seinem heutigen Urteil der Auffassung des vzbv an, die Zahlungsregelung benachteilige die betroffenen Kunden auf unangemessene Weise. Diese müssten ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung nachkommen können, ohne dass die Gegenseite dafür ein gesondertes Entgelt verlange, so die Richter. Die Zahlung müsse vielmehr &#8220;auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten&#8221; sein.</p>
<p>Für zulässig erklärten die BGH-Richter dagegen eine Klausel, nach der ein Barzahlung des Flugtickets  ausgeschlossen ist. Zum Urteil hat der Bundesgerichtshof eine <a class="simple" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;nr=52033&amp;pos=1&amp;anz=108" target="_blank">Pressemitteilung</a> veröffentlicht.</p>
<p>Reisevermittler indes müssen Buchungsgebühren immer in den Endpreis der angebotenen Flüge einrechnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Vermittler eDreams geklagt hatte. Die Richter stellten klar: Nicht nur Fluggesellschaften, auch Reisevermittler müssen sich an die seit November 2008 geltenden EU-Vorschriften für Flugbuchungen im Internet halten.</p>
<p>Die EU-Verordnung schreibt vor, dass für Flüge innerhalb der Europäischen Gemeinschaft stets der Endpreis einschließlich der zwingend anfallenden Steuern, Gebühren und sonstiger Zusatzkosten zu nennen ist. eDreams hatte auf seiner Internetseite jedoch zunächst nur den Ticketpreis ohne die obligatorische Buchungsgebühr angegeben. Erst im vierten Buchungsschritt, nach Angabe ihrer persönlichen Daten, erfuhren Kunden den wirklichen Preis. Der enthielt eine Buchungsgebühr von 18,33 Euro pro Person und Strecke. Das Landgericht Düsseldorf sah darin eine irreführende Werbung und einen Verstoß gegen die EU-Verordnung.</p>
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