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	<title>Elmar Leimgruber &#187; Kollektivvertrag</title>
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		<title>Arbeiterkammer (AK) gegen EU-Parlament: Grundversorgung muss in Öffentlicher Hand bleiben</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Jan 2013 23:07:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Wasserversorgung und soziale Dienste müssen in Öffentlicher Hand bleiben. Auf diesem Standpunkt steht die österreichische Arbeiterkammer (AK) und kritisiert entsprechende Privatisierungspläne durch das EU-Parlament. „Der Privatisierung von öffentlichen  Dienstleistungen darf nicht zugestimmt werden“, sagt AK Präsident  Herbert Tumpel zur Abstimmung im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments  am 24. Jänner über eine Richtlinie, mit der europaweite Regeln für die  Vergabeverfahren von Dienstleistungskonzessionen geschaffen werden. Das  Problem: Öffentliche Dienstleistungen sind im Entwurf nicht ausgenommen.  Für die AK ebnet die Richtlinie dadurch den Weg zur Privatisierung der  Grundversorgung.<span id="more-14336"></span></p>
<div>
<p>In einem Schreiben an die EU-Abgeordneten im Ausschuss Binnenmarkt und  Verbraucherschutz appellieren AK und ÖGB (Österreichischer Gwerkschaftsbund), gegen die von der Kommission  vorgeschlagene Richtlinie zu stimmen. Die bisher von mehreren Fraktionen  ausverhandelten Kompromisstexte gehen für die AK nicht weit genug.  Sollte die Richtlinie nicht abgelehnt werden, müssten zumindest  Daseinsvorsorge und soziale Dienstleistungen gänzlich ausgenommen  werden.</p>
<p>In der Vergangenheit hat sich der Verkauf des ‚Tafelsilbers‘ meist als  schlechtes Geschäft für Städte, Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger  herausgestellt, so Tumpel. Er spricht sich deshalb deutlich für die  Ablehnung der Richtlinie aus. „Trinkwasser, Gesundheit und soziale  Dienstleistungen: Bereiche wie diese müssen leistbar und flächendeckend  zugänglich sein. Privatisierungen führen aber regelmäßig zu  Qualitätsverschlechterungen, steigenden Preisen sowie Verschlechterungen  im Arbeitsrecht und niedrigeren Einkommen.“</p>
<p>Zahlreiche Änderungsanträge von EU-Abgeordneten zeigen, dass der  Kommissionsvorschlag bereits auf Widerstand stößt. Für die AK gehen die  von mehreren Parlamentsfraktionen verhandelten Kompromisse aber nicht  weit genug. Sollte die Richtlinie beschlossen werden, muss aus Sicht der  AK mindestens dafür gesorgt werden, dass Dienstleistungen von  allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gänzlich davon ausgenommen sind.</p>
<p>Das betrifft insbesondere die Bereiche Wasserversorgung,  Abwasserentsorgung, Abfallbeseitigung, Gesundheitswesen, soziale  Dienstleistungen, soziale Sicherheit, Bildung, Bahn und öffentlichen  Nahverkehr (Öffis), kommunale Dienstleistungen, Kultur und Kulturförderung sowie  audiovisuelle Medien. Auch soziale Dienstleistungen wie Rettungs- und  Krankentransportdienste und Dienstleistungen der Feuerwehren sollen zur  Gänze vom Beschluss ausgeklammert werden, fordert die Arbeiterkammer.</p>
<div>
<p>Kritik übt die AK auch an der öffentlichen Auftragsvergabe. Hier sollen  soziale, ökologische und qualitative Kriterien mehr Gewicht bekommen.  Außerdem sollen nationale Arbeits-, Sozial- und  Kollektivvertragsvorschriften eingehalten werden. Gefordert wird auch  eine Beschränkung der Subunternehmerkette: Der Brief an die  EU-Abgeordneten von AK und ÖGB steht <a href="http://wien.arbeiterkammer.at/bilder/d186/EP_Brief_2013.pdf" target="_blank">hier</a> als Download zur Verfügung.</p>
