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	<title>Elmar Leimgruber &#187; Konsumentenschutz</title>
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	<description>Elmar Leimgruber online</description>
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		<title>Seit heute (15.6.2016) ist (fast) Schluss mit Roaming-Gebühren in der EU</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jun 2017 22:01:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Handy-Telefonierer im europäischen Ausland können sich freuen: Ab heute, 15. Juni 2017, gelten EU-weit neue Roaming-Regeln, die es ermöglichen, im Eu-Ausland ohne Zusatzkosten zu telefonieren und zu SMS-sen. Das Internet-Surfen im EU-Ausland ist künftig ebenfalls inklusive, allerdings mit Einschränkungen. Und: Wer vom EU-Heimatland aus in ein anderes EU-Land telefoniert (ist nicht Roaming!), muss künftig wohl [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Handy.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-16463" title="Handy" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Handy-172x300.jpg" alt="" width="138" height="240" /></a>Handy-Telefonierer im europäischen Ausland können sich freuen: Ab heute, 15. Juni 2017, gelten EU-weit neue Roaming-Regeln, die es ermöglichen, im Eu-Ausland ohne Zusatzkosten zu telefonieren und zu SMS-sen. Das Internet-Surfen im EU-Ausland ist künftig ebenfalls inklusive, allerdings mit Einschränkungen.</p>
<p>Und: Wer vom EU-Heimatland aus in ein anderes EU-Land telefoniert (ist nicht Roaming!), muss künftig wohl mehr bezahlen. Außerdem wird befürchtet, dass die Inlandstarife durch die Mobilfunkbetreuer erhöht werden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) fasst die wichtigsten Punkte zum neuen EU-Grundsatz „Roam like at Home“ zusammen:<span id="more-16462"></span><!--more--></p>
<p>1.       Als (internationales) Roaming gelten nur Telefonate, SMS und Datenübertragungen im Ausland, eingewählt in einem Mobilfunknetz des Reiselandes. Telefonieren von Österreich ins Ausland ist kein Roaming, vom Ausland (siehe Punkt 2.) nach Österreich aber schon.</p>
<p>2.       Die neue Roaming-Regelung gilt für die EU und für Liechtenstein, Island und Norwegen. Die Neuregelung gilt aber NICHT in der Schweiz oder in der Türkei und genausowenig in den USA oder anderen Staaten. Auch auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen gelten die Regelungen der Roaming-Verordnung nicht, es können hier daher enorme Kosten entstehen.</p>
<p>3.       Es gilt prinzipiell der Grundsatz „Roam like at Home“: Das bedeutet, dass die im Tarifpaket inkludierten Freieinheiten im EU-Ausland wie zuhause genutzt werden können. Bei Tarifen ohne inkludierte Einheiten fallen für verbrauchte Minuten, SMS und MB die gleichen Kosten wie im Inland an (maximal darf der Preis in ein anderes österreichisches Netz, falls dies unterschiedlich verrechnet wird, verrechnet werden).</p>
<p>4.       Bei manchen Tarifen kann es jedoch für Datenroaming Volumenbegrenzungen („Fair Use Limits“) geben, die nach einer Formel für jeden Tarif individuell berechnet werden. Darüber, ob es für den Tarif ein Limit gibt und wenn ja, wie hoch das Datenvolumen ist, das der Konsument im EU-Ausland aufschlagsfrei nutzen kann, muss der Anbieter den Konsumenten informieren. Wenn das Volumen ausgeschöpft ist, muss der Betreiber eine Information per SMS schicken.</p>
<p>5.       Zudem gilt wie bisher, dass Betreiber eine Kostengrenze für Datenroaming bei höchstens 60 Euro anbieten müssen. Sind 80 bzw. 100 Prozent dieser Kostengrenze verbraucht, muss der Anbieter den Konsumenten per SMS benachrichtigen. In dieser Nachricht steht, was getan werden muss, um Datenroaming weiter nutzen zu können. Ansonsten werden Datendienste bis zum Ende der Rechnungsperiode gesperrt.</p>
<p>6.       Die “Fair Use Policy“ soll es den Betreibern ermöglichen, Missbrauch zu verhindern: Der Anbieter kann zur Verhinderung einer missbräuchlichen Nutzung von Roamingdiensten einen Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich bzw. eine stabile Bindung nach Österreich verlangen. Dieser kann z. B. durch Meldezettel, Nachweis einer Vollzeitbeschäftigung oder Studiumsbestätigung erfolgen. Wer sich überwiegend (mehr als zwei Monate im Beobachtungszeitraum von vier Monaten) im EU-Ausland aufhält und die SIM-Karte überwiegend im EU-Ausland nutzt, wird vom Betreiber darauf hingewiesen und hat dann die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen sein Nutzerverhalten zu ändern, sonst können zusätzliche Kosten anfallen. Dem gleichgestellt sind eine lange SIM-Inaktivität mit vorwiegender oder ausschließlicher Nutzung im EU-Ausland bzw. Verträge für mehrere SIM-Karten und deren aufeinanderfolgende Nutzung durch denselben Kunden.</p>
<p>7.       Telekomunternehmen können auch Tarife ohne Auslandsnutzung anbieten. Diese SIM-Karten funktionieren im Ausland gar nicht. Erkundigen Sie sich daher vor Vertragsabschluss darüber, ob Ihr Vertrag Roaming inkludiert.</p>
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		<title>AK-Untersuchung: Bei Flugpreisen wird immer noch getrickst</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Sep 2015 12:47:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn man online bucht, wird beim Flugticket-Preis nach wie vor getrickst. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Versprochene billige Flugpreise werden demnach bei Online-Buchungen oft nicht gehalten. Kosten für gängige Kreditkarten oder immer öfter für Gepäck verteuern teilweise den Flugpreis erheblich. Das darf aber laut AK nicht sein: Kunden müssen bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn man online bucht, wird beim Flugticket-Preis nach wie vor getrickst. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Versprochene billige Flugpreise werden demnach bei Online-Buchungen oft nicht   gehalten. Kosten für gängige Kreditkarten oder immer öfter für Gepäck   verteuern teilweise den Flugpreis erheblich. Das darf aber laut AK nicht sein:</p>
<p>Kunden müssen bei Online-Flugbuchungen sofort den Endpreis mit allen   anfallenden Kosten erfahren. Ein AK Test bei zehn   Online-Buchungsportalen und Airlines zeigt: Nur zwei haben den echten   Endpreis angegeben. Versicherungen werden aggressiv beworben. <a title="EUGH: Fluglinien dürfen für Aufgabegepäck Zusatzkosten verrechnen" href="http://europakonsument.at/de/page/eugh-airlines-d%C3%BCrfen-gep%C3%A4ckgeb%C3%BChren-verrechnen" target="_blank">Der EUGH hatte jedoch zum Erstaunen von Kosumentenschützern unlängst entschieden, dass Fluglinien sehr wohl für Aufgabepgepäck eigene Gebühren verrechnen dürfen.</a><span id="more-16239"></span></p>
