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	<title>Elmar Leimgruber &#187; Arbeitsrecht</title>
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		<title>Arbeiterkammer (AK) gegen EU-Parlament: Grundversorgung muss in Öffentlicher Hand bleiben</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Jan 2013 23:07:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Wasserversorgung und soziale Dienste müssen in Öffentlicher Hand bleiben. Auf diesem Standpunkt steht die österreichische Arbeiterkammer (AK) und kritisiert entsprechende Privatisierungspläne durch das EU-Parlament. „Der Privatisierung von öffentlichen  Dienstleistungen darf nicht zugestimmt werden“, sagt AK Präsident  Herbert Tumpel zur Abstimmung im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments  am 24. Jänner über eine Richtlinie, mit der europaweite Regeln für die  Vergabeverfahren von Dienstleistungskonzessionen geschaffen werden. Das  Problem: Öffentliche Dienstleistungen sind im Entwurf nicht ausgenommen.  Für die AK ebnet die Richtlinie dadurch den Weg zur Privatisierung der  Grundversorgung.<span id="more-14336"></span></p>
<div>
<p>In einem Schreiben an die EU-Abgeordneten im Ausschuss Binnenmarkt und  Verbraucherschutz appellieren AK und ÖGB (Österreichischer Gwerkschaftsbund), gegen die von der Kommission  vorgeschlagene Richtlinie zu stimmen. Die bisher von mehreren Fraktionen  ausverhandelten Kompromisstexte gehen für die AK nicht weit genug.  Sollte die Richtlinie nicht abgelehnt werden, müssten zumindest  Daseinsvorsorge und soziale Dienstleistungen gänzlich ausgenommen  werden.</p>
<p>In der Vergangenheit hat sich der Verkauf des ‚Tafelsilbers‘ meist als  schlechtes Geschäft für Städte, Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger  herausgestellt, so Tumpel. Er spricht sich deshalb deutlich für die  Ablehnung der Richtlinie aus. „Trinkwasser, Gesundheit und soziale  Dienstleistungen: Bereiche wie diese müssen leistbar und flächendeckend  zugänglich sein. Privatisierungen führen aber regelmäßig zu  Qualitätsverschlechterungen, steigenden Preisen sowie Verschlechterungen  im Arbeitsrecht und niedrigeren Einkommen.“</p>
<p>Zahlreiche Änderungsanträge von EU-Abgeordneten zeigen, dass der  Kommissionsvorschlag bereits auf Widerstand stößt. Für die AK gehen die  von mehreren Parlamentsfraktionen verhandelten Kompromisse aber nicht  weit genug. Sollte die Richtlinie beschlossen werden, muss aus Sicht der  AK mindestens dafür gesorgt werden, dass Dienstleistungen von  allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gänzlich davon ausgenommen sind.</p>
<p>Das betrifft insbesondere die Bereiche Wasserversorgung,  Abwasserentsorgung, Abfallbeseitigung, Gesundheitswesen, soziale  Dienstleistungen, soziale Sicherheit, Bildung, Bahn und öffentlichen  Nahverkehr (Öffis), kommunale Dienstleistungen, Kultur und Kulturförderung sowie  audiovisuelle Medien. Auch soziale Dienstleistungen wie Rettungs- und  Krankentransportdienste und Dienstleistungen der Feuerwehren sollen zur  Gänze vom Beschluss ausgeklammert werden, fordert die Arbeiterkammer.</p>
<div>
<p>Kritik übt die AK auch an der öffentlichen Auftragsvergabe. Hier sollen  soziale, ökologische und qualitative Kriterien mehr Gewicht bekommen.  Außerdem sollen nationale Arbeits-, Sozial- und  Kollektivvertragsvorschriften eingehalten werden. Gefordert wird auch  eine Beschränkung der Subunternehmerkette: Der Brief an die  EU-Abgeordneten von AK und ÖGB steht <a href="http://wien.arbeiterkammer.at/bilder/d186/EP_Brief_2013.pdf" target="_blank">hier</a> als Download zur Verfügung.</p>
</div>
</div>
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		<title>EU will härtere Gesetze gegen Sexualverbrechen an Kindern</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 22:03:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elmar Leimgruber</dc:creator>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Beatrix-Karl-IMG_7742001.jpg"><img class="size-medium wp-image-11046" title="Beatrix Karl IMG_7742001" src="http://www.redakteur.cc/wp-content/uploads/Beatrix-Karl-IMG_7742001-196x300.jpg" alt="" width="196" height="300" /></a></dt>
<h4 class="wp-caption-dd">Österreichs Justizministerin Beatrix Karl</h4>
</dl>
</div>