</div>
</div>
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		<title>Neu: Bei Stelleninseraten muss Mindestentgelt angegeben werden</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Feb 2011 23:06:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab sofort (März 2011) muss in jeder Stellenanzeige stehen, wie viel man im  inserierten Job mindestens verdienen kann – selbst dann, wenn nur nach  einer geringfügig beschäftigten Aushilfe gesucht wird. Darauf weist die Arbeiterkammer hin. Die ausgeschriebene Entlohnung dient allerdings nur zur Orientierung:   Zusätzliche finanzielle Einstufungskriterien wie Berufserfahrung und   Vordienstzeiten können dem Inserat in der Regel nicht entnommen werden. Entspricht ein Inserat diesen Kriterien nicht, gibt es Sanktionen, warnt die AK.<span id="more-8596"></span></p>
<p>Beim  erstmaligen Verstoß gegen das Gebot der „diskriminierungsfreien   Stellenausschreibung“ erfolgt eine Ermahnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde.  Im Wiederholungsfall wird eine   Verwaltungsstrafe von bis zu 360 Euro verhängt. Den Antrag auf   Verhängung einer Strafe können Stellenbewerber oder die   Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen. Bis 1.1.2012 gibt es allerdings noch eine Toleranzfrist. Wer dann noch beim Inserieren &#8220;patzt&#8221;, muss mit Sanktionen rechnen.</p>
<p>Das  Mindestentgelt kann unterschiedlich geregelt sein, zum Beispiel  durch  Kollektivvertrag, Gesetz, Satzung oder Mindestlohntarif. Ist Berufserfahrung Voraussetzung für die ausgeschriebene Position,   muss das klar bei der im Inserat angeführten Entlohnung enthalten   sein. Und weiss der Arbeitgeber (oder die Arbeitsvermittlungsfirma) bereits zum   Zeitpunkt der Stellenausschreibung, dass für die ausgeschriebene   Position z.B. auch Zulagen zustehen, muss auch das in den Inseratentext   aufgenommen werden, betont die Arbeiterkammer.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Arbeitszeugnis darf Erlangen einer neuen Stelle nicht erschweren</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 22:08:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/krotImage3.png"><img class="size-full wp-image-6420" title="krotImage3" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/krotImage3.png" alt="" width="153" height="99" /></a></dt>
<dd class="wp-caption-dd">Die aktuelle &#8220;Schluck die Krot net&#8221; -Aktion der AK</dd>
</dl>
</h4>
<p>Ein Dienstzeugnis ist oft entscheidend, ob man eine neue Arbeitstelle erhält oder nicht und daher darf es laut Arbeiterkammer (AK) per Gesetz in Inhalt und Form nichts enthalten, was es Arbeitnehmern erschwert, einen neuen Job zu bekommen. Gerade in qualifizierten Zeugnissen kann sich aber &#8211; hinter auf den ersten Blick positiven Formulierungen &#8211; eine Botschaft verstecken, die letztendlich eine negative Wertung ermöglicht. &#8220;Mitunter sind diese Geheimcodes nur für geübte Augen zu entschlüsseln&#8221;, erklärt AK Arbeitsrechtsexperte Günter Köstelbauer und empfiehlt eine Überprüfung durch die AK.<span id="more-6419"></span></p>