<p>Die  AK erhob den Preis für eine Online-Flugbuchung für einen günstigen Hin-  und Rückflug für zwei Personen Wien-Berlin bei sieben  Reisbuchungsportalen (Edreams, Opodo, Expedia, Ebookers, Fluege.de,  Restplatzboerse.at TUI) und bei drei Fluggesellschaften (AUA, Lufthansa,  AirBerlin/Flyniki). Überprüft wurde, ob die gesetzlichen Regeln  eingehalten werden. Demnach müssen die Anbieter alle Kosten, die  unvermeidbar und vorhersehbar sind, sofort in den Endpreis einrechnen  und über Zusatzkosten informieren.</p>
<p>Der  AK Test zeigt: Sechs Anbieter gaben zwar den Endpreis an, aber bloß  vier verrechneten keine Kosten für Kreditkartenzahlung. Nur AUA und  Lufthansa haben alle Bestimmungen eingehalten. Es entstanden keine  Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung. Im Endpreis war auch ein  aufzugebendes Gepäck enthalten und angegeben. Bei TUI und Restplatzbörse  wurde der Endpreis auch sofort angegeben. Es entstanden keine  Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung, allerdings fehlte beim  Suchergebnis die Info über die Kosten des nicht enthaltenen Gepäcks.  FlyNiki/Air Berlin und Ebookers gaben immerhin noch sofort den Endpreis  an. Bei beiden wurden bei Kreditkartenzahlung jedoch Zusatzkosten  verrechnet, was unzulässig ist. Überdies wurde bei beiden nicht sofort  über die Kosten eines aufzugebenden Gepäcks informiert.</p>
<p>Bei den restlichen vier Anbietern (fluege.de, Edreams, Expedia, Opodo) wurden  Extrakosten bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte verrechnet, und  der angegebene Endpreis war nicht korrekt. Er stimmte nur bei Zahlung  mit unüblichen Zahlungsmitteln wie Entropay oder VisaElectron. Bei  fluege.de und Edreams fehlten außerdem die Kosten fürs Gepäck.</p>
<p>Eine  unzulässige Voreinstellung der Versicherung wurde bei keinem Anbieter  gefunden. Außer Expedia boten alle eine oder mehrere Versicherungen an.  Bei Opodo, Fluege.de, Ebookers und Air Berlin musste man die angebotene  Versicherung extra ablehnen. Ein Beispiel:<br />
Bei Fluege.de gingen für vier Versicherungen sieben Pop-Up-Fenster mit  Warnhinweisen auf. Es waren auch drei Jahresverträge mit einer  unzulässigen automatischen Verlängerungsklausel dabei, bei denen sich  die Jahresprämie im zweiten Jahr eigentlich verdoppelt. Die AK hat eine  Verbandsklage gegen den Versicherer eingebracht.</p>
<p>AK  Fazit: Preisvergleiche für Flugtickets-Buchungen werden Konsumenten  schwer gemacht. Die Vorschrift, dass der echte Endpreis angegeben werden  muss, wird nicht eingehalten. Billigflüge sind nicht immer billig. Der  bei der Suche gefundene Flugpreis ist oft nicht der echte Endpreis.  Zusatzkosten, etwa für Gepäck oder Kreditkarten, verteuern den Preis.  Überdies darf für Zahlungsmittel nichts extra verlangt werden.</p>
<p>Konkret verlangt die AK daher:<br />
+ Anbieter müssen Gesetze einhalten: Die Anbieter müssen endlich die  einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten und bereits bei der  Suche &#8211; so wie das die EU Verordnung vorsieht &#8211; den Endpreis richtig  angeben, also mit allen unvermeidbaren und vorhersehbaren Kosten und  ebenso allfälligen Zusatzkosten, etwa für ein aufzugebendes Gepäck. In  einem von der AK geführten Verbandsklagsverfahren gegen fluege.de hat  das Oberlandesgericht Wien in diesem Punkt rechtskräftig festgestellt,  dass es nicht ausreicht, eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit mit einer  nicht gängigen Kreditkarte anzubieten.</p>
<p>+  Keine Extrakosten für Kreditkarten: Für die Verwendung von  Zahlungsmitteln, etwa Kreditkarten oder auch andere Zahlungsmittel wie  PayPal, dürfen keine Extrakosten verrechnet werden. Das ist nach dem  Zahlungsdienstegesetz verboten. Trotzdem kamen bei einigen Anbietern bei   Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte noch zum Teil erhebliche Kosten  dazu. So betrugen die Zusatzkosten für einen Hin-und Rückflug für zwei  Personen bei fluege.de knappe 100 Euro, bei Edreams immerhin fast 60  Euro. Die AK hat im Juni eine Klage gegen das Gesetz gegen den  unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen travel24.com anhängig gemacht, bei der  der auch gegen den Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz geltend  gemacht wird.  Die AK prüft weitere Klagen.</p>
<p>+  Informationen verbessern: Gepäck kostet immer öfter extra. Die  Informationen der Anbieter sind unzureichend und stark  verbesserungsbedürftig. Es wird immer seltener, dass die günstigsten  Tarife ein Freigepäck inkludieren. Oft ist es sogar besser, den  nächstteureren Tarif zu wählen, bei dem ein Freigepäck inkludiert ist.</p>
<p>+  Vorauswahl für Gepäck bereits bei Flugsuche anzeigen: Damit endlich  Preistransparenz für den Kunden gegeben ist, sollte bereits bei der  Flugsuche ausgewählt werden können, ob ein Gepäckstück aufgegeben werden  soll. Damit werden nur mehr solche Flüge angezeigt, bei denen ein  Gepäckstück inkludiert ist. Die Zubuchung von Gepäckstücken kann die  Kosten für einen Flug wesentlich verteuern, insbesondere dann, wenn der  Konsument erst bei Flugantritt auf Flughaften entdeckt, dass der von ihm  gebuchte Flug kein Freigepäck beinhaltet. Das kann aufgrund der  teilweise dürftigen Angaben durchaus vorkommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>18. April: Weltweiter Aktionstag gegen TTIP</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Apr 2015 11:51:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA führt weiterhin zu Verstimmungen in Europa. Regierungen beruhigen, Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenkammer sehen durch TTIP neue Chancen auch für Klein- und Mittelbetriebe. Die Skeptiker hingegen befürchten, dass die Interessen der größten internationalen Konzerne jeweils über die Interessen von Mensch und Umwelt gestellt werden. So ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/TIPP-Aktionstag.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-16078" title="TIPP-Aktionstag" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/TIPP-Aktionstag.jpg" alt="" width="680" height="196" /></a>Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA führt weiterhin zu Verstimmungen in Europa. Regierungen beruhigen, Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenkammer sehen durch TTIP neue Chancen auch für Klein- und Mittelbetriebe.</p>
<p>Die Skeptiker hingegen befürchten, dass die Interessen der größten internationalen Konzerne jeweils über die Interessen von Mensch und Umwelt gestellt werden. So ist für morgen, 18. April ein <a title="Aktionstag: TTIP stoppen" href="http://www.ttip-stoppen.at" target="_blank">weltweiter Aktionstag</a> gegen TTIP, CETA und  TiSA angesetzt. Zu den Gegnern von TTIP gehören unter anderem die deutsche Konsumentenschutzorganisation Foodwatch, der Österreichische Journalistenclub (ÖJC) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), der ebenso aufruft, am Aktionstag teilzunehmen. <a title="Aktionstag: TTIP stoppen." href="http://www.ttip-stoppen.at/" target="_blank">Nähere Infos zum Aktionstag gibts online.</a> Und die <a title="TTIP: EU-Diskussionsgrundlagen" href="http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1230" target="_blank">Diskussionsgrundlagen der EU zum Thema TTIP sind ebenfalls online</a> abrufbar.<span id="more-16077"></span></p>
