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	<title>Elmar Leimgruber &#187; Außergerichtliche Streitbeilegungstellen (ADR)</title>
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		<title>EU plant Verbesserung von &#8220;außergerichtlichen&#8221; Konsumentenrechten</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Oct 2012 22:04:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Arbeiterkammer (AK)]]></category>
		<category><![CDATA[außergerichtliche Schlichtungsstellen]]></category>
		<category><![CDATA[Außergerichtliche Streitbeilegungstellen (ADR)]]></category>
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		<description><![CDATA[In Zukunft soll es nach den Plänen der EU für Konsumenten viel einfacher werden, auch über außergerichtliche Schlichtungsstellen zu seinem Recht zu kommen. Wer Probleme mit einem Vertragsunternehmen beim Kauf eines mangelhaften Produkts hat, weil das Unternehmen die Gewährleistungsansprüche nicht erfüllt, soll nach den Plänen der EU künftig schneller seine Rechte wahren können. Der EU-Entwurf [...]]]></description>
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<p>In Zukunft soll es nach den Plänen der EU für Konsumenten viel einfacher werden, auch über außergerichtliche Schlichtungsstellen zu seinem Recht zu kommen. Wer Probleme mit einem Vertragsunternehmen beim  Kauf eines mangelhaften  Produkts hat, weil das Unternehmen die  Gewährleistungsansprüche nicht  erfüllt, soll nach den Plänen der EU künftig schneller seine Rechte  wahren können.</p>
<p>Der EU-Entwurf hat aber einige Mängel und muss daher nachgebessert werden, fordert die Arbeiterkammer (AK):</p>
<p><span id="more-13549"></span>- Die Schlichtungsstellen müssen wirklich unabhängig   sein und dürfen nicht von Unternehmen selbst oder Branchenverbänden   eingerichtet werden.<br />
-Die Ansprüche  der  Konsumenten dürfen nicht verjähren – der Weg zum Gericht muss gewahrt  bleiben.<br />
- Auch die Informationspflicht der Unternehmen bleibt auf der Strecke. Die   Unternehmen müssen laut Entwurf nur dann über die verfügbaren Schlichtungsstellen   informieren, wenn sie sich einem außergerichtlichen   Schlichtungsverfahren unterwerfen. Wer aber eine außergerichtliche Streitlösung sucht, dem muss trotzdem der   Gang zum Gericht offen bleiben. Dazu ist es notwendig, dass mit   Einleitung des Schlichtungsverfahrens die strittigen Ansprüche nicht   verjähren.</p>
<p>Die Mitgliedsstaaten sollen laut AK zur Schaffung von außergerichtlichen   Streitbeilegungsstellen (ADR) verpflichtet werden. Zusätzlich soll noch   eine Online-Plattform geschaffen werden, an die sich VerbraucherInnen   wenden können, um an die richtige Schlichtungsstelle zu gelangen.   Ausgenommen davon sollen nur Verträge über Gesundheitsdienstleistungen   und Fort- und Weiterbildung sein, wenn sie staatlich finanziert werden.</p>
</div>
<p>&nbsp;</p>
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