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	<title>Elmar Leimgruber &#187; Mindesthöchststrafen</title>
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		<title>EU will härtere Gesetze gegen Sexualverbrechen an Kindern</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 22:03:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Beatrix-Karl-IMG_7742001.jpg"><img class="size-medium wp-image-11046" title="Beatrix Karl IMG_7742001" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Beatrix-Karl-IMG_7742001-196x300.jpg" alt="" width="196" height="300" /></a></dt>
<h4 class="wp-caption-dd">Österreichs Justizministerin Beatrix Karl</h4>
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<p>Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zu härterer Gesetzgebung bei Sexualverbrechen an Kindern sowie zum Löschen von Kinderpornoseiten im Internet hat das EU-Parlament kürzlich beschlossen. Die Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem  Missbrauch und sexueller  Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie,  auf die sich  Europaabgeordnete und Innenminister der Mitgliedstaaten  bereits  geeinigt haben, wird EU-weite Bestimmungen zur Prävention,   Strafverfolgung von Tätern und zum Opferschutz einführen. Die   Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in ihre   jeweilige nationale Gesetzgebung zu übersetzen.</p>
<p>Null Toleranz für Gewalt gegen Kinder will Österreichs Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) bereits jetzt mit ihrem Kinderschutzpaket rechtlich fixieren: In der Strafgesetznovelle 2011 sind strengere Strafen für Gewalt gegen Kinder, das Verbot von Cyber-Grooming, sowie eine Nachschärfung beim Thema Kinderpornographie enthalten. Außerdem wird die Liste von jenen Delikten erweitert, die, obwohl im Ausland begangen, in Österreich strafbar sind. So sollen in Zukunft die österreichischen Strafgesetze ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bei Genitalverstümmelung und schwerer Nötigung gelten: Dazu zählen auch Zwangsverheiratungen. Der Strafrahmen hierfür beträgt künftig bis zu fünf Jahre Haft.<span id="more-11042"></span></p>
</div>
<p>Der neu beschlossene Text der verpflichtenden EU-Richtlinie zum Kinderschutz schlägt konkret Mindesthöchststrafen für 20 Straftaten vor &#8211; weit  mehr als gewöhnlich in der EU-Gesetzgebung. Die Abgeordneten setzten  sich für härtere Strafen innerhalb der EU ein, insbesondere in  Missbrauchsfällen von Vertrauenspersonen oder Personen mit  Entscheidungsbefugnis über oder Einfluss auf das Kind, wie zum Beispiel  Familienmitglieder, Erziehungsberechtigte oder Lehrer, oder im Fall des  Missbrauchs von besonders gefährdeten Kindern, beispielsweise mit  körperlicher oder geistiger Behinderung oder unter Alkohol- oder  Drogeneinfluss. Kinder in die Prostitution oder zu sexuellen Handlungen zu zwingen,  wird beispielsweise mit mindestens 10 Jahren Gefängnis bestraft.  Produzenten von Kinderpornographie erwartet eine Gefängnisstrafe von  mindestens drei Jahren, und sich pornographisches Material von Kindern  im Internet anzusehen, wird mit mindestens einen Jahr bestraft.</p>
<p>Cyber-Grooming, die Anfreundung eines Erwachsenen mit einem Kind über das Internet mit dem Ziel, es zu treffen und sexuell zu missbrauchen, wird EU-weit zu einer  Straftat, ebenso pädophiler Sextourismus, sowohl wenn die Straftat in einem  der Mitgliedstaaten als auch wenn sie von einem EU-Bürger im Ausland begangen wird. EU-Mitgliedstaaten müssen zudem sicherstellen, dass Internetseiten, die  Kinderpornografie enthalten oder verbreiten und sich auf Servern in  ihrem Hoheitsgebiet befinden, unverzüglich entfernt werden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen sie die entsprechenden Seiten innerhalb ihres Gebiets blockieren. Die Maßnahmen  zur Sperrung der Webseiten müssen transparenten Verfahren folgen und  angemessene Sicherheitsklauseln beinhalten.</p>
<p>Da etwa 20 Prozent der Sexualstraftäter nach ihrer Verurteilung  weitere Straftaten begehen, schreibt die neue verpflichtende EU-Richtlinie vor, dass  verurteilte Straftäter &#8220;zeitweise oder dauerhaft daran gehindert werden  sollen, berufliche Tätigkeiten auszuüben, die direkten und regelmäßigen  Kontakt mit Kindern beinhalten&#8221;. Mitgliedstaaten dürfen daher künftig weiterreichende Maßnahmen wie  beispielsweise die  Erfassung von verurteilten Tätern in Sexualstraftäter-Registern  ergreifen. Arbeitgeber erhalten zudem das Recht, wenn sie jemanden einstellen,  Informationen über Verurteilungen für sexuelle Straftaten an Kinder  anzufordern.</p>
<p>Diese legislative Resolution wurde im EU-Parlament mit 541 Ja-Stimmen, 2 Gegen-Stimmen und 31 Enthaltungen angenommen. Sie wird voraussichtlich vor Ende des Jahres auch vom  Ministerrat offiziell angenommen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei  Jahre Zeit, um die neuen Regeln in die jeweilige Gesetzgebung ihres  Landes umzusetzen.</p>
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