<p><a href="http://www.amazon.de/gp/product/3421046794/ref=as_li_tl?ie=UTF8&amp;camp=1638&amp;creative=19454&amp;creativeASIN=3421046794&amp;linkCode=as2&amp;tag=elmarswunderb-21&amp;linkId=DDI5PJC5OC5S3NZM"><img class="alignright" style="border: 0px none;" src="http://ws-eu.amazon-adsystem.com/widgets/q?_encoding=UTF8&amp;ASIN=3421046794&amp;Format=_SL250_&amp;ID=AsinImage&amp;MarketPlace=DE&amp;ServiceVersion=20070822&amp;WS=1&amp;tag=elmarswunderb-21" border="0" alt="" width="158" height="250" /></a><img style="border: none !important; margin: 0px !important;" src="http://ir-de.amazon-adsystem.com/e/ir?t=elmarswunderb-21&amp;l=as2&amp;o=3&amp;a=3421046794" border="0" alt="" width="1" height="1" /><br />
Foodwatch sieht in TTIP einen massiven &#8220;Angriff auf die Demokratie&#8221; und lädt zu einer <a title="Foodwatch-Aktion gegen TTIP" href="https://aktion.foodwatch.de/ea-action/action?ea.client.id=1940&amp;ea.campaign.id=36278&amp;ea.tracking.id=newsl#3" target="_blank">Online-Aktion</a> ein, bei der die Abgeordneten an Ihre Pflicht erinnert werden. Seit dem Start dieser Aktion vor zwei Wochen haben laut foodwatch bereits tausende Bürgerinnen und Bürger  insgesamt weit mehr als 30.000 persönliche E-Mails an Ihre  Wahlkreisabgeordneten geschickt und nachgefragt: &#8220;Ist Ihnen bewusst,  dass das geplante Freihandelsabkommen auch Ihren politischen  Handlungsspielraum einschränken kann? Warum lassen Sie sich entmachten?&#8221;. foodwatch (deren Geschäftsführer Thilo Bode schrieb den TTIP-Bestseller &#8220;Die Freihandelslüge&#8221;) ist aus folgenden Gründen gegen TTIP:</p>
<p><strong>“1.</strong> Alle im TTIP-Vertrag zwischen der EU und den USA  gegenseitig anerkannten Standards und Richtlinien könnten zukünftig nur  noch einvernehmlich weiterentwickelt werden. Denken Sie nur an die mehr  als dringend nötige Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft!  Wollen wir in Europa in dieser Frage wirklich vom Konsens mit einem  Handelspartner abhängig sein? Wir meinen: Nein. Wir wollen selbst  vorangehen und Standards im Verbraucher- und Umweltschutz jederzeit  eigenständig und mutig weiterentwickeln können.</p>
<p><strong>2.</strong> Der TTIP-Vertrag wäre ein völkerrechtliches Abkommen und würde damit  Vorrang vor EU-Recht und Gesetzen der EU-Mitgliedstaaten genießen. Das  bedeutet in der Praxis: Künftige Gesetze müssten &#8220;TTIP-kompatibel&#8221; sein,  dürften den Vereinbarungen im Freihandelsabkommen nicht widersprechen.  Dies würde ganz automatisch zu einer Einschränkung des politischen  Handlungsspielraumes führen. Das glauben Sie nicht? Das Bundeskanzleramt  hat uns in einem Brief ganz offiziell bestätigt, &#8220;dass der  Regelungsspielraum der EU und der EU-Mitgliedstaaten [?] in Teilen  eingeschränkt werden kann.&#8221;” (foodwatch)</p>
<p>Sowohl  TTIP als auch CETA beinhalten einen   &#8220;Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus&#8221; (ISDS), kritisiert der Österreichische Gewerkschaftsbund: Mit diesem   Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten können Konzerne das   nationale Gerichtswesen umgehen und direkt vor privaten internationalen   Schiedsgerichten &#8211; und damit außerhalb der nationalen und europäischen   Rechtssysteme &#8211; gegen einen Staat klagen. Es geht um Entschädigungen  für  Regulierungen in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Finanzen oder   anderen Bereichen öffentlicher Politik, die aus Sicht der Investoren   ihre Rechte beeinträchtigen. &#8220;Eine Neuausrichtung der Handelspolitik muss auf fairem  Handel, auf hohen Standards zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, Gesundheit  und der Umwelt für alle weltweit sowie auf Demokratie und Transparenz  basieren&#8221;, fordert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB.</p>
<p>Während  Investoren Sonderrechte in der Form von privaten Schiedsgerichten  bekommen sollen, ist für die Bestimmungen zu international anerkannten  sozialen Mindeststandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)  Unverbindlichkeit vorgesehen. Damit heißen die Handelsminister gut, dass  grundlegende Bestimmungen für die Arbeitnehmer nicht  rechtsverbindlich durchsetzbar sind und bei Verstößen ohne jegliche  Konsequenz bleiben, kiritiseirt der ÖGB. Weder USA noch Kanada haben das Übereinkommen zur  Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen  zur Durchsetzung von Gewerkschaftsrechten ratifiziert. In den USA sind  Arbeitgeber extrem gewerkschaftsfeindlich eingestellt und verhindern die  Gründung von betrieblichen ArbeitnehmerInneninteressenvertretungen,  wenn nötig auch mithilfe von auf Zerschlagung von Gewerkschaften  spezialisierten Anwaltsfirmen.</p>
<p>Gewerkschaften  kritisieren, dass wichtige öffentliche Dienstleistungen wie Bildung,  Gesundheit, Verkehr, Kultur, Wasser nur ungenügend aus den  Freihandelsabkommen ausgenommen sind.</p>
<p>Die wichtigsten-ÖGB Forderungen:</p>
<ul>
<li>Keine Investitionsschutzbestimmungen und Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS)</li>
<li>Öffentliche Dienstleistungen müssen unmissverständlich aus dem Anwendungsbereich ausgenommen werden.</li>
<li>Verbindliche Verankerung von ILO-Kernarbeitsnormen und internationalen Umweltabkommen</li>
<li>Nein zum Regulatorischen Kooperationsrat</li>
<li>Keine Verhandlungen im Lebensmittelsektor</li>
<li>Keine Geheimverhandlungen.</li>
</ul>
<p>Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert anlässlich des  morgigen globalen Aktionstages gegen das Handelsabkommen TTIP die  österreichischen Verhandler und die Abgeordneten zum EU-Parlament  dringend auf, die Bereiche Medien, Kultur und Urheberrechte aus den  TTIP-Verhandlungen mit den USA herauszunehmen. &#8220;Urheberrechte gehören nicht in das Freihandelsabkommen&#8221;, fordert der ÖJC. Das deutsch-österreichische Urheberrecht ist demnach um ein Vielfaches  journalisten- und autorenfreundlicher als das anglo-amerikanische  Copyright. &#8220;Es geht daher in diesen Verhandlungen schlicht und einfach  um das Geld der Autorinnen und Autoren und um einen kostenlosen  Wissenstransfer von Europa in die USA&#8221;,erklärtÖJC-Präsident Fred Turnheim. &#8220;Da das Urheberrecht autorenorientiert und das Copyright  verlagsorientiert sind, ist hier ein Zusammenwachsen beider  Rechtssysteme nicht möglich&#8221;, so Turnheim.</p>