<p>Jeder Arbeitnehmer hat auf Verlangen bei Beendigung eines Dienstverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (= Endzeugnis). Die Kosten der Ausstellung hat der Arbeitgeber zu tragen. Allerdings sind Aufbau und Formulierung Sache des Arbeitgebers, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Zeugnisaussteller muss das Zeugnis unterschreiben. Arbeitnehmer haben jedoch keinen Anspruch auf ein Zeugnis, das Angaben über die Qualität der Leistungen enthält (sgn. qualifiziertes Dienstzeugnis).</p>
<p>Das Gesetz sieht ein einfaches Dienstzeugnis vor, das allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers, die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit zu enthalten hat. Aus der Beschreibung der Tätigkeit muss sich der Zeugnisleser ein klares Bild machen können, welche Arbeiten der Arbeitnehmer erbracht hat. Hat sich der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers während des Dienstverhältnisses geändert, sind sämtliche Tätigkeiten aufzulisten. Eine inner- oder überbetriebliche Funktion als Interessensvertreter (Betriebsrat, Gewerkschaft) darf im Zeugnis nicht erwähnt werden. Im Zweifelsfall sollten Arbeitnehmer ihre Dienstzeugnisse durch die AK überprüfen lassen. Findet sich ein &#8220;Pferdefuß&#8221; darin, kann man jederzeit vom Recht Gebrauch machen, ein korrekt ausgestelltes Dienstzeugnis zu verlangen – je nach Kollektivvertragsregelung auch bis zu 30 Jahre rückwirkend.</p>
<p>Ein <a title="Qualifiziertes Dienstzeugnis" href="http://www.arbeiterkammer.at/bilder/Qualifiziertes_Dienstzeugnis.doc" target="_blank">qualifiziertes Dienstzeugnis ist hier</a> downloadbar, ein <a title="Einfaches Dienstzeugnis" href="http://www.arbeiterkammer.at/bilder/einfaches_Dienstzeugnis.doc" target="_blank">einfaches Dienstzeugnis hier</a>.<br />
Und hier noch die häufigsten 10 Geheimcodes und ihre Übersetzung:</p>
<p>1. Schulnote 1 = Superlativ, wo immer möglich<br />
Ein uneingeschränkt positives Zeugnis spart nicht mit Superlativen: Mitarbeiter, die laut Dienstzeugnis &#8220;zur vollsten Zufriedenheit&#8221; gearbeitet haben, sind vom ehemaligen Dienstgeber mit der Note 1 bedacht worden. Alle anderen Formulierungen gelten bereits als Makel.</p>
<p>2. &#8220;Frau M. hat sich stets bemüht&#8221;<br />
Klartext: Bemüht hat sie sich ja, aber das Ergebnis ist fraglich.</p>
<p>3. &#8220;Beim Projekt XY hat sich Herr S. mit ganzer Kraft eingesetzt… &#8221;<br />
Klartext: Herr S. hat sich nur bei dem einen Projekt ins Zeug gelegt.</p>
<p>4. &#8220;Frau L. hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten eingesetzt &#8230;&#8221;<br />
Klartext: Der Rahmen war derartig eng, dass nur für wenige Fähigkeiten Platz war.</p>
<p>5. &#8220;Herr B. hat sich stets als integrative, kommunikationsstarke Persönlichkeit ins Team eingebracht&#8221;<br />
Klartext: Vor lauter Plaudern ist er kaum mehr zum Arbeiten gekommen.</p>
<p>6. &#8220;Frau A. verfügte über Fachwissen und zeigte großes Selbstvertrauen&#8221;<br />
Klartext: Große Klappe, wenig dahinter.</p>
<p>7. &#8220;Herr R. hat die übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt&#8221;<br />
Klartext: Ordnungsgemäß schon, aber sonst zeigte er nur wenig Eigeninitiative.</p>
<p>8. &#8220;Frau P. war stets mit Interesse und Begeisterung bei der Sache&#8221;<br />
Klartext: Euphorie allein ist kein Erfolgsgarant.</p>
<p>9. &#8220;Herr Z. trug durch seine Geselligkeit zum guten Betriebsklima bei&#8221;<br />
Klartext: Er tratscht viel.</p>
<p>10. &#8220;Frau K. setzte sich insbesondere für die Belange der Belegschaft ein&#8221;<br />
Klartext: Eine Mitarbeiterin, die sich nicht alles gefallen lässt.</p>
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