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	<title>Elmar Leimgruber &#187; EuGH</title>
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		<title>AK-Untersuchung: Bei Flugpreisen wird immer noch getrickst</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Sep 2015 12:47:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn man online bucht, wird beim Flugticket-Preis nach wie vor getrickst. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Versprochene billige Flugpreise werden demnach bei Online-Buchungen oft nicht gehalten. Kosten für gängige Kreditkarten oder immer öfter für Gepäck verteuern teilweise den Flugpreis erheblich. Das darf aber laut AK nicht sein: Kunden müssen bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn man online bucht, wird beim Flugticket-Preis nach wie vor getrickst. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Versprochene billige Flugpreise werden demnach bei Online-Buchungen oft nicht   gehalten. Kosten für gängige Kreditkarten oder immer öfter für Gepäck   verteuern teilweise den Flugpreis erheblich. Das darf aber laut AK nicht sein:</p>
<p>Kunden müssen bei Online-Flugbuchungen sofort den Endpreis mit allen   anfallenden Kosten erfahren. Ein AK Test bei zehn   Online-Buchungsportalen und Airlines zeigt: Nur zwei haben den echten   Endpreis angegeben. Versicherungen werden aggressiv beworben. <a title="EUGH: Fluglinien dürfen für Aufgabegepäck Zusatzkosten verrechnen" href="http://europakonsument.at/de/page/eugh-airlines-d%C3%BCrfen-gep%C3%A4ckgeb%C3%BChren-verrechnen" target="_blank">Der EUGH hatte jedoch zum Erstaunen von Kosumentenschützern unlängst entschieden, dass Fluglinien sehr wohl für Aufgabepgepäck eigene Gebühren verrechnen dürfen.</a><span id="more-16239"></span></p>
<p>Die  AK erhob den Preis für eine Online-Flugbuchung für einen günstigen Hin-  und Rückflug für zwei Personen Wien-Berlin bei sieben  Reisbuchungsportalen (Edreams, Opodo, Expedia, Ebookers, Fluege.de,  Restplatzboerse.at TUI) und bei drei Fluggesellschaften (AUA, Lufthansa,  AirBerlin/Flyniki). Überprüft wurde, ob die gesetzlichen Regeln  eingehalten werden. Demnach müssen die Anbieter alle Kosten, die  unvermeidbar und vorhersehbar sind, sofort in den Endpreis einrechnen  und über Zusatzkosten informieren.</p>
<p>Der  AK Test zeigt: Sechs Anbieter gaben zwar den Endpreis an, aber bloß  vier verrechneten keine Kosten für Kreditkartenzahlung. Nur AUA und  Lufthansa haben alle Bestimmungen eingehalten. Es entstanden keine  Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung. Im Endpreis war auch ein  aufzugebendes Gepäck enthalten und angegeben. Bei TUI und Restplatzbörse  wurde der Endpreis auch sofort angegeben. Es entstanden keine  Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung, allerdings fehlte beim  Suchergebnis die Info über die Kosten des nicht enthaltenen Gepäcks.  FlyNiki/Air Berlin und Ebookers gaben immerhin noch sofort den Endpreis  an. Bei beiden wurden bei Kreditkartenzahlung jedoch Zusatzkosten  verrechnet, was unzulässig ist. Überdies wurde bei beiden nicht sofort  über die Kosten eines aufzugebenden Gepäcks informiert.</p>
<p>Bei den restlichen vier Anbietern (fluege.de, Edreams, Expedia, Opodo) wurden  Extrakosten bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte verrechnet, und  der angegebene Endpreis war nicht korrekt. Er stimmte nur bei Zahlung  mit unüblichen Zahlungsmitteln wie Entropay oder VisaElectron. Bei  fluege.de und Edreams fehlten außerdem die Kosten fürs Gepäck.</p>
<p>Eine  unzulässige Voreinstellung der Versicherung wurde bei keinem Anbieter  gefunden. Außer Expedia boten alle eine oder mehrere Versicherungen an.  Bei Opodo, Fluege.de, Ebookers und Air Berlin musste man die angebotene  Versicherung extra ablehnen. Ein Beispiel:<br />