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		<title>AK-Preismonitor: Lebensmittel in Wien immer noch teurer als in Berlin</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Feb 2015 23:04:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach wie vor heisst es, für Lebensmittel in Wien tiefer in die Geldtasche zu greifen als in Berlin. Dies geht aus dem aktuellen AK Preismonitor hervor:  Demnach schlagen sich die günstigsten Lebensmittel hierzulande um ein Fünftel höher zu Buche als in Deutschland. Der Lebensmittel-Warenkorb (40 Produkte) war im Februar 2015 in Wien um 21 Prozent [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach wie vor heisst es, für Lebensmittel in Wien tiefer in die Geldtasche zu greifen als in Berlin. Dies geht aus dem aktuellen AK Preismonitor hervor:  Demnach schlagen sich die günstigsten Lebensmittel hierzulande um ein Fünftel höher zu Buche als in  Deutschland. Der Lebensmittel-Warenkorb (40 Produkte) war im Februar 2015 in Wien um  21 Prozent (netto 17,4 Prozent) bzw. 15,97 Euro (netto 12,30 Euro)  teurer als in Berlin (D):<span id="more-16021"></span></p>
<p>Der Warenkorb kostete im Februar 2015 in Wien  91,95 Euro (netto 83,17 Euro), in Berlin 75,97 Euro (netto 70,88 Euro).  Preisentwicklung des Lebensmittel-Warenkorbes im Zeitraum Februar 2014  bis Februar 2015: In Wien wurde der Warenkorb um 3 Prozent (2,80 Euro)  billiger, in Berlin im gleichen Zeitraum um 0,1 Prozent (8 Cent) billi-  ger. Im Februar 2014 kostete der Warenkorb in Wien brutto 94,75 Euro, in  Ber- lin 76,05 Euro. Der aktuelle AK Preismonitor vom Februar vergleicht die 40  preiswertesten Lebensmitteln aus jeweils acht Supermärkten und  Diskontern in Wien und Berlin. &#8220;Der Preisaufschlag lässt sich nicht  schönreden&#8221;, kritisiert AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.</p>
<p>Was in Wien deutlich teurer ist als in Berlin &#8211; sechs Preisbeispiele:</p>
<p>Produkt                               Wien         Berlin         Differenz*)<br />
Mineralwasser (1 L)       0,18 Euro    0,13 Euro      36,0 %<br />
Kartoffeln (1 kg)         0,41 Euro    0,30 Euro      37,0 %<br />
Salatgurke (1 Stück)      0,94 Euro    0,66 Euro      42,0 %<br />
Feinkristallzucker (1 kg) 0,99 Euro    0,68 Euro      47,0 %<br />
Mehl (1 kg)               0,55 Euro    0,33 Euro      66,0 %<br />
Frischmilch (1 L)         0,96 Euro    0,55 Euro      74,0 %<br />
*) gerundet</p>
<p>&#8220;Durch die  verhängten Geldbußen des Kartellgerichts wegen Preisabsprachen, etwa im  Lebensmitteleinzelhandel, bei Molkereien und Brauereiprodukten, sehen  wir uns grundsätzlich in unserer Kritik bestätigt&#8221; sagt Zgubic. &#8220;Nun ist  die Regierung am Zug. Sie muss umsetzen, dass die gegenüber dem Handel  bzw. dem Handel vorgelagerten Produzenten verhängten Geldbußen auch dem  Konsumentenschutz zu Gute kommen.&#8221;</p>
<p>Zum  AK Preismonitor: Die AK (Arbeiterkammer) hat 40 preiswerteste Lebensmittel in jeweils  acht Supermärkten und bei Diskontern Anfang Februar in Wien und Berlin  erhoben, also das mit dem günstigsten Grundpreis (etwa ein Liter, ein  Kilo). Die Geschäfte in Wien: Hofer, Zielpunkt, Spar, Billa, Penny,  Lidl, Merkur und Interspar. Die Geschäfte in Berlin:  Aldi, Netto, Edeka Center, Rewe, Kaiser&#8217;s, Lidl, Penny und Real. Alle  Preise wurden inklusive Mehrwertsteuer erhoben (Österreich 10 bzw. 20  Prozent; Deutschland 7 bzw. 19 Prozent). Aktionen wurden berücksichtigt,  nicht aber Kundenkarten- oder Mengen-Vorteilspreise.</p>
<p><a title="Preisvergleich Wien-Berlin Februar 2015" href="http://media.arbeiterkammer.at/PDF/Lebensmittel_Wien-Berlin_Feb_2015.pdf" target="_blank">Der vollständige Preisvergleich ist hier abrufbar.</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Öko-Test: Vitaminpillen machen krank</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Feb 2015 23:02:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Es ist zwar seit über 20 Jahren bekannt und auch durch Studien belegt, aber die Werbelügen, dass Vitamine gesund machen, werden nach wie vor von vielen, besonders von gesundheitsbewussten Menschen geglaubt, bedauert &#8220;Öko-Test&#8221;.  Vitamine sind – wenn der Arzt sie nicht verschreibt – nicht nur überflüssig, sondern sie können auch krank machen. Öko-Test erklärt im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Ökotest-Vitamine-Cover-T1502.jpg"><img class="alignright size-full wp-image-15998" title="Ökotest Vitamine Cover T1502" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Ökotest-Vitamine-Cover-T1502.jpg" alt="" width="281" height="397" /></a>Es ist zwar seit über 20 Jahren bekannt und auch durch Studien belegt, aber die <a title="Werbelügen" href="http://www.redakteur.cc/?s=Werbelüge" target="_blank">Werbelügen</a>, dass <a title="Vitamine" href="http://www.redakteur.cc/?s=Vitamine" target="_blank">Vitamine</a> gesund machen, werden nach wie vor von vielen, besonders von gesundheitsbewussten Menschen geglaubt, bedauert &#8220;Öko-Test&#8221;.  Vitamine sind –  wenn der Arzt sie nicht verschreibt – nicht nur überflüssig, sondern sie können  auch krank machen. Öko-Test erklärt im neuen Sonderheft SPEZIAL –  Vitamine und Mineralstoffe, wie  man sich am besten mit lebenswichtigen  Nährstoffen versorgt, aber auch  wo Hersteller den Verbrauchern etwas  aufschwatzen, was sie gar nicht  benötigen.</p>
<p>Es gibt aber auch Menschen  mit Mehrbedarf: Schwangere benötigen  viel Folsäure, Raucher mehr  Vitamin C und E und Veganer oftmals  zusätzlich Vitamin B12.<span><strong> Zu den Inhalten der aktuellen Öko-Test Spezial in Kürze:<span id="more-15995"></span></strong></span></p>
<p><span><strong>• Multivitamin-Pillen: </strong>Eine Vitamin-Langzeitstudie an über 38.000 Teilnehmer kommt zum Ergebnis: Viele Supplemente erhöhten die Sterblichkeitsrate: Multivitamine um 2,4 Prozent, Zink um 3 Prozent, Eisen um 3,9 Prozent, Vitamin B6 um 4,1 Prozent, Folsäure um 5,9 und Kupfer sogar um 18 Prozent. In einer weiteren Studie hatte das fettlösliche Vitamin E das Risiko für Prostatakrebs bei gesunden Männern erhöht. Die Einnahme einer Kombination von Vitamin E plus Selen oder von Selen allein erhöhte das Risiko zwar nicht, verringerte es aber auch nicht. Ähnlich verhält es sich laut Ökotest auch mit Multivitamin-Säften, die großteils mit künstlichen Vitaminen überdosiert sind.<br />
</span></p>
