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	<title>Elmar Leimgruber &#187; außergerichtliche Schlichtungsstellen</title>
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	<description>Elmar Leimgruber online</description>
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		<title>Mehr Rechte für Bahnfahrer &#8211; Infofolder</title>
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		<pubDate>Sat, 10 Aug 2013 22:06:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit Anfang Juli gelten in Österreich verbesserte Fahrgastrechte auch für Bahnfahrer. Darauf weist die staatliche Schlichtungsstelle Schienen-Control hin. Die Schienen-Control teilt Fahrgästen österreichweit mit wann Tickets erstattet werden, wie sie zu ihrer Verspätungsentschädigung kommen und was bei Strafen gilt. Anlässlich neuer und verbesserter gesetzlicher Regelungen in Österreich, die seit 1. Juli 2013 gelten, informiert die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/ÖBB-Wurzeln-IMG_8050.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-15150" title="ÖBB-Wurzeln IMG_8050" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/ÖBB-Wurzeln-IMG_8050-300x206.jpg" alt="" width="300" height="206" /></a>Seit Anfang Juli gelten in Österreich verbesserte <a title="Fahrgastrechte für Bahnfahrer" href="http://www.redakteur.cc/bahnfahren-mehr-konsumentenrechte/" target="_blank">Fahrgastrechte auch für Bahnfahrer</a>. Darauf weist die staatliche Schlichtungsstelle Schienen-Control hin. Die Schienen-Control teilt Fahrgästen österreichweit mit wann Tickets erstattet werden, wie sie zu ihrer Verspätungsentschädigung kommen und was bei Strafen gilt. Anlässlich neuer und verbesserter gesetzlicher Regelungen in Österreich, die seit 1. Juli 2013 gelten, informiert die Schienen-Control Bahn-Fahrgäste zudem in einem Folder über ihre aktuellen Rechte und Pflichten.</p>
<p>Die unabhängige Schlichtungsstelle der Schienen-Control hilft Fahrgästen  in ungeklärten Streitfällen eine außergerichtliche Einigung mit dem  betroffenen Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund zu erzielen. Für  Bahnreisende gibt es seit Ende 2009 einen Schutz durch <a title="Infos zu Passagierrechten" href="http://www.redakteur.cc/?s=Passagierrechte" target="_blank">Passagierrechte</a>.  Erstmals verankert wurde damit beispielsweise der Anspruch auf  Entschädigung bei Zugverspätungen.<span id="more-15147"></span><!--more--></p>
<p>Neu seit Anfang Juli: Fahrgäste, die z. B. ihre Monatskarte nicht für die volle Dauer benötigen oder ein Ticket durch einen Zugausfall nicht nützen konnten, haben nun das Recht auf Rückgabe und anteilige Kostenerstattung. Im Folder werden die Erstattungsbedingungen erläutert.</p>
<p>Wenn ein Fahrgast eine Strafzahlung, z. B. wegen eines falsch gekauften Tickets oder eines vergessenen Freifahrtausweises, nicht zahlt, muss das Bahnunternehmen bzw. der Verkehrsverbund zuerst begründete Einsprüche beantworten und mahnen bevor ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Der Folder berichtet auch, dass Fahrgäste bei einem nachträglichen Ticketnachweis durch das Gesetz ein Anrecht auf Reduzierung der Strafe haben.</p>
<p>Die Schienen-Control bietet im Folder unter anderem einen Überblick über die Entschädigungsregelungen bei Verspätungen. Markant ist beispielsweise: 95 Prozent der Regionalzüge müssen pünktlich am Ziel sein, sonst erhalten Jahreskartenbesitzer eine Entschädigung. Das neue Fahrgastrechtegesetz gibt allen Bahnunternehmen diesen Pünktlichkeitswert im Regionalverkehr verbindlich vor. Hinweis: Fahrgäste müssen sich bei einer Neuanmeldung bzw. Verlängerung ihrer Jahreskarte im System anmelden, d. h. der Datenübermittlung zwischen Verkehrsverbund und Bahnunternehmen ausdrücklich zustimmen sowie die benützte Strecke bekanntgeben, damit am Ende der Laufzeit der Jahreskarte eine Verspätungsentschädigung ausgezahlt wird. Fahrgäste mit Wochen- und Monatskarten können erstmalig ebenfalls Entschädigungen beanspruchen.</p>