<p>Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zu härterer Gesetzgebung bei Sexualverbrechen an Kindern sowie zum Löschen von Kinderpornoseiten im Internet hat das EU-Parlament kürzlich beschlossen. Die Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem  Missbrauch und sexueller  Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie,  auf die sich  Europaabgeordnete und Innenminister der Mitgliedstaaten  bereits  geeinigt haben, wird EU-weite Bestimmungen zur Prävention,   Strafverfolgung von Tätern und zum Opferschutz einführen. Die   Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in ihre   jeweilige nationale Gesetzgebung zu übersetzen.</p>
<p>Null Toleranz für Gewalt gegen Kinder will Österreichs Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) bereits jetzt mit ihrem Kinderschutzpaket rechtlich fixieren: In der Strafgesetznovelle 2011 sind strengere Strafen für Gewalt gegen Kinder, das Verbot von Cyber-Grooming, sowie eine Nachschärfung beim Thema Kinderpornographie enthalten. Außerdem wird die Liste von jenen Delikten erweitert, die, obwohl im Ausland begangen, in Österreich strafbar sind. So sollen in Zukunft die österreichischen Strafgesetze ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bei Genitalverstümmelung und schwerer Nötigung gelten: Dazu zählen auch Zwangsverheiratungen. Der Strafrahmen hierfür beträgt künftig bis zu fünf Jahre Haft.<span id="more-11042"></span></p>
</div>
<p>Der neu beschlossene Text der verpflichtenden EU-Richtlinie zum Kinderschutz schlägt konkret Mindesthöchststrafen für 20 Straftaten vor &#8211; weit  mehr als gewöhnlich in der EU-Gesetzgebung. Die Abgeordneten setzten  sich für härtere Strafen innerhalb der EU ein, insbesondere in  Missbrauchsfällen von Vertrauenspersonen oder Personen mit  Entscheidungsbefugnis über oder Einfluss auf das Kind, wie zum Beispiel  Familienmitglieder, Erziehungsberechtigte oder Lehrer, oder im Fall des  Missbrauchs von besonders gefährdeten Kindern, beispielsweise mit  körperlicher oder geistiger Behinderung oder unter Alkohol- oder  Drogeneinfluss. Kinder in die Prostitution oder zu sexuellen Handlungen zu zwingen,  wird beispielsweise mit mindestens 10 Jahren Gefängnis bestraft.  Produzenten von Kinderpornographie erwartet eine Gefängnisstrafe von  mindestens drei Jahren, und sich pornographisches Material von Kindern  im Internet anzusehen, wird mit mindestens einen Jahr bestraft.</p>
<p>Cyber-Grooming, die Anfreundung eines Erwachsenen mit einem Kind über das Internet mit dem Ziel, es zu treffen und sexuell zu missbrauchen, wird EU-weit zu einer  Straftat, ebenso pädophiler Sextourismus, sowohl wenn die Straftat in einem  der Mitgliedstaaten als auch wenn sie von einem EU-Bürger im Ausland begangen wird. EU-Mitgliedstaaten müssen zudem sicherstellen, dass Internetseiten, die  Kinderpornografie enthalten oder verbreiten und sich auf Servern in  ihrem Hoheitsgebiet befinden, unverzüglich entfernt werden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen sie die entsprechenden Seiten innerhalb ihres Gebiets blockieren. Die Maßnahmen  zur Sperrung der Webseiten müssen transparenten Verfahren folgen und  angemessene Sicherheitsklauseln beinhalten.</p>
<p>Da etwa 20 Prozent der Sexualstraftäter nach ihrer Verurteilung  weitere Straftaten begehen, schreibt die neue verpflichtende EU-Richtlinie vor, dass  verurteilte Straftäter &#8220;zeitweise oder dauerhaft daran gehindert werden  sollen, berufliche Tätigkeiten auszuüben, die direkten und regelmäßigen  Kontakt mit Kindern beinhalten&#8221;. Mitgliedstaaten dürfen daher künftig weiterreichende Maßnahmen wie  beispielsweise die  Erfassung von verurteilten Tätern in Sexualstraftäter-Registern  ergreifen. Arbeitgeber erhalten zudem das Recht, wenn sie jemanden einstellen,  Informationen über Verurteilungen für sexuelle Straftaten an Kinder  anzufordern.</p>
<p>Diese legislative Resolution wurde im EU-Parlament mit 541 Ja-Stimmen, 2 Gegen-Stimmen und 31 Enthaltungen angenommen. Sie wird voraussichtlich vor Ende des Jahres auch vom  Ministerrat offiziell angenommen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei  Jahre Zeit, um die neuen Regeln in die jeweilige Gesetzgebung ihres  Landes umzusetzen.</p>
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