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	<title>Elmar Leimgruber &#187; Fahrgastrechte</title>
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		<title>Mehr Rechte für Bahnfahrer &#8211; Infofolder</title>
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		<pubDate>Sat, 10 Aug 2013 22:06:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit Anfang Juli gelten in Österreich verbesserte Fahrgastrechte auch für Bahnfahrer. Darauf weist die staatliche Schlichtungsstelle Schienen-Control hin. Die Schienen-Control teilt Fahrgästen österreichweit mit wann Tickets erstattet werden, wie sie zu ihrer Verspätungsentschädigung kommen und was bei Strafen gilt. Anlässlich neuer und verbesserter gesetzlicher Regelungen in Österreich, die seit 1. Juli 2013 gelten, informiert die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/ÖBB-Wurzeln-IMG_8050.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-15150" title="ÖBB-Wurzeln IMG_8050" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/ÖBB-Wurzeln-IMG_8050-300x206.jpg" alt="" width="300" height="206" /></a>Seit Anfang Juli gelten in Österreich verbesserte <a title="Fahrgastrechte für Bahnfahrer" href="http://www.redakteur.cc/bahnfahren-mehr-konsumentenrechte/" target="_blank">Fahrgastrechte auch für Bahnfahrer</a>. Darauf weist die staatliche Schlichtungsstelle Schienen-Control hin. Die Schienen-Control teilt Fahrgästen österreichweit mit wann Tickets erstattet werden, wie sie zu ihrer Verspätungsentschädigung kommen und was bei Strafen gilt. Anlässlich neuer und verbesserter gesetzlicher Regelungen in Österreich, die seit 1. Juli 2013 gelten, informiert die Schienen-Control Bahn-Fahrgäste zudem in einem Folder über ihre aktuellen Rechte und Pflichten.</p>
<p>Die unabhängige Schlichtungsstelle der Schienen-Control hilft Fahrgästen  in ungeklärten Streitfällen eine außergerichtliche Einigung mit dem  betroffenen Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund zu erzielen. Für  Bahnreisende gibt es seit Ende 2009 einen Schutz durch <a title="Infos zu Passagierrechten" href="http://www.redakteur.cc/?s=Passagierrechte" target="_blank">Passagierrechte</a>.  Erstmals verankert wurde damit beispielsweise der Anspruch auf  Entschädigung bei Zugverspätungen.<span id="more-15147"></span><!--more--></p>
<p>Neu seit Anfang Juli: Fahrgäste, die z. B. ihre Monatskarte nicht für die volle Dauer benötigen oder ein Ticket durch einen Zugausfall nicht nützen konnten, haben nun das Recht auf Rückgabe und anteilige Kostenerstattung. Im Folder werden die Erstattungsbedingungen erläutert.</p>
<p>Wenn ein Fahrgast eine Strafzahlung, z. B. wegen eines falsch gekauften Tickets oder eines vergessenen Freifahrtausweises, nicht zahlt, muss das Bahnunternehmen bzw. der Verkehrsverbund zuerst begründete Einsprüche beantworten und mahnen bevor ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Der Folder berichtet auch, dass Fahrgäste bei einem nachträglichen Ticketnachweis durch das Gesetz ein Anrecht auf Reduzierung der Strafe haben.</p>
<p>Die Schienen-Control bietet im Folder unter anderem einen Überblick über die Entschädigungsregelungen bei Verspätungen. Markant ist beispielsweise: 95 Prozent der Regionalzüge müssen pünktlich am Ziel sein, sonst erhalten Jahreskartenbesitzer eine Entschädigung. Das neue Fahrgastrechtegesetz gibt allen Bahnunternehmen diesen Pünktlichkeitswert im Regionalverkehr verbindlich vor. Hinweis: Fahrgäste müssen sich bei einer Neuanmeldung bzw. Verlängerung ihrer Jahreskarte im System anmelden, d. h. der Datenübermittlung zwischen Verkehrsverbund und Bahnunternehmen ausdrücklich zustimmen sowie die benützte Strecke bekanntgeben, damit am Ende der Laufzeit der Jahreskarte eine Verspätungsentschädigung ausgezahlt wird. Fahrgäste mit Wochen- und Monatskarten können erstmalig ebenfalls Entschädigungen beanspruchen.</p>
<p>Die Schienen-Control legt den Folder mit Informationen zur Schlichtungsstelle, zu den Fahrgastrechten und zu den Beschwerdeabteilungen der Bahnunternehmen sowie Verkehrsverbünde nun kostenlos in ganz Österreich auf. Erhältlich ist er bei vielen österreichischen Bahnunternehmen und Verkehrsverbünden, bei den Arbeiterkammern in allen Bundesländern, beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) und beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich sowie beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Außerdem ist der <a title="Download Fahrgastrechte Bahn" href="http://www.schienencontrol.gv.at/files/schienen-control_folder-fahrgastrechte-2013.pdf" target="_blank">Folder hier downloadbar</a> und kann kostenfrei unter<a href="https://www.mail4me.at/imp/compose.php?to=office%40schienencontrol.gv.at&amp;thismailbox=INBOX"> office@schienencontrol.gv.at</a> bestellt werden.</p>