Bei Fluege.de gingen für vier Versicherungen sieben Pop-Up-Fenster mit  Warnhinweisen auf. Es waren auch drei Jahresverträge mit einer  unzulässigen automatischen Verlängerungsklausel dabei, bei denen sich  die Jahresprämie im zweiten Jahr eigentlich verdoppelt. Die AK hat eine  Verbandsklage gegen den Versicherer eingebracht.</p>
<p>AK  Fazit: Preisvergleiche für Flugtickets-Buchungen werden Konsumenten  schwer gemacht. Die Vorschrift, dass der echte Endpreis angegeben werden  muss, wird nicht eingehalten. Billigflüge sind nicht immer billig. Der  bei der Suche gefundene Flugpreis ist oft nicht der echte Endpreis.  Zusatzkosten, etwa für Gepäck oder Kreditkarten, verteuern den Preis.  Überdies darf für Zahlungsmittel nichts extra verlangt werden.</p>
<p>Konkret verlangt die AK daher:<br />
+ Anbieter müssen Gesetze einhalten: Die Anbieter müssen endlich die  einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten und bereits bei der  Suche &#8211; so wie das die EU Verordnung vorsieht &#8211; den Endpreis richtig  angeben, also mit allen unvermeidbaren und vorhersehbaren Kosten und  ebenso allfälligen Zusatzkosten, etwa für ein aufzugebendes Gepäck. In  einem von der AK geführten Verbandsklagsverfahren gegen fluege.de hat  das Oberlandesgericht Wien in diesem Punkt rechtskräftig festgestellt,  dass es nicht ausreicht, eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit mit einer  nicht gängigen Kreditkarte anzubieten.</p>
<p>+  Keine Extrakosten für Kreditkarten: Für die Verwendung von  Zahlungsmitteln, etwa Kreditkarten oder auch andere Zahlungsmittel wie  PayPal, dürfen keine Extrakosten verrechnet werden. Das ist nach dem  Zahlungsdienstegesetz verboten. Trotzdem kamen bei einigen Anbietern bei   Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte noch zum Teil erhebliche Kosten  dazu. So betrugen die Zusatzkosten für einen Hin-und Rückflug für zwei  Personen bei fluege.de knappe 100 Euro, bei Edreams immerhin fast 60  Euro. Die AK hat im Juni eine Klage gegen das Gesetz gegen den  unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen travel24.com anhängig gemacht, bei der  der auch gegen den Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz geltend  gemacht wird.  Die AK prüft weitere Klagen.</p>
<p>+  Informationen verbessern: Gepäck kostet immer öfter extra. Die  Informationen der Anbieter sind unzureichend und stark  verbesserungsbedürftig. Es wird immer seltener, dass die günstigsten  Tarife ein Freigepäck inkludieren. Oft ist es sogar besser, den  nächstteureren Tarif zu wählen, bei dem ein Freigepäck inkludiert ist.</p>
<p>+  Vorauswahl für Gepäck bereits bei Flugsuche anzeigen: Damit endlich  Preistransparenz für den Kunden gegeben ist, sollte bereits bei der  Flugsuche ausgewählt werden können, ob ein Gepäckstück aufgegeben werden  soll. Damit werden nur mehr solche Flüge angezeigt, bei denen ein  Gepäckstück inkludiert ist. Die Zubuchung von Gepäckstücken kann die  Kosten für einen Flug wesentlich verteuern, insbesondere dann, wenn der  Konsument erst bei Flugantritt auf Flughaften entdeckt, dass der von ihm  gebuchte Flug kein Freigepäck beinhaltet. Das kann aufgrund der  teilweise dürftigen Angaben durchaus vorkommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>EuGH: Vertragsinfos bei Internetgeschäften müssen zugestellt werden</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Jul 2012 08:55:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Internet-Link, der wesentliche Informationen über ein Internet-Geschäft, enthält, reicht rechtlich nicht aus. Diese Rechtsansicht der Arbeiterkammer (AK) bestätigte gestern, Donnerstag, der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die AK hatte im April 2009 gegen Content Services eine Klage wegen unlauterem Wettbewerb (UWG) eingebracht. Die Firma hat Software zum Download vermeintlich gratis angeboten. Letztlich wurden Konsumenten