<p><span><strong>• Vitamin C und Zink:</strong></span> Das Wundermittel gegen Erkältungen gibt es nicht. Dies gilt auch für Vitamin C und Zink und Zink kann zudem zu Überkeit führen. ÖKO-TEST hat 21 Nahrungsergänzungsmittel mit Zink und Vitamin C eingekauft und unter die Lupe genommen. Gerade mal drei der 16 Produkte erreichen überhaupt ein &#8220;ausreichend&#8221;. Grund: Für einen Nutzen solcher Präparate gibt es keinerlei Belege. Eine vollwertige Ernährung enthält prinzipiell ausreichende Mengen an Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen, um den Bedarf eines Erwachsenen problemlos zu decken. Um etwaige positive Wirkungen bei Erkältungen erzielen zu können, enthalten die untersuchten Präparate im Übrigen viel zu wenig Zink. Die in den Studien angesprochenen Mengen dürfen in Nahrungsergänzungsmitteln nämlich nicht zum Einsatz kommen. Für Nahrungsergänzungsmittel hingegen enthalten die meisten Präparate zu viel Zink, gut die Hälfte auch zu viel Vitamin C.</p>
<p><span><strong>• Multivitaminpräparate für Kinder:</strong></span> Es gibt nun mal Kinder, die einen großen Bogen um Obst oder Grünzeug  machen. Damit sie dennoch keine Mangelerscheinungen bekommen, greifen  ihre besorgten Eltern gern zum „Rundum-Sorglos-Präparat“. Keines der 5 getesteten Produkt ist eine Empfehlung wert. Zwei erreichen mit Ach und Krach ein &#8220;befriedigend&#8221;. Zu hohe Dosierungen, fragwürdige Auslobungen und mangelnder Nutzen sorgen für zwei &#8220;ungenügende&#8221; Gesamturteile. Zwei Produkte enthalten außerdem Natriumbenzoat. Das Konservierungsmittel steht in Verdacht, relativ häufig Allergien auszulösen. Zudem: Ein Nutzen von Multivitaminpräparaten für gesunde Kinder ist nicht ersichtlich.</p>
<p><span><strong>• Vitamine für Schwangere: </strong></span>.Hier schneidet kein Präparat mit &#8220;sehr gut&#8221; ab. Alles, was über Folsäure und Jod hinausgeht, ist mit einer angemessenen Ernährung zu decken. Außerdem sind Vitamine und Mineralstoffe in vielen getesteten Produkten überdosiert.</p>
<p><span><strong>• Magnesiumpräparate:</strong></span> Magnesium ist an vielen Vorgängen im Körper beteiligt. Es spielt beim  Zell- und Knochenaufbau eine Rolle und ist wichtig für die Nerven- und  Muskeltätigkeit. Allerdings leiden die wenigsten Menschen unter einem  Magnesiummangel. Dazu kommt: Eine Überdosierung kann zu Durchfällen  führen. Im Test schnitten nur die Arzneimittel, die gegen ärztliche Verschreibung verabreicht werden, sehr gut weg, Nahrungsergänzungsmittel erreichten maximal ein befriedigend.</p>
<p><strong><span>• Calcium- plus Vitamin-D-Präparate:</span></strong> Wer unter Osteoporose leidet, bricht sich die Knochen häufig schon aus  dem geringsten Anlass. Kombipräparate aus Vitamin D und Calcium sollen  vorbeugen oder den Knochenschwund aufhalten. Der Nutzen der Arzneimittel ist belegt, die Nahrungsergänzungen spart man sich besser, denn nur die Arzneimittel schneiden mit sehr gut im Test ab: Nach der Leitlinie Osteoporose des Dachverbands Osteologie sollte die Gesamtzufuhr an Calcium aus Nahrung und Nahrungsergänzungen 1.500 Milligramm (mg) nicht überschreiten, täglich 1.000 mg Calcium mit der Nahrung reichen aus. Da diese leicht erreicht werden, sind &#8211; nach Rücksprache mit einem Arzt &#8211; oft reine Vitamin-D-Präparate die bessere Wahl. Der Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Vitamin D für den gesunden Verbraucher ist nicht belegt. Ausnahme: Ältere Menschen, bei denen eine höhere Zufuhr den Knochenabbau vermindert.</p>
<p><strong>• Basische Nahrungsergänzung:</strong> Zwar kann auch eine abwechslungsreiche, gesunde Ernährung einen gewissen Säureüberschuss erzeugen, doch &#8220;beim gesunden Erwachsenen sind die Regulationssysteme des Säure-Basen-Haushalts auch bei einer einseitigen Ernährung in der Lage, Säure- und Basenüberschüsse zu kompensieren und auszuscheiden&#8221;, erklärt Antje Gahl von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Viele Basenpulver enthalten zudem Hydrogencarbonate. Die eingesetzten Mengen lassen aber Folgen wie Völlegefühl, Aufstoßen und Blähungen erwarten, denn in der empfohlenen Tagesdosis entsprechen sie häufig denen von Arzneimitteln gegen Sodbrennen.</p>
<p><strong><span>• Nahrungsergänzungsmittel aus Supermärkten und Discountern:</span></strong> Nicht genug Vitamine gefuttert, ein leichtes Kratzen im Hals oder  einfach müde und schlapp – wer keine Lust auf lange Wartezeiten beim  Arzt hat oder teure Apothekenpreise scheut, der findet auch im  Supermarkt und bei den Discountern eine Reihe von  Nahrungsergänzungsmitteln. Zwölf (der insgesamt 47) Präparate, vor allem pflanzliche Arzneimittel mit Baldrian oder Artischocke sowie die Meerwasser-Nasensprays landen ganz vorne. Am Tabellenende tummeln sich wegen fehlender Studien mit Wirksamkeitsbelegen die Venencremes sowie mangels adäquater Dosierung und Deklaration etliche Nahrungsergänzungsmittel. Die Bilder ähneln sich bei allen Discountern mit Ausnahme von Lidl, dessen vier Brausetabletten allesamt ein &#8220;befriedigend&#8221; erhalten.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Ebenso im neuen Sonderheft:</strong></span></p>
<p><span><strong>• Das Geschäft mit den Vitaminen:</strong></span> Künstlich hergestellte Vitamine landen längst nicht nur in Pillen,  Riegeln und Getränken. Sie stecken beispielsweise auch in Kosmetika,  Sonnenschutzmitteln und Tierfutter. Dank der enorm vielfältigen  Nachfrage drängen immer mehr Hersteller ins gut gehende Geschäft. Einen  offenen Einblick in konkrete Marktanteile und Umsatzzahlen gibt die  Branche aber nicht.</p>
<p><span><strong>• Richtig gut einkaufen und kochen:</strong></span> Von A wie Apfel oder Avocado bis Z wie Zitrone oder Zwiebel – mit  frischen Zutaten schmeckt das Essen nicht nur besser, sondern steckt  auch voller Vitamine und Mineralstoffe. Aber es hängt auch von der  richtigen Zubereitung ab, wie viele davon letztlich auf dem Teller  landen.</p>
<p>Das Öko-Test Spezial zum Thema Vitamine und Minseralstoffe ist in Deutschland um 5.80 Euro im Zeitschriftenhandel sowie <a title="Öko-Test online" href="http://www.oekotest.de/cgi/index.cgi?action=harch" target="_blank">online</a> erhältlich.</p>
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		<title>foodwatch fordert Verkaufsverbot von Energydrinks an Kinder und Jugendliche</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Jan 2015 22:55:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine aktuelle Studie der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bestätigt: Vor allem Jugendliche nehmen durch Energy Drinks gefährlich viel Koffein auf. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert daher nun den deutschen Bundesernährungsminister Christian Schmidt auf, die Warnungen aus der Wissenschaft endlich ernst zu nehmen und den Verkauf der umstrittenen Wachmacher an Kinder und Jugendliche zu untersagen. Zudem sollen durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/foodwatch-no-engerydrinks.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-15919" title="foodwatch-no-engerydrinks" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/foodwatch-no-engerydrinks.jpg" alt="Grafik: foodwatch" width="280" height="201" /></a>Eine aktuelle Studie der  Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bestätigt: Vor allem  Jugendliche nehmen durch Energy Drinks gefährlich viel Koffein auf. Die  Verbraucherorganisation foodwatch fordert daher nun den deutschen Bundesernährungsminister  Christian Schmidt auf, die Warnungen aus der Wissenschaft endlich  ernst zu nehmen und den Verkauf der umstrittenen Wachmacher an Kinder  und Jugendliche zu untersagen. Zudem sollen durch eine <a title="foodwatch-Aktion: Energydrinks" href="www.foodwatch.de/aktion-energydrinks" target="_blank">Email-Kampagne</a> die verantwortlichen Politiker aufgerüttelt werden.</p>