<p>Die Schienen-Control legt den Folder mit Informationen zur Schlichtungsstelle, zu den Fahrgastrechten und zu den Beschwerdeabteilungen der Bahnunternehmen sowie Verkehrsverbünde nun kostenlos in ganz Österreich auf. Erhältlich ist er bei vielen österreichischen Bahnunternehmen und Verkehrsverbünden, bei den Arbeiterkammern in allen Bundesländern, beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) und beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich sowie beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Außerdem ist der <a title="Download Fahrgastrechte Bahn" href="http://www.schienencontrol.gv.at/files/schienen-control_folder-fahrgastrechte-2013.pdf" target="_blank">Folder hier downloadbar</a> und kann kostenfrei unter<a href="https://www.mail4me.at/imp/compose.php?to=office%40schienencontrol.gv.at&amp;thismailbox=INBOX"> office@schienencontrol.gv.at</a> bestellt werden.</p>
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		<title>EU plant Verbesserung von &#8220;außergerichtlichen&#8221; Konsumentenrechten</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Oct 2012 22:04:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In Zukunft soll es nach den Plänen der EU für Konsumenten viel einfacher werden, auch über außergerichtliche Schlichtungsstellen zu seinem Recht zu kommen. Wer Probleme mit einem Vertragsunternehmen beim Kauf eines mangelhaften Produkts hat, weil das Unternehmen die Gewährleistungsansprüche nicht erfüllt, soll nach den Plänen der EU künftig schneller seine Rechte wahren können. Der EU-Entwurf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<p>In Zukunft soll es nach den Plänen der EU für Konsumenten viel einfacher werden, auch über außergerichtliche Schlichtungsstellen zu seinem Recht zu kommen. Wer Probleme mit einem Vertragsunternehmen beim  Kauf eines mangelhaften  Produkts hat, weil das Unternehmen die  Gewährleistungsansprüche nicht  erfüllt, soll nach den Plänen der EU künftig schneller seine Rechte  wahren können.</p>
<p>Der EU-Entwurf hat aber einige Mängel und muss daher nachgebessert werden, fordert die Arbeiterkammer (AK):</p>
<p><span id="more-13549"></span>- Die Schlichtungsstellen müssen wirklich unabhängig   sein und dürfen nicht von Unternehmen selbst oder Branchenverbänden   eingerichtet werden.<br />
-Die Ansprüche  der  Konsumenten dürfen nicht verjähren – der Weg zum Gericht muss gewahrt  bleiben.<br />
- Auch die Informationspflicht der Unternehmen bleibt auf der Strecke. Die   Unternehmen müssen laut Entwurf nur dann über die verfügbaren Schlichtungsstellen   informieren, wenn sie sich einem außergerichtlichen   Schlichtungsverfahren unterwerfen. Wer aber eine außergerichtliche Streitlösung sucht, dem muss trotzdem der   Gang zum Gericht offen bleiben. Dazu ist es notwendig, dass mit   Einleitung des Schlichtungsverfahrens die strittigen Ansprüche nicht   verjähren.</p>
<p>Die Mitgliedsstaaten sollen laut AK zur Schaffung von außergerichtlichen   Streitbeilegungsstellen (ADR) verpflichtet werden. Zusätzlich soll noch   eine Online-Plattform geschaffen werden, an die sich VerbraucherInnen   wenden können, um an die richtige Schlichtungsstelle zu gelangen.   Ausgenommen davon sollen nur Verträge über Gesundheitsdienstleistungen   und Fort- und Weiterbildung sein, wenn sie staatlich finanziert werden.</p>
</div>
<p>&nbsp;</p>
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