aber doch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Internet-Link, der wesentliche Informationen über ein Internet-Geschäft, enthält, reicht rechtlich nicht aus. Diese Rechtsansicht der Arbeiterkammer (AK) bestätigte gestern, Donnerstag, der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die AK hatte im April 2009 gegen Content Services eine Klage wegen unlauterem Wettbewerb (UWG) eingebracht. Die Firma hat Software zum Download vermeintlich gratis angeboten. Letztlich wurden Konsumenten aber doch zur Kassa gebeten. Nach diesem Urteil müssen Konsumenten bei Vertragsabschluss im Internet wesentliche Informationen &#8211; zum Beispiel Preis, Lieferkosten, Widerrufsrecht &#8211; schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger erhalten.<span id="more-13159"></span><br />
Nach Ansicht der AK kam das Unternehmen seinen Informationspflichten nicht nach. Die AK ging daher mit einer Klage gegen Content Services vor. Content Services hat die nach den Fernabsatzbestimmungen zu erteilenden Informationen, Identität des Lieferanten, Anschrift, Eigenschaften der Ware, Preis, eventuelle Lieferkosten, Zahlungskonditionen, Widerrufsrecht, den Konsumenten bloß auf der Homepage oder per E-Mail über einen Link zur Verfügung gestellt. Die Fernabsatz-Richtlinie und die österreichischen Fernabsatzbestimmungen sehen vor, dass Konsumenten die Informationen vom Anbieter ohne ihr Zutun erhalten müssen, und zwar schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger.</p>
<p>Sowohl nach der Fernabsatz-Richtlinie als auch nach dem Konsumentenschutz-Gesetz muss die Übermittlung der Informationen an die Kunden im Fernabsatzgeschäft zwei grundlegende Merkmale aufweisen: Erstens muss der Kunde die Informationen &#8220;erhalten&#8221;. Dies setzt voraus, dass die Informationen dem Kunden übermittelt werden, ohne dass er in irgendeiner Weise tätig werden muss. Zweitens müssen die Informationen in zuverlässiger Weise und während eines angemessenen Zeitraums für ihn verfügbar bleiben. Nur so kann der Konsument seine Rechte geltend machen, erklärt die AK.  Der EuGH bestätigte nun die Rechtsansicht der AK: Werden die zu erteilenden Informationen bloß über einen Link auf der Homepage oder über einen Link in einem E-Mail zur Verfügung gestellt, so stellt das kein &#8220;Erhalten&#8221; der Informationen dar, wie das gefordert ist, auch der Betreiber den Homepage-Inhalt jederzeit und beliebig ändern oder löschen.</p>
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		<title>Bischöfe fordern Überdenken der Atomenergiepolitik &#8211; Jugendkatechismus YouCat vorgestellt</title>
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		<pubDate>Sat, 26 Mar 2011 23:25:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Vorsitzende der österreichischen Bischofskonferenz, Kardinal Chistoph Schönborn mit dem neuen Generalsekretär Peter Schipka &#8220;Die Kirche steht offen.&#8221; Mit diesen Worten lud der Wiener Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn, am Freitag in das neue kirchliche Internetportal: eintreten.at. Mit dieser österreichweiten Web-Initiative sucht die katholische Kirche den Dialog mit Ausgetretenen und  Wiedereintritts-Willigen und bietet Informationen über die Möglichkeiten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="mceTemp">
<dl id="attachment_8888" class="wp-caption alignleft" style="width: 250px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Schönborn-Schipka-IMG_0005.jpg"><img class="size-medium wp-image-8888 " title="Schönborn-Schipka IMG_0005" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Schönborn-Schipka-IMG_0005-300x215.jpg" alt="" width="240" height="172" /></a></dt>
<h4 class="wp-caption-dd">Der Vorsitzende der österreichischen Bischofskonferenz, Kardinal Chistoph Schönborn mit dem neuen Generalsekretär Peter Schipka</h4>