<p>Energy-Getränke – vor allem die hochkonzentrierten Energy Shots –  stehen laut foodwatch im Verdacht, Herzrhythmusstörungen, Nierenversagen, Krampfanfälle  und sogar Todesfälle zu verursachen.  Experten der Weltgesundheitsorganisation  WHO empfehlen daher schon länger, den Verkauf an Kinder und Jugendliche  einzuschränken. &#8220;Die  EU-Lebensmittelbehörde sowie die zuständige deutsche Behörde warnen vor  Risiken der Energy Drinks, Experten der Weltgesundheitsorganisation  empfehlen einen Verkaufsstopp an Minderjährige &#8211; aber  Bundesernährungsminister Schmidt ignoriert beharrlich alle Warnungen&#8221;, kritisiert Oliver Huizinga von der Verbraucherorganisation foodwatch.<span id="more-15918"></span></p>
<p>Die  aktuelle Studie der EFSA zeigt, dass Jugendliche, die besonders oft zu  Energy Drinks greifen, zu viel Koffein zu sich nehmen. Im Rahmen einer  aktuellen Risikobewertung hatte die Behörde vergangene Woche erstmals  einen Höchstwert für Koffein ermittelt: Bei einer Dosis von drei  Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht hätten Erwachsene keine  Nebenwirkungen durch Koffein zu erwarten, so die Studie. Auch für Kinder  und Jugendliche könnten drei Milligramm Koffein pro Kilogramm  Körpergewicht als Orientierungswert dienen. Ein 12-jähriger Junge mit 50  kg Körpergewicht überschreitet nach dieser Rechnung aber bereits mit einer 0,5  L Dose eines Energy Drinks diese Grenze. Millionen Jugendliche in  Europa konsumieren allerdings regelmäßig deutlich mehr der Getränke: In  fünf von 13 EU-Mitgliedstaaten, die die EFSA-Forscher untersucht hatten,  nehmen Jugendliche mehr Koffein auf als empfohlen. In Deutschland  gelten bis zu 6,6 Prozent der Jugendlichen als &#8220;Hochverzehrer&#8221; und  überschreiten die EFSA-Höchstmengen für Koffein. Als wesentliche Quelle  für die Koffeinaufnahme unter Jugendlichen nennt die EFSA Energy Drinks.</p>
<p>Durch den süßen  Geschmack und das gezielte Marketing sind die Produkte &#8211; anders als etwa  der ebenfalls stark koffeinhaltige Kaffee &#8211; gerade bei Kindern und  Jugendlichen beliebt: Einer <a title="EFSA-Studie zum Konsum von Energy-Drinks" href="www.efsa.europa.eu/de/supporting/doc/394e.pdf " target="_blank">früheren EFSA-Studie zufolge</a> greifen 68  Prozent der Teenager zu diesen Getränken. Davon sind laut EFSA 12 Prozent  &#8220;high cronic consumers&#8221; (Konsum mindestens viermal wöchentlich) sowie 12  Prozent &#8220;high acute consumers&#8221; (mehr als ein Liter pro Konsum).  Hochverzehrer sind besonders gefährdet, Nebenwirkungen wie  Herz-Rhythmus-Störungen, Krampfanfälle oder Nierenversagen zu erleiden. <a title="EFSA-Studie: Energydrinks und Kaffee bei Kindern" href="www.efsa.europa.eu/de/consultations/call/150115.pdf" target="_blank">Die aktuelle EFSA-Studie ist hier abrufbar.</a></p>
<p>Das  deutsche Lebensmittelrecht gebietet es, &#8220;den Schutz der  Verbraucherinnen und Verbraucher durch Vorbeugung gegen eine oder Abwehr  einer Gefahr für die menschliche Gesundheit sicherzustellen&#8221; (LFGB, § 1  (1)). Vorsorgliche Maßnahmen gebietet auch das übergeordnete  europäische Lebensmittelrecht. Dieses sei daher umzusetzen, so foodwatch.</p>
<p>Ende 2014 hatte Litauen als weltweit erstes Land ein Abgabeverbot von Energy Drinks an Kinder und Jugendliche in Kraft gesetzt.</p>
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		<title>Online-Shopping: Bundeskriminalamt warnt</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Dec 2014 00:53:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Fast 54 Prozent der Bevölkerung Österreichs sind laut Statistik Austria Online-Shopper. Die meist stressige Vorweihnachtszeit verleitet viele Menschen besonders dazu, schon aus zeitlichen Gründen online zu shoppen. Doch aus Internetbetrüger wissen dies auch und verstärken daher ihre kriminellen Machenschaften, warnt das österreichische Bundeskriminalamt (.BK): Betrüger locken demnach Käuferinnen und Käufer meist durch Schnäppchen im Internet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fast 54 Prozent der Bevölkerung Österreichs sind laut Statistik Austria Online-Shopper. Die meist stressige Vorweihnachtszeit verleitet viele Menschen besonders dazu, schon aus zeitlichen Gründen online zu shoppen. Doch aus Internetbetrüger wissen dies auch und verstärken daher ihre kriminellen Machenschaften, warnt das österreichische Bundeskriminalamt<em> (.BK):</em><em></em><span id="more-15836"></span></p>
<p>Betrüger  locken demnach Käuferinnen und Käufer meist durch Schnäppchen im Internet an.  &#8220;Der Preis ist oft so günstig, dass rationelle Gedanken bei den  Kunden aussetzen. Seien Sie sicher: Niemand schenkt Ihnen  etwas im Internet&#8221;, erklärt Claus Kahn vom Büro für Betrug- und  Wirtschaftsdelikte im Bundeskriminalamt.</p>
<p>Die Betrüger verlangen dazu  die Bezahlung mittels Vorauskasse über verschiedene Wege wie zum  Beispiel per Banküberweisung oder per Money Transmitter. Von diesen  Konten holen sich die Betrüger das Geld ab und verschwinden. Die Ware  wird natürlich nicht geliefert. In letzter Zeit kommt es auch vermehrt  zu Betrügereien mit Dienstleistungen. Reinigungsservice, Taxidienst oder  Übersiedelungsangebote werden zu Billigstpreisen angeboten, so das Bundeskriminalamt. Bei der  Erbringung der Leistung werden aber oft Mehrkosten verlangt oder die  Leistung gar nicht erbracht.</p>
<p>Das Bundeskriminalamt rät zur Vorsicht und gibt Tipps wie man sich schützen kann:</p>
<p>█ Wählen Sie alternative Bezahlsysteme wie zum Beispiel  Kreditkartenzahlung und nutzen Sie Nachnahmesendungen. Es gibt auch  seriöse Bezahl-Dienste, bei denen die Bankdaten einmalig hinterlegt  werden.<br />
█ Eine gute Alternative zur Zahlung mit Kreditkarte ist die Lieferung  per Nachnahme. Die ist zwar meist etwas teurer, aber dafür sehr sicher,  da Sie erst bezahlen, wenn Sie das Paket schon in Händen halten.</p>
<p>Eines der größten Risiken im Netz ist ein mangelnder Schutz der Daten:<br />
█ Seien Sie sich bewusst, dass jeder Internetnutzer auch Ziel eines Angriffes und eines Betruges sein kann.<br />
