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	<title>Elmar Leimgruber &#187; Neuerungen</title>
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		<title>Ab 2013: Radio- und TV-Gebühren von allen in Deutschland</title>
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		<pubDate>Sat, 29 Dec 2012 23:07:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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<p><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/EINFACHFUERALLE.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-14164" title="EINFACHFUERALLE" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/EINFACHFUERALLE-300x168.jpg" alt="" width="300" height="168" /></a>Bisher musste man in Deutschland wie in Österreich an die Pflicht der Radio- und TV-User appallieren, ihre Geräte anzumelden und hierfür zu bezahlen. Und wer Schwarz-Hörer bzw. -Seher war, musste unerbetenen Besuch befürchten, in Österreich durch die GIS, in Deutschland durch die GEZ. In Österreich werden die GIS-Gebühren wieder mal erhöht und in Deutschland ist nun Schluss mit der bischerigen Praxis: Ab 2013 geht die GEZ-Gebühr. Dafür kommt der Rund­funk­beitrag &#8220;einfach. für alle&#8221;:</p>
</div>
<p>Einfach und praktikabel, mit weniger Ermitt­lern  und weniger Verwaltungs­aufwand, so soll sie sein, die neue  Rund­funk­finanzierung, schreibt die deutsche Stiftung Warentest: Ab dem 1. Januar 2013 wird die GEZ-Gebühr durch  den Rund­funk­beitrag ersetzt. Ab dann muss für jede Wohnung ein Beitrag  in Höhe von 17,98 Euro pro Monat gezahlt werden, auch wenn in der  Wohnung kein Fernseher oder sons­tiges Empfangs­gerät steht. Dies entspricht der bisherigen Grund- und Fernseh­gebühr. test.de  nennt die wichtigsten Fakten zum neuen  Rund­funk­beitrag.<span id="more-14122"></span></p>
<p>Bislang hat das die Gebühren­einzugs­zentrale (GEZ) in Köln erledigt.  Ab 2013 trägt die GEZ den Namen ARD ZDF Deutsch­land­radio  Beitrags­service. Dorthin wendet sich künftig, wer zum Beispiel eine  Wohnung an- oder abmelden möchte oder einen Antrag auf Befreiung oder  Ermäßigung vom Rund­funk­beitrag beantragen möchte. Die Adresse in Köln  bleibt gleich:</p>
<p><a title="Deutscher Beitragsservice" href="http://www.rundfunkbeitrag.de" target="_blank"><strong>ARD ZDF Deutsch­land­radio<br />
</strong>Beitrags­service<br />
50656 Köln</a></p>
<p>Wer bislang nicht angemeldet war und eine Wohnung bewohnt, muss  ab Januar 2013 aktiv werden und seine Wohnung beim Beitrags­service  anmelden. Die Formulare dafür sind auf der Internetseite <a title="Link öffnet neues Fenster" href="http://www.rundfunkbeitrag.de" target="_blank">www.rundfunkbeitrag.de</a> abruf­bar. Nichts zu tun, ist nicht ratsam. Durch den Abgleich mit den  Daten der Einwohnermeldeämter erfährt der Beitrags­service ab 2013, wer  unter einer Wohn­adresse gemeldet ist. Ertappte müssen auch rück­wirkend  zahlen, maximal für die zurück­liegenden drei Jahre. Beispiel: Stellt  der Beitrags­service im Dezember 2016 fest, dass jemand seit 2013 an  einer Adresse beim Einwohnermeldeamt gemeldet war, ohne die Wohnung auch  beim Beitrags­service anzu­melden, muss er 650 Euro nach­zahlen.  Zusätzlich kann eine Geldbuße und ein Säum­niszuschlag erhoben werden.  Theoretisch kann der Beitrags­service auch für Zeiträume vor 2013 Geld  nach­fordern. Dafür müsste er aber Nichtangemeldeten nach­weisen, dass  diese ein Empfangs­gerät in der Wohnung haben. Gerade das war in der  Vergangenheit mitunter schwierig. Es ist nicht anzu­nehmen, dass der  Beitrags­service und die GEZ-Ermittler nach dem Inkraft­treten der  GEZ-Reform ihre gesamte Kraft dafür aufwenden, Altfällen nach­zuspüren.</p>