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		<title>Mehr Konsumentenrechte für Bahnfahrer</title>
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		<pubDate>Thu, 31 Jan 2013 23:03:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach mehr Rechten für Bus- und Flugreisende (obwohl der &#8220;Übergepäck&#8221;-Missbrauch durch die Fluglinien nach wie vor unsanktioniert ist) beginnen ab 1. Juli bessere Konsumenten-Rechte auch für Bahnfahrer, zumindest in Österreich. Wie die Arbeiterkammer (AK) mitteilt, gibt es dann unter anderem bessere Entschädigungen bei Unpünktlichkeit sowie bekommen mehr Einspruchmöglichkeiten bei Bestrafung wegen Schwarzfahrens. Entscheidend für die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/ÖBB-DSCN3980.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-14405" title="ÖBB DSCN3980" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/ÖBB-DSCN3980-300x225.jpg" alt="" width="300" height="225" /></a>Nach mehr Rechten für <a title="Passagierrechte bei Busreisen" href="http://www.redakteur.cc/mehr-rechte-fuer-fahrgaeste-im-autobusfernverkehr/" target="_blank">Bus-</a> und <a title="Passagierrechte in der EU" href="http://www.redakteur.cc/fahrgaste-in-der-eu-und-ihre-rechte/" target="_blank">Flugreisende</a> (obwohl der &#8220;Übergepäck&#8221;-Missbrauch durch die Fluglinien nach wie vor unsanktioniert ist) beginnen ab 1. Juli bessere Konsumenten-Rechte auch für Bahnfahrer, zumindest in Österreich. Wie die Arbeiterkammer (AK) mitteilt, gibt es dann unter anderem bessere Entschädigungen bei Unpünktlichkeit sowie bekommen mehr Einspruchmöglichkeiten bei Bestrafung wegen Schwarzfahrens.</p>
<div>
<p>Entscheidend für die Entschädigung der Jahreskartenkunden ist der  Pünktlichkeitsgrad der Bahn-Unternehmen. Hier hat der Gesetzgeber jetzt  die Latte im Sinne der Bahnfahrer und Bahnfahrerinnen hoch gelegt, auf  mindestens 95 Prozent. Wenn eine Zugverbindung über einen Zeitraum von  einem Monat weniger als zu 95 Prozent pünktlich ist, hat der Kunde oder  die Kundin Anspruch auf Entschädigung.  Bisher gibt es bei Zeitkarten  eine Entschädigung bei unpünktlichen Zügen nur für  Jahreskartenkunden. Künftig muss die Bahn Unternehmen bei  Verspätungen auch Entschädigungen für Monats- oder  Wochenkarten-Besitzer gewähren.<span id="more-14402"></span></p>
<p><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/ÖBB-Fahrkarten-DSCN3989.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-14406" title="ÖBB Fahrkarten DSCN3989" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/ÖBB-Fahrkarten-DSCN3989-300x224.jpg" alt="" width="300" height="224" /></a>Zudem: Nicht nur die Eisenbahnunternehmen, sondern  auch die Verkehrsverbünde und die Stellen, die die Jahreskarten  verwalten, müssen die Fahrgäste informieren und für eine  kundenfreundliche Abwicklung der Fahrpreisentschädigung sorgen.  Fahrgäste müssen spätestens ab 1. Jänner 2014 via Internet darüber  informiert werden, ob der monatliche Pünktlichkeitsgrad vom jeweiligen  Bahnunternehmen auch erreicht wurde.</p>
<p>Außerdem neu: Bahnfahrer, die Einspruch gegen eine Zahlung fürs Schwarzfahren  erheben, weil sie etwa in den falschen Zug gestiegen sind oder wegen  Problemen mit dem Fahrkartenautomaten keine Fahrkarte lösen konnten,  bekommen  mehr Rechte: Ab 1. Juli 2013 müssen diese Einsprüche  inhaltlich beantwortet werden, bevor weitere Schritte unternommen  werden. Generell gilt bei säumigen Zahlern: Eine Mahnung muss der  Einleitung eines teuren Inkassoverfahrens vorausgehen.</p>
<p>Und auch die Schienen-Control bekommt mehr Kompetenzen als Wächterin der  Fahrgastrechte. Ihr müssen die Bahnunternehmen und Verkehrsverbünde  nicht nur wie bisher die Entschädigungsbedingungen vorlegen sondern auch  die gesamten Beförderungsbedingungen. Die Schienen-Control kann diese  auf Einhaltung des rechtlichen Rahmens prüfen, hin prüfen.</p>
</div>