█ Bekannte, etablierte Unternehmen agieren auch online ähnlich seriös  wie in der &#8220;realen&#8221; Welt. Zeichen für die Seriosität eines Online-Shops  sind ein Impressum mit Nennung und Anschrift der Firma, des  Geschäftsführers oder einer Umsatzsteuer Identifikationsnummer  (UID-Nummer) sowie klare Geschäftsbedingungen (AGB).<br />
█ Die Vertragsbedingungen für den Online-Einkauf sollten online abrufbar sein.<br />
█ Auch der Kunde kann Kontrolle ausüben: Auf vielen Shopping-,  Preisvergleich- und Auktionsseiten werden Händler beurteilt. Gute  Bewertungen können ein Hinweis auf seriöse Geschäftspraktiken sein.</p>
<p>█  Weiterführende Informationen sowie &#8220;nicht zu empfehlende Webseiten&#8221;  bieten die verschiedenen nationalen und internationalen  Konsumentenschutzorganisationen (<a href="http://www.europakonsument.at%29" target="_blank">www.europakonsument.at)</a>.<br />
█ Ein wichtiges Kriterium ist zudem das Österreichische  E-Commerce-Gütezeichen. Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen  zertifiziert sind, können Sie aufgrund der strengen Prüfkriterien  vertrauen. Informationen dazu finden Sie auf <a href="http://www.guetezeichen.at" target="_blank">www.guetezeichen.at</a>.</p>
<p>█ Sollten Sie geschädigt sein, so können Sie dies bei der nächsten  Polizeiinspektion anzeigen. Nehmen Sie dazu alle Unterlagen mit, die  Informationen über Kauf und Kaufabwicklung geben, insbesondere alle  Unterlagen zur Bezahlung.</p>
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		<title>Arbeitslosenzahlen: Ö-Konsumentenschutz Verband kritisiert AMS</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Nov 2014 23:43:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Dass in Österreich -entgegen dem EU-Trend- die Arbeitslosenzahlen in Österreich weiter ansteigen, stößt dem Konsumentenschutz Verband Österreich (KV)  sauer auf. Maßnahmen zur wirklichen Förderung betroffener Arbeitsloser seien daher dringend gefordert, fordert dessen Präsident Lukas Bichl. Der Arbeitsmarktservice (AMS) arbeite jedoch nicht wirklich effizient. In vielen Ländern der EU ist der Trend der Arbeitslosenzahlen am sinken. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dass in Österreich -entgegen dem  EU-Trend- die Arbeitslosenzahlen in Österreich weiter ansteigen, stößt dem Konsumentenschutz Verband Österreich (KV)  sauer auf. Maßnahmen zur wirklichen Förderung betroffener Arbeitsloser seien daher dringend gefordert, fordert dessen Präsident Lukas Bichl. Der Arbeitsmarktservice (AMS) arbeite jedoch nicht wirklich effizient.</p>
<p><em></em>In vielen Ländern der EU ist der Trend der Arbeitslosenzahlen am  sinken. Im Gegensatz dazu aber steigt in Österreich die  Arbeitslosigkeit stark an. Besonders betroffen sind hierbei die  Langzeitarbeitslosen und die über Fünfzigjährigen. Gerade diese  Betroffenen berichten immer wieder von Maßnahmen die ihnen vom AMS  vorgeschrieben werden, welche sie als nicht zweckmäßig empfinden, kritisiert der KV.<span id="more-15766"></span></p>
<p>In  vielen verordneten Kursen haben die Arbeitssuchenden demnach das Gefühl lediglich die  Anwesenheitspflicht zu erfüllen, um weiter bezugsberechtigt zu sein.  Nachhaltigen Nutzen könnten viele Betroffene in solchen Maßnahmen nicht  erkennen.</p>
<p>&#8220;Dabei  sind es doch gerade unsere älteren Mitmenschen, die unsere Gesellschaft  durch ihr Wissen und Können und nicht zuletzt durch die erworbene  Lebenserfahrung unterstützen können. Wenn es nicht gelingt diese  Arbeitskräfte im Arbeitsprozess zu halten, entgeht der Wirtschaft  erhebliches Potenzial&#8221;, warnt Bichl. Daher  wären Politiker und Arbeitsmarktservice gut beraten, Anreize zu  schaffen, welche die Unternehmen anspornen, auch gut ausgebildete  Personen mit vielen Jahren der fachlichen Erfahrung wieder einzustellen.</p>
<p>Eine klare Hürde sind jedoch Lohnkosten. Durch die  kollektivvertraglichen Grundsätze, sind solche Mitarbeiter besser zu  entlohnen als Neueinsteiger. Laut Aussage von Herrn Lukas Bichl,  Präsident des Konsumentenschutz Verbandes Österreich, sollte nicht nur  ein möglicher Ansatzpunkt ein Zuschuss zu den Lohnkosten angeboten  werden sondern langfristig eine Senkung der Lohnnebenkosten für ältere  Arbeitnehmer sowie Langzeitarbeitslose durchgesetzt werden.</p>
<p>Permanentes  überprüfen der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der geförderten Programme  ist notwendig, um die Fördergelder entsprechend wirksam einzusetzen.  Denn sozialpolitische Entscheidungen in diesem Sektor haben nur einen  Sinn, wenn sie von den Unternehmen auch angenommen werden. Oft  wäre es daher idealer, Fördergelder direkt an die Arbeitgeber auszuschütten oder damit zusätzliche Anreize zu schaffen um individueller die  Arbeitssuchenden zu unterstützen, so der KV</p>
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		<title>Arbeiterkammer, E-Control und VKI fordern: Runter mit den Energiepreisen!</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Oct 2013 22:04:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Strom und Gas in Österreich sind nach wie vor zu teuer. Und auf der einen Seite Stromsenkungen anzukündigen, während die Netzpreise erhöht werden, geht auch in die falsche Richtung. Die angekündigten Preissenkungen einiger Energieversorger sind zwar ein positives Signal, nun müssten aber weitere Anbieter folgen, fordert die Arbeiterkammer (AK): &#8220;Viele Strom- und Gasanbieter haben noch  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/energiekosten-stop.gif"><img class="alignright size-full wp-image-15534" title="energiekosten-stop" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/energiekosten-stop.gif" alt="" width="125" height="288" /></a>Strom und Gas in Österreich sind nach wie vor zu teuer. Und auf der einen Seite Stromsenkungen anzukündigen, während die Netzpreise erhöht werden, geht auch in die falsche Richtung. Die angekündigten Preissenkungen einiger Energieversorger sind zwar ein positives Signal, nun müssten aber weitere Anbieter folgen, fordert die Arbeiterkammer (AK): &#8220;Viele Strom- und Gasanbieter haben noch  ein erhebliches Preissenkungspotential!&#8221; Die AK unterstützt daher die Forderung der E-Control nach weiteren Strom- und Gaspreissenkungen.</p>
<p>Unter dem Motto „Gemeinsam weniger zahlen!“ startet indes der Verein für  Konsumenteninformation (VKI)  Österreichs ersten Gemeinschaftseinkauf von Strom und Gas: den Energiekosten-Stop: Ziel der  Aktion ist es, möglichst vielen Konsumentinnen und Konsumenten  die  Möglichkeit zu bieten, Strom- und Gaskosten zu sparen. Denn die   Energiekosten gehören in vielen Fällen zu den größten Belastungen des   Haushaltsbudgets. <span id="more-15533"></span></p>