</dl>
</div>
<p>&#8220;Die Kirche steht offen.&#8221; Mit diesen Worten lud der Wiener Erzbischof, <a title="Beiträge über Kardinal Schönborn auf redakteur.cc" href="http://www.redakteur.cc/?s=Sch%C3%B6nborn" target="_blank">Kardinal Christoph Schönborn</a>, am Freitag in das neue kirchliche Internetportal: <a title="eintreten.at" href="http://www.eintreten.at" target="_blank">eintreten.at</a>. Mit dieser österreichweiten Web-Initiative sucht die <a title="Beiträge über die katholische Kirche auf redakteur.cc" href="http://www.redakteur.cc/?s=katholische+Kirche" target="_blank">katholische Kirche</a> den Dialog mit Ausgetretenen und   Wiedereintritts-Willigen und bietet Informationen über die Möglichkeiten  und konkreten Schritte eines Wiedereintritts und benennt  Ansprechpersonen in allen <a title="Beiträge über Diözesen auf redakteur.cc" href="http://www.redakteur.cc/?s=di%C3%B6zese" target="_blank">Diözesen</a>, die zu Gesprächen bereit stehen. Nach der Vorstellung der Ergebnisse der Frühjahrs-Vollversammlung der österreichischen Bischöfe, die <a title="Ö-Bischofskonferenz tagt in Südtirol" href="http://www.redakteur.cc/oesterreichische-bischofskonferenz-tagt-in-suedtirol/" target="_blank">-wie berichtet-</a> heuer erstmals in Brixen in Südtirol stattfand, präsentierte der Wiener Erzbischof gemeinsam mit Verleger <a title="Bücher von Bernhard Meuser" href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&amp;keywords=Bernhard%20Meuser&amp;tag=elmarswunderb-21&amp;index=aps&amp;linkCode=ur2&amp;camp=1638&amp;creative=6742" target="_blank">Bernhard Meuser</a> (<a title="Bücher des Pattloch Verlags" href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&amp;keywords=Pattloch%20Verlag&amp;tag=elmarswunderb-21&amp;index=books&amp;linkCode=ur2&amp;camp=1638&amp;creative=6742" target="_blank">Pattloch Verlag</a>) und Jugendlichen den neuen Jugendkatechismus der Katholischen Kirche &#8220;<a title="Jugendkatechismus YouCat bestellen" href="http://www.amazon.de/gp/redirect.html?ie=UTF8&amp;location=http%3A%2F%2Fwww.amazon.de%2FYOUCAT-DEUTSCH-Jugendkatechismus-Katholischen-Katholischer%2Fdp%2F3629021948%3Fs%3Dbooks%26ie%3DUTF8%26qid%3D1301193635%26sr%3D1-1&amp;site-redirect=de&amp;tag=elmarswunderb-21&amp;linkCode=ur2&amp;camp=1638&amp;creative=6742" target="_blank">YouCat</a>&#8220;.<span id="more-8880"></span></p>
<div class="mceTemp">
<dl id="attachment_8892" class="wp-caption alignright" style="width: 250px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Meuser-Schönborn-IMG_0015.jpg"><img class="size-medium wp-image-8892 " title="Meuser-Schönborn IMG_0015" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Meuser-Schönborn-IMG_0015-300x216.jpg" alt="" width="240" height="173" /></a></dt>
<h4 class="wp-caption-dd">Verleger Bernhard Meuser mit Kardinal Schönborn</h4>
</dl>
</div>
<p>&#8220;Kein Kind kann als Schadenfall betrachtet werden&#8221; und daher dürfen aus der Existenz eines Menschen auch keine Schadensansprüche abgeleitet werden, betonte der Kardinal namens der Bischofskonferenz in bezug auf geplante Neuregelungen der ärztlichen Haftpflicht. Die gerichtlichen &#8220;Kreuz&#8221;-Entscheidungen sowohl in Österreich als auch beim EuGH nahm der Kardinal erfreut zur Kenntnis: Dies sei ein &#8220;Zeichen, dass Europa zu seiner Identität steht&#8221;: &#8220;Religion verstärkt die Identität&#8221; und das Kreuz sei ein &#8220;passives Zeichen, das nicht indoktriniert&#8221;.</p>
<p>Im Rahmen der Aktion &#8220;Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen <a title="Über die Auferstehung der Kirche" href="http://www.redakteur.cc/christus_resurrexit_ecclesia_resurrexit/" target="_blank">Missbrauch</a>&#8221; hat sich laut Schönborn im &#8220;schmerzhaften Jahr der Wahrheit&#8221; 2010 bei 499 Personen (davon 53 Prozent vor 1970) der Verdacht erhärtet, dass es zu Übergriffen gekommen ist. Bei 22 Personen ist (weil nach 1992) eine strafrechtliche Relevanz sehr wahrscheinlich, dennoch wurden von kirchlicher Seite 125 Fälle zur Anzeige gebracht.</p>