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		<title>EU: Fahrgäste im Autobusfernverkehr erhalten mehr Rechte</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 23:16:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Busbahnhof Wien Südtiroler Platz Die Passagierrechte bei Reisen in Flugzeugen, der Bahn und auf Schiffen wurden bereits -wie berichtet- geklärt. Nun gibts neue Rechte auch für Benützer von internationalen Buslinien: Das Europäische Parlament im Februar 2011 beschlossen, den Fahrgästen im innereuropäischen Autobusfernverkehr ebenfalls mehr Rechte zuzusprechen. Die neuen Bestimmungen treten in zwei Jahren in Kraft; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4 class="mceTemp">
<dl id="attachment_8531" class="wp-caption alignright" style="width: 310px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Busbahnhof-Südtiroler-Platz-Wien-DSCN5368.jpg"><img class="size-medium wp-image-8531" title="Busbahnhof Südtiroler Platz Wien DSCN5368" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Busbahnhof-Südtiroler-Platz-Wien-DSCN5368-300x225.jpg" alt="" width="300" height="225" /></a></dt>
<dd class="wp-caption-dd">Busbahnhof Wien Südtiroler Platz</dd>
</dl>
</h4>
<p>Die Passagierrechte bei Reisen in Flugzeugen, der Bahn und auf Schiffen wurden bereits <a title="Passagierrechte in der EU" href="http://www.redakteur.cc/fahrgaste-in-der-eu-und-ihre-rechte/" target="_blank">-wie berichtet-</a> geklärt. Nun gibts neue Rechte auch für Benützer von internationalen Buslinien: Das Europäische Parlament im Februar 2011 beschlossen, den Fahrgästen im innereuropäischen Autobusfernverkehr ebenfalls mehr Rechte zuzusprechen. Die neuen Bestimmungen treten in zwei  Jahren in Kraft; in gewissen   Fällen können die Mitgliedsstaaten aber  noch vier Jahre eine Befreiung   erhalten, um die neuen Vorschriften voll  umsetzen zu können.</p>
<p>Den Reisenden im Autobusfernverkehr in der Europäischen Union wird in   der Zukunft auch bei der Stornierung von Busverbindungen, bei   Überbelegungen und bei Verspätungen von über zwei Stunden ein   Schadensersatz zustehen, nachdem das Europäische Parlament auf seiner   Sitzung am 15. Februar in Straßburg die EU-Verordnung zur Regelung der   Fahrgastrechte für den Busverkehr verabschiedet hat. Die Verordnung  schreibt den Gesellschaften für Autobusfernverkehr bei  Fahrstrecken von  mehr als 250 Kilometer vor, in welchen Fällen den  Fahrgästen eine  Kompensation zusteht.<span id="more-8521"></span></p>
<p>Bei einer Verspätung von mehr als  zwei Stunden  oder wenn die Busgesellschaft ihren Linienbus nicht sicher  starten  kann, kann der Fahrgast zwischen der Rückerstattung des vollen   Fahrpreises und einer Alternativstrecke wählen, um sein Reiseziel zu   erreichen. Das ist auch dann der Fall, wenn der Fahrgast, der über eine   gültige Fahrkarte verfügt, im Bus keinen Platz mehr bekommt, wenn die   Busgesellschaft eine Überbelegung zu verantworten hat.</p>
<p>Bietet die Gesellschaft nur eine Kostenerstattung an, hat der  Fahrgast  auch Schadensersatzanspruch in Höhe des halben Fahrpreises.  Bei einer  Fahrzeit von mehr als drei Stunden hat der Betreiber die  Fahrgäste mit  Speisen und Getränke zu versorgen, vorausgesetzt der  Linienbus hat mehr  als eineinhalb Stunden Verspätung. Bei gewissen  Verspätungen oder  Stornierungen hat die Busgesellschaft auch das  Hotelzimmer des  Fahrgastes für höchstens zwei Übernachtungen zu tragen.  Von diesen  Verpflichtungen werden die Gesellschaften im Falle von  extremen  Witterungsbedingungen und Naturkatastrophen befreit. Fahrgäste  können ausserdem bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks mit  einer  Kompensation rechnen. Die Busgesellschaft ist verpflichtet,  Schäden am  Gepäck bis zu einer Höhe von 1.200 Euro zu erstatten.</p>
<p>Die Rechtvorschrift gewährt zudem den Gehbehinderten und den  Behinderten im  Allgemeinen besonderen Schutz. Falls ihre Gehhilfen und   mobilitätsfördernden Gegenstände während der Reise beschädigt werden,   gibt es für die dafür zustehende Schadenserstattung keine Obergrenze.   Die Verordnung untersagt auch die Diskriminierung von Fahrgästen: an den   Endstationen und Haltestellen haben die Liniengesellschaften den   gehbehinderten Fahrgästen Hilfe zu gewähren. Das Verbot einer negativen   Diskriminierung schreibt auch die unentgeltliche Beförderung der   mobilitätsfördernden Ausrüstung vor. Diese Verordnung gilt auch bei   Strecken von unter 250 Kilometern, ebenso wie auch die umfassende   Informationder Fahrgäste sowie das Fahrgastrecht, Beschwerden   einzulegen.</p>
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