<p>Die Regulierungsbehörde E-Control begrüßt die VKI-Aktion, mit der auch Privatkunden so auch zu Konditionen eines Großkunden kommen: „Allen Aktionen, die den Wettbewerb am Strom- und Gasmarkt beleben, stehen wir sehr positiv gegenüber“, sagt E-Control-Vorstand Martin Graf. Zwar sei zuletzt etwas Bewegung in den Strom- und Gasmarkt gekommen, von einem echten Wettbewerb könne aber noch lange nicht gesprochen werden.</p>
<p>Obwohl die Großhandelspreise bei Gas und Strom seit Jahren sinken, profitieren die Konsumenten nicht davon. So sind  die Gas-Großhandelspreise in den vergangenen fünf Jahren um rund zehn Prozent gesunken, die Preise für die Haushalte sind teilweise mehr als 30 Prozent gestiegen. Ähnlich bei Strom: Der Strom-Großhandelspreis ist seit Juli 2008 um ein Drittel gesunken, doch die Preise für die meisten Haushalte sind gestiegen – um bis zu 20 Prozent. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben im Gegensatz zu den Industrie- und Großunternehmen kaum von günstigeren Strom- und Gaspreisen profitiert.</p>
<p>Die aktuellen Preissenkungen des Verbunds (Strom), der Energieallianz (ab 1. Oktober bei Strom und Gas) und die angekündigten der Salzburg AG (Strom und Gas ab 1.1.2014) sind die ersten marktbasierten Preissenkungen großer Energielieferanten seit Jahren. Um die Schieflage bei der Preisweitergabe an die Haushalte nachhaltig zu beseitigen – Preissteigerungen werden rasch weitergegeben, Preissenkungen gar nicht oder nur sehr zögerlich – fordert die AK weiter die Einführung der Beweislastumkehr. Dann müssten die Anbieter beweisen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind. Die von der E-Control genannten Zahlen bestätigen die Kritik der AK. Die Energieversorger geben die günstigen Großhandelspreise kaum oder gar nicht an die Konsumentinnen und Konsumenten weiter.</p>
<p>Wie funktioniert der Energiekosten-Stop?</p>
<p>1. Anmeldung: Diese ist bis 16.12.2013 auf der Website www.energiekosten-stop.at unverbindlich und kostenlos möglich. Dazu müssen nur Name, E-Mail-Adresse, Postleitzahl, derzeitiger Energielieferant und der ungefähre Jahresenergieverbrauch (laut letzter Abrechnung) angegeben werden. Teilnehmen können alle Privathaushalte Österreichs.</p>
<p>2. Versteigerung: Am 17.12.2013 organisiert der VKI unter den Energieanbietern eine Versteigerung: Im Rahmen eines Bestbieterverfahrens wird das beste Angebot für Ökostrom, für Gas sowie für den Kombibezug von Strom und Gas ermittelt.</p>
<p>3. Neuer Tarif: Ab Mitte Jänner 2014 erhalten alle registrierten Teilnehmer eine Benachrichtigung per E-Mail mit der individuell berechneten Ersparnis, die durch einen Umstieg auf den neuen Tarif möglich ist.</p>
<p>4. Einfach wechseln und sparen: Jeder Teilnehmer kann ab Mitte Jänner 2014 entscheiden, ob er zum neuen Tarif wechseln will. Dazu braucht man nur ein Online-Formular auszufüllen, den Rest erledigt der VKI.</p>
<p>„Energiekosten-Stop“ ist eine Aktion des VKI, die in Kooperation mit der niederländischen Firma PrizeWize organisiert wird. PrizeWize – ein unabhängiges Vergleichsportal – hat bereits ähnliche Aktionen mit Konsumentenorganisationen in Belgien, Großbritannien, Portugal und den Niederlanden erfolgreich umgesetzt.</p>
<p>Sämtliche Informationen zur Aktion gibt es unter www.energiekosten-stop.at. Fragen zum Energiekosten-Stop beantworten wir auch unter der kostenlosen Hotline 0800 810 860 (von Montag bis Freitag, 8-20 Uhr).</p>
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		<title>AK: Konsumenten brauchen Sicherheit beim Fleischkauf</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Sep 2013 22:02:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Konsumenten müssen sich auch beim Fleischkauf die Qualität verlassen können, fordert die Arbeiterkammer (AK). Bei einem Test enthielten fünf der 13 Proben in Supermärkten Campylobacter-Keime. Sechsmal waren in sieben in Fachgeschäften gezogenen Proben Salmonellen-Keime oder Campylobacter nachweisbar. &#8220;Die Konsumenten brauchen Sicherheit, dass das Fleisch einwandfrei und nicht mit gesundheitsschädigenden Keimen behaftet ist&#8221;, sagt AK Konsumentenschützer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Fleisch-IMG_1807.jpg"><img class="alignright size-full wp-image-6366" title="Vakuumverpacktes Fleisch Foto: © Elmar Leimgruber, redakteur.cc" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Fleisch-IMG_1807.jpg" alt="" width="337" height="253" /></a>Konsumenten müssen sich auch beim Fleischkauf die Qualität verlassen können, fordert die Arbeiterkammer (AK). Bei einem Test enthielten fünf der 13 Proben in Supermärkten Campylobacter-Keime. Sechsmal waren in sieben in Fachgeschäften gezogenen Proben Salmonellen-Keime oder Campylobacter nachweisbar.</p>
<p>&#8220;Die Konsumenten brauchen Sicherheit, dass das Fleisch einwandfrei und nicht mit gesundheitsschädigenden Keimen behaftet ist&#8221;, sagt AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl. Das Ergebnis der Resistenzuntersuchung dieser Keime bestätigt auch das  Problem der zunehmenden Unwirksamkeit einiger Antibiotika. Unter den  gefunden Campylobcacter-Keimen war beinahe  die Hälfte gegen eines oder  mehrere Antibiotika bereits resistent.<span id="more-15515"></span></p>
<p>In Österreich gibt es rund 5.000 Erkrankungen aufgrund von Campylobacter und rund 2.000 aufgrund von Salmonellen. Salmonellen können zum Beispiel Brechdurchfall oder Krämpfe hervorrufen. Campylobacter kann vor allem bei Kindern und Jugendlichen zum Beispiel Bauchschmerzen, blutige Durchfälle oder Erbrechen<br />
verursachen.</p>
<p>&#8220;Küchen-Hygiene ist nach wie vor oberstes Prinzip bei rohen  Lebensmitteln wie Geflügel, Eier oder Fleisch&#8221;, betont Schöffl. Keime  können sich während der Lagerung oder bei der Zubereitung auf andere  Lebensmittel übertragen. &#8220;Daher Schneidebrett, Messer und Co immer sehr  heiß abwaschen oder in den Geschirrspüler geben&#8221;, rät Schöffl. &#8220;Rohe  Lebensmittel, besonders Geflügel, vollständig durcherhitzen, damit die  Keime absterben.&#8221;</p>
<p>Konkret verlangt die AK:</p>
<p>+ Antibiotika-Einsatz reduzieren: Nötig ist eine lückenlose Erhebung des Antibiotikaeinsatzes in der Geflügelmast. Mit Antibiotika in der Tiermast ist äußerst zurückhaltend umzugehen. Und es  braucht insbesondere auch die Einführung österreichweiter Programme zur Reduktion von Campylobacter, mit  effizienten  Maßnahmen nicht nur im<br />
Bereich der Geflügelhaltung sondern auch  wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Keime auch im Bereich der Schlachtung.</p>
<p>+ Bessere Kontrollen: Die betrieblichen Eigenkontrollen zur Sicherstellung der lückenlosen Einhaltung der Kühlkette müssen verbessert werden.</p>
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