<p>Neu ist jedenfalls: Der Rund­funk­beitrag ist geräteun­abhängig, also auch von  Wohnungs­inhabern zu bezahlen, die keinerlei Mediengerät in der Wohnung  stehen haben. Für die Nutzer von Fernsehen, Radio und Internet gilt: Der  Rund­funk­beitrag je Wohnung deckt alle erdenk­lichen Gerätearten zum  Empfang von Radio oder Fernsehen ab, auch mobile Geräte wie ein Laptop  oder ein Tablet-Computer. Mit der Zahlung von 17,98 Euro ist auch der  Empfang im privat genutzten Auto bezahlt. Ob die Geräte zum  Rund­funk­empfang tatsäch­lich genutzt werden, spielt keine Rolle. Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen hingegen selbst  dann nicht zahlen, wenn sie in einer eigenen Wohnung leben. Sobald sie  aber erwachsen sind, müssen sie eine eigene Wohnung anmelden.</p>
<p>Ob das neue Beitrags­recht recht­lich in Ordnung ist, wird sicherlich Gerichte beschäftigen. Einige  Juristen haben bereits Kritik geäußert. Kern der Bedenken sind etwa die  umfang­reichen Rechte des Beitrags­service, Daten von etwa Meldebehörden  oder Vermietern zu erheben. Die Rund­funk­anstalten verteidigen den  Daten­abgleich mit „der Herstellung größerer Beitrags­gerechtig­keit“  und den Schwierig­keiten in der Vergangenheit, Nicht­zahler zu  ermitteln. Die Nach­forschungen an Wohnungs­tür durch  Gebühren­beauftragte seien ein stärkerer Eingriff in die Privatsphäre  als die Daten­über­mitt­lung durch die Meldebehörden.</p>
<p><a title="Stiftung Warentest über neue Rundfunkgebühren" href="http://www.test.de/Rundfunkbeitrag-Neue-Gebuehr-4430458-0/" target="_blank">Weitere wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung von GEZ auf Rundfunktgebühren für alle ab 2013 werden hier auf der Webseite der Stiftung Warentest online beantwortet.</a></p>
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		<title>Neuerungen der Öffentlichen Verwaltung sind online</title>
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		<pubDate>Wed, 05 Jan 2011 23:09:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer wissen will, wie viel beispielsweise ein neues Visum in Österreich kostet oder welche Förderung es künftig für thermische Sanierungen geben wird, was die politischen Parteien an öffentlichen Förderungen erhalten, kurz, was es Neues in der Öffentlichen Verwaltung gibt, kann dies heuer erstmals auch unkompliziert und zuverlässig online recherchieren. Die Redaktion des elektronischen Amtshelfers HELP.gv.at [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/help.gv_.at_.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-7990" title="help.gv.at" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/help.gv_.at_-300x204.jpg" alt="" width="300" height="204" /></a>Wer wissen will, wie viel beispielsweise ein neues Visum in Österreich kostet oder welche Förderung es künftig für thermische Sanierungen geben wird, was die politischen Parteien an öffentlichen Förderungen erhalten, kurz, was es Neues in der Öffentlichen Verwaltung gibt, kann dies heuer erstmals auch unkompliziert und zuverlässig online recherchieren. Die Redaktion des elektronischen Amtshelfers HELP.gv.at hat eine Übersicht jener Änderungen erstellt, die 2011 in den Bereichen Verfassung, Verwaltung, Medien, Internationales, Justiz, Finanzen, Inneres, Landesverteidigung, Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Dienst- und Besoldungsrecht, Gesundheit, Familie, Umwelt sowie Verkehr und Innovation anfallen werden. <span id="more-7865"></span>Mit dieser Initiative können Informationen über geänderte Gesetzeslagen transparent und bürgernah dargestellt und abgerufen werden. Die<br />
thematisch strukturierten Inhalte betreffen nicht nur Neuerungen aufgrund des Budgetbegleitgesetzes, sondern beispielsweise auch zahlreiche Hinweise für Familien, für Konsumentinnen und Konsumenten. Der Überblick aller Neuerungen der öffentlichen Verwaltung findet sich auf: <a href="http://www.help.gv.at/Content.Node/340/Seite.340606841.html" target="_blank">http://www.help.gv.at/Content.Node/340/Seite.340606841.html</a> .</p>
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