<div class="mceTemp">
<dl id="attachment_8889" class="wp-caption alignleft" style="width: 250px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Schönborn-IMG_0008.jpg"><img class="size-medium wp-image-8889 " title="Schönborn IMG_0008" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Schönborn-IMG_0008-300x191.jpg" alt="" width="240" height="153" /></a></dt>
<h4 class="wp-caption-dd">Kardinal Schönborn präsentiert den Jugendkatechismus YouCat</h4>
</dl>
</div>
<p>Die Atomkraft sei eine &#8220;Hochrisikoenergie&#8221; und Tschernobyl sei immer  noch spürbar. Die <a title="Beiträge zum Thema Bischöfe auf redakteur.cc" href="http://www.redakteur.cc/?s=Bisch%C3%B6fe" target="_blank">Bischöfe</a> plädieren daher für ein &#8220;ernsthaftes  Überdenken der bisherigen Atomenergiepolitik&#8221;. Grundsätzlich seien ein  &#8220;nachhaltiger Umgang mit der <a title="Kirche und Umwelt" href="http://www.redakteur.cc/?s=umwelt+Kirche" target="_blank">Umwelt</a>&#8221; und die &#8220;Änderung unseres  Lebensstils&#8221; notwendig, was die &#8220;Bereitschaft zum Verzicht&#8221;  miteinschließe. Das Eingreifen des Westens im Libyenkonflikt hingegen beruhe auf einem UNO-Mandat und die Kirche fälle daher kein Urteil darüber, so der Kardinal.</p>
<p>Schönborn wies auch auf die 2012 stattfindenen Pfarrgemeinderatswahlen hin und bedankte sich öffentlich bei den 430.000 Katholiken, die sich in Österreich ehrenamtlich engagieren. Das vor Kurzem gestartete Kirchenvolksbegehren nannte Schönborn auf Anfrage &#8220;diffus&#8221; und &#8220;konfus&#8221;. <a title="Stellungnahmen der österreichischen Bischofskonferenz" href="http://www.kathweb.at/site/dokumente/erklaerungen/2011/article/825.html" target="_blank">Die aktuellen Stellungnahmen der Bischofskonferenz im Wortlaut sind hier abrufbar.</a></p>
<div class="mceTemp">
<dl id="attachment_8890" class="wp-caption alignright" style="width: 250px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Schönborn-YouCat-IMG_0042.jpg"><img class="size-medium wp-image-8890 " title="Schönborn YouCat IMG_0042" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Schönborn-YouCat-IMG_0042-300x211.jpg" alt="" width="240" height="169" /></a></dt>
<h4 class="wp-caption-dd">Eine jugendliche Mitarbeiterin des YouCat berichtet über ihre Erfahrungen</h4>
</dl>
</div>
<p>50 Jugendliche (vier davon gaben auch persönliches Zeugnis bei der Präsentation in Wien) hatten sich unter anderem in zwei Sommercamps an der Verfassung des am Freitag vorgestellten Jugendkatechimus &#8220;YouCat&#8221; aktiv beteiligt, erklärte Verleger Bernhard Meuser. Und auch die Bilder seien von den Jugendlichen selbst ausgewählt worden. Beim katholischen 6. Weltjugendtag vom 15. bis 21. August 2011 in Madrid, an dem aus Österreich unter anderem auch die Bischöfe Schönborn, Stephan Turnovszky, Klaus Küng, Franz Lackner und Franz Scharl teilnehmen werden,  erhalten alle Jugendlichen den neuen &#8220;Ratgeber&#8221;, ergänzte der Wiener Erzbischof.</p>
<p>Glaube und überzeugtes Christentum seien seit jeher eine Provokation, aber Christen müssten lernen, &#8220;mit Widerständen umzugehen&#8221;, erklärte Schönborn. Das Buch mit Vorwort von <a title="Die Fasten-SMS von Papst Benedikt XVI." href="http://www.redakteur.cc/fasten-mit-papst-sms/" target="_blank">Papst Benedikt XVI.</a> im klassischen Frage-Antwort-Stil helfe dabei, zuverlässig &#8220;Auskunft über den Glauben&#8221; zu geben und es stifte und fördere Gemeinschaft. Vom 13. bis 17. April findet die Weltpräsentation des YouCat in Rom statt; die Übersetzung des Buches in 27 Sprachen ist vorgesehen